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Lehnen Männer erfolgreiche Frauen ab ?

hahawi
Zitat von darkenrahl:
Mal ehrlich, welche Relegion macht das nicht?

Das Judentum zB?
Die haben keinerlei interesse an Missionierung.
Und Beitreten ist recht kompliziert.

10.01.2021 20:21 • x 1 #181


darkenrahl
Zitat von hahawi:
Weil wir mittlerweile nicht mehr in Höhlen leben und auch keine Mammute mehr erlegen müssen?


Wenn es diese noch immer gäbe, würden wir auch dieses Problem ohne schlechtes Gewissen lösen.

10.01.2021 20:22 • #182


A


Lehnen Männer erfolgreiche Frauen ab ?

x 3


hahawi
Zitat von darkenrahl:
Wenn es diese noch immer gäbe, würden wir auch dieses Problem ohne schlechtes Gewissen lösen.

In Anbetracht der damaligen Lebenserwartung wäre es mit Sicherheit nicht mehr unser beider Problem.

10.01.2021 20:25 • #183


darkenrahl
Zitat von E-Claire:
Das klappt nicht, wenn Du nach deutschem oder österreichischem Recht verheiratet bist. In der Ehe gezeugte Kinder gelten automatisch (von Gesetzes Wegen) vom Ehemann gezeugt. I


Sorry, ich bin Schweizer
Ich darf bei Wunsch ein solches Kind als meines ablehnen... mit einem holländischen Beleg
Aber das fällt bei unserem Alter biologisch eh nicht mehr in Frage

10.01.2021 20:27 • x 1 #184


L
Zitat von E-Claire:
Das klappt nicht, wenn Du nach deutschem oder österreichischem Recht verheiratet bist. In der Ehe gezeugte Kinder gelten automatisch (von Gesetzes Wegen) vom Ehemann gezeugt. In dieser Situation müsste man(n) die Vaterschaft anfechten.

Natürlich klappt das, eine Vaterschaftsanfechtung ist keine große Sache, man stellt einfach den entsprechenden Antrag bei Gericht und dann wird vom Gericht ein Vaterschaftstest durchgeführt und die Sache geklärt. Der Ehemann gilt nur so lange als Vater, so lange nichts Gegenteiliges festgestellt wurde.

Außerdem kann der Mann nach österreichischen Recht auch gleich eine Scheidungsklage wegen Untreue einreichen, dann endet das Verfahren mit einem Urteil, mit dem die Ehe geschieden wird und festgestellt wird, dass die Frau die Schuld an der Scheidung hat. Falls das Kuckuckskind schon vor der Heirat gezeugt wurde, kann der Mann sogar eine Klage auf Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung einreichen und dann wird die Ehe eben nachträglich aufgehoben.

Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.

Da die Vaterschaftstests heutzutage extrem genau sind, hat eine Frau, die ihrem Mann ein Kuckuckskind unterjubeln will, vor Gericht keine Chance, damit durchzukommen. (Zumindest nicht, wenn der Mann alle rechtlichen Mittel nutzt.)

10.01.2021 20:32 • x 1 #185


E-Claire
Zitat von Luk:
Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.


ähm. nein. einfach nein.

10.01.2021 20:37 • x 3 #186


A
Zitat von darkenrahl:
Das liest sich aber in diesen Foren anders

@darkenrahl Du hast hier aus Versehen ein Zitat von @Luk als meines angegeben.
Das ist nicht von mir und auch nicht meine Meinung!

Zitat von Luk:
Natürlich! S*x hat mehrere Funktionen einerseits zur Fortpflanzung, andererseits wissen wir ja alle, dass dabei auch massiv Hormone ausgeschüttet werden, die die Paarbindung stärken. Und die Paarbindung war in der Evolution eben immer ein Vorteil, ganz besonders während der Schwangerschaft und des Stillens, aber auch zu jeder anderen Zeit war man als Paar eben überlebensfähiger als alleine.

10.01.2021 20:42 • x 1 #187


L
Zitat von E-Claire:

ähm. nein. einfach nein.
Kannst du das genauer ausführen?

10.01.2021 20:44 • #188


S
Männer wollen idR keine KuckucksKinder untergejubelt bekommen.

Und die Justiz sollte das überall angemessen berücksichtigen.

Und bis dahin: einfach nicht heiraten...feddisch

10.01.2021 20:45 • #189


L
Zitat von E-Claire:

ähm. nein. einfach nein.

