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Mann betrogen - will ihn zurück

aequum
Zitat von Marlaa:
Ohmann, es fällt mir wirklich total schwer, ihm nicht zu schreiben. Ich würde ihm gern sagen, dass ich ihn so sehr vermisse und liebe

Schreiben kannst Du ihm aber bitte nicht online sondern old fashioned per handschriftlichem Brief. Irgendeinen Einfluss wird es schon haben und vermutlich auch eine Reaktion. Man kann nur nicht wissen wie und in welcher Form.
Zitat von Marlaa:
Die Vorstellung, dass er ein neues Leben ohne mich anfängt ist für mich so herzzerbrechend. Ich würde so gern alles wieder gut machen, ihm beweisen, dass ich es Wert bin.

Wieder gutmachen kannst Du in diesem Fall wirklich absolut nichts aber darauf hoffen, dass er eurer Ehe vielleicht noch eine 2. Chance gibt.
Zitat von Marlaa:
Wann hört diese Gefühlsachterbahn endlich auf.

Das kann Dir nun wirklich niemand sagen. Ich habe hier im Forum schon alles von sehr kurz (einige Wochen und Monate) bis hin zu 3 Jahren gelesen....

25.04.2022 07:46 • x 1 #796


unbel-Leberwurst
Zitat von Marlaa:
Die Vorstellung, dass er ein neues Leben ohne mich anfängt ist für mich so herzzerbrechend.


Darf ich mal etwas unsentimental sein?

Er sagt dir nun seit drei Monaten ziemlich konsequent, dass nichts mehr gehen wird. Wann möchtest du das endlich respektieren und akzeptieren?

Schau mal langsam nach vorn und beginne, dein eigenes Leben zu leben.
Komm wieder auf deine eigenen Beine. Such dir eine Wohnung, möglicherweise einen Job, wenn das stundenweise geht.

25.04.2022 13:03 • x 7 #797


A


Mann betrogen - will ihn zurück

x 3


booksmart
Zitat von Marlaa:
Oder auch erwarten dürfen, dass er sich mal entschuldigt und auch mal sagt hey, da hatte ich einen schlechten Tag sorry.
Find sowas einfach nicht gut, hatte dann total die Tränen in den Augen und ein bisschen geweint, er hat das nicht mitbekommen, dafür aber unser Kind.

Das klingt jetzt etwas hart, aber es bringt dich nicht weiter, wenn du anfängst du heulen wie ein Kind, nur weil er genervt war. Du bist eine erwachsene Frau. Wenn du mit seinem Tonfall dir gegenüber nicht einverstanden bist, teile ihm das ruhig mit und gut.

Wie schon einige geschrieben haben, sehe ich ebenfalls keine Chance darin, wenn du weiterhin in diesem Provisorium verharrst, statt dein Leben in die Hand zu nehmen. Ich will gar nicht auf die Schuldfrage eingehen, es ist ja sowieso nur ausschlaggebend, wie er das beurteilt. Er sieht, dass du auf ihn wartest und solange das so ist, muss er ja nichts machen, er hat dich ja irgendwo noch sicher. Such dir eine eigene Wohnung und bestehe auf den Unterhalt für dich, damit er sieht, dass du eine handlungsfähige, erwachsene Person bist und kein Opfer, dass sich permanent vor ihm in den Staub wirft. Jetzt ein halbes Jahr abzuwarten, wird deine Verzweiflung nur wieder neu aufkommen lassen. Außerdem verlangst du deiner Freundin, die ich aufgenommen hat, sehr viel ab.

Dass dein Mann dich bei Familie und Freunden herumgeschickt hat, finde ich extrem befremdlich und du solltest auf weitere Forderungen dieser Art auf keinen Fall eingehen. (Die Aktion hat ihn ja auch schließlich nicht zurück gebracht.)

Bevor du den nächsten Schritt gehst, kannst du ja schon mal über eure Beziehung reflektieren. Du hast geschrieben, dass du immer sehr viel für ihn getan hast. Beruhte das auf Gegenseitigkeit? Hast du das Gefühl gehabt, dass du ihm immer alles recht machen wolltest? Hast du viel zurückgesteckt?
Du hast ja geschrieben, dass deine Angstzustände durch dein Schuldbewusstsein kamen. Da du geschrieben hast, dass er sich selbst immer als fehlerlos betrachtete, dich nicht ernst nahm und auch kritisierte (?), könnte es sein, dass diese Angst eher daraus resultierte, dass er dich irgendwie klein hielt?
Vielleicht ist das jetzt auch total daneben geschossen, aber irgendwie hörte es sich für mich zwischen den Zeilen so an, als hätte es dann doch irgendwie eine Schieflage gegeben.

