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Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

Valera
Zitat von Gracia:
Wie sollte 2) möglich sein wenn es keinen Kontakt gibt und die Handynummer nicht mehr existiert?


Dann bliebe nur der postalische Weg, wenn er die Anschrift kennt.

Hat der EM von dem ONS Kenntnis? Was vielleicht der Grund für den Wechsel der Nummer sein könnte?

04.02.2021 18:02 • #181


B
Das zweite Kind ist nichts weiter als eine Behauptung der Frau. Kann sein dass sie Recht hat , oder eben nicht. Jedenfalls hat dieses Kind bereits einen offiziellen Vater.
Solange dieser das nicht offiziell anzweifelt , ist escsein Kind.
Da da noch nichts unternommen wurde , braucht euch das nicht interessieren.
Natürlich ist das eine tickende Zeitbombe.
Hat er mal das Geburtsdatum zurückgerechnet, hat et mal ein Bild gesehen?

04.02.2021 18:22 • x 4 #182


A


Mein Freund hat ein Kind von einem One-Night-Stand

x 3


G
Zitat von Ratlos1988:
Da hast du völlig Recht - das ist seine Strategie in dem Fall. Ich sage immer Vogel-Strauß-Taktik Find ich auch nicht so gut aber am Ende kann ich ihn nicht zwingen. Ich werd nochmal in Ruhe mit ihm sprechen und ihm vorschlagen, dass wir Mal zusammen zu einem Anwalt gehen.


Du bist sehr engagiert und ich verstehe auch deine Motivation dahinter. Ich finde aber, dass hier eher Zurückhaltung angemessen ist. Dein Freund mag einen Vogel-Strauß-Kopf haben aber es ist sein Kopf. Er hat ja schon ein Kind aus einer anderen Beziehung und weiss was es bedeutet mit Umgangsrecht Alimente etcpp.

Wenn er sich beraten lassen möchte kann er das ja tun. Alleine. Ist ja seins.

Bitte überlege dir auch, was du damit gegebenfalls lostrittst, wenn du mit ihm zusammen zu einem Anwalt gehst. Je nachdem wie das Gespräch dort ausfällt, könnte das ja bei dir zu Konsequenzen führen. Da musst du vorher drüber nachdenken

04.02.2021 19:58 • x 5 #183


K
Ich denke, dass dein Freund das Recht hat mit der Angelegenheit so umzugehen wie er es für richtig hält. Es ist schwer zu erahnen was die Nachricht in ihm ausgelöst hat und ob es ein so großer Schock war, dass er ihn in sich vergraben musste, weil alles zu aufwühlend ist und war.

Da hilft nur ein Gesprächsangebot. Und auch zu akzeptidren, dass er nichts besprechen und tun möchte.

Dein größter Fehler würde es meiner Ansicht nach sein, sich auf die Frau einzuschießen und dir ein Feindbild zu konstruieren. Du kennst sie und ihre Motivation ja nicht. Was du aber tun kannst, ist ihn in ruhiger Stunde um ein Gespräch zu bitten, in dem du in ich-Form über deine Befürchtungen sprichst. Ihn weder drängst, noch Vorschläge machst. Häufig brauchen Männer länger Dinge für sich selbst zu überlegen und zu ordnen. Er ist erwachsen und möchte mit dir zusammen sein. Deshalb wird er kaum etwas tun, um das zu gefährden. Hast du nach einigen Wochen das Gefühl er verdrängt weiter und du sorgst dich sehr, würde ich ihn fragen, ob er schon etwas überlegt hat und wie es ihm mit der Situation geht. Du kannst hu dem Thema selbst Rechtsrat einhomen und wirst danach bestimmt beruhigter sein. Die Situation bedroht euch nucht aktiv heute, deshalb habt ihr beide Zeit für euch und mit der Zeit wird sich für ihn eine Lösung herauskristallisieren. Erkundige dich selbst und lass dich in Bezug auf deine Möglichkeiten dich abzusichern beraten.

Bau aber jetzt kein Oanikszenario für euch auf. Denn das ist es nicht.

04.02.2021 21:21 • x 1 #184


Mäusla
Liebe TE,
Ich finde es super vernünftig dass du gerade so vorausschauend denkst und handelst. Du setzt dich mit der Thematik auseinander und das erfordert auch viel Stärke sowie Kraft. Du scheinst eine starke Frau zu sein und nicht jede würde so pragmatisch mit diesem Thema umgehen. Der größte Teil wäre hier ja offenbar schon geflohen.
Sicher war es nicht schlau was er damals getan hat, jedoch macht jeder Fehler und sollte deshalb nicht so verurteilt werden.
Ich bin da übrigens ganz bei dir, dass ihr nicht ewig ( hier wird von mind. 3 Jahren gesprochen ) warten wollen würdet. Mit zunehmenden Alter ist es schwierig bei Kinderwunsch nochmals Ewigkeiten einzuplanen. Verstehe also auch, in Angesicht dessen, dass du deshalb jetzt alles abklären möchtest, um - so hart es vielleicht auch klingt- keine weitere Zeit zu verschwenden.
Erkundigt euch also erstmal , bzw du alleine und dann geht die Reise weiter. Wie , das wird sich zeigen.
Du gehst deinen Weg, da sehe ich keine Zweifel
Finde deine Haltung nach diesen Unterstellungen sowie hässlichen Kommentaren hier wirklich bewundernswert. Bleib bitte so

Vielleicht magst du uns ja trotzdem etwas auf den Laufenden halten

05.02.2021 00:56 • x 5 #185


R
Kleines Update: ich hab mit meinem Freund nochmal ganz in Ruhe gesprochenen. Er sagt, dass - wenn es nur nach ihm ginge - er nichts weiter unternehmen würde, weil sie ihm ausdrücklichen gesagt hat, dass sie keinen Kontakt möchte. Er geht (im Fall einer Scheidung/Anfechtung) davon aus, dass sie vater unbekannt eintragen würde, weil sie auf jeden Fall vermeiden will, dass er ein Recht hat das Kind zu sehen. Belasten tue ihn diese Ungewissheit zwar auch aber er würde es ruhen lassen, solange von ihr nichts mehr kommt.

Er hat aber auch gesagt, dass er verstehen kann, dass sich das ganze für mich wie eine tickende Zeitbombe anfühlt. Er wäre daher - wenn der Fortbestand unserer Beziehung davon abhängen würde - bereit nochmal mit ihr in Kontakt zu treten, um sie um einen Test zu bitten. Er sagte nur, dass mir bewusst sein soll, dasss wir damit ggf. etwas lostreten könnten und dann mit den Kosequenzen leben müssten....

Tja, ich rechne ihm das hoch an aber richtig weiter bringt mich das jetzt nicht. Ich finde eigentlich nicht, dass ich das Recht habe ihm zu sagen was er tun soll. Ich kann eigentlich nur akzeptieren oder gehen...

07.02.2021 19:57 • #186


tlell
Also ehrlich ich würde null unternehmen. Einmal finde ich du hast wirklich nicht das Recht dazu und mit dem lostreten hat er recht. Da ist eine Vereinbarung getroffen worden von drei Personen. Und diese drei Personen geht die Geschichte was an niemanden sonst. Wenn die Eheleute besprochen haben, das der evt biologische Vater da nicht mitzumischen hat, ist das so.

Bevor ich da ranginge würde ich sowieso mich zuerst von einem Anwalt beraten lassen. Ich finde da sollte man genau wissen welche Rechte und Pflichten man hat bevor man was unternimmt.

Ich hab dir ja schon in meinem ersten Post gesagt, absolut jeder s, aktive Mann kann Vater sein ohne es zu wissen. Ein Anwalt kann dir genau sagen ob er zahlen muss wenn....Welches Kind vor welchem geht und ob du als Lebensgefährtin mit drinne hängst mit deinem Einkommen. Ich finde du kannst erst danach wirklich entscheiden was du tun willst.

07.02.2021 20:19 • x 2 #187


Gorch_Fock
Kann es sein, dass dieses Fremdgehen geplant war, um sich ggf. die Kosten für eine Kinderwunschklinik zu sparen (können schnell mehrere zehntausend Euro werden)? Es wirkt fast so.
Ich würde Deinem Freund mal einfach dazu auffordern, sich mit der Düsseldorfer Tabelle auseinanderzusetzen (Zahlbetragstabelle). Den Betrag sollte er ab Datum jetzt mal für 2 Jahre zurücklegen. Wenn nix passiert, super. Könnt ihr nen tollen Urlaub von machen.
Noch mal der Tipp, Euch anwaltlich beraten zu lassen. Wir reden hier über zehntausende Euro Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
Zudem: Warum habt IHR dann ein Problem? Er hat ein Problem, da er per Titel ggf. gepfändt wird, sobald die Vaterschaft angefochten wird. Du musst auch Trennung / Scheidung des rechtlichen Vaters einkalkulieren. Und dieser wird ggf. gar keine Lust mehr haben, für ein fremdes Kind zu zahlen.

07.02.2021 20:39 • x 4 #188


K
Ich würde sie kontaktieren und alles schriftlich festlegen. Egal, ob sie ihren Kinderwunsch erfüllt man, mit oder ohne EM, sie sitzt am längeren Hebel, sollte er der Vater sein. Es ist genauso wie dein Freund sagt, eine tickende Zeitbombe. Würde es ihn null beschäftigen, hätte er es dir nicht erzählt.

Es tickt. Und stell dir vor diese unterschwellige Angst stellt sich in x Jahren als unbegründet heraus? Wie betrogen er oder auch ihr euch um die Zeit betrogen fühlen würdet? Ihr beginnt euch doch erst kennenzulernen und da sollte der Himmel doch ausschließlich voller Geigen hängen oder nicht?

Ich würde folgendes tun. Ich würde sie kontaktieren und sie noch einmal auffordern konkret zu sagen ob das Kind von ihm ist oder nicht. Antwortet sie, dann sichert ihr die Antwort. Wenn nicht, nehmt ihr zu den Akten, dass sie sich nicht äußert. In jedem Fall würde ich dem EM mit Rückschein einen Brief schicken, in dem ihr schreibt, was seine EF geäußert hat. Damit laufen für ihn die 2 Jahre, in denen er die Vaterschaft anfechten kann. Damit ist dein Freund sicher, ob er je Unterhalt zahlen muss oder nicht.

Für das Kind ist das ganze natürlich sehr zweischneidig. Zum einen kann seine jetzige Familiensituation zrrbrechen, zum andern hat es ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft.

Überlegt euch in Ruhe was ihr tun wollt.

07.02.2021 21:24 • x 2 #189


tlell
Man ist auch nach den 2 Jahren nicht sicher. Und alles was schriftlich festgehalten wird und gegen deutsches Recht verstösst ist hinfällig. Die Mutter kann zum Beispiel nicht auf Unterhalt vom biologischen Vater verzichten, wenn der rechtliche Vater die Vaterschaft aberkennen lässt. Der rechtliche Vater kann auch nach zehn Jahren die Vaterschaft noch anfechten, indem er sagt er wusste nichts davon das er nicht der Vater ist. Ja das geht auch, wenn die Te samt Freund einen Brief per Einschreiben schickt. Indem Fall braucht er nur versichern, seine Frau hätte ihm glaubhaft versichert er ist der Vater. Der Fall ist so kompliziert hier kann nur ein Anwalt sagen was zu tun ist!

07.02.2021 21:39 • x 4 #190


K
Der eingetragene Vatdr hat 2 Jahre, nachdem er Ahnung von der untergeschobenen Vaterschaft hat, er muss es also nicht explizit gesagt bekommen, Zeit die Vaterschaft anzufechten. Dafür reichen Emails oder bezeugte Gespräche, um ihm diese Zweifel mitzuteilen. Verstreichen die zwei Jahre gilt die Vaterschaft als anerkanbt. Es kann der eingetragene Vater für die Zeit seiner eigenen Unterhaltszahlung das Geld nicht vom biologischen Vater zurückfordern, falls er später die Vaterschaft anfechtet.

Sollte der EM jetzt informiert werden und das dokumentiert sein, hätte er bis Feb 2023 Zeit die Anfechtung zu machen. Nach Feb 2023 kann er zwar weiter anfechten, bekäme aber für die Zeit bis Feb 2003 keine Erstattunc des gezahlten Unterhalts. Wenn dem EM viel später, sagen wir in 2030 einfällt die Vatdrschaft anzufechten, bekommt er auch für diesen Zeitraum keine Erstattung, Der biologische Vatdr zahlt dann erst ab Feststellung seiner eigenen Vaterschaft. Also hier erst nach 2030.

Rechtsrat ist jedoch nie verkehrt.

07.02.2021 22:22 • x 2 #191


tlell
Zitat:
Der biologische Vatdr zahlt dann erst ab Feststellung seiner eigenen Vaterschaft.


Na aber darum geht es doch! Die Vaterschaft kann jederzeit vom rechtlichen Vater angefochten werden und danach zahlt der biologische Vater! Völlig egal was nun getan wird. Da wäre es doch doppelt dumm den rechtlichen Vater nun auch noch auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Sollte der rechtliche Vater anfrechten wird der biologische Vater zahlen, egal was er mit der Kindesmutter im Vorfeld ausmacht. Denn die Kindesmutter kann nicht auf den Unterhalt des Kindes verzichten. Geht rechtich nicht! Einziger Vorteil sind die 2 Jahre rum, kann der Unterhalt nicht rückwirkend gefordert werden. ( Und selbst da gibt es abweichende Urteile)

07.02.2021 22:33 • x 1 #192


K
Es muss dem eingetragenen Vater der Zweifel mitgeteilt werden. Erst ab dem Zeitpunkt, nach dem er selbst dritten gegenüber Zeifel äussert oder er den Zweifel mitgeteilt bekommt, beginnen die 2 Jahre Frist. Deshalb macht es Sinn das jetzt mitzuteilen, um nicht 203ü erzählt zu bekommen, dass es jetzt den Zweifel gibt und der eingetragene Vater ALLEN an das Kind gezahlten Unterhalt zurückverlangen kann.

