Ex-Mitglied
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Ex-Mitglied
Zitat von LostGirl1:(1) Wer in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
Zitat von LostGirl1:daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
Zitat von LostGirl1:Joa, für mein persönliches Rechtsempfinden ist das hier erfüllt.
Ex-Mitglied
Zitat von Caya:Die Fakten, die auf dem Tisch liegen. reichen erstmal völlig aus, daß man es hier mit einem Menschen zu tun hat, der für das soziale Empfinden der meisten ethisch und moralisch völlig fragwürdig handelt.
Gestern
LostGirl1
Zitat von Frank-und-frei:Sie hat die Wohnung doch schon vorher allein gezahlt.
Zitat von Frank-und-frei:Wenn überhaupt könnte man hier allenfalls gestiegene Nebenkosten oder gestiegenen Lebensmittelverbrauch geltend machen. Aber darum geht es der TE doch gar nicht.
Zitat von Frank-und-frei:Du musst schon konkret nachweisen
Zitat:Aber wie schon jemand schrieb: Was ist das denn bitte für ein Mann, der sich von einer Frau aushalten lässt? Denke es geht hier eher um Geschlechterrollen und weniger um Ethik.
Zitat von Gestern:möchte gleich mal aufstehen und in einem anderen Zimmer weiter heulen
tina1955
Ex-Mitglied
Zitat von LostGirl1:Ich fände es im umgekehrten Fall nicht weniger verwerflich und kann auch nicht verstehen, wie ein Mann eine Frau aushalten kann. (wichtig: ich rede nicht davon, dass
Isely
Zitat von tina1955:Ich würde ihn sofort auffordern, das Zeug umgehend abzuholen.
Wer weiß um welche Herkunft es sich dabei handelt...
LostGirl1
Zitat von Frank-und-frei:Die Fälle, in denen eine Frau ihren Mann verlässt und sich dann erstmal von einem anderen Mann aushalten lässt, die gab es doch sogar hier im Forum schon mehrfach.
Zitat von Kummerkasten007:Gib ihm eine schriftliche Frist zur Herausgabe des Schlüssels und Abholung seines Krames mit der Ankündigung, dass Du bei Nichteinhaltung ihm sämtliche Kosten für ein neues Schloss und Müllverklappung in Rechnung stellen wirst.
Zitat:sich ein Ersatzschloss für die Wohnungstür zu beschaffen, die 5 Minuten für den Einbau zu opfern, damit klar ist, dass er keinen Zugang mehr hat.
tina1955
Ex-Mitglied
Zitat von LostGirl1:Grundsätzlich ja - aber in einer Mietwohnung kann und darf man das unter Umständen nicht so einfach - das sollte sie unbedingt mit dem Vermieter absprechen.
tina1955
Zitat von blackqueen:Ich denke die TE hat gerade genug mit sich zu tun um jetzt noch eine sinnreiche Kommunikation wegen Schlüssel und Geraffel zu starten.
Vielleicht wäre es im ersten Schritt eine gute Idee, sich ein Ersatzschloss für die Wohnungstür zu beschaffen, die 5 Minuten für den Einbau zu opfern, damit klar ist, dass er keinen Zugang mehr hat.
Und dann würde ich mich an Ihrer Stelle versuchen etwas zu beruhigen und einen halbwegs klaren Kopf zu kriegen um den weiteren Verlauf zu klären. Wird wahrscheinlich beiden ganz gut tun, etwas Abstand zu bekommen.
Ich bin mir sicher, wenn er das Werkzeug beruflich braucht, wird er in absehbarer Zeit schon danach fragen.
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