25.04.2022 14:40 • x 4 #798


U
Zitat von booksmart:
Such dir eine eigene Wohnung und bestehe auf den Unterhalt für dich, damit er sieht, dass du eine handlungsfähige, erwachsene Person bist und kein Opfer, dass sich permanent vor ihm in den Staub wirft.

Ja, ja und ein klares nein. Ja, such dir eine Wohnung. Und ja, kläre die Unterhaltsfrage. Aber klares nein - Opfer ist sie nicht. Ihre Taten habe die Situation ausgelöst und die Konsequenzen waren absehbar.

26.04.2022 05:41 • x 4 #799


tina1955
@Marlaa , ich bin irgendwie am überlegen, was denn passieren würde, wenn Du einfach wieder zu Hause einziehen würdest?
Niemand kann von Dir verlangen, dass Du mit dem Kind eventuell noch weitere Wochen oder Monate bei einer Freundin wohnst.
Und ja, auch wenn ich beide Seiten verstehen kann , ich würde meine Sachen packen und wieder zu Hause einziehen.

Ihm ging es schlecht, als Du plötzlich in der gemeinsamen Wohnung erschienen bist...

Schön und gut, kann ich auch verstehen. Aber die Wohnung gehört euch beiden und ihr beide habt das Recht, darin zu wohnen.

Ich glaube kaum, dass er dann ausziehen würde.

26.04.2022 07:59 • x 3 #800


M
@tina1955 das ist gar nicht mehr so leicht denke ich.
Ich bin ja dort schon abgemeldet und bei meiner Freundin angemeldet..

26.04.2022 08:21 • x 1 #801


tina1955
@Marlaa , das habe ich nicht mitbekommen. Tut mir leid, dass ich das angesprochen habe.

26.04.2022 08:29 • x 1 #802


R
Zitat von Marlaa:
@tina1955 das ist gar nicht mehr so leicht denke ich. Ich bin ja dort schon abgemeldet und bei meiner Freundin angemeldet..

Doch Marlaa, noch ist es leicht. Aber die Zeit läuft.

Lies Dir bitte mal Par. 1361b Abs. 4 BGB durch. Ist einfach geschrieben, auch für Nichtjuristen verständlich.

Und noch einmal: lasse Dich bitte juristisch beraten, auch wenn Du noch nichts unternehmen möchtest. An dem Beispiel Ehewohnung siehst Du, dass manche Sachen nur befristet durchsetzbar sind.

Falls er sich schon hat beraten lassen, weiß er das. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

26.04.2022 10:07 • x 3 #803


T
Zitat von Rosy:
Und noch einmal: lasse Dich bitte juristisch beraten, auch wenn Du noch nichts unternehmen möchtest.

Dem schließe ich mich an, @Marlaa. Du bist sehr jung und es fehlt dir noch an Lebenserfahrung (wie den allermeisten Menschen in dem Alter, absolut keine Schande, bei mir und allen, die ich kenne, wars nicht anders...).
Und du scheinst leider niemanden in deinem Umfeld zu haben, der sich wirklich auskennt und dich hier gut beraten kann.

Die Beratung beim Anwalt ist wichtig - was du daraus machst, ist wieder etwas ganz anderes.

Ich vermute aber genau wie Rosy, dass dein Mann sich längst hat beraten lassen. Er hat ein paar Jahre Vorsprung und wahrscheinlich sogar ältere Freunde und Kollegen, die Ihm mit Sicherheit längst dazu geraten haben.

Das Problem ist....noch wartest und hoffst du.
Kommt er plötzlich mit einem Holzhammer um die Ecke, weil er sich längst weiter abgelöst hat und seine Rechte genau kennt, bist du diejenige, die erstmal einen Schock erleidet und dann nervös und schnell einen Anwalt aufsuchen muss... mach das lieber in aller Ruhe und ohne in Zugzwang zu sein! Das zahlt sich am Ende aus.

26.04.2022 10:15 • x 7 #804


M
@thegirlnextdoor ich denke ich kenne meinen Mann gut genug um zu wissen, dass er sich nicht hat irgendwo beraten lassen.
Er kennt es aus seinem Umfeld nur so, dass man es untereinander geklärt hat, ohne Anwalt.
Wo gibt es denn, falls ich es mir überlegen sollte, Beratungsstellen?
Ich möchte ungern zu einem Anwalt,weil mir das einfach zu teuer ist...

