hahawi
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Zitat von darkenrahl:Mal ehrlich, welche Relegion macht das nicht?
Zitat von hahawi:Weil wir mittlerweile nicht mehr in Höhlen leben und auch keine Mammute mehr erlegen müssen?
Zitat von darkenrahl:Wenn es diese noch immer gäbe, würden wir auch dieses Problem ohne schlechtes Gewissen lösen.
Zitat von E-Claire:Das klappt nicht, wenn Du nach deutschem oder österreichischem Recht verheiratet bist. In der Ehe gezeugte Kinder gelten automatisch (von Gesetzes Wegen) vom Ehemann gezeugt. I
Luk
Zitat von E-Claire:Das klappt nicht, wenn Du nach deutschem oder österreichischem Recht verheiratet bist. In der Ehe gezeugte Kinder gelten automatisch (von Gesetzes Wegen) vom Ehemann gezeugt. In dieser Situation müsste man(n) die Vaterschaft anfechten.
Zitat von Luk:Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.
Arjuni
Zitat von darkenrahl:Das liest sich aber in diesen Foren anders
Zitat von Luk:Natürlich! S*x hat mehrere Funktionen einerseits zur Fortpflanzung, andererseits wissen wir ja alle, dass dabei auch massiv Hormone ausgeschüttet werden, die die Paarbindung stärken. Und die Paarbindung war in der Evolution eben immer ein Vorteil, ganz besonders während der Schwangerschaft und des Stillens, aber auch zu jeder anderen Zeit war man als Paar eben überlebensfähiger als alleine.
Luk
Zitat von E-Claire:Kannst du das genauer ausführen?
ähm. nein. einfach nein.
Sohnemann
Luk
Zitat von E-Claire:
ähm. nein. einfach nein.
Goldy
Zitat von NichtLustig:Nicht wenige Forscher glauben, dass die Weltgeschichte noch mal völlig neu aufgerollt werden muss. Archäologische Funde widersprechen nämlich dem, was für Jahre aufgrund antiker Schriften einfach als wahr übernommen wurde.
Zitat von Luk:Im deutschen Recht gabt es zwar theoretisch kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, aber auch in Deutschland läuft es in der gerichtlichen Praxis so, dass die Gerichte der Frau keinen Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt zusprechen, wenn die Frau untreu war, in den Entscheidungen heißt es dann, sie hat den Unterhaltsanspruch verwirkt.
Zitat von Luk:Doch:
https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipp...ei-untreue
https://www.lentz-detektei.de/Aktuelle-...alt-zahlen
Merke: Theoretisch gibt es in Deutschland kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen, praktisch ist das Verschulden aber sehr wohl relevant.
Luk
Zitat von E-Claire:Wenn eine Frau einen Mann betrügt, mit dem Gspusi ein Kind zeugt und hinterher vom Ehegatten Trennungsunterhalt möchte ist das total gemein. Trennungsunterhalt etc hat aber eine andere Funktion. Dabei geht es um die Fortsetzung der ehelichen Solidarität-Gemeinschaft, die beide ursprünglich mal eingegangen sind.
Zitat von E-Claire:Das hat sich inzwischen geändert, da andere Nachkommen (also neue Kinder mit neuem Partner) im Unterhalt vorgehen und nunmehr der Zweck verfolgt wird, daß beide Partner wieder wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen. (wenn die Ehe keinen Bestand mehr hat, zB durch Tod müsste sich der wirtschaftlich weniger gut situierte Teil ja auch zwangsläufig um eigene Einnahmen kümmern).
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