Florentine
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Florentine
Zitat von Baumo:Ich und mein mann zb ich weiss nicht wie viele jahre wir uns nicht mehr geküsst haben..ich meine man sieht immer die ekligen Sachen an einem...dann geht das irgendwie nicht mehr...naja wir gehen trotzdem nicht fremd
Zitat von Ohlala:Und wer sitzt hier in der so genannten Foren - Leitung?
Ehrenamtliche Dauerfrustrierte, schätze ich mal., die bis an den Rest ihres Lebens nicht von ihrem persönlichen Thema loskommen.
KBR
Alexandra1975
Mia1
Zitat von Mia1:Ich kann das alles ein Stück weit schon verstehen. Man lebt schon Jahre in dem Haus, es ist die Heimat euerer Kinder und auch dein Zuhause. Nur wie lange hält man sowas durch?
Ich würde nicht tauschen wollen mit dir.
Stelle ich mir total belastend vor.
Dann einfach noch 2 Jahre so weiter leben und das Haus übernehmen.
Du warst beim Anwalt?
Was sagt der? Würde der Unterhalt reichen, um das Haus zu halten?
Wenn er soviel verdient, dass er 3 Häuser zahlen könnte, dann ist der Unterhalt auch so hoch für dich und die Kinder, dass du das alleine stemmen kannst.
Isely
Zitat von Mia1:Wenn er soviel verdient, dass er 3 Häuser zahlen könnte, dann ist der Unterhalt auch so hoch für dich und die Kinder, dass du das alleine stemmen kannst.
Butterblume63
Zitat von Isely:
Ja wenn sie verheiratet wäre.
Leider geht es hier aber primär nur um Kindesunterhalt.
Der ist in D bekanntlich nicht gerade hoch.
Ihr selbst steht Unterhalt nur zu, bis zum 4. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Wäre hier bei uns auch anders.
Isely
Zitat von Butterblume63:Wäre interessant rechtlich zu wissen ob der Unterhalt wegen des behinderten Kindes nicht dauerhaft gezahlt werden müsste auch bei getrennten Paaren ohne Trauschein.
Minchi
Zitat von Isely:Ihr selbst steht Unterhalt nur zu, bis zum 4. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Zitat von Isely:Das weiss ich nicht, ich denke mir , dass der Unterhaltssatz fürs Kind vielleicht höher wäre.
Baumo
Baumo
Zitat von Ichduwir:Tragischer Thread.
Ausziehen ist völlig überstürzt und unüberlegt. Was soll das denn bringen? Schaffe langfristige Lösungen und nicht einfach Chaos.
Zudem geht es mir wie Olala.
Das schreibt Baumo stets überlegen und teils recht abwertend gegenüber Affären. Und dann sowas. Aber tatsächlich wird das Bild nun rund.
Baumo
Zitat von Minchi:
Mit dem behinderten Kind steht Ihr der Unterhalt länger zu. Solange sie sich über das übliche Maß hinaus kümmern muss.
Nein, der Unterhaltssatz bleibt gleich. Allerdings steht ihr zusätzlich Pflegegeld von der Krankenkasse zu, wenn sie sich um das Kind kümmert.
Baumo
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