alleswirdbesser
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Zitat von Nalf:dass Du allen Ernstes glaubst, dass getrennte Väter nur das Recht, aber nicht die Pflicht haben, sich um ihre eigenen Kinder zu kümmern?
Zitat von jva:Wie sehr ich meine Frau auch liebe und die Hoffnung habe das wir uns irgendwie auf irgendeine weg wieder zusammenfinden werden,
Zitat von Augenblick:Und wenn ein neuer Mann um die Ecke kommt, (wenn nicht schon passiert), dann wird sie dich daran erinnern, dass ihr eben nur eine Eltern-WG habt und keine Liebesbeziehung - ergo kann sie tun und lassen, was sie will.
Zitat von jva:Ich weiß das ist schwer und ja für mich auch weil ich mich oft unwohl und fremd fühle zuhause gerade wenn ich abends dann nochmal irgendwie was mit jemand anderes mache weil ich mich verpflichtet fühle bei dir zu sein.
Zitat von Nalf:verstehe ich Dich richtig, dass Du allen Ernstes glaubst, dass getrennte Väter nur das Recht, aber nicht die Pflicht haben, sich um ihre eigenen Kinder zu kümmern? Dass sie dann nur 'Kinderbetreuung' nach Gusto übernehmen müssten und 'halt zahlen' und dass Väter, die mit der Kindsmutter schlafen dürfen, dagegen größere Pflichten ihren Kindern gegenüber hätten?
Oder ist die 'Kinderbetreuung' in Deinen Augen quasi die Gegenleistung für S., warme Mahlzeiten und saubere Wäsche?
Ich habe von solchen Männern ja schon gehört und im Internet gelesen, aber noch nie einen Vater gesehen, der das tatsächlich so vor Zeugen ausgesprochen hat.
P.S. Die eigenen Kinder ins Bett zu bringen, sich um sie zu kümmern, mit ihnen zu spielen, ihnen vorzulesen, mit ihnen zum Zahnarzt zu gehen, für Essen und Kleidung zu sorgen (sowohl finanziell als auch organisatorisch) und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen, bis sie ein eigenständiges Leben führen können, hat übrigens nichts mit Kinderbetreuung zu tun.
Deine Sicht auf das, was Väter in einer Beziehung oder getrennte Väter zu leisten willens oder imstande oder verantwortlich sind, ist eine Beleidigung für Männer.
Nalf
jva
Zitat von Nalf:@Augenblick: einfach mal 1684 Absatz 1 BGB lesen. Dass diese Recht nicht vollzogen wird (einklagbar ist es sehr wohl), liegt am entgegen stehenden Kindeswohl. Denn kein Vater kann gezwungen, werden, sich beim Kontakt mit seinen Kindern nicht wie der letzte ... aufzuführen. Und da das zu erwarten steht, wenn ein Kind ...
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