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Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

B
Bist du sicher dass du diesen Mann wirklich willst?

Denn was ist von jemand zu halten der kinder macht und sie nicht sehen will..
Weiss nicht ob der Mann so das richtige ist

11.02.2021 22:38 • x 3 #301


tina1955
Zitat von Baumo:
Bist du sicher dass du diesen Mann wirklich willst? Denn was ist von jemand zu halten der kinder macht und sie nicht sehen will.. Weiss nicht ob der Mann so das richtige ist


Liebe @Baumo das ist bei einem ONS entstanden.
Und ganz ehrlich, ich würde auch maximal zahlen, was gezahlt werden muss. Wenn der Vater keinen Kontakt will, dann muss man das akzeptieren.

11.02.2021 22:42 • x 1 #302


A


Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

x 3


S
Zitat von tina1955:
@scrawled wo steht denn geschrieben, dass der Freund von @Ratlos1988 Harzi ist?


Es ist eine Entscheidung der Art. Muss nicht eins zu eins stimmen. Er wird Unterhalt für zwei Kinder zahlen (müssen) und wahrscheinlich auch Betreuungsunterhalt.

11.02.2021 22:47 • x 2 #303


tlell
Zitat:
Die Titel vom Jugendamt sind selten zeitlich begrenzt. Sollte Dein Freund arbeitslos werden interessiert das übrigens niemand. Der Titel hat bedient zu werden.


Das ist schonmal Quatsch. Es gibt einen Selbstbehalt für jeden der Unterhalt zahlt. Ändert sich das Einkommen ändert sich auch die Höhe des zuzahlenden Unterhaltes. Siehe Einkommensklassen der Düsseldorfer Tabelle..

Der Vater MUSS den Titel beim Jugendamt nicht unterschreiben. Das ist freiwillig. Das Jugendamt hat keine Rechtsgewalt und kann hier gar nichts fordern oder durchsetzen. Das kann nur das Familiengericht. Will die Kindesmutter das, muss sie es einklagen.

Eine Beistandschaft beim Jugendamt würde ich mir gut überlegen. Denn damit gibt mal als Elternteil alle Rechte was den Unterhalt angeht an den Beistand ab. Man hat dann kein Mitspracherecht mehr. Keine Weisungsrechte nennt sich das. So ganz einfach von wegen man macht das mal, ist es also auch nicht.

11.02.2021 22:49 • x 1 #304


Gorch_Fock
Dann zeig mir mal Titel vom Jugendamt mit einer Begrenzung auf das 18. Lebensjahr. Gibt es so nicht oder wenn nur nach massiver Intervention. Um einen wirksamen Titel abzuändern, muss geklagt werden. Ansonsten muss gezahlt werden.
Zudem gibt es ein BGH Urteil von 1998 welches den Schuldner zur Abgabe verpflichtet.

11.02.2021 23:16 • x 2 #305


tina1955
Aber ihr vergesst, die Frau hat sich als Single ausgegeben. Kond. geplatzt oder extra kaputt gemacht.
Vielleicht sogar mit dem Ziel schwanger zu werden.

Und ganz ehrlich, wenn mein Freund so reingelegt worden wäre, dann würde er garantiert ganz wenig zahlen.
Er könnte sogar arbeitslos werden und bleiben. Dann lieber als Mann zu Hause bleiben, als arbeiten zu gehen, Geld eh futsch... weil es für Unterhalt der Mutter und das Kind drauf geht.
Da gibt es viele Mittel und Wege

11.02.2021 23:21 • x 1 #306


tina1955
Zitat von Gorch_Fock:
Dann zeig mir mal Titel vom Jugendamt mit einer Begrenzung auf das 18. Lebensjahr. Gibt es so nicht oder wenn nur nach massiver Intervention. Um einen wirksamen Titel abzuändern, muss geklagt werden. Ansonsten muss gezahlt werden. Zudem gibt es ein BGH Urteil von 1998 welches den Schuldner zur Abgabe verpflichtet.


Das Jugendamt zahlt generell nur bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss.
Bis vor paar Jahren wurde es sogar nur für insgesamt 6 Jahre bezahlt.

