BernhardQXY
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BernhardQXY
thegirlnextdoor
Zitat:Damit der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten sich tatsächlich reduziert oder sogar komplett wegfällt, müssen Beweise dafür vorgebracht werden, dass der Unterhaltsberechtigte den Ehepartner während der Ehe betrogen hat. Teil der Beweisführung ist es, aufzuzeigen, dass der Ehepartner seinen Partner vorsätzlich und langfristig betrogen hat.
Zitat:Kanzlei Landucci
Zitat von Marlaa:Ein Ausschnitt aus dem Internet:
Fazit: Ist ein unterhaltsberechtigter Ehepartner fremdgegangen und war diese Untreue der Grund für die Scheidung, dann kann dies den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
Zitat von BernhardQXY:Also grundsätzlich ist Untreue schon ein Grund, Unterhaltsansprüche zu verwirken.
thegirlnextdoor
Zitat von paulaner:Ich dachte das spielt in D keine Rolle.
Zitat von Marlaa:Ein Ausschnitt aus dem Internet: Fazit: Ist ein unterhaltsberechtigter Ehepartner fremdgegangen und war diese Untreue der Grund für die Scheidung, dann kann dies den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
Zitat von paulaner:Ich dachte das spielt in D keine Rolle.
Zitat von Marlaa:Das glaube ich wirklich nicht. Wir haben uns ja auch über das finanzielle unterhalten. Er meinte, dass er mich eben nur darum bitten kann, hier die ...
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Marlaa
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Zitat von Marlaa:@tina1955 aber wenn ich ihm doch egal bin und er nichts für mich übrig hätte, dann hätte es ihn doch auch nicht so getroffen? Vielleicht will er es eben verdrängen und als ich wieder da war, hat er gemerkt, dass es ihm doch nicht so leicht fällt wie er dachte.
Zitat von Marlaa:@tina1955 aber wenn ich ihm doch egal bin und er nichts für mich übrig hätte, dann hätte es ihn doch auch nicht so getroffen? Vielleicht will er ...
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