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Leidiges Thema: Geld vs Sicherheit die Kinder zu halten

Petzybär
Hallo ich bin hier schon länger unterwegs und habe mich bisher immer sehr gut aufgehoben gefühlt wenn es um Emotionen geht die bei mir gerade sehr verrückt spielen.
Heute habe ich ein Problem was ich eigentlich ausblenden wollte was aber jetzt leider akut zu werden scheint:GELD.

Bisher war ich immer Steuerklasse 3 mit Beiden Kindern auf der Karte, meine Frau war glaub ich KLasse 1. Ich gehe Vollzeit arbeiten und sie 30 Stunden die Woche, da sie ja jetzt leider ausgezogen ist müssen die Steuerklassen wohl geändert werden und bei jedem von uns wird wohl ein Kind eingetragen. Das würde ja heißen ich hätte weniger Geld und sie, als Belohnung weil sie mich betrogen und verlassen hat, mehr Geld. Kann das so rechtens sein? Die Kinder wohnen bei mir und sie hat die Kinder ca. 24 Std. im Monat zu betreuen. Sie zahlt mir zur Zeit ca 120 Euro für die Jungs, so hatten wir uns irgendwie geeinigt. Ich müsste ihr wohl Trennungsgeld zahlen und sie müsste den Jungs Unterhalt zahlen der Unterhalt für die JUngs würde sich auf ca. 700 Euro belaufen, sie bekommt aber nur ca. 800 Euro raus könnte diese 700 Euros garnicht zahlen.

Meine Frage konkret weiß jemand wieviel Unterhalt ich zu zahlen hätte? Ich könnte dann den Unterhalt nehmen den Betrag den sie bekommen würde abziehen und wüßte was sie den Jungs zahlen müsste.

ICh habe auch noch das Problem das ich natürlich auf Teufelkommraus die JUngs bei mir halten will und Sorge habe sollte ich das Thema Geld ansprechen schlafende Hunde wecke. womöglich kommt sie auf die Idee dann lieber die Jungs zu nehmen, des Geldes wegen.

Ich überlege jetzt ob ich die Einbußen die wir durch geänderte Steuerklassen hätte einfach ignoriere und versuche irgendwie klarzukommen und erstmal die Jungs ein Jahr bei mir halte. Wenn die Jungs erstmal ein JAhr bei mir wohnen hat sie so gut wie keine Chance mehr mir die Kinder weg zu nehmen und das hat oberste Priorität.

Also sollte jemand irgendwasa zu dem Thema zu sagen haben: Vielen Dank!

07.01.2012 20:07 • #1


U
Hallo Petzybär,

das beste wäre natürlich einen Anwalt zu fragen. Familienrecht ist kompliziert.
Aber ich versuchs mal:
Deine Frau muss in Steuerklasse 1 und du in Klasse 2, da du ja alleinerziehend bist.
Unterhalt für deine Frau sollte eigentlich nicht zu zahlen sein, da du die Kinder betréust. Sie muss sich einen Vollzeitjob suchen!

Der Gesetzgeber hat glaub ich seit 2008 Gesetz geändert und die Frauen mehr in die Pflicht zur Arbeit genommen.
Die Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder wird in Deutschland sehr eng ausgelegt. Da muss alles erdenkliche getan werden um den Mindestunterhalt aufzubringen!

Sie müsste ca. 700 € zahlen abzüglich des halben Kindergeldes. 120,--€ ist geradezu eine lächerliche Summe..
Du könntest Unterhaltstitel erwirken, was erhebliche Folgen für den Unterhaltszahler zur Folge haben kann.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit Zahlungen von der Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt) zu beantragen falls deine Jungs unter 12 sind.
Außerdem hat sie ja eine Einkommenssteigerung durch die Steuerklasse 1, sie war vorher in fünf, was bei weitem die schlechteste und teuerste ist.

Denke, du musst dir keine allzu großen Sorgen machen. Im Gegenteil, eigentlich bekommst du noch Geld von ihr.

Wie gesagt, das Geld für einen Anwalt wäre gut angelegt.

LG
Uli

07.01.2012 20:39 • x 1 #2


A


Leidiges Thema: Geld vs Sicherheit die Kinder zu halten

x 3


N
das hat uli schon sehr richtig geschrieben.
genaue summen errechnet dir dein anwalt, die kommen ungefähr was dir uli schrieb, kommt aber auch auf die höhe deines gehaltes an..möglicherweise ist dir sogar deine frau unterhaltspflichtig...

wichtiger als das geld, sollte dir das wohlergehen deiner jungs sein ! geld ist nicht alles !

lg
kai

07.01.2012 20:45 • #3


Petzybär
Danke das sind schonmal Werte mit denen ich was anfangen kann. Vielen Dank.Die beiden sind 5 und 6 Jahre alt und nach der Düsseldorfer Tabelle bin ich auf knapp 700 € Unterhalt gekommen.