Doch:

https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipp...ei-untreue

https://www.lentz-detektei.de/Aktuelle-...alt-zahlen

Merke: Theoretisch gibt es in Deutschland kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, praktisch ist das Verschulden aber sehr wohl relevant.

10.01.2021 20:51 • #190


G
Zitat von NichtLustig:
Nicht wenige Forscher glauben, dass die Weltgeschichte noch mal völlig neu aufgerollt werden muss. Archäologische Funde widersprechen nämlich dem, was für Jahre aufgrund antiker Schriften einfach als wahr übernommen wurde.


Das finde ich ja sehr spannend und verschlinge alles was da veröffentlicht wird.

10.01.2021 21:48 • x 1 #191


E-Claire
Zitat von Luk:
Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.


Zitat von Luk:
Doch:

https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipp...ei-untreue

https://www.lentz-detektei.de/Aktuelle-...alt-zahlen

Merke: Theoretisch gibt es in Deutschland kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, praktisch ist das Verschulden aber sehr wohl relevant.


Klar kann ich mein nein weiter erläutern. Ich tue dies nur ungern, weil in diesem Forum sehr viele Menschen unterwegs sind, die so hilflos und mitten im Schmerz sind, daß sie nach jedem auch eben juristischen Strohhalmen greifen und ich das massiv problematisch finde.

Das, was Du gemacht hast, ist einen (der obere Link ist qualitativ gut, von Detekteien halte ich gar nichts) Link beizufügen der schon im fett gedruckten, etwas anderes sagt, als Du behauptet hast in Deinem Absatz.

Zunächst: Richtig ist, es gibt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip, das bedeutet, dass die Ehe als gescheitert definiert werden muß. Dafür gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, die recht überschaubar sind. Diese Entscheidung des Gesetzgebers war eine bewusste und in Abkehr vom Verschuldensprinzip getroffene. Das bedeutet zunächst, daß der Herr und Frau Gesetzgeber besonderes Augenmerk eben darauf legen, diese nicht wieder durch die Hintertür einzuführen.

Was Du mittelbar getan hast, ist zu behaupten, daß erstens dieses Prinzip ausgehöhlt wird, durch die Frage, ob jemand im Anschluß danach Anspruch auf Unterhalt hat (wir reden hier nur über Trennung bzw nachträglichen Unterhalt, nicht über Kindesunterhalt). Das aber ist zunächst nicht richtig, weil Verschuldensprinzip bedeutet, daß die Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn jemand schuld ist. Also nicht, ob jemand hinterher dem anderen Geld zahlen muß sondern, ob (!) eine Scheidung möglich ist.

Fun fact: es gibt ein europäisches Land, welches erst 2011 Scheidungen überhaupt ermöglicht hat.

Du gehst einfach davon aus, daß Scheidungen per se möglich sind in Deiner Argumentation. Das ist nicht richtig, sondern es gilt zu differenzieren, was ermöglicht eine Scheidung und was sind die Grundlagen für Unterhaltsansprüche.

Als nächste gibt es für Dich Gewinner und Verlierer und Moral. Wenn eine Frau einen Mann betrügt, mit dem Gspusi ein Kind zeugt und hinterher vom Ehegatten Trennungsunterhalt möchte ist das total gemein. Trennungsunterhalt etc hat aber eine andere Funktion. Dabei geht es um die Fortsetzung der ehelichen Solidarität-Gemeinschaft, die beide ursprünglich mal eingegangen sind. Früher (Arztgattinnen) konnte ein solcher nachehelicher Unterhalt auch ein Leben lang andauern. Das hat sich inzwischen geändert, da andere Nachkommen (also neue Kinder mit neuem Partner) im Unterhalt vorgehen und nunmehr der Zweck verfolgt wird, daß beide Partner wieder wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. (wenn die Ehe keinen Bestand mehr hat, zB durch Tod müsste sich der wirtschaftlich weniger gut situierte Teil ja auch zwangsläufig um eigene Einnahmen kümmern).

Was Du angesprochen hast, ist die Unterhaltsverwirkung. Wie in jedem Rechtssystem und in jedem zivilrechtlichen Gebiet, kann man, wenn man sich extrem doof benimmt, einen Anspruch, der einem tatsächlich zusteht, auch verwirken. Das ist möglich, eben weil das Recht flexibel genug bleiben muß, extrem unbillige Urteile zu vermeiden.

