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Liebeskummer obwohl ich die Trennung wollte

Busfahrer
Was soll da passieren? Du wirst Recht bekommen... Geh doch vorerst mal zum Amt oder Pro Familia und lass dich dort beraten...

Gibt ja auch Unterhaltsvorschuss, den bekommst Du ohne Probleme und er wird zur Kasse gebeten... Da muss er seine Finanzen offen legen...

10.06.2024 16:27 • x 1 #16


Rheinländer
Hallo @Julia1234
Zitat von Julia1234:
Hat jemand einen Scheidungskrieg hinter sich und kann mich bei den Kosten beruhigen?
Oder genau das Gegenteil mir abraten weil zu teuer mit Hilfe eines Anwalts.

Ich hatte keinen Scheidungskrieg, möchte dich aber ermutigen den Weg zum Anwalt zu suchen. Ein Beratungsgespräch kostet so ca. 200 bis 300 Euro und wird dir sehr weiterhelfen, Klarheit bei vielen deiner Fragen zu bekommen. Es sollte aber ein Anwalt für Familienrecht sein.

10.06.2024 18:40 • x 1 #17


A


Liebeskummer obwohl ich die Trennung wollte

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J
Vielen Dank. Der Anwalt bat mich seine Gehaltsnachweise mitzubringen. Er weigert sich sie mir auszuhändigen.
Zudem sagt er er würde Kredite etc. angeben die seinen Unterhalt verringern. Geht gut los

10.06.2024 18:44 • #18


A
Liebe Julia1234,
eine Trennung ist nie einfach, besonders nicht nach so vielen Jahren. Aber um dir selbst deine Fragen beantworten zu können, schau genau hin. Du hattest einen Punkt erreicht, an dem das Ende der Beziehung wolltest. Du hast die Konsequenz gezogen und bist ausgezogen. Dich nur aufzufordern wieder zurück zu kommen ist kein Kampf um eure Beziehung. Es ist der Versuch gewesen, das Bekannte wieder herzustellen, an dem man aus der Gewohnheit heraus hängt. Dass es nur um die gemütliche Gewohnheit und nicht um tiefe Gefühle ging, wird durch die schnell eintretende Bereitschaft zu einer neuen Beziehung bestätigt. Die Antwort ist also NEIN. Es war kein Fehler. Natürlich hast Du das Gefühl, dass dein Bauch rebelliert und dein Herz schmerzt. Denn etwas zu verändern ist nie leicht. Der Schmerz und die Ungewissheit werden nachlassen und Du wirst dann sehen, wie richtig diese Entscheidung war. Bis dahin tue dir selbst was Gutes. Geh raus, mach Sport oder gehe mit Freundinnen aus. Schaffe dir positive Ablenkung. Versuche mal wieder zu Flirten - nicht mit ernsten Absichten - aber ein fremdes Lächeln streichelt das Ego und die Seele Ich drücke dir die Daumen. Du schaffst das.

10.06.2024 20:16 • #19


Rheinländer
Hallo Julia,

Zitat von Julia1234:
Vielen Dank. Der Anwalt bat mich seine Gehaltsnachweise mitzubringen. Er weigert sich sie mir auszuhändigen.


Wenn ihr ein noch gemeinsames Konto habt, oder hattet, reichen vielleicht auch Kontoauszüge (lassen sich bei meiner Bank bis 12 Monate zurück ausdrucken) , auf denen sein Gehaltseingang verbucht ist. Ansonsten reicht bestimmt auch dein Wissen um sein Gehalt aus. Ich würde im Zweifelsfall aber immer von einem höheren Gehalt ausgehen um den Unterhalt berechnen zu lassen. Sollte es nämlich im Zweifelsfall zu hoch sein, wird er schon mit seinen Abrechnungen ums Eck kommen, um den Unterhalt zu reduzieren.

10.06.2024 22:01 • x 1 #20


J
Sehr gute Idee. Ich setzte dann erstmal höher an
Er hat seine Arbeitsstelle gewechselt und wir haben getrennte Konten daher weiß ich es nur in etwa

10.06.2024 22:02 • #21


aequum
Zitat von Julia1234:
Sehr gute Idee. Ich setzte dann erstmal höher an Er hat seine Arbeitsstelle gewechselt und wir haben getrennte Konten daher weiß ich es ...

Ich denke, dass seine Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre über sein Einkommen Aufschluss geben könnten. Kann Dein Anwalt eventuell darauf Zugriff bekommen?

