6067

Mann lässt mich und zwei Kinder zurück samt Haus etc

T
@Kamikazediebin dir steht aber trotzdem Unterhalt zu solange euer Sohn nicht drei ist !
Also nicht nur Kindesunterhalt sondern Betreuungsunterhalt ! Schließlich investierst DU Zeit in EURE gemeinsamen Kinder.
Und da ihr verheiratet wart auch länger als nur bis zum 3. Lebensjahr.

Bitte, du bist rechtlich offensichtlich nicht gut beraten, das ist ganz schlecht.
Erkundige dich nochmal bei deinem Anwalt oder wechsle ihn. Das bringt dich so nicht weiter.

20.01.2025 09:54 • x 7 #1201


T
Muss gestehen dass mich das schwer triggert.
Dass so viele Frauen denken, sie müssten Vollzeit arbeiten und Vollzeit die gemeinsamen Kinder betreuen und es stünde ihnen kein Unterhalt dafür zu!
Das ist so dermaßen schlimm!
Der Mann soll einfach weiterleben können wie ein Single........ jeden Abend frei, am Wochenende gemütlich ausschlafen bis in die Puppen... morgens entspannt zur Arbeit... kein Notfall Kinderarzt/KH, kein Elterntaxi, täglich stundenlanges Kinder Betreuen.... aber ganz ohne Konsequenzen..?!

Liebe Leute, lasst euch nicht so ve.ra.rsc.hen!

Würde ich mich als junge Frau in den 30ern aus einer kinderlosen Beziehung trennen, würde ich vom Partner keinen Cent Unterhalt nehmen, selbst wenn welcher zustünde.

Aber mit gemeinsamen Kindern - noch dazu winzigen! - und wenn ich mich Vollzeit kümmern würde während er sein Single Leben weiterlebt würde ich nicht im Traum auf die Idee kommen, auf einen Cent zu verzichten !
Es sei denn ich wäre die Verlasserin und hätte nen Neuen. (So etwas würde ich allerdings niemals tun.)

20.01.2025 09:56 • x 7 #1202


A


Mann lässt mich und zwei Kinder zurück samt Haus etc

x 3


Kamikazediebin
@thegirlnextdoor habe direkt nachgehakt bei meiner Anwältin.
Danke

20.01.2025 10:03 • x 3 #1203


Igelfisch
Zitat von Kamikazediebin:
Meine große Vermutung ist aber, dass er sich so sehr in seine neue Stelle als mittlere Führungskraft stürzt und Stunden ohne Ende kloppt um sich abzulenken nicht damit beschäftigen zu müssen ,


Der kann sich ablenken wie er will, seine Probleme werden sich dadurch nicht in Luft auflösen. Die werden ihm überall hin folgen. Wenn er nicht langsam in die Puschen kommt, dann sitzt er irgendwann da und fragt sich, warum seine Kinder nichts mit ihm zutun haben wollen. Das ist dann aber sein Problem, nicht Deins. Und den Kindern wird es gut gehen, dafür sorgst Du


Zitat von Kamikazediebin:
Er wird direkt sobald das trennungsjahr um ist die Scheidung einreichen.


Das heißt nicht, dass Ihr sofort geschieden werdet. Erstmal muss alles geklärt sein. Und verschiedene Situationen können die Scheidung auch noch verzögern. Das kann sich bis zu 3 Jahren hinziehen.

20.01.2025 10:04 • x 5 #1204


L
Betreuungsunterhalt steht dir zusätzlich zum Kindesunterhalt zu bis dein Kind 3 Jahre alt ist. Wenn sein Gehalt reicht um den zu zahlen musst du solange nicht selber arbeiten. Der Selbstbehalt liegt bei ca.1500Euro, da wird deine Anwältin besser Bescheid wissen. Da kommt es wohl auf die genauen Umstände an. Wenn er genug verdient lohnt es sich für dich vielleicht gar nicht arbeiten zu gehen - oder zumindest nicht viel. Bitte schau da auch jetzt nur was für dich und deine Kinder das Beste ist. Es gibt für sowas aus gutem Grund gesetzliche Regelungen und du musst nicht aus Mitleid mit ihm Rücksicht nehmen / mehr arbeiten. Solange er noch im gemeinsamen Haus wohnt und du ausgezogen bist dürfte es auch einen Wohnvorteil bei ihm geben. Hat deine Anwältin das auf dem Schirm und rechnet es ein?

20.01.2025 10:12 • x 7 #1205


T
Zitat von Kamikazediebin:
@thegirlnextdoor habe direkt nachgehakt bei meiner Anwältin. Danke

Ist das eine Fachanwältin für Familienrecht..? Und eine gute..?
Bei einem schlechten Anwalt ist das Geld so sinnvoll investiert als hätte man es ins WC gespült.
Ich habe 4 Semester Jura studiert (mit guten Noten) und nur gewechselt weil es nicht mein Wunschfach war... kenne mich aber daher ein wenig aus.
Die wenigen Male in meinem Leben, die ich Anwälte gebraucht habe, habe ich richtig gute genommen und nicht bereut.
In einer Angelegenheit hatte ich einen älteren Angehörigen (Anwalt) eines Freundes befragt (Offizieller Termin mit Honorar) - aber er war kein Fachanwalt und erzählte etwas vollkommen falsches. Der Fachanwalt mit herausragender Kompetenz, den ich daraufhin aufsuchte, sagte mir sofort etwas anderes - und genau so war es dann auch.
Ich gebe aber zu, dass es ohne Grund- und Vorkenntnisse für einen juristischen Laien kaum möglich ist, die Spreu vom Weizen zu trennen! Daher sind Empfehlungen da wichtig.

