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Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

Heffalump
Zitat von tina1955:
Sie wurde sogar vom Sozialamt dazu aufgefordert, weil sie und das minderjährige Kind von Stütze lebten. Da sollten eventuelle Erbansprüche ermittelt werden.

Klar, weil das Sozialamt da sonst viel zu viel bezahlen müsste, die drücken sich doch auch, wo se können.

10.02.2021 15:16 • x 1 #241


nimmermehr
Zitat von tina1955:
Man darf bei der Sache ja auch nicht vergessen, dass dieses Kind einen vollen Erbanspruch hätte. Es könnte jederzeit vor der Tür stehen und seinen Pflichtteil am Erbe zu Lebzeiten des Vaters schon vorab fordern . Das wäre bei einem eigenen Haus des ...


Man kann seinen Pflichtteil nicht vor dem Tod des Erblassers einklagen, da hat man Euch Unsinn erzählt oder Ihr habt da was durcheinander gebracht. Man kann sowas vereinbaren schon zu Lebzeiten, da muss der Erblasser aber freiwillig zustimmen. Ansonsten kann ich bis zu meinem Tod mit meinem Geld tun und lassen was immer ich will, ich kann es auch zum Fenster rauswerfen und bettelarm sterben ohne irgendwem einen grünen Heller zu vererben. Wenn ich will, dass jemand mein Geld bekommt, der in der Erbfolge nicht berücksichtigt wird, tu ich also klug daran, ihm zu Lebzeiten das Geld zukommen zu lassen.

10.02.2021 15:27 • x 5 #242


A


Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

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K
Zitat von tina1955:
Man darf bei der Sache ja auch nicht vergessen, dass dieses Kind einen vollen Erbanspruch hätte. Es könnte jederzeit vor der Tür stehen und seinen Pflichtteil am Erbe zu Lebzeiten des Vaters schon vorab fordern . Das wäre bei einem eigenen Haus des ...


Auch ohne Einklagen eines Pflichtteils sind der Freund und die TE ein Leben lang mit dem Rücken an der Wand. Selbst wenn sie gerne bei der Heirat entscheiden wollten keine Gütertrennung zu haben, würden sie hier quasi gezwungen. Durch eine Gütertrennung ändert sich einiges im Erbfall, gleichzeitig müssen alle Rechnungen aufgehoben werden etc. Mit anderen Worten: Die beiden würden gezwungen Dinge so zu organisieren, wie sie es vielleicht gar nicht möchten und würden immer wieder daran erinnert, dass der Elefant noch da steht.

Ich stelle mir vor wie sie so leben werden? Und was mit ihnen würde, wenn sich nach vielen Jahren herausstellte, dass es kein Kind (von ihm) gibt? Ich denke immer bei Monstern unterm Bett: Licht an! Nachgucken!

10.02.2021 15:31 • x 1 #243


tina1955
Zitat von nimmermehr:
Man kann seinen Pflichtteil nicht vor dem Tod des Erblassers einklagen, da hat man Euch Unsinn erzählt oder Ihr habt da was durcheinander gebracht. Man kann sowas vereinbaren schon zu Lebzeiten, da muss der Erblasser aber freiwillig zustimmen. Ansonsten kann ich bis zu meinem Tod mit meinem ...


Wir haben ein Berliner Testament gemacht, wonach wir uns gegenseitig bewerben.
Die Kinder sollen erst dann Erbe werden, wenn auch der andere Elternteil verstirbt.
Hier wurde uns gesagt, dass die Kinder sofort nach Ableben des Elternteile ihren Pflichtteil fordern können, also nicht erst warten müssen, bis der andere Teil verstirbt.

Ich glaube kaum, dass wir falsch beraten wurden.

10.02.2021 15:37 • #244


K
Zitat von tina1955:
Wir haben ein Berliner Testament gemacht, wonach wir uns gegenseitig bewerben. Die Kinder sollen erst dann Erbe werden, wenn auch der andere Elternteil verstirbt. Hier wurde uns gesagt, dass die Kinder sofort nach Ableben des Elternteile ihren Pflichtteil fordern können, also nicht erst warten müssen, bis ...


Das Berliner Testament setzt bei Tod den anderen Ehepartner als alleinigen Erben ein. In der Realität werden dann jedoch häufig von den Kindern Prozesse und Anfechtungen angestrengt, da sie weiterhin nach Tod des einen Elternteils den Pflichtteil beanspruchen können. Wenn es keine Kinder gibt, sind womöglich noch andere Verwandte erbberechtigt. In jedem Fall sichert das Berliner Testament den Hauptbesitz ab und verhindert z.B., dass die Kinder auf den Verkauf eines Hauses drängen können, weil sie die Hälfte geerbt haben.