Kai, ich sage ja oberste Priorität hat das die Jungs bei mir wohnen, bei mir fühlen sie sich auch wohl und geborgen. Ich bin auch in unserer alten Wohnung geblieben wo die Beiden ihre eigenen frisch renovierten Zimmer haben. Wenn das so bleibt würde ich auch auf Geld verzichten aber sie soll zumindest nicht noch belohnt werden für das was sie den Jungs und mir angetan hat.

07.01.2012 20:50 • #4


Petzybär
Danke das sind schonmal Werte mit denen ich was anfangen kann. Vielen Dank.Die beiden sind 5 und 6 Jahre alt und nach der Düsseldorfer Tabelle bin ich auf knapp 700 € Unterhalt gekommen.

Kai, ich sage ja oberste Priorität hat das die Jungs bei mir wohnen, bei mir fühlen sie sich auch wohl und geborgen. Ich bin auch in unserer alten Wohnung geblieben wo die Beiden ihre eigenen frisch renovierten Zimmer haben. Wenn das so bleibt würde ich auch auf Geld verzichten aber sie soll zumindest nicht noch belohnt werden für das was sie den Jungs und mir angetan hat.

07.01.2012 21:06 • #5


L
@ Uli. Zufällig kenne ich mich damit aus, bin vom Fach.

Wenn die Kinder bei Dir wohnen, muss Deine Frau Kindesunterhalt an sie bzw. Dich zahlen. Sie ist verpflichtet ihre Arbeitskraft so einzusetzen, dass sie in der Lage ist, wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Den Mindestunterhalt entnimmst Du der unteren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Unterhalts bestimmst Du dann nach der Altersstufe der Kinder abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Auch wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, muss sie den Mindestunterhalt zahlen. Dazu würde sie auch verurteilt werden, wenn der Unterhalt eingeklagt würde. Kostengünstiger ist eine Anerkennung des Unterhaltsanspruchs beim zuständigen Jugendamt.

Beim Ehegattenunterhalt würden von Deinem Nettoeinkommen 5% für berufsbedingte Aufwendungen und der Unterhalt den Du für Deine Kinder aufbringen musst abgezogen werden. Die Differenz wird je nach dem zu einhalb oder ein drittel aufgeteilt.

Es könnten sein, dass sie für die Kinder zahlen muss und Du an sie Unterhalt, was sich vielleicht aufheben würde.

So, das ist jetzt sehr abstrakt, vielleicht hilft es weiter. Du solltest Dich vielleicht wirklich noch mal bei einem Anwalt beraten lassen, wegen der konkreten Zahlen.

Am beste wäre es, diesbezüglich eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Vor allem wegen Eurer Kinder. Aus meiner Erfahrung verschärfen sich durch solche Auseinandersetzungen die Fronten und die Probleme der Eltern werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Du hattest ja schon einen fairen Vorschlag im Auge.

Ich wünsch Dir einen schönen Abend

Lydia



Nun liegt es

07.01.2012 21:59 • x 1 #6


L
Entschuldigung, ich meinte nicht Uli, sondern Petzybär

07.01.2012 22:00 • #7


Petzybär
Vielen Dank ich hatte nicht erwartet so schnell so kompetente Antworten zu bekommen. ICh sag ja das Thema ist mir sehr unangenehm weil ich Angst habe das meine Frau dann Theater macht und die Jungs zusätzlich belastet werden und das will ich unter gar keinen Umständen aber wenn es hart auf hart kommt kann ich mich mit Euren Angaben erstmal gut zur Wehr setzten. Nochmal Danke dafür.

07.01.2012 22:02 • #8


L
Petzy, Du musst dich nicht wehren, Du hast sie in der Hand was das finanzielle angeht. Wenn Du ihr vorschlägst, dass keiner von beiden zahlt, wäre das mehr als großzügig, es sei denn, Dein monatliches Netto liegt im fünfstelligen Bereich. Schön, dass Du deine Kinder gut im Fokus hast.

07.01.2012 22:08 • #9


Petzybär
Ich verdien unter 2000€ Netto als von fünfstellig kann da nun wirklich keine Rede sein.

