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Liebe über 50?!

schmaloo
Zitat von tina64:
Das ist so mies, unser Sohn ist sein einziges Kind und ich bin
nunmal seine Mutter. Kann man da nicht etwas wirklich nur etwas
Menschlichkeit erwarten oder zumindest ein bisschen fairplay...

Wenigstens für seinen Sohn soll der Trottel es tun .......ganz ehrlich.
Ich kann und werde es nie verstehen dass Mann/Frau auf einmal so zum werden..

Er hat jetzt eine andere und könnte ganz entspannt nebenbei an seine Familie denken und was tun wofür er jahrelang selber stand. Oder hat der Feigling schiss vor seiner neue?...
mannmannmann. Jetzt bin ich echt sauer

Liebe Tina, der Depp hat dich echt nicht verdient...

23.01.2016 12:11 • #1126


G
@tina64,

Guten Morgen Tina,

Da ich mitlese, darf ich mich mal einklinken...?

Meine Erfahrungswerte preisgeben?

DU hast einen Anwalt...gut.
Da du wie ich den Beiträgen entnahm noch verheiratet bist, wird der Zugewinn- Versorgungsausgleich, bei der Scheidung vom Gericht geklärt. Dein EXemplar muss alles dem Gericht offen legen und bekommt von Ihnen mitgeteilt, WAS er abzugeben hat. PUNKT
Er kann sich da wenden und drehen, wie er will. Es nützt ihm nix.

Unterhaltsmäßig, ist er zumindest eurem Sohn verpflichtet.
Wenn du Arbeit hast und dich selbst erhalten kannst...(aber auch da gibt es gewisse Grenzen, Existenzminimum) wirst du nicht viel sehen... eventuell.
Erkundige dich mal anwaltlich. Verschiedene Behörden, setzen da auch verschiedene Maßstäbe.
Ansonsten existiert auch noch die Bezeichnung Trennungsunterhalt.
Dein Anwalt müsste dir dabei genaue Auskunft geben können und Er soll deinem EX ordentlich in den Ars*** treten. Nein kein Sorry...er verdient es!
Einfach so zur Nächsten übergehen und die alte Beziehung hinter sich lassen, ohne wenn und aber?
Da hat auch ER gewisse Verpflichtungen, gesetzliche zumindest!

Die Frage der Energie...
Der Energieversorger hält sich bei Scheidungsphasen oft an den, der den Vertrag unterschrieben hat.
Sie gehen damit den persönlichen Streitereien aus dem Weg, SIE wollen nur ihr Geld.
Es interessiert nicht, ob ihr offiziell noch ein Ehepaar seid. Hat er allein seine X darunter gesetzt, könnte es eng werden für dich, denn er darf kündigen...(soweit meine Erfahrung).
Berücksichtige bitte auch den Wasserversorger (nur mal als Tipp).

Betreffs des Hauses...
Wer steht im Grundbuch?
Er alleine?
Gut dann könnte er dich irgendwann rausklagen. IRGENDWANN, denn soooo schnell schießen die Preußen nicht.
Zumindest bekommst du eine angemessene Frist, damit du für dich und den Sohn eine entsprechende vernünftige und bezahlbare Wohnung suchen kannst, welches bei angemessenen Unterhalt seinerseits, auch leichter ist.
Ebenso Anwalt...
Dieser kann versuchen dies bis zur endgültigen offiziellen Scheidung, zu schieben.
Du bist verpflichtet dich zu bemühen (bei alleinigem Grundbucheintrag seinerseits) aber nicht verdonnert, jedes Loch anzunehmen. (Angemessenheit)

UND noch dazu, wenn er alleiniger Grundbucheinträger ist, erkundige dich bitte beim Anwalt, wie es mit den laufenden Kosten des Hausunterhaltes sich verhält. Auch wenn Mister es z.Zt. nicht nutzt, gerade wenn ihr noch verheiratet seid, hat er sich zumindest anteilig daran zu beteiligen. Ich spreche da von Müllentsorgung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, diverse Hausversicherungen (Betriebskosten des Hauses).

Es ist viel Kampf und ich weiß, wie das abläuft...man will nur noch weg und Ruhe haben. Trotzdem hast du Rechte, die du dir nicht nehmen lassen solltest.
Gegen diese Rechte kann ER Gift und Galle spucken, sie existieren.
Und wenn gerade ER unkooperativ ist, warum solltest du da klein beigeben?

