tina1955
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Zitat von alleswirdbesser:Ja, also ich hätte meine Wohnung damit nicht bezahlen können. Und was ist mit den restlichen Kosten? Ich habe mir ja auch schon Gedanken darüber ...
Zitat von tina1955:keine Ahnung, so viel ich weiß muss davon Miete und alles was man als Unterhaltspflichtiger benötigt, bezahlt werden. Ich finde diese Summe auch ...
thegirlnextdoor
Zitat von thegirlnextdoor:Da kam mein Vater mit 250 Euro, die er zwischen meinem 16. und 21. Geburtstag bezahlte (sonst keinen Cent) echt gut weg. Und das bei damals 4500 Euro ...
thegirlnextdoor
Zitat von tina1955:ihm bleibt auch nur der Selbstbehalt und davon muss er auch noch die Kinder versorgen, wenn er sie dann an den 2 Wochenenden hat.
thegirlnextdoor
Rosy
Zitat von thegirlnextdoor:Da müssen eben beide Elternteile dafür aufkommen... wer sonst?
thegirlnextdoor
Zitat von Rosy:Ein Verzicht für die Zukunft (im Übrigen auch auf den Trennungsunterhalt) ist unzulässig, Par. 1614 Abs. 1 BGB. Es wird natürlich häufig praktiziert und stört solange niemanden, solange nicht der Staat, also Steuergelder, in Anspruch genommen werden sollen. Dann verweist der Staat auf den Unterhaltsverpflichteten und beruft sich auf die Unzulässigkeit eines Verzichts. Und das ist auch richtig so. Man stelle sich vor, man müsste der bedürftigen, getrenntlebenden Nachbarin oder dem Nachbarn , seine an den Staat fließenden Steuern direkt geben, weil ein Unterhaltsverzicht erklärt wurde, und der Ehepartner, der sich mit Eingang der Ehe zum Familienunterhalt verpflichtet hat, würde - überspitzt gesagt - in Saus und Braus leben. Dann würde sich das Mitleid bei den meisten schnell auflösen.
thegirlnextdoor
Rosy
Zitat von Rosy:Na das sieht schon anders aus. Jetzt zahlt die Unterhaltsvorschusskasse bis zum 18. Lebensjahr. In der höchsten Altersstufe gibt es immerhin 314 ...
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