Marlaa
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Marlaa
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Zitat von tina1955:Ich denke auch, er hat sich längst eine Beratung eingeholt, ansonsten wäre er nicht so relativ gelassen.
Zitat von tina1955:Mich hat diese Äußerung sehr verwundert, dass er meinte ihm ging es gut, bis Du in der Wohnung erschienen bist.
Er ist garantiert schon ein großes Stück weiter in seinem Trennungsprozess , als Du denkst.
thegirlnextdoor
Zitat von Marlaa:Damit wäre jede Chance auf ein Comeback zunichte, ganz sicher.
thegirlnextdoor
Zitat von Marlaa:Das glaube ich wirklich nicht. Wir haben uns ja auch über das finanzielle unterhalten. Er meinte, dass er mich eben nur darum bitten kann, hier die Füße still zu halten, da er eben finanziell sonst arg drunter leiden würde, da ihm aktuell schon wenig Geld bleibt. Wenn ich mich anders entscheide, kann er nichts dran ändern, er kann nur hoffen, dass ich dabei bleibe, hat er gesagt.
Marlaa
Zitat von Marlaa:Das ich das vielleicht als Bestrafung für meine Taten sehe
Zitat von Marlaa:Er wird mir genau wie ihr erklären, dass ich mehr kriegen würde usw. aber im Endeffekt will ich diesen Schritt ja sowieso nicht gehen.
Marlaa
Zitat von Marlaa:naja mein Plan war jetzt erst nochmal abzuwarten.
Ich habe mir jetzt einen Monat gesetzt und möchte dann sehen, ob er bereit zu einem Gespräch mit mir ist.
In dem Monat, kann ich dann auch nochmal sehen, wie es sonst so zwischen uns läuft, wie wir miteinander umgehen, ob er weiterhin die Kleine regelmäßig holt usw. Werde auch versuchen, mich zurück zu halten und ihm nicht ständig schreiben oder sonstwas.
Sollte er nach einem Monat das Gespräch immer noch nicht suchen, werde ich ihn dann nochmal fragen.
Bleibt er bei seinem nein, dann würde ich mich beraten lassen und evtl zu einem Anwalt gehen.
Dann sind insgesamt 4 Monate vergangen.
Aktuell fühle ich mich mit diesem Plan sehr gut..
Und ich denke, dann kann man doch immer noch zu einem Anwalt gehen oder nicht?
thegirlnextdoor
Zitat von Marlaa:Sollte er nach einem Monat das Gespräch immer noch nicht suchen, werde ich ihn dann nochmal fragen.
Bleibt er bei seinem nein, dann würde ich mich beraten lassen und evtl zu einem Anwalt gehen.
Dann sind insgesamt 4 Monate vergangen.
Aktuell fühle ich mich mit diesem Plan sehr gut..
Und ich denke, dann kann man doch immer noch zu einem Anwalt gehen oder nicht?
Zitat von paulaner:In § 1361b Abs. 4 BGB wird die sogenannte Rückkehrabsicht geregelt. Die Trennung der Eheleute wird erst als eine Art Probezeit verstanden, innerhalb derer eine Versöhnung und damit eine eventuelle Rückkehr des weichenden Ehegatten in die Ehewohnung einhergehen kann. § 1361b Abs. 4 BGB stellt dabei die unwiderlegliche Vermutung auf, dass derjenige Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, dem verbleibenden Ehegatten diese zur alleinigen Nutzung überlässt, wenn er nicht binnen sechs Monaten nach seinem Auszug seine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber bekundet hat.
Marlaa
thegirlnextdoor
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