11.02.2021 23:25 • #307


tina1955
Unterhaltsvorschuss bis zu 309 Euro ab 2021 nach UVG - 2020/ 2021 https://www.unterhalt.net/kindesunterha...orschusses

11.02.2021 23:29 • #308


tlell
Stimmt auch nicht so ganz, denn es gibt den statischen Titel da muss in jedem Fall geklagt werden. Es gibt zudem den dynamischen Titel da kann eine Änderung einfach beantragt werden von beiden Parteien.

Es gibt keine Titel vom Jugendamt. Es gibt einen allgemeinen Unterhaltstitel. Der ist immer gleich, egal welche Behörde den ausgestellt hat ob nun vom Familiengericht, Jugenamt oder selber notariel beglaubt. Ab dem 18. Geburtstag muss sich das Kind selber um den Unterhalt kümmern. Die Zuständigkeit des Jungendamtes endet. Unterhaltspflichtig bleiben beide Elternteile bis zum 25. Lebensjahr oder bis Ende der 1. Ausbildung im Regelfall.

11.02.2021 23:35 • #309


VictoriaSiempre
Hier wird echt 21 Seiten über ungelegte Eier diskutiert . Okay, unpassender Vergleich: Das Ei ist nicht nur bereits gelegt, sondern schon geschlüpft....

- vielleicht gibt es das Kind. Vielleicht auch nicht. Wahrscheinlich schon.
- vielleicht ist der Freund der TE der Vater. Glückstreffer beim ONS halt
- vielleicht merkt der Ehegatte und rechtliche Vater was. Vielleicht auch nicht
- vielleicht kommen Unterhaltsansprüche auf den rechtlichen Vater zu. Vielleicht auch nie

Wer ne Garantie im Leben braucht, sollte sich nen Toaster kaufen. Aber auch die läuft irgendwann ab.

Ansonsten ist die Rechtslage klar: Das vermutete Kuckuckskind ist ehelich geboren. Der Ehemann ist der Vater und der einzige, der die Vaterschaft rechtlich anzweifeln kann. Und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon in Kenntnis gesetzt wurde innerhalb von 2 Jahren. Das kann er machen, muss es aber nicht.

Man kann natürlich auch - wie in dem Thread, der mit diesem hier natürlich überhaupt nichts zu tun hat - als mutmaßlicher Erzeuger die Vater-Kind-Beziehung gründlich aufmischen; Ende ungewiss.

Ich verstehe das Problem der TE nicht wirklich. So gut verdienend, wie sie hier mitgeteilt hat, kann es doch nicht das Riesenproblem sein, wenn doch noch ein Sprössling auftaucht? Wird doch immer reichen; auch mit eigenen Kindern und Immobilie. Geht sie halt weiter arbeiten und der Vater in Elternzeit.

Mich würde ein Link zu den von Dir geposteten Aussagen zum Pflichtteil interessieren @tina1955 . Davon habe ich noch nie gehört und auch keine Beispiele gefunden. Nicht, wenn es nicht noch eine andere Gemengelage gab; wenn z. B. ein Elternteil gestorben ist und die Kinder vom anderen ihren Pflichtteil fordern. Interessiert mich wirklich.

11.02.2021 23:50 • x 1 #310


Gorch_Fock
Tlell, auch das ist nicht ganz richtig. Jugendämter nutzen zum Teil Mustervordrucke für die Titel. Und diese sind für die betroffenen Väter negativ formuliert. Genau deshalb sollte man als Betroffener beim Notar einen Titel mit zeitlicher Befristung formulieren lassen. Der Titel verliert erst mit Herausgabe oder zeitliche Befristung seine Wirkung. Ansonsten muss Abänderungsklage gestellt werden.

12.02.2021 05:05 • x 2 #311


Heffalump
Zitat von Ratlos1988:
der Ex die Vaterschaft anfechten wird

ob das dann ne Luftnummer wird, wenn er nicht der Vater ist.

Die Dame wirkt schon sehr speziell, so auf mich. Kann ja durchaus sein, das der Gatte trotz allem der Vater ist. Weil in 90% der Fälle, so sagt man, weiß es die Mutter, aber hier ... vermutet sie es. Exakt wird es wohl nur der Test feststellen können.

