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Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

Kummerkasten007
So ein Zufall nun aber auch.

11.02.2021 17:36 • x 2 #286


tina1955
Zitat von Kummerkasten007:
So ein Zufall nun aber auch.


Von welchem Zufall redest Du?

Ist es für Dich so erstaunlich, dass aus einem ONS ein Kind entstehen kann?

11.02.2021 17:45 • x 1 #287


A


Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

x 3


Kummerkasten007
Das Timing mit der Trennung und Vaterschaft nun.

11.02.2021 17:47 • x 2 #288


tina1955
So hat wenigstens die Ungewissheit ein Ende.
Kann man nur hoffen, dass die Mutter dem Vater nicht dann öfter das Kind zur Betreuung übergeben will.
Das wäre dann die nächste Herausforderung, die es zu meistern gibt.

11.02.2021 18:15 • #289


P
Diese Frage habe ich schon mal gestellt, vielleicht ist es untergegangen.

Du hast geschrieben, es gibt keinen Kontakt. Sagtest aber ihre Ehe steht wackelig da.

Nun steht tatsächlich die Scheidung an. Woher kommen die Infos wenn ihr oder dein Partner angeblich keinen Kontakt habt zu der Frau?

11.02.2021 18:28 • x 3 #290


R
Zitat von PuMa:
Nun steht tatsächlich die Scheidung an. Woher kommen die Infos wenn ihr oder dein Partner angeblich keinen Kontakt habt zu der Frau?


Sie hat meinem Freund eine Nachricht geschickt, hab ich das nicht geschrieben? Davor war monatelang kein Kontakt. Dass die Ehe wackelig dasteht hab ich daraus geschlossen, dass sie nach dem One-Night-Stand direkt mit meinem Freund durchbrennen wollte... sie hat ihm damals wohl auch gesagt, dass es schlecht läuft..

Sie sagt weiterhin, dass sie nicht möchte, dass er das Kind sieht. Und würde ihn im Gegenzug vom Unterhalt freistellen. Mal schauen, ob sie dabei bleibt...

11.02.2021 19:52 • x 1 #291


Gorch_Fock
Na, der EM machts richtig. Härtefallscheidung durchziehen, Vaterschaftstest und dann ist er aus der Nummer raus. Spart ihm locker mehrere zehntausend Euro. Also war es schon mal keine gesparte Kinderwunschbehandlung.

Zitat:
Sie sagt weiterhin, dass sie nicht möchte, dass er das Kind sieht. Und würde ihn im Gegenzug vom Unterhalt freistellen. Mal schauen, ob sie dabei bleibt...

Darf ich mal herzlich lachen? Wie krank ist das bitte. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Und das ist auch verdammt richtig so. Jaaa, und sie wird ganz bestimmt auf ca. 300-500 Euro Unterhalt pro Monat verzichten... ganz sicher. Selbst clevere Frauen, die sich erfolgreiche Manager als neuen Partner suchen, nehmen in der Regel den Unterhalt mit. Dann ist halt schnell mal der dritte Urlaub bezahlt oder man legt das Geld weg, so dass der dumme neue Partner und der Ex alles zahlt. Das ist die Realität, liebe Ratlos.

Zum juristischen: Während Dein Partner jeden Anwaltsbesuch bezahlen wird dürfen, bekommt die Kindsmutter kostenlose Unterstützung durch das Jugendamt. Die sog. Beistandschaft. Hier sagt die KM einfach, dass sie einen Titel gegen Deinen Freund haben will, damit sie ihn sofort per Gerichtsvollzieher pfänden kann. Dein Freund ist zur Abgabe eines solchen Titels verpflichtet, sobald die KM dies fordert. Die Titel vom Jugendamt sind selten zeitlich begrenzt. Sollte Dein Freund arbeitslos werden interessiert das übrigens niemand. Der Titel hat bedient zu werden.

Dazu hat dein Partner auch Umgangsrechte am Kind, die er auch gerichtlich durchsetzen kann (incl. Geldstrafenandrohung). Oftmals ein harter Kampf für alle Beteiligten.

Persönlich würde ich als Frau in eine solche Konstellation nicht freiwillig gehen. Du wirst - selbst wenn Du irgendwann ein Kind von ihm bekommst - immer hinten anstehen. Das sieht alleine das deutsche Unterhaltsrecht so vor - in dem neue Partnerschaften grundsätzlich benachteiligt werden. Dazu wird er Zeit für den Umgang einplanen müssen, ggf. rechtliche Schwierigekeiten. Und wenn die Kindsmutter schon jetzt solche Gedanken hat, stehen Euch da harte Zeiten bevor.
Gerne nochmal: Solange Dein Partner nicht mind. 3000-4000 Euro netto verdient, würde ich hier keine Beziehung eingehen. Denn ein Großteil seines Geldes wird für Unterhalt drauf gehen. Mit der Feststellung der Vaterschaft ist er zu dem auch der Kindsmutter für mind. 3 Jahre (!) zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Auch diese Kohle ist: weg.

Hier ist eine Zukunft als Mangelfall vorprogrammiert. Würde ich mich als Frau nicht drauf einlassen.

11.02.2021 20:28 • x 7 #292


R
Jetzt mach mich doch nicht noch verrückter bitte ... wir warten jetzt erstmal ab wie es weitergeht und wenn es dann im total chaos endet, kann ich immer noch gehen.

Ps: was sagst du wenn ich sage, dass dafür ICH zwischen 3.000 und 4.000 netto verdiene? Muss der Mann immer der große Versorger sein? Und nochmal: SIE möchte nicht, dass er das Kind sieht und ER möchte das auch nicht. Das kann man so oder so finden. Ich möchte mir drüber kein Urteil erlauben.