26.04.2022 10:18 • x 1 #805


paulaner
@Marlaa
Eine Familienanwalt hinzuziehen heißt erstmal lediglich, dass du über deine Rechte und Pflichten Bescheid weißt.
Und es eben bereits einen Fall bei ihm gibt.
Er muss gar nicht tätig werden. Und wird das erst dann, wenn du das möchtest.

Wie Rosy schrieb:
https://www.familienrecht-muenchen.de/E..._1361b_BGB

Meiner meinung nach zwei wichtige Absätze:
Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann der weichende Ehegatte eine Nutzungsvergütung verlangen soweit dies der Billigkeit entspricht. Die Höhe der Nutzungsvergütung bemisst sich dabei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute wobei eine Höchstgrenze beim ortsüblichen Mietzins zu ziehen ist.

und

In § 1361b Abs. 4 BGB wird die sogenannte Rückkehrabsicht geregelt. Die Trennung der Eheleute wird erst als eine Art Probezeit verstanden, innerhalb derer eine Versöhnung und damit eine eventuelle Rückkehr des weichenden Ehegatten in die Ehewohnung einhergehen kann. § 1361b Abs. 4 BGB stellt dabei die unwiderlegliche Vermutung auf, dass derjenige Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, dem verbleibenden Ehegatten diese zur alleinigen Nutzung überlässt, wenn er nicht binnen sechs Monaten nach seinem Auszug seine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber bekundet hat.

26.04.2022 10:24 • x 4 #806


paulaner
Zitat von Marlaa:
Ich möchte ungern zu einem Anwalt,weil mir das einfach zu teuer ist...

Eine Erstberatung bei einem Familienanwalt kostet nicht die Welt.
Einfach mal Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe googeln.

26.04.2022 10:25 • x 3 #807


T
Zitat von Marlaa:
ich denke ich kenne meinen Mann gut genug um zu wissen, dass er sich nicht hat irgendwo beraten lassen.

Hm, das meinen ein paar andere und ich mit mangelnder Erfahrung... da wirst du dich leider noch wundern...
Egal wie edel die Vorsätze und wie nett die Bezeiligten... das klappt fast nie.
Und dein Mann wird hier keine große Ausnahme sein. Die Rechtsberatung nimmt dann in so einer Lage nahezu jeder in Anspruch, selbst diejenigen, die es anfangs noch kategorisch ausgeschlossen und vehement abgelehnt haben.


Zitat von Marlaa:
Ich möchte ungern zu einem Anwalt,weil mir das einfach zu teuer ist...

Viele bieten Erstberatungen sehr günstig oder sogar kurze Erstgespräche kostenlos an.
Hier ist definitiv am falschen Ende gespart, aber ich verstehe auch dass du das im Moment noch nicht gut genug abschätzen kannst und eigentlich lieber wegschieben willst, da du noch auf etwas anderes hoffst.

Hast du den Paragrafen angesehen, den @Rosy verlinkt hat..?

26.04.2022 10:26 • x 4 #808


T
Zitat von thegirlnextdoor:
das klappt fast nie.

Kleine Ergänzung: das klappt fast nie..........
......... es sei denn derjenige, dem Unterhalt zusteht, verzichtet auf alles.
Dann kann es natürlich klappen!

So dumm würde ich mit kleinem Kind aber nicht sein. Dir steht zu, was dir zusteht. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, der macht keine Geschenke.

26.04.2022 10:32 • x 3 #809


T
@Marlaa, kann es sein, dass dein Umfeld ein ganz bestimmtes Frauenbild hat... dass man alles zu schlucken habe, und sich so behandeln lassen muss..?

Du sagtest, dein Umfeld würde niemals verstehen, wenn du auf einem anderen Betreuungsmodell bestehen würdest, damit du auch arbeiten kannst - man würde dich dann als Ausnutzerin und als Rabenmutter betrachten.

Auch scheint in deinem Umfeld niemand die Aktion mit der öffentlichen Erniedrigung vor den Freunden und der Familie deines Mannes schlimm gefunden zu haben (?)

Denkst du, sie würden jetzt auch den Kopf über dich schütteln, wenn du dir erdreisten würdest, dich beim Anwalt beraten zu lassen?
(Was vollkommen normal ist und jeder in dieser Situation tut, weil es einfach vernünftig und vorausschauend ist, seine Rechte und Pflichten zu kennen...)

26.04.2022 10:49 • x 4 #810


A


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