Vielleicht machen dir meine Erfahrungswerte etwas Mut...DAS würde mich freuen.
Viele Parteien sind nämlich bereit nur um endlich einen Abschluss zu bekommen, auf feste Rechte ihrerseits, zu verzichten. DU bitte nicht!
Ich werde weiter mitlesen und dir ganz stark die Daumen drücken.
UND...lass dich bitte nicht unterkriegen

GLG, Gaylen

PS Quelle: Persönliche Erfahrungswerte, welche keine rechtliche Beratung ersetzen...

24.01.2016 08:18 • #1127


A


Liebe über 50?!

x 3


T
Hallo Gaylen,

danke dir für s mutmachen.. aber leider kann man Gesetze auch
umgehen.
Mein Noch Mann hat sich arm gerechnet und ich muss jetzt
Beweise vorlegen das da noch ein wenig mehr verdient wurde.
Ich?!muss mir Sachen anhören wie hast du nicht alles kopiert,
ja dann selbst Schuld...und und und.
Ich will nicht viel nur das wir einigermaßen gerecht behandelt werden. Nicht noch mehr Demütigung brauche wieder etwas
Stolz und Gerechtigkeit um nicht den Glauben ans Gute zu
verlieren.
Aber du hast schon recht man will einfach nur das es aufhört,
da denkt man schnell macht was ihr wollt, ich kann nicht mehr.
Ich muss jetzt abwarten was passiert ... Hab schon Angst...
Mein Ex hat damals gesagt du brauchst nicht mit ins Grundbuch
wir bleiben für immer zusammen...... Ich Schaf...

24.01.2016 11:15 • #1128


N
Hier im Hühnerstall gibt's ja sogar Schafe. Von einem wusste ich schon.

Tina, wenn du den los bist, dann mach 3 Kreuze. Jede vergossene Träne um und wegen ihm ist Verschwendung und war es.

Solche Typen sind dann auch noch die, die jammern, dass ihre Ex-Frau so ein böses Weib ist, das sie ausnimmt, weil sie Unterhalt für ihr Kind zahlen müssen, das sie zurückgelassen haben.

Ich hab wieder bei Null angefangen und bin stolz darauf, was ich geschafft habe.

Mein Ex hat nach der Scheidung seine Mutter ins Grundbuch eintragen lassen mit lebenslänglichem Wohnrecht für ihn. Nun ist er tot seid 3 Jahren. Seiner Mutter gehört sein Haus. Für seine einzige Tochter hat er nicht mal ein paar väterlich-liebevolle und versöhnende Worte hinterlassen. Meine Tochter leidet darunter und weil er nie der Vater war, den sie sich gewünscht und den sie gebraucht hätte.

Sei zufrieden, wenn dein Ex wenigstens ein guter Vater für deinen Sohn ist. Das wünsche ich dir und besonders deinem Sohn von Herzen. Es zerstört sonst noch viel mehr, als Geld es gutmachen kann.

Alles andere findet sich, liebe Tina!

24.01.2016 11:53 • x 2 #1129


T
Hallo Newday,

super wie du das geschafft hast , nicht nur materiell sondern vor
allem die Ungerechtigkeit ausgehalten hast und das es jetzt für
dich nur noch schlechte Erfahrungen sind.
Bei uns ist alles was wir uns erarbeitet haben, plötzlich alles Geschenke und Voraberbe von s e i n e n Eltern. Die bezeugen das
wohl. Und jetzt muss ein unabhängiger Prüfer das prüfen. Hä?
Das dauert natürlich und mir geht dabei die Luft weg.....
Aber ich hoffe auch das ich es bald hinter mir habe das irgendwer
für Gerechtigkeit sorgt und alles gut wird.
Wenn nicht Fange ich halt auch bei null wieder an....oder sogar bei
weniger.
Egal ich schaffe das denn es geht anderen bestimmt noch viel,
viel schlechter als mir. Ich habe Arbeit und nur ein Kind das muss
doch geben... andere schaffen das auch.

24.01.2016 13:28 • #1130


schmaloo
Zitat von tina64:
Zitat:
......Egal ich schaffe das ......


Ja liebe Tina, ich bin auch zuversichtlich dass du das hinkriegst
und hoffe du kommst viel besser daraus als er....

24.01.2016 16:09 • x 1 #1131


T
Ich hoffe wir alle kommen da gut raus. Hauptsache alle sind
zufrieden....
Wo ist eigentlich Reni? Ich hoffe es geht ihr gut und sie nur
ein wenig ausgeflogen...