07.01.2012 22:12 • #10


Petzybär
So ich habe jetzt mal gerechnet und wenn ich alles richtig verstanden habe müsste meine Frau den Jungs 386,50€ Unterhalt zahlen. Sollte sie also wirklich Theater machen wenn ich den Vorschlag mache das sie von dem Geld was sie durch die Änderrung der Steuerklasse mehr hat was für die Kinder springen lassen soll kann ich ihr mit dem Betrag schon nen Schreck einjagen. Ich will um Gotteswillen keinen Streit hinaufbeschwören aber ich habe mit dem ganzen Mist ja nicht angefangen und wenn sie es will so soll sie es bekommen. Ich hoffe aber sie will es nicht zum Wohle der Jungs nur die scheinen ihr auch relativ egal zu sein, aber das gehört jetzt hier nicht hin.

07.01.2012 22:45 • #11


S
hallo petzybär

bin auch vom fach. die steuerklassenänderung wird erst dann wirksam, wenn einer von euch beiden beim finanzamt anzeigt, dass eine trennung vollzogen wurde. im laufenden jahr bleiben die steuerklassen so wie sie sind.

wenn du 3 hattest, dann waren auf deiner steuerkarte die kinder also : 3 mit 2 kinderfreibeträgen. deine frau hat dann die steuerklasse 5.

wenn keiner von euch die änderung meldet, bleibt alles wie es war. sollte einer von euch beim finanzamt angeben, dass die trennung im letzten jahr vollzogen wurde, bekommt ihr ab dem neuen jahr neue steuerklassen. da die kinder bei dir leben, könntest du die steuerklasse 2 mit 2 kinderfreibeträgen wählen. deine frau hätte dann steuerklasse 1.

im letzten jahr der steuerklassen mit ehegattensplitting ( also stkl. 3 und 5) müsstet ihr nochmal eine gemeinsame einkommenssteuerveranlagung machen. für die aufteilung einer eventuellen steuerrückerstattung bzw. - nachzahlung gibt es aufteilungsschlüssel.

mit dem unterhalt kenne ich mich nicht aus - noch habe ich das glück, dass mein mann mehr zahlt als er muss.

ich war aber auch bei einer anwältin zu einem beratungsgespräch, die anhand unserer finanziellen situation und der von mir mitgebrachten zahlen mal nachgerechnet hat. das würde ich dir auch empfehlen.

liebe grüße
sabine

08.01.2012 00:29 • #12


Petzybär
Hallo Sabine erstmal vielen Dankich habe nochmal eine Frage ob ich das richtig verstanden habe.
Also ich habe letzte Woche unseren Steuerbescheid für 2010 bekommen da war ja noch alles in Ordnung, heißt das jetzt das wir die Steuerklassen für 2011 bleiben können wie sie sind und wir für 2012 die Klassen so ändern müssen wie Du das oben beschrieben hast? Ich habe am Mittwoch einen Termin bei meiner Schwiegermutter die arbeitet der der Vereinigten Lohnsteuerhilfe die sollte sowas ja auch wissen oder? Habe heute mit ihr telefoniert und sie sagte das wir das auf alle Fälle ändern müssen sonst könnte es zu einer horrenden Nachzahlung kommen stimmt das so? Ich habe mich da vorher nie mit beschäftigen müssen deswegen bin ich da sehr unbedarft.Hätte ich bei Steuerklasse 2 große Einbußen zu erwarten und meine Frau bei 1 viel mehr Geld auf dem Konto als vorher?
Wegen dem Unterhalt werde ich wohl wirklich mal einen Anwalt konsultieren müssen, aber ich hoffe ja nach wie vor auf eine Einigung wo das nicht nötig wäre.

Danke für Deine Mühe, ich find es echt toll wie schnell einem hier geholfen wird KLasse

08.01.2012 00:45 • #13


M
Am Anfang steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht und erst danach folgt Sabines Steuerbetrachtung und Unterhalt.

Kommt die Frau mit Kindern beim Vater und Kindesunterhalt mental und finanziell klar?

08.01.2012 01:00 • #14


Petzybär
Wir haben eine Elternvereinbarung bei der Trennung und Scheidungsberatung der Diakonie erstellt da steht drin wo die Kinder wohnen und wann die Frau die Kinder hat.

Was meinst Du kommt die Frau mental klar? Sie ist abgehauen hat mich und die Kinder sitzen lassen und ist von einem auf den anderen Tag bei Ihrer Affäre eingezogen, Sie ist glücklich wie es jetzt ist.Sollte das nicht der Fall sein ist sie es selber Schuld ich würde sogar sagen dann hat sie es nicht anders verdient!
Und finanziell ist eigentlich ja nicht mein Problem aber die Beiden gehen arbeiten und das sollte schon passen.

08.01.2012 10:41 • #15


A


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