Scrawled
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Scrawled
Zitat von tina1955:
dass der Mann der TE die Absicht hatte, bei diesem ONS ein Kind zu zeugen.
Zitat von Liessa:Ne, hat er wahrscheinlich nicht. Hat aber auch nicht alles unternommen, das zu verhindern, von irgendwelchen Krankheiten mal ganz abgesehen.
Goldy
Zitat von tina1955:Wissen wir das so genau? Auch Kond. sind nicht immer zu 100 % sicher
Zitat von Ratlos1988:Sie hat hat sich als Single ausgegeben und hat laut seiner Aussage auch behauptet zu verhüten. Er hat sich (total dämlich) drauf verlassent
Zitat von tina1955:Wissen wir das so genau?
Zitat von Goldy:Hier.
Goldy
Zitat von tina1955:Trotzdem verpflichtet es den Mann noch lange nicht, ein Umgangsrecht mit diesem Kind zu pflegen, wenn er es absolut nicht möchte.
Zitat:Gesetzliche Umgangsverpflichtung
Der zuständige OLG-Senat hatte kein Verständnis für die Argumente des Beschwerdeführers. Er verwies auf die nach § 1684 Abs. 1 BGB bestehende Verpflichtung der Eltern zum Umgang mit ihren Kindern. Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind
"das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt".
Der Senat betonte die in dieser gesetzlichen Regelung zum Ausdruck kommende, auch vom Verfassungsrecht vorausgesetzte Verantwortung jedes Elternteils für sein Kind. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sei die Pflege und Erziehung der Kinder eine Pflicht beider Elternteile.
Das Grundgesetz gehe davon aus, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe der Eltern bedürfe, um zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heran zu wachsen. Hiermit korrespondiere die Pflicht der Eltern, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe angedeihen zu lassen.
Das Kind ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger
Das in § 1684 Abs. 1 BGB geregelte Umgangsrecht dient nach der Entscheidung des OLG diesem unabdingbaren Kindesschutz. Die Vorschrift statuiere bewusst nicht nur ein Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind, sondern in gleichem Maße die Pflicht der Eltern zum Umgang mit dem Kind. Das Kind sei nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es sei
"Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten".
Goldy
Zitat von tina1955:Es würde doch dem Kind eher schaden, als gut tun.
Und ich würde als Mutter keinesfalls mein Kind in die Hände eines Mannes geben, wenn es dort nicht willkommen ist.
Scrawled
Zitat von tina1955:Ja @Goldy in diesem Fall in dem Urteil, ist auch die Grundlage anders und es wird von Fall zu Fall entschieden. In dem Fall lebten die Kinder ja einige Jahre mit dem Vater zusammen, sie kennen ihn und sie vermissen ihn. Das finde ich, ist eine völlig andere Situation.
Zitat von Goldy:Dir ist aber schon klar, dass in deinem Fall, der ja Gott sei Dank nur hypothetisch ist, ihr beiden, du und dein Mann, die Erwachsenen seid und euch dementsprechend zu verhalten habt? Das Kind kann nichts dafür, dass es ein Störfaktor eurer Freizeitbeschäftigung ist. Es ...
Scrawled
Zitat von tina1955:es wird als Störfaktor angesehen.
Goldy
Zitat von tina1955:Ja @Goldy in diesem Fall in dem Urteil, ist auch die Grundlage anders und es wird von Fall zu Fall entschieden. In dem Fall lebten die Kinder ja einige Jahre mit dem Vater zusammen, sie kennen ihn und sie vermissen ihn. Das finde ich, ist eine völlig andere Situation.
Zitat von Orchidee1:Ein Umgangsrecht würdest du nicht unterstützen? Wenn dein Partner sich aber Kontakt zu seinem Kind wünschen würde? Was würdest du dann tun?
Karili
Zitat von tina1955:Okay, habe ich überlesen, sorry Trotzdem verpflichtet es den Mann noch lange nicht, ein Umgangsrecht mit diesem Kind zu pflegen, wenn er es absolut nicht möchte. Es würde doch dem Kind eher schaden, als gut tun. Und ich würde als Mutter keinesfalls mein Kind in ...
PuMa
Zitat von tina1955:da es mein Haus ist.
Zitat von Karili:Kummerfalten
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