10.06.2024 22:22 • x 1 #22


Y
Hallo Julia,
Du brauchst nur eine Beistandschaft beim Jugendamt für deine Kinder beantragen. Diese holt sich die Nachweise, prüft jährlich die Einkünfte und kostet dich nichts.
„Die Beistandschaft ist ein Hilfsangebot des Amtes für Jugend und Familie und kann bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes geführt werden. Sie endet, sobald die Vaterschaft und / oder die Höhe des Unterhaltsanspruches geklärt und urkundlich anerkannt wurden und der der Unterhalt geleistet wird.“
Ich wünsche dir viel Kraft!

10.06.2024 22:26 • x 2 #23


J
Vielen vielen Dank für die tollen Tipps.

10.06.2024 23:47 • #24


J
Hallo,
der Vater hat nun entschieden nicht in die Wohnung zu ziehen, sondern direkt bei seiner neuen Partnerin wohnen zu bleiben.

Er bietet an, die Kinder trotzdem in den Nächten zu betreuen wenn ich arbeite (3 Nächte) plus jedes zweite Wochenende.
Er liebt seine Kinder, jedoch habe ich Angst, dass er auf Dauer versucht ein Wechselmodell herbei zu führen um den Unterhalt zu sparen oder dass er die Kinder versucht zu trennen. Also ein Kind bei ihm, eines bei mir.
Denn bei seiner Freundin ist genau das der Fall (Sohn lebt bei ihr, Tochter beim Vater).
Da mein Sohn mit ihrem Sohn befreundet ist wäre es ein leichtes unseren Sohn dazu zu überreden.
In einer Wohnung würde das wegen seiner Arbeit nicht gehen. Seine neue Freundin arbeitet halbtags und wäre also in der Lage die Kinder zu betreuen.
Ich habe da große Angst vor.

Außerdem finde ich es nach wie vor zu früh für die Kinder. Aber ich kann nicht darüber bestimmt wo er wohnt.
Unsere Tochter ist überfordert. Möchte da eigentlich nicht sein im fremden Haus, lässt sich aber meiner Meinung nach, uns zu liebe darauf ein sich während meiner Arbeit dort betreuen zu lassen.
Sie hat mich oft weinen gesehen in letzter Zeit und evtl. stimmt sie nur deshalb zu? Da sie mit fast 11 schon versteht dass ich arbeiten gehen muss

12.06.2024 04:58 • x 1 #25


B
@Julia1234 Was spricht aus deiner Sicht gegen ein Wechselmodell, in dem ihr beide eure Kinder paritätisch betreut? Die Kinder -wie alt ist der Junge?- haben ein Recht auf beide Eltern, wäre das nicht auch eine gute Möglichkeit deine Erwerbstätigkeit aufzustocken und somit wirtschaftlich unabhängig zu werden?

17.06.2024 21:08 • #26


J
Ich arbeite bereits Vollzeit und müsste mit den Kindern hier ausziehen aus ihrem gewohnten Umfeld wenn ich keinen Unterhalt bekomme

17.06.2024 21:09 • #27


B
Also hast du Angst, er will das Wechselmodell, um Geld zu sparen, du willst es nicht, um mehr Geld zu bekommen. Wo stehen die Kinder in diesen Kalkülen?

Übrigens gibt es auch im Wechselmodell eine Unterhaltspflicht, für den besser verdienenden Elternteil. Die Gehälter werden addiert, es wird ein Ausgleichsbetrag relativ komplex errechnet.

17.06.2024 21:16 • x 2 #28


J
Gegen das Wechselmodell sprechen seine Arbeitszeiten. Er arbeitet Vollzeit am Tag und die Kinder kommen mittags nach Hause.
Gegen einen Auszug aus dem Haus spricht es die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu lassen

17.06.2024 23:47 • #29


B
Zitat von Julia1234:
Gegen das Wechselmodell sprechen seine Arbeitszeiten. Er arbeitet Vollzeit am Tag und die Kinder kommen mittags nach Hause.

Naja, auch du musst ja die Kinder betreuen lassen, wenn du Vollzeit arbeitest. Die Betreuung nachmittags für ein paar Stunden müsste er halt organisieren, wenn die Kinder bei ihm sind.
Zitat von Julia1234:
Gegen einen Auszug aus dem Haus spricht es die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu lassen

Das könnten sie auch, wenn du ausziehst und dein Ex im Haus bleibt. Sofern er sich das finanziell leisten kann. Ansonsten muss das Haus eben verkauft werden. Wie stellst du dir denn den Verbleib im Haus vor, wenn du das nur durch den Unterhalt für die Kinder finanzieren kannst? Du musst deinem Mann eine Nutzungsentschädigung für seinen Hausanteil zahlen und irgendwann wenn es Richtung Scheidung geht, will er vermutlich auch die Hälfte des Vermögenswertes sehen.

18.06.2024 09:10 • x 1 #30


A


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