@ Uli. Zufällig kenne ich mich damit aus, bin vom Fach.
Wenn die Kinder bei Dir wohnen, muss Deine Frau Kindesunterhalt an sie bzw. Dich zahlen. Sie ist verpflichtet ihre Arbeitskraft so einzusetzen, dass sie in der Lage ist, wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Den Mindestunterhalt entnimmst Du der unteren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Unterhalts bestimmst Du dann nach der Altersstufe der Kinder abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Auch wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, muss sie den Mindestunterhalt zahlen. Dazu würde sie auch verurteilt werden, wenn der Unterhalt eingeklagt würde. Kostengünstiger ist eine Anerkennung des Unterhaltsanspruchs beim zuständigen Jugendamt.
Beim Ehegattenunterhalt würden von Deinem Nettoeinkommen 5% für berufsbedingte Aufwendungen und der Unterhalt den Du für Deine Kinder aufbringen musst abgezogen werden. Die Differenz wird je nach dem zu einhalb oder ein drittel aufgeteilt.
Es könnten sein, dass sie für die Kinder zahlen muss und Du an sie Unterhalt, was sich vielleicht aufheben würde.
So, das ist jetzt sehr abstrakt, vielleicht hilft es weiter. Du solltest Dich vielleicht wirklich noch mal bei einem Anwalt beraten lassen, wegen der konkreten Zahlen.
Am beste wäre es, diesbezüglich eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Vor allem wegen Eurer Kinder. Aus meiner Erfahrung verschärfen sich durch solche Auseinandersetzungen die Fronten und die Probleme der Eltern werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Du hattest ja schon einen fairen Vorschlag im Auge.
Ich wünsch Dir einen schönen Abend
Lydia
Nun liegt es
07.01.2012 21:59 •
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