Dediziert
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Dediziert
Zitat von T4U:Es ist aber nicht ihr angetrauter Gatte, sie ist nicht verheiratet.
Butterblume63
Clementine44
Zitat von Dediziert:Ich habe mal die Datenkrake bemüht, mit folgendem Ergebnis:
'Wenn sich Ihr Ehepartner weigert auszuziehen, dann können Sie bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Die einstweilige Anordnung wird innerhalb eines/ weniger Tage von einem Richter erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet oder Sie etwas beweisen müssen.'
Einen Versuch wäre es vielleicht wert?
Baumo
Isely
Zitat von Baumo:Ach lassen wir es knallen. Kakk drauf.
Zitat von BlueApple:Man, das sage ich doch schon die ganze Zeit! Danach muss das Ganze dann vor Gericht geklärt werden. Weigert er sich weiterhin, gibt es den Weg der Teilungsversteigerung. Dann wird das Haus veräußert auf ihren Antrag hin. Dafür bedarf es aber einen rechtskräftigen Titel.
Zitat von Blanca:Gilt das auch für unverheirate Paare, wie Baumo und ihren Lebensgefährten? Das von Dir angesprochene Zitat von Dezidiert bezog sich nämlich auf Ehepartner.
AFAIK müsste Baumo schon selbst mit im Grundbuch stehen, um auch nur eine Chance zu haben, das Haus für sich und die Kinder zu halten - selbst wenn sie sich das rein finanziell leisten kann.
Zitat von Blanca:@Baumo Stehst Du mit im Grundbuch oder nicht?
Baumo
Isely
Baumo
Zitat von Isely:Dann Ekel ihn raus , er müsste sich ne Wohnung nehmen , sorry.
Zitat von Baumo:
Funktioniert nicht.
Er bekommt auch keinen s.
Er bleibt trotzdem.
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