Stellt sich jetzt heraus, dass der Freund der Vater ist , wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Das wird schlicht preiswerter und sicherer.

07.02.2021 23:05 • x 1 #193


T
Ich habe zwar nur quer gelesen aber ich verstehe die Ängste der TE. Habe selbst bis auf 10Monate in meinem Leben voll gearbeitet, weil das Geld sonst für den Hauskredit nicht gereicht hätte. Waren je 1/2 im Grundbuch eingetragen. Lasse dir mal den schlimmsten Fall ausrechnen, wenn Unterhalt fällig wäre und was dann noch übrig bliebe bei deinem Freund um ein Leben mit Kindern zu finanzieren und mache das für dich mit einem Anwalt. Wenn das Geld bei ihm nicht ausreicht...Bleibt bei evtl. Heirat nur Gütertrennung, Vollzeitjob und bei Hauswunsch alleinige Finanzierung mit alleiniger Eintragung ins Grundbuch durch dich. Oder eben soviel Anteil, wie jeder zahlt mit alleinigem Kredit, keine Bürgschaften! Lasse dich nicht auf was anderes ein...das gibt sicher richtig Ärger in der Beziehung oder kann es geben. Ich hab das alles durch als die Finanzierung für das Elternhaus meines Mannes zusätzlich anstand. Wichtig jeder zahlt das wofür er verantwortlich ist und im Grundbuch steht. Miete und gemeinsame Kinder hälftig. Eigentlich ganz einfach, aber es war wahnsinnig schwierig dass in Ruhe gemeinsam anzugehen, gab richtig Ärger, denn auch mein jetzt wieder lieber Mann, wollte tatsächlich auch alle Kosten halbieren, auch die bei denen ich nicht im Grundbuch stehe. Was kann er wirklich leisten- Deshalb rechne immer für dich aus, was da auf dich zukommt. Bleib da stark, lasse dich unbedingt alleine nicht! gemeinsam anwaltlich beraten. So wie er das auch machen sollte. Und dann sprecht ihr drüber. Drücke die Daumen....da geht es auch um Erbschaften für eigene und gemeinsame Kinder bei Gütertrennung und und und... mach dir selbst ein Bild und finde eine gute Lösung für dich, dein Partner muss diese auch für sich finden, es sind seine ggf 2 Kinder, seine Verantwortung. Unabhängig davon, wie lieb du seine Kinder gewinnst, wenn sie ihn besuchen, denn das ist eigentlich das Wichtigste.

07.02.2021 23:39 • x 3 #194


Heffalump
Zitat von Karili:
Ich würde folgendes tun. Ich würde sie kontaktieren und sie noch einmal auffordern konkret zu sagen ob das Kind von ihm ist oder nicht.

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?

Was ich von einer wildfremden Frau halten würde, die einfach kommt und mir, vielleicht noch im Beisein meines Gatten, erzählt, sie ist die Freundin von Kai-Uwe, mit dem die Gattin vor 2 Jahren ein Betthupferl hatte, damit Klein-Susi entsteht und ob ich im Falle einer Trennung von meinem Gatten.. - ich würde Sie rauswerfen und wegen übler Nachrede anzeigen!

Zitat von Ratlos1988:
Er sagt, dass - wenn es nur nach ihm ginge - er nichts weiter unternehmen würde, weil sie ihm ausdrücklichen gesagt hat, dass sie keinen Kontakt möchte. Er geht (im Fall einer Scheidung/Anfechtung) davon aus, dass sie vater unbekannt eintragen würde, weil sie auf jeden Fall vermeiden will, dass er ein Recht hat das Kind zu sehen. Belasten tue ihn diese Ungewissheit zwar auch aber er würde es ruhen lassen, solange von ihr nichts mehr kommt.

Er muss damit leben, das er nur der Samenspender war. Und du treibst einen Splitter in die noch nicht eiternde Wunde!
Weil er sein Kind nie sehen wird. Ob er leidet - scheint dir aber auch nicht wichtig zu sein.
Zitat von Ratlos1988:
Er sagte nur, dass mir bewusst sein soll, dasss wir damit ggf. etwas lostreten könnten und dann mit den Kosequenzen leben müssten..

Damit hat er Dich wohl klar in die Schranken gewiesen. Weil, wenn wird es nicht nur eure Beziehung belasten.
Zitat von Ratlos1988:
Ich finde eigentlich nicht, dass ich das Recht habe ihm zu sagen was er tun soll. Ich kann eigentlich nur akzeptieren oder gehen..


Ich finde auch nicht, das du da Rechte hast.

Und nun? akzeptieren oder gehen?

08.02.2021 05:01 • x 8 #195


A


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