Ich werde mich jetzt aus diesem Chat zurückziehen - es ist ja eigentlich alles gesagt. Ich schaue wie sich die Sache entwickelt und gut is... danke an alle für eure Unterstützung

11.02.2021 20:38 • x 1 #293


tina1955
Liebe @Ratlos1988 mach Dich nicht verrückt, noch ist es nicht soweit, wer weiß denn, ob Dein Freund wirklich der Vater ist. Die Dame kann ja zu der Zeit noch mehrere ONS gehabt haben, mit dem Ziel Mutter zu werden.

Noch ist nichts schwarz auf weiß und ich würde auch keine schlafenden Hunde wecken.

11.02.2021 20:50 • x 1 #294


Gorch_Fock
Zitat:
Ps: was sagst du wenn ich sage, dass dafür ICH zwischen 3.000 und 4.000 netto verdiene? Muss der Mann immer der große Versorger sein?

Das find ich super, liebe Ratlos. Es stellen sich trotzdem Probleme. Spätestens ab Zusammenzug zahlst Du im Patchwork in solchen Konstellationen drauf. Für die Darstellung des Umgangs (zumindest dann mit einem Kind), der Vorhaltung von Wohnraum für die Umgangsgestaltung. Da Du Kinderwunsch hast, wirst Du auch gewisse Zeit aus dem Beruf aussteigen. Dein Elterngeld ist auf 1800 Euro monatlich begrenzt. Für ein Jahr. Normalerweise greift in dieser Zeit z.B. der Partner dann ein, um das Lebensniveau zu halten. Und wenn Du in der Größenordnung verdienst, wohnst Du auch jetzt nicht in einer Schlichtwohnung.

Und das hat nichts mit verrückt machen zu tun, liebe Ratlos. Das ist die Realität des Deutschen Familienrechts, dass viele, die damit nie zu tun gehabt haben, nicht kennen und daher recht blauäugig in die Situationen hineinlaufen. Daher meine recht deutlichen Worte zu der Thematik.
Entscheiden musst Du. Wenn er Deine große Liebe ist und Du mit diesen Punkten leben kannst ist das Deine Verantwortung.

11.02.2021 21:07 • x 4 #295


tina1955
Stop mal bitte, lieber @Gorch_Fock

Sie muss überhaupt nicht ein Zimmer für dieses Kind vorbehalten und er auch nicht.
Beide können das Umgangsrecht ablehnen.

Es kann die TE niemand dazu zwingen, dieses Kind in ihr Haus aufzunehmen und es kann sie beide niemand dazu zwingen, Kontakt zu dem Kind zu halten.

Die TE ist nicht dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, egal wie viel sie verdient.
Und wenn der Mann plötzlich ganz wenig verdient, dann zahlt er auch ganz wenig.

11.02.2021 21:38 • x 1 #296


tina1955
Wenn die TE so gut verdient, dann kann ja auch der Freund in Elternzeit gehen.
Wer sagt denn, dass sie Elternzeit in Anspruch nimmt, vielleicht hält sie sich ja auch privat eine Nanny

11.02.2021 21:42 • x 1 #297


Räubertochter007
Zitat von Gorch_Fock:
Spätestens ab Zusammenzug zahlst Du im Patchwork in solchen Konstellationen drauf.


nennt sich Gleichberechtigung. Ist bei umgekehrter Einkommensbasis ja auch kein Thema...

Zitat von Gorch_Fock:
Da Du Kinderwunsch hast, wirst Du auch gewisse Zeit aus dem Beruf aussteigen. Dein Elterngeld ist auf 1800 Euro monatlich begrenzt. Für ein Jahr.


och... heutzutage kann Frau auch sofort wieder arbeiten gehen, wenn der Vater Elternzeit nimmt...


Zitat von Gorch_Fock:
Und wenn Du in der Größenordnung verdienst, wohnst Du auch jetzt nicht in einer Schlichtwohnung.


muss nicht zwingend sein nicht jeder lebt für's Außen...

11.02.2021 21:46 • x 3 #298


S
Zitat von Räubertochter007:
nennt sich Gleichberechtigung. Ist bei umgekehrter Einkommensbasis ja auch kein Thema... och... heutzutage kann Frau auch sofort wieder arbeiten gehen, wenn der Vater Elternzeit nimmt... muss nicht zwingend sein nicht jeder lebt für's Außen...


Die Frage ist ja, ob die TE gerne arbeiten gehen würde, während der Vater Zeit mit dem Kind verbringt. Ob sie sich das Leben so vorstellen kann.

Es wäre wäre naiv zu glauben, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen würde. Sobald er als Vater eingetragen ist, dann wird er zahlen (müssen). Auch wenn er keinen Umgang hat. Und dies bedeutet natürlich, dass er weniger Geld für die TE bzw. die Partnerschaft und bald Familie mit der TE zur Verfügung haben wird. Es ist ehe eine Entscheidung à la : kann ich als Akademikerin mit hohem Einkommen eine Familie mit einem Hartz IV Empfänger gründen?

Das kann jeder entscheiden, wie er möchte. Ich würde es nicht tun, da ich mir eine Beziehung auf Augenhöhe wünsche.

11.02.2021 22:22 • x 3 #299


tina1955
@scrawled wo steht denn geschrieben, dass der Freund von @Ratlos1988 Harzi ist?

11.02.2021 22:35 • x 1 #300


A


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