10.02.2021 15:42 • x 1 #245


B
Zitat von Karili:
as Berliner Testament setzt bei Tod den anderen Ehepartner als alleinigen Erben ein. In der Realität werden dann jedoch häufig von den Kindern Prozesse und Anfechtungen angestrengt, da sie weiterhin nach Tod des einen Elternteils den Pflichtteil beanspruchen können.

Letztenendes ist man vom Goodwill der Kinder ein wenig abhängig. Aber es gibt so ein paar Kniffe, die Kinder kooperativ zu machen. Zum Beispiel, zusätzliches Vermächtnis, dass sie erst bekommen, wenn sie die Füße stillhalten. Oder Ausschluss als Schlussereb, wenn sie ihren Pflichtteil einfordern.
Letztenendes ist es komplex.

10.02.2021 15:45 • x 1 #246


tlell
Nochmal ganz klar die Te und ihr Freund können absolut gar nichts tun. Der biologische Vater hat null Rechte. Er hat nicht mal das Recht auf Feststellung der Vaterschaft da das Kind in einer intakten Familie lebt und diese Familie geschützt wird absichtlich! Der Ehemann ist und bleibt der rechtliche Vater!

Hier Briefe zu schreiben oder um Tests zu bitte ist absolut sinnlos.Bei einer Anfechtung gilt nicht ein Brief als Beweis, sondern die Aussage des rechtlichen Vaters wann er Kentniss hatte. WIe will man auch beweisen das dieser Brief ankam. Selbst bei Einschreiben darf der Ehepartner unterschreiben und das Einschreiben annehmen.

Jeder gescheite Mensch macht einen Ehevertrag bei Eheschliessung. Und es ist doch prima das die Te samt Freund wissen das Kind gibt es. Sie können wenigstens alles regeln damit es keine Katastrophe gibt. Wieviele Frauen erfahren von dem nichtehelichen Kind erst in der Ehe oder nach dem Tod des Partners. ich widerhole auch hier nach der Logik dürfte keine Frau jemals heiraten. Jeder Mann kann Kinder haben von denen er nichts weiss.

Liebe Te schnapp dir deinen Freund und lasst euch anwaltlich beraten. Das ist das einzige was wirklich hilft und Klarheit bringt.

10.02.2021 15:47 • x 1 #247


nimmermehr
Zitat von tina1955:
Wir haben ein Berliner Testament gemacht, wonach wir uns gegenseitig bewerben. Die Kinder sollen erst dann Erbe werden, wenn auch der andere Elternteil verstirbt. Hier wurde uns gesagt, dass die Kinder sofort nach Ableben des Elternteile ihren Pflichtteil fordern können, also nicht erst warten müssen, bis ...


OK, das ist was anderes, das stimmt, sie können in dem Fall, dass ihr Vater stirbt, natürlich ihren Pflichtteil einfordern. Das Risiko, dass die Stiefmutter bis zu deren Ableben das Geld, das seinen Kindern zusteht, allein durchbringt, wäre ja gegeben sonst. Ich hatte es so verstanden, dass die Kinder es auch vor Ableben des leiblichen Vaters einklagen können, das ist nicht der Fall. Stirbt ein Elternteil, kann man den Pflichtteil von dessen Nachlass fordern. In dem Fall ist der verbliebene Elternteil ja auch nicht Erblasser sondern selbst Erbe.

10.02.2021 15:49 • x 1 #248


Räubertochter007
Zitat von tina1955:
Und als wir notariell unser Testament gemacht haben, wurden wir darauf hingewiesen, dass die Kinder zu jeder Zeit ihren Pflichtteil am Erbe einfordern können.
Sogar zu Lebzeiten des Elternteils.


stimmt.... einfordern können sie, aber gesetzlich besteht kein Anspruch zu Lebzeiten des Erblassers.

wäre auch nicht im Sinne des Staates.... wo doch im Pflegefall gerne das vorhandene Vermögen zur Deckung der anfallenden Kosten herangezogen wird...

Zitat von tina1955:
Hier wurde uns gesagt, dass die Kinder sofort nach Ableben des Elternteile ihren Pflichtteil fordern können, also nicht erst warten müssen, bis der andere Teil verstirbt.


dies ist aber wieder ein anderer Fall...