24.01.2016 17:02 • #1132


Nellwin
@tina64

Liebe Tina,

wenn ich das so lese ... naja, nochmal, ich gebe Dir gerne den ein oder anderen Rat, schreib mich an per PN und frag was Du wissen willst, wenn Du, trotz anwaltlicher Vertretung immer noch im Glauben bist, er könnte Dir den Strom nehmen oder Dich gar aus der Wohnung werfen, entschuldige, aber dann bist Du nicht anwaltlich vertreten, dann hast Du den falschen Anwalt, Du hättest längst für die Dauer des Getrenntlebens eine Wohnungszuweisung über Deinen Anwalt beantragen können....das mal am Rande, ja, das geht auch für ein Haus, ja, auch wenn es seins ist, man muss eben nen familienrechtler beauftragen bei ner Scheidung....

LG
Nellwin

24.01.2016 17:19 • #1133


schmaloo
Nellwin, du bist ein Schatz...
Ich denke an Dich.... wie geht´s dir mein lieber?... sorry, was für ne Frage...
würde dich gerne bald in Arm nehmen...die Hühner im Stall bestimmt auch....
komm mal rum, wird dir gut tun...

Nun Tina, einfacher geht es nicht.... sieh zu und ruf oder schreib Nellwin an....
Lass dir helfen, es ist eine STÄRKE.

Reniiiiiii was geht bei dir ab? lange nichts gehört. Sehen uns auch bald? würde mich sehr freuen

24.01.2016 18:14 • #1134


Nellwin
@tina64

Liebe Tina, hab Dir geantwortet per PN.

LG
Nellwin

24.01.2016 19:56 • #1135


T
Guten Morgen allen und einen guten Start in die neue Woche...

Hab gestern Abend all meinen Mut zusammengefasst und mit
Nellwin gesprochen. Es war so gut, dass ich das gemacht habe.
Ich weiss ja das mein Ex uns bzw mich nicht so schnell auf die
Straße setzten kann. Trotzdem habe ich Nachts Albträume gehabt
wo ich auf gepackten Koffern auf dem Gehweg sitze und nicht
mehr weiss wohin. Sicher ein bisschen über trieben aber ich weiss
auch nicht warum mein Unterbewusstsein sowas macht.
Was soll ich sagen heute Nacht hatte ich das nicht, ich konnte
schlafen. Nellwin hat mir die Angst nehmen können.
Ich fand es toll , dass er sich für mich Zeit genommen hat um mir
zu helfen.
Danke Nellwin du hast mir echt geholfen, mir Mut gemacht und
mir meine Angst genommen.
Ich bin so froh, dass ich euch alle hier habe, jeder hilft auf seine
Weise und für mich setzt sich aus all den Sichtweisen und Meinungen mein Weg zusammen. Wie eine Kette die sich zusammensetzt und mich auffängt. Danke

25.01.2016 07:43 • #1136


Nellwin
@tina64

Guten Morgen liebe Tina,

ich hab gerade mit meinem Chef gesprochen, wenn alle Stricke reißen, fährt er nach Münster zur Scheidung wenn Du wechseln magst. Im Übrigen sagt er das, was ich Dir gestern schon gesagt habe bzgl. Haus, Unterhalt usw. Da muss schnellstmöglich endlich ne Regelung her.

Ansonsten freut es mich, wenn ich ein bisschen die Angst nehmen konnte, gerne.

LG
Nellwin

25.01.2016 08:42 • x 1 #1137


sozialtussi
Gut gemacht, Nellwin.

25.01.2016 10:23 • #1138


Nellwin
@Gaylen

Liebe Gaylen,

vorweg, finde ich es ganz lieb von Dir, dass Du Tina Mut machen möchtest und die Angst nehmen möchtest, ich habe lange überlegt, ob ich das hier schreibe, bin aber doch der Meinung, bevor es zu Missverständnissen kommt, das etwas ähhh zurecht zu rücken, wenn Du erlaubst .

Zitat von Gaylen:
DU hast einen Anwalt...gut.


Da du wie ich den Beiträgen entnahm noch verheiratet bist, wird der Zugewinn- Versorgungsausgleich, bei der Scheidung vom Gericht geklärt.



Dass liebe Gaylen ist nicht ganz richtig. Automatisch mit der Scheidung von Amts wegen wird einzig und alleine der Versorgungsausgleich geklärt. Der Zugewinn wird nicht von Amts wegen geklärt, diesbezüglich passiert genau gar nichts seitens des Gerichts, wenn nicht eine Partei den Zugewinnausgleich beantragt. Das geschieht üblicherweise und in der Regel im Scheidungsverbund, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch gesondert in einem eigenständigen Verfahren geklärt werden. Automatisch passiert da aber genau nichts! Für den Zugewinn sind die drei Stichtage (Tag der Hochzeit, Tag der Trennung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) wichtig, denn zu diesen drei Stichtagen muss von jedem Ehepartner Auskunft über seine Aktive und Passiva gegeben werden, aber, wichtig, nur auf Betreiben einer Partei!

Zitat von Gaylen:
Unterhaltsmäßig, ist er zumindest eurem Sohn verpflichtet.
Wenn du Arbeit hast und dich selbst erhalten kannst...(aber auch da gibt es gewisse Grenzen, Existenzminimum) wirst du nicht viel sehen... eventuell.
Erkundige dich mal anwaltlich. Verschiedene Behörden, setzen da auch verschiedene Maßstäbe.
Ansonsten existiert auch noch die Bezeichnung Trennungsunterhalt.



Auch hier, entschuldige, möchte ich kurz klarstellend eingreifen. Einen Anspruch auf Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens haben grundsätzlich das minderjährige Kind, als auch die Ehefrau. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um den Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens und der läuft bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung. Wenn bei dem Gegner die Leistungsfähigkeit, an beide unterhaltsberechtigte Personen zu zahlen, nicht gegeben ist, dann hat der Kindesunterhalt Vorrang. Bei dem Unterhaltspflichtigen ist nämlich auch der sog. Selbstbehalt zu berücksichtigen. Wenn dieser mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, kann der Selbstbehalt allerdings herabgesetzt werden durch die sogenannten Synergieeffekte. Naja, alle weiteren Ausführungen würden hier zu weit gehen. Aber auch hier gilt, Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung durch den Partner in Gang gesetzt, der Unterhalt haben möchte! Nicht automatisch!

Zitat von Gaylen:

Betreffs des Hauses...
Wer steht im Grundbuch?
Er alleine?
Gut dann könnte er dich irgendwann rausklagen. IRGENDWANN, denn soooo schnell schießen die Preußen nicht.



Jaein liebe Gaylen, dazu habe ich der lieben Tina schon gesagt, was ihr Anwalt bisher verschlafen hat und unbedingt nachholen muss, dann hat sie Rechtssicherheit zumindest bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Ich hoffe sehr, dass Du mir nicht böse bist, aber da waren doch so ein paar missverständliche Informationen drin enthalten, die der eine oder andere vielleicht falsch versteht. Nichts für Ungut liebe Gaylen, ich fand es trotzdem sehr lieb von Dir, Tina Mut zu machen und ihr die Angst zu nehmen und im Groben war das auch richtig was Du geschrieben hast aus Deiner Erfahrung heraus. Vielleicht bin ich auch einfach nur zu pingelig in der Angelegenheit

LG
Nellwin

25.01.2016 15:26 • x 3 #1139


G
Zitat von Nellwin:
Ich hoffe sehr, dass Du mir nicht böse bist, aber da waren doch so ein paar missverständliche Informationen drin enthalten, die der eine oder andere vielleicht falsch versteht. Nichts für Ungut liebe Gaylen, ich fand es trotzdem sehr lieb von Dir, Tina Mut zu machen und ihr die Angst zu nehmen und im Groben war das auch richtig was Du geschrieben hast aus Deiner Erfahrung heraus. Vielleicht bin ich auch einfach nur zu pingelig in der Angelegenheit

LG
Nellwin


Hallo Nellwin,

nein ich bin dir doch nicht böse...wieso auch?
Ja ich wollte Tina helfen und sie mit meinen groben Erfahrungen (stammen aus der Scheidung meines Ex) einen Trost geben und einen Schubs, sich nicht alles gefallen zu lassen.
Das sie dazu den genauen Rat ihres Anwaltes noch einholen sollte, hatte ich erwähnt. So ganz sicher bin ich mir als nicht vom Fach da auch nicht gewesen. Und ich denke der Anwalt hätte ihr da genauere Auskünfte gegeben, wenn er nicht (wie ähnlich erwähnt) im Winterruhe gelegen hätte.

Nein und pingelig... nun so sehe ich das gar nicht. Eigentlich sollten Laien in Rechtsdingen öfter lieber mal das Mündchen halten. Damit ist schließlich nicht zu spaßen. UND pingelig genug kann man in Rechtsfragen nie sein...es geht ja schließlich um was, gerade für Tina.
Trotzdem DANKE das du die gute Absicht erkannt hast.

Ich finde es toll, das du Tina solch eine Hilfestellung gibst, das ist doch was sehr Reelles.
Bist eben ein lieber Hühnerstallvertreter. (darf ich das als altes Haus? )

Ganz lieben Dank nochmals und Grüße...Gaylen

PS: eigentlich wollte ich doch mal Hühnerfedern für meine Traumfänger bei euch sammeln.
Leider bin ich gesundheitlich nicht reisefähig (augenblicklich), aber ich wünsch euch schöne Tage in HH
Vielleicht klappt es mal irgendwann in Sa- Anhalt...

25.01.2016 19:27 • x 1 #1140


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