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Mann betrogen - will ihn zurück

tina1955
Zitat von alleswirdbesser:
Ja, also ich hätte meine Wohnung damit nicht bezahlen können. Und was ist mit den restlichen Kosten? Ich habe mir ja auch schon Gedanken darüber ...

keine Ahnung, so viel ich weiß muss davon Miete und alles was man als Unterhaltspflichtiger benötigt, bezahlt werden.
Ich finde diese Summe auch viel zu gering um ein einigermaßen gutes Leben auch nach einer Trennung führen zu können.
Wer berufstätig ist und Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, muss schon gut verdienen um gut leben zu können. Wenn dann noch Unterhalt für Ex bezahlt werden muss, weil die Kinder klein sind....., ist Mann noch ärmer dran.
Hier höre ich immer wieder von der 50/50 Regelung....
Wir haben einen Mann in unserer Tanzgruppe, der seine 2 Kinder nur alle 2 Wochenenden bei sich hat... ,ihm bleibt auch nur der Selbstbehalt und davon muss er auch noch die Kinder versorgen, wenn er sie dann an den 2 Wochenenden hat. Er geht an den kinderfreien Wochenenden einem Nebenjob nach und fährt Pizza aus.
Neue Partnerschaften scheitern immer an den Finanzen, keine Frau will für seine Unkosten aufkommen. Mir tut er leid.

Sorry für OT

26.04.2022 18:48 • x 3 #916


alleswirdbesser
Zitat von tina1955:
keine Ahnung, so viel ich weiß muss davon Miete und alles was man als Unterhaltspflichtiger benötigt, bezahlt werden. Ich finde diese Summe auch ...

Und je älter die Kinder, desto höher die Summe. Ich bin ja meinem Ex dankbar, dass er regelmäßig und pünktlich zahlt. Hat der Vater meines ersten Kindes gar nicht getan. Den Titel (noch gültig!) zur Unterhaltszahlung auch an mich, welchen ich jahrelang erkämpft habe, kann ich höchstens einrahmen und im Gästeklo aufhängen. Das selbe Gericht hat mir nach dem Vollstreckungsgesuch mitgeteilt, dass ich es vergessen kann. Seitdem kann ich nur noch müde lächeln, wenn man mit Anwalt und Gericht droht, die wollen auch nur Geld verdienen. Wie gesagt recht hatte ich überall bekommen, nur nicht das Geld.

26.04.2022 19:01 • x 1 #917


A


Mann betrogen - will ihn zurück

x 3


tina1955
@alleswirdbesser , ja und nach 30 Jahren ist so ein Titel komplett nutzlos..

26.04.2022 19:05 • #918


alleswirdbesser
Jep, die sind noch nicht rum.

26.04.2022 19:07 • x 1 #919


T
Da kam mein Vater mit 250 Euro, die er zwischen meinem 16. und 21. Geburtstag bezahlte (sonst keinen Cent) echt gut weg. Und das bei damals 4500 Euro Gehalt...
Ich kenne einige Väter aus der Generation meines Vaters, die gar nichts gezahlt haben.
Vielleicht bin ich deswegen durch dieses Thema so leicht getriggert...

26.04.2022 19:07 • x 1 #920


alleswirdbesser
Zitat von thegirlnextdoor:
Da kam mein Vater mit 250 Euro, die er zwischen meinem 16. und 21. Geburtstag bezahlte (sonst keinen Cent) echt gut weg. Und das bei damals 4500 Euro ...

Heute wären es um die 650 Euro (nach Abzug vom hälftigen KiGe), ab 18 Jahre mehr. Und das mal 2 oder 3 usw., je nach Kinderanzahl. Dann noch den Unterhalt für sich selbst zu verlangen, wenn man selbst arbeiten gehen kann, wäre viel.

26.04.2022 19:13 • x 1 #921


T
@alleswirdbesser es war auch damals mehr. Deutlich mehr. Aber das zahlte er halt nicht...

26.04.2022 19:15 • x 1 #922


alleswirdbesser
Zitat von tina1955:
ihm bleibt auch nur der Selbstbehalt und davon muss er auch noch die Kinder versorgen, wenn er sie dann an den 2 Wochenenden hat.

Dazu falllen mir noch die hälftigen Ferien ein. 3 Wochen im Sommer. Und die Kinder wollen gewiss nicht in der Wohnung hocken und Uno spielen oder einfach spazieren gehen.

26.04.2022 19:29 • x 1 #923


T
Man muss halt sehen, dass es statistisch gesehen deutlich öfter alleinerziehende Mütter sind, die von Armut betroffen sind - trotz Arbeit - als Männer.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama...t-100.html

Und wenn man(n) sich für mehrere Kinder entscheidet muss man halt auch zumindest für die Kinder bezahlen.
Warum sollte die Mutter das alleine tun?
Spätestens beim reinen Kindesunterhalt hält sich mein Mitleid arg in Grenzen.
Da müssen eben beide Elternteile dafür aufkommen... wer sonst?

26.04.2022 19:39 • x 2 #924


R
Zitat von thegirlnextdoor:
Da müssen eben beide Elternteile dafür aufkommen... wer sonst?

Genau - wer sonst?

Genau das ist Sinn und Zweck des Unterhaltsrechts. Der Gesetzgeber schützt damit die Mittel der Allgemeinheit und springt erst dann ein, wenn es keinen - vom Gesetz festgelegten - Unterhaltspflichtigen gibt. In der Regel setzt die Unterhaltsverpflichtung immer voraus, dass es auf der einen Seite einen Bedürftigen gibt und auf der andere Seite einen Leistungsfähigen. Für beides ist man nachweispflichtig. Um die Leistungsfähigkeit leichter prüfen zu können, wurde der Selbstbehalt festgelegt.

Bei Kindern wird die Bedürftigkeit immer angenommen. Der Trennungsunterhalt ist dafür da, dass in der Trennungszeit ein Gleichgewicht zwischen den Ehepartnern erhalten bleibt und man sich auf die neue Situation einstellen kann.

Ein Verzicht für die Zukunft (im Übrigen auch auf den Trennungsunterhalt) ist unzulässig, Par. 1614 Abs. 1 BGB. Es wird natürlich häufig praktiziert und stört solange niemanden, solange nicht der Staat, also Steuergelder, in Anspruch genommen werden sollen. Dann verweist der Staat auf den Unterhaltsverpflichteten und beruft sich auf die Unzulässigkeit eines Verzichts. Und das ist auch richtig so. Man stelle sich vor, man müsste der bedürftigen, getrenntlebenden Nachbarin oder dem Nachbarn , seine an den Staat fließenden Steuern direkt geben, weil ein Unterhaltsverzicht erklärt wurde, und der Ehepartner, der sich mit Eingang der Ehe zum Familienunterhalt verpflichtet hat, würde - überspitzt gesagt - in Saus und Braus leben. Dann würde sich das Mitleid bei den meisten schnell auflösen.

Aber zurück zu Marlaa. Solange sie in diesen Verhältnissen leben möchte, ist das eben so. Es wird kein anderer, es sei denn nette Leute um sie herum, für ihren Unterhalt einspringen. Solange der EM leistungsfähig ist auch nicht die Allgemeinheit.

Ob das - insbesondere die Selbstbehaltsgrenzen - nun gerecht ist, ist eine andere Frage. Jedenfalls schützen sie das Steueraufkommen. Gesetze sind, solange sie nicht geändert werden, anzuwenden, sie zu diskutieren bringt gar nichts.

26.04.2022 20:42 • x 6 #925


T
@Rosy Danke!

26.04.2022 20:45 • #926


alleswirdbesser
Zitat von Rosy:
Ein Verzicht für die Zukunft (im Übrigen auch auf den Trennungsunterhalt) ist unzulässig, Par. 1614 Abs. 1 BGB. Es wird natürlich häufig praktiziert und stört solange niemanden, solange nicht der Staat, also Steuergelder, in Anspruch genommen werden sollen. Dann verweist der Staat auf den Unterhaltsverpflichteten und beruft sich auf die Unzulässigkeit eines Verzichts. Und das ist auch richtig so. Man stelle sich vor, man müsste der bedürftigen, getrenntlebenden Nachbarin oder dem Nachbarn , seine an den Staat fließenden Steuern direkt geben, weil ein Unterhaltsverzicht erklärt wurde, und der Ehepartner, der sich mit Eingang der Ehe zum Familienunterhalt verpflichtet hat, würde - überspitzt gesagt - in Saus und Braus leben. Dann würde sich das Mitleid bei den meisten schnell auflösen.

Jep, und deshalb ging ich nach der ersten Trennung vor Gericht, weil ich keine Arbeit zu dem Zeitpunkt hatte. Und was war? 3 Jahre Verfahren, ein Titel, und trotzdem kein Geld bekommen. Der Staat hat mir auch jeden Cent gestrichen als ich die Ausbildung begonnen habe. Es hieß wäre ich daheim - ja, bei Ausbildung gibt es nichts. Ich habe mit Kind von Ausbildungsgeld, bisschen Wohngeld und Kindergeld gelebt. Keinen hat es interessiert. Nach der zweiten Trennung habe ich die Stunden aufgestockt, das war für mich der einfachere Weg als vor Gericht zu ziehen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man komplett allein auf sich gestellt ist.

26.04.2022 20:56 • x 1 #927


T
@alleswirdbesser du konntest deine Ansprüche auf Kindesunterhalt trotz Gericht nicht durchsetzen..?

Aber was bin ich eigentlich so schockiert... ich kannte ja auch andere Väter (im Alter meines Vaters) die trotz Gerichtsbeschlüssen nicht gezahlt haben.
(Nur meine Mutter ging nie vor Gericht deswegen...)

Ich hätte aber doch gedacht, dass das heute etwas anders aussehen sollte... unglaublich, wenn nicht.

26.04.2022 21:00 • #928


R
Na das sieht schon anders aus. Jetzt zahlt die Unterhaltsvorschusskasse bis zum 18. Lebensjahr. In der höchsten Altersstufe gibt es immerhin 314 Euro im Monat.

Vor kurzer Zeit endeten die Vorschusszahlungen mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Das wird das Problem von alleswirdbesser gewesen sein.

26.04.2022 21:43 • x 2 #929


alleswirdbesser
Zitat von Rosy:
Na das sieht schon anders aus. Jetzt zahlt die Unterhaltsvorschusskasse bis zum 18. Lebensjahr. In der höchsten Altersstufe gibt es immerhin 314 ...

Ich wusste damals nichts davon, mein Kind war noch sehr klein. Als ich von diesem Vorschuss vom Jugendamt erfahren habe (erst habe ich es über Anwalt und Gericht versucht), war ich mit meiner Ausbildung fertig. Und ja, es ging bis zum 12. LJ und höchstens 6 Jahre lang.

26.04.2022 21:47 • x 1 #930


A


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