20.01.2025 10:16 • x 2 #1206


T
Zitat von Lilli2:
Es gibt für sowas aus gutem Grund gesetzliche Regelungen und du musst nicht aus Mitleid mit ihm Rücksicht nehmen / mehr arbeiten.

20.01.2025 10:17 • #1207


Kamikazediebin
Ich habe gerade mit der Anwältin telefoniert und sie hat mir genau das bestätigt, was ihr auch schreibt, dass mir auch zusätzlich ein betreuungsunterhalt darüber hinaus zusteht. Das hat sie auch auf dem Schirm und wird mein Einkommen sowieso nur über obligatorisch berücksichtigen, ergo nahezu gar nicht. Gerade, weil mein Sohn erst so klein ist. Da er ja recht gut verdient, wird er das wohl auch weiterhin zahlen müssen. Sie hat jetzt endlich die fehlende verdienstbescheinigung, die er ihr nachgereicht hat, hat er wahrscheinlich absichtlich herausgezögert. Und meine Beratungshilfe wurde auch genehmigt.

20.01.2025 10:19 • x 8 #1208


T
@Kamikazediebin gut, das ist erleichternd zu lesen! Natürlich steht dir das zu!
Ich weiß gar nicht warum immer so viele denken es wäre okay, wenn einer den anderen mit den Kindern sitzen lässt, abhaut, sich nicht mehr groß einbringt und nichts zahlt ?
Und ja, das gibt es sogar in beiden Richtungen (beide Geschlechter).
In Ordnung ist das nie - und legal zum Glück auch nicht!

20.01.2025 10:24 • x 4 #1209


L
Es gibt Unterhaltsrechner im Internet mit denen man das ein bisschen durchspielen kann. Damit kannst du dir mal ein Gefühl dafür verschaffen was dir zusteht und was dein eigenes Einkommen am Unterhalt verändert. Ganz genau werden die es wohl nicht treffen weil es ja individuelle Punkte gibt, aber ich denke du bekommst schonmal einen ganz guten Eindruck.

Das klingt ein wenig so, als würdest du finanziell erstmal besser dastehen als du dachtest. Vielleicht reicht es dann für einen Urlaub mit deinen Kindern in denen ihr euch ein wenig erholen und Kraft schöpfen könnt.

Falls dein Ex rumheult (ich denke du wirst erstmal mehr von seinem Gehalt abbekommen als er), stell da deine Ohren bitte auf Durchzug. Ihr habt euch gemeinsam für Kinder entschieden und tragt jetzt eben gemeinsam die Verantwortung. Er will die Kinder nicht im gleichen Umfang wie du betreuen, also geht er in der Zeit arbeiten und gleicht das finanziell aus.

20.01.2025 10:30 • x 7 #1210


Igelfisch
Oft ist das Problem auch falsche Bescheidenheit. Man möchte vom Ex nicht abhängig sein, ihm nicht auf der Tasche liegen, nicht gemein sein. Hab ich hier in so vielen Fäden gelesen. Von dem Gedanken muss man halt weg kommen. Nur weil man nimmt, was einem zusteht, ist man nicht gierig. Schon garnicht in einem Fall wie hier, wo die Frau mit Kind und Baby zurück gelassen wird. Da gibt es zu Recht Gesetze, die sicherstellen sollen, dass die Kinder gut versorgt sind und die Mutter handlungsfähig ist.

20.01.2025 10:34 • x 8 #1211


T
@Igelfisch

Aber auf die Idee, dass ganz genauso die Väter die Kinder Vollzeit nehmen könnten, wenn das alles so easy peasy zu stemmen ist - mit Vollzeitstelle und ohne finanzielle Unterstützung... darauf kommt dann keiner.
Ist ja selbstverständlich, dass DAS nicht geht.

20.01.2025 10:36 • x 3 #1212


Igelfisch
Zitat von thegirlnextdoor:
@Igelfisch Aber auf die Idee, dass ganz genauso die Väter die Kinder Vollzeit nehmen könnten, wenn das ...

Was Du wieder verlangst... Also wirklich

20.01.2025 10:42 • x 3 #1213


T
Zitat von Igelfisch:
Was Du wieder verlangst... Also wirklich

Ja ich weiß... schlimm.

20.01.2025 10:43 • x 1 #1214


Fee-münchen
Ach - die gibts tatsächlich. Habe kürzlich einen Kennengelernt. War aber schon ein Exot

20.01.2025 10:48 • #1215


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag