tina1955
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Zitat von BernhardQXY:Ja, grundsätzlich ist das möglich. Aber wenn das geschieht, um sich armzurechnen, dann ist es nicht zulässig.
Brightness2
Zitat von Aida2014:Bis heute hat er mir einmal Unterhalt gezahlt und nun soll ich noch weniger bekommen.
Zitat von Aida2014:Vom Geld fehlt jede Spur. Er hatte nichts hat er behauptet.
Zitat von Aida2014:Meine RA versucht dagegen vor zu gehen.
Zitat von Aida2014:Ich bin so sauer und verzweifelt.
Zitat von tina1955:Auch wenn das mit dem Luxusauto auf Leasing platzt, wird eine Wohnungsmiete vielleicht noch teurer, als eine Leasingrate für ein Auto.
BernhardQXY
Zitat von Aida2014:Ausserdem droht er weiter noch mehr Kredit aufzunehmen dann muss er nichts zahlen.
Zitat von Cocolores:Haha, sehr witzig. Dann würde ja jeder im Scheidungskrieg Kredite aufnehmen.
Anaria
Zitat von Aida2014:Jetzt weiß ich auch warum er immer zu mir sagt, dann nehme ich noch einen Kredit auf, dann bekommst Du garnichts.
Anaria
Zitat von Aida2014:Ausserdem droht er weiter noch mehr Kredit aufzunehmen dann muss er nichts zahlen.
Zitat von Aida2014:Jetzt weiß ich auch warum er immer zu mir sagt, dann nehme ich noch einen Kredit auf, dann bekommst Du garnichts.
Zitat von Anaria:Glaub mir, das sind alles nur weitere Psychospielchen. Wer sich künstlich arm rechnet, da haben die Gerichte in der Regel gar kein Verständis für. Das wird für ihn zum Bumerang.
Anaria
Zitat von Anaria:Wenn er das mit Anwaltshilfe macht, wird das sicher schwer zu bestreiten sein.
Brightness2
Zitat von Anaria:Nein ist es nicht. Gesetz ist Gesetz. Wenn er seine Luxuskarre auf dem Papier verkauft hat, um dann über Leasingvertrag das Auto wieder als Gebrauchtwagen fürs Geschäft zu mieten. Ist es trotzdem ein Verkauf. Selbst wenn er es zum symbolischen Betrag von einem Euro verscherbelt hätte - da macht das Gericht nicht ...
Zitat:BGH, Beschluss vom 12.11.2014 - XII ZB 469/13:
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 2/85 - NJW-RR 1986, 1325).
Zitat von Aida2014:Meine RA ist sehr gut und Sie sagte, ich soll Ihr mal ein paar Tage Zeit geben, Sie überlegt sich was.
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