Spannend wäre gewesen, ob das Urteil eines AGs auch in der nächsten Instanz hält. Ich kenne leider weder die Aktenlage noch das tatsächliche Urteil vom AG Oranienburg, so daß ich nicht beurteilen kann, inwieweit das LG oder OLG der Argumentation vom AG gefolgt wäre.
Ich kann Dir allerdings sagen, daß das AG xyz Kleinstadt in Thüringen mal einen erheblichen Teil moderner Rauchwaren für moderne Vorratshaltung gehalten hat und nicht für bei diesen Maßen/Massen es waren mehrere kg mit Verkaufsabsicht argumentierte. Dennoch würde ich nie jemandem raten mit diesen Massen in Thüringen herumzulaufen geschweige denn woanders.

Womit wir beim eigentlichen Problem sind.
In Deinem zitierten Fall steht KÖNNEN (!), es steht nicht: der BGH sagt in der Regel wird bei Fremdgehen der Unterhalt aberkannt (in dem Fall kommt übrigens kein Kind vor, im Gegensatz zu dem worüber wir redeten.

Weißte, das ist schon so, als hätte jemand Kopfschmerzen und ich zitiere einen, wenn auch passablen, Link, welcher sagt, in diesem einen Fall, kamen diesen von einem Gehirntumor, aber ich behaupte, daß ist in jedem (!) Fall ein Gehirntumor.

Merke: Unterhaltsverwirkung führt nicht über die Hintertür neue Voraussetzungen ein, um sich überhaupt scheiden lassen zu können.

Merke 2: Wer Kopfschmerzen hat, sollte zum Arzt gehen und wer sich scheiden lassen will, direkt zu einem Fachanwalt/In für FamR.

Merke 3: Wer glaubt, zu verstehen wie Jura/Medizin/oder jeder andere Ausbildungsberuf funktioniert, weil die Schwägerin seines Nachbars dessen Hamster ihm da mal nen Anwalt vermittelt hat, der gut war, hat womöglich einfach bisher nur gute Erfahrungen gemacht oder ist uU noch ein bißchen am Üben, was die eigene Kritikfähigkeit angeht .

Hoffe, daß hilft. Hab noch einen schönen Abend und @Solaris_80 sorry für den OT. Normalerweise, kann ich das besser.

@Solaris_80 ich hab immer mal wieder über Deine Fragestellung nachgedacht: ich glaube, das Sinnvollste wäre, nicht zu daten. Meine ich tatsächlich ernst. Baue Deinen Freundeskreis weiter aus (Affären machen hin und wieder auch recht einsam), schau nach Hobbies und lass Dich so kennenlernen. Bleib offen für alle Begegnungen, sei ehrlich von Anfang an, kein Verschweigen Deiner Position mehr (für Erfolg darf man dankbar sein, sollte sich aber nie entschuldigen. führt ansonsten nur dazu, daß die anderen das Gefühl bekommen, sie müssten einem Lottogewinner auch noch gratulieren )

Falls Du wirklich einen Partner suchst, ernst gemeint, manchmal jagen wir alle nur Vorstellungen hinterher, die gar nichts mit unserem tatsächlichen sein oder Leben zu tun haben, dann versuch so viele Situationen zu schaffen, wie Du nur kannst, in denen Dich Männer und Frauen gleichermaßen als Menschen kennenlernen und nicht nur als Titel sehen. Ich drücke Dir die Daumen, neues Jahr, neues Glück!

11.01.2021 22:24 • x 4 #192


L
Dem, was du oben schreibst, wollte ich ja auch gar nicht widersprechen, bis zu dem Satz:

Zitat von E-Claire:
Wenn eine Frau einen Mann betrügt, mit dem Gspusi ein Kind zeugt und hinterher vom Ehegatten Trennungsunterhalt möchte ist das total gemein. Trennungsunterhalt etc hat aber eine andere Funktion. Dabei geht es um die Fortsetzung der ehelichen Solidarität-Gemeinschaft, die beide ursprünglich mal eingegangen sind.


Hier ist nämlich der Punkt, wo deine Argumentation auf die schiefe Ebene gerät. Eine Solidaritätsgemeinschaft ist ja etwas, wo zwei dazugehören, und die Frau, die diese Gemeinschaft absichtlich und mutwillig ausnutzt und sich einfach nur unfair verhält, kann dann nicht erwarten, dass der Mann weiter zahlen muss wie während aufrechter Ehe.