Zitat von nimmermehr:
Man kann seinen Pflichtteil nicht vor dem Tod des Erblassers einklagen, da hat man Euch Unsinn erzählt oder Ihr habt da was durcheinander gebracht. Man kann sowas vereinbaren schon zu Lebzeiten, da muss der Erblasser aber freiwillig zustimmen.


isso

Zitat von nimmermehr:
Ansonsten kann ich bis zu meinem Tod mit meinem Geld tun und lassen was immer ich will, ich kann es auch zum Fenster rauswerfen und bettelarm sterben ohne irgendwem einen grünen Heller zu vererben.


und das ist gut so!

10.02.2021 15:51 • x 3 #249


tina1955
Zitat von BernhardQXY:
Letztenendes ist man vom Goodwill der Kinder ein wenig abhängig. Aber es gibt so ein paar Kniffe, die Kinder kooperativ zu machen. Zum Beispiel, zusätzliches Vermächtnis, dass sie erst bekommen, wenn sie die Füße stillhalten. Oder Ausschluss als Schlussereb, wenn sie ihren Pflichtteil einfordern. ...


Ja, so haben wir es auch gemacht, wenn die zu Lebzeiten einen Pflichtteil fordern sind sie vom Haupterbe ausgeschlossen.

Anmerkung: kann man nur hoffen, dass sie warten können. Denn sie sind sich nie sicher, was dann beim Ableben des anderen Partners noch übrig ist.

10.02.2021 15:52 • #250


W
Lese ich das richtig, dass hier seit 17 Seiten ein Rad gedreht wird, ohne, dass überhaupt klar ist, ob der Freund der TE der Vater ist, ob die Ehe des one-night-stands überhaupt scheitern wird, ob der EM je erfahren wird, dass es vielleicht nicht sein Kind ist, ob sie im Falle einer Trennung überhaupt Unterhalt fordert?

Warum fangt ihr nicht mal mit einem Vaterschaftstest an?

10.02.2021 15:52 • x 3 #251


tina1955
Zitat von Woelkeline:
Lese ich das richtig, dass hier seit 17 Seiten ein Rad gedreht wird, ohne, dass überhaupt klar ist, ob der Freund der TE der Vater ist, ob die Ehe des one-night-stands überhaupt scheitern wird, ob der EM je erfahren wird, dass es vielleicht nicht sein Kind ist, ob sie ...


Weil die Kindsmutter und deren Ehemann derzeit keinen Vaterschaftstest wünschen.

Man kann niemandem dazu zwingen.
Der Ehemann darf auf Anerkennung der Vaterschaft klagen, aber auch nur, wenn er das selbst möchte.
Oder die Kindsmutter klagt auf neuer Feststellung der Vaterschaft.

Dem Freund der TE sind die Hände gebunden, er darf derzeit gar nichts.

10.02.2021 15:55 • x 1 #252


Kummerkasten007
Zitat von Woelkeline:
Warum fangt ihr nicht mal mit einem Vaterschaftstest an?


Ist ist ja nicht mal sicher, dass es das Kind überhaupt gibt.

10.02.2021 16:03 • x 1 #253


K
Zitat von Woelkeline:
Lese ich das richtig, dass hier seit 17 Seiten ein Rad gedreht wird, ohne, dass überhaupt klar ist, ob der Freund der TE der Vater ist, ob die Ehe des one-night-stands überhaupt scheitern wird, ob der EM je erfahren wird, dass es vielleicht nicht sein Kind ist, ob sie ...


ich finde genau das entscheidend und würde deshalb die Frau kontaktieren, um von ihr noch einmal unter Zeugen zu hören, dass er der Vater ist oder nicht ist. Das wäre für mich die Basis für alle weiteren Schritte.

10.02.2021 16:41 • #254


tlell
Zitat:
ch finde genau das entscheidend und würde deshalb die Frau kontaktieren, um von ihr noch einmal unter Zeugen zu hören, dass er der Vater ist oder nicht ist. Das wäre für mich die Basis für alle weiteren Schritte.


Das ist auch keine Basis, denn die kann sonst was sagen mit oder ohne Zeugen spielt absolut keine Rolle. Wenn die lügt und sagt er ist nicht der Vater, ist das ohne rechtliche Relevanz bei einem späteren Verfahren. Wenn sie sagt er ist der Vater ist es genauso ohne Relevanz, solange der rechtliche Vater nichts unternimmt. Will sie also nicht, das der biologische Vater eine Rolle spielt, wird sie entsprechend handeln. Denn ihr handeln bleibt für sie ohne Konsequenz.

Was also soll deine Forderung nach Konfrontation bringen?

10.02.2021 17:01 • x 1 #255


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