Ob da zwei Männer oder noch ein dritter involviert ist - bedarf es dann wohl einer Klärung. Was für ein Armutszeugnis für die Frau, für das Kind.

12.02.2021 07:02 • x 1 #312


Liessa
@Gorch_Fock
Titel beim Jugendamt sind IMMER bis zum 18. Lebensjahr beschränkt, schon alleine, weil sich dann die Rechtslage ändert (danach sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig). Kann bei gerichtlichen Titeln schon mal anders aussehen, wenn man nicht aufpasst.

12.02.2021 07:18 • x 1 #313


P
Zitat von tina1955:
Es kann die TE niemand dazu zwingen, dieses Kind in ihr Haus aufzunehmen und es kann sie beide niemand dazu zwingen, Kontakt zu dem Kind zu halten.


Najaaaa, streng genommen schon. Umgangspflicht! Man kann tatsächlich einen ET zwingen, aber es machen nur die wenigsten. Da es auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Zitat von Räubertochter007:
och... heutzutage kann Frau auch sofort wieder arbeiten gehen, wenn der Vater Elternzeit nimmt...


Zumindest so lange sie im Wochenbett ist nicht. Und nur die wenigsten gehen wieder arbeiten so lange dasn Kind unter 1 Jahr ist.
Und auch nur die wenigsten Männer wollen überhaupt in Elternzeit gehen.

Zitat von Baumo:
Denn was ist von jemand zu halten der kinder macht und sie nicht sehen will..


Genau meine Rede! Das ist für mich die ganze Zeit das wichtigste Argument.

Um ein Kind schreibt der Herr sich zu kümmern und zu zahlen. Aber ein weiteres ist zu viel?
Was ist wenn die TE dann noch ein Kind von ihm bekommt? Ist das dann auch zu viel wie das jetzt ihr Kuckuckskind?

Zitat von tina1955:
könnte sogar arbeitslos werden und bleiben. Dann lieber als Mann zu Hause bleiben, als arbeiten zu gehen, Geld eh futsch... weil es für Unterhalt der Mutter und das Kind drauf geht.
Da gibt es viele Mittel und Wege


Und was kann das Kind dafür?
Der Unterhalt steht dem Kind zu und in Deutschland ist eine Mutter ist ein Vater dazu verpflichtet den Unterhalt eintreiben zu lassen. Oder soll der Steuerzahler für jene Kinder zahlen?

Ich finde @Gorch_Fock bringt es sehr nüchtern und sachlich informativ gut rüber. Und das ist einfach so wichtig und man sollte so etwas einfach nicht Blauäugig angehen. Viele hier, hatten das ganze Wissen nicht, bevor sie im Forum aufgeschlagen sind.
Ich hätte mir die Infos gewünscht.

12.02.2021 09:10 • x 2 #314


R
Zitat von PuMa:
Um ein Kind schreibt der Herr sich zu kümmern und zu zahlen. Aber ein weiteres ist zu viel?


Du glaubst also wirklich, dass es für alle Beteiligten besser wäre, wenn er ein Umgangsrecht einklagen würde? Ich sehe das anders.

Außerdem finde ich es wirklich bemerkenswert, wie viele hier auf meinem Freund rumhacken und ihn als mieses Schw**** darstellen, während es keinen zu interessieren scheint, dass die Mutter des Kindes meinen Freund komplett verarscht hat. Sie gab sich auf einer Datingsseite als Single aus, obwohl sie verheiratet ist. Sie betrog ihren Mann und sie versicherte zu verhüten, obwohl sie das nicht tat. Natürlich war es dumm von ihm sich auf ihre Aussage zu verlassen - ich könnte ihn dafür ohrfeigen und auch er hasst sich selbst dafür. Aber ihm jetzt die alleinige Schuld in die Schuhe zu schieben und ihm auch noch vorzuwerfen, sich nicht für das Kind aufzuopfern, finde ich falsch. Für mich heißt das in keinem Fall, dass er auch für unsere potentiellen Kinder ein Drückeberger wäre....

12.02.2021 09:29 • x 2 #315


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