Das ist doch dasselbe wie im Kaufrecht, wenn der Verkäufer dir kaputte Ware geliefert hat, dann kann er dich nicht nachher verklagen, weil du den Kaufpreis nicht bezahlt hast bzw. wird er damit nicht durchkommen. Eine Ehe ist ja aus rechtlicher Sicht auch nichts anderes als ein Vertrag, und warum sollte eine Frau nach ihrem eigenen vertragsbrüchigen Verhalten verlangen können, dass der Mann seinen Vertragsteil weiterhin einhält? Ich sehe da dein Argument nicht, warum du glaubst, der BGH hätte in den Fällen anders entschieden. Übrigens sind die BGH-Richter ja auch keine anderen Menschen als AG-Richer, jeder BGH-Richter hat doch irgendwann mal auf einem AG seine Karriere angefangen. Natürlich kann man nie vorhersagen, wie der BGH im Endeffekt eintscheiden wird, aber nachdem die AG-Entscheidungen keine Einzelfälle sind und ich keine Gegenteiligen Gerichtsentscheidungen gefunden habe, ist das zumindest ein starkes Indiz dafür, dass die Sache unter den Richtern nicht umstritten ist und da mehr oder weniger Einigkeit besteht.

Meine Aussage mit dem Verschuldensprinzip hast du übrigens anders verstanden als ich sie gemeint habe. Ich meinte nicht, dass eine Ehe dann nur aus Verschulden geschieden werden kann, sondern ich meinte, dass das Verschulden finanzielle Folgen hat. In Österreich gibt es zum Beispiel sowohl das Verschuldensprinzip als auch das Zerrüttungsprinzip, in der Praxis werden aber 90% der Ehen einvernehmlich und ohne Schuldspruch geschieden. Und man kann in Österreich auch eine Scheidung gegen den Willen des unschuldigen Ehepartners durchsetzen, nachdem man 3 Jahre getrennt gelebt hat, ist glaub ich auch in Deutschland so. Aber das ändert ja nichts daran, dass die Schuldfrage auf den Unterhalt auswirkungen hat.

Und mit Unterhalt in meinem Beitrag meinte ich Unterhaltsansprüche zwischen den Eheleuten, also NICHT den Kindesunterhalt, das ist ein ganz anderes Thema. Der Grund, warum wir überhaupt auf das Thema gekommen sind, war ja die Frage mit den Kuckuckskindern, da ist die Sache ja relativ einfach: Der Scheinvater muss nur die Vaterschaft anfechten und dann hat sich das Thema Kindesunterhalt für ihn sowieso erledigt und das Kind muss hoffen, dass man den biologischen Vater noch irgendwo finden kann, was ja leider nicht immer machbar ist. Aber dass die Frage nach Kindesunterhalt etwas völlig anderes als Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt ist, sollte ja jedem klar sein, der sich nur ansatzweise über das Thema informiert hat.


Zitat von E-Claire:
Das hat sich inzwischen geändert, da andere Nachkommen (also neue Kinder mit neuem Partner) im Unterhalt vorgehen und nunmehr der Zweck verfolgt wird, daß beide Partner wieder wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. (wenn die Ehe keinen Bestand mehr hat, zB durch Tod müsste sich der wirtschaftlich weniger gut situierte Teil ja auch zwangsläufig um eigene Einnahmen kümmern).

Auch wenn das schon ziemlich weit weg vom Thema geht, eine kleine Anmerkung: In Österreich gibt es tatsächlich noch unter Umständen lebenslangen Scheidungsunterhalt. Wenn zum Beispiel der Mann arbeitet und die Frau nicht, dann der Mann eine Affäre beginnt, die Frau daraufhin auf Scheidung klagt und die Ehe (wegen Untreue) aus Verschulden des Mannes geschieden wird, dann muss die Frau, die während der Ehe nicht gearbeitet hat, auch nach der Scheidung nicht arbeiten, sofern der Mann entsprechend gut verdient und der Unterhalt ausreicht, um davon zu leben. In dem Fall bekommt die Ex-Frau sogar Witwenrente, sofern der Mann stirbt, und diese Rente geht theoretisch sogar lebenslänglich, wenn sie nicht mehr heiratet und wenn sie über 35 ist. Das österreichische Scheidung- und Witwenrentenrecht ist da noch ziemlich altmodisch und basiert auf dem Prinzip, dass die arme, betrogene Frau ihren bisherigen Lebensstandard fortführen kann. Ist zwar etwas off-Topic, aber ich find's spannend.

12.01.2021 01:32 • #193


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