Golem
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Blue23
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Brightness2
Zitat von Golem:@Brightness2 Ich habe das mit der Unterhaltskasse nicht gemacht. Eben genau aus dem Grund. Damit das nicht eskaliert.
Zitat von Brightness2:Wenn sie aktuell nicht leistungsfähig ist, muss sie den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen. Erst ab dem Moment da sie leistungsfähig wird, also über ihrem SB Einkommen erwirtschaftet, kann sie zu Unterhalt heran gezogen werden. Jau, gesteigerte Erwerbsobligenheit. Nicht bei einem offensichtlich kranken, traumatisierten Menschen.
Zitat von Brightness2:nur wenn sie genug Einkommen erwirtschaftet, kann sie zu Unterhaltszahlungen heran gezogen werden. Das ist glaube ich aktuell nicht der Fall. So schwer wie sie psychisch erkrankt zu sein schient, wird das wohl auch absehbar nichts. Was soll also die Aufforderung zum jetzigen Zeitpunkt? Angedockt bleiben, sie in der Pipeline halten?
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Brightness2
Zitat von Golem:Ich werde da jetzt tätig und schicke die Anträge los.
Der Böse bin ich eh.
Zitat von Golem:So einfach bekommt sie aber auch kein Unterhalt von mir. Das muss extra vor dem Familiengericht bestätigt werden.
Und das wird teuer für beide.
Zitat von Golem:Ich könnte hier fluchen bis die Wand umfällt. Es ändert aber nix.
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Zitat von Golem:Anwalt ist nicht gerade günstig und trägt nicht unbedingt zur Deeskalation bei.
Zitat von Golem:Doch hilfe in dem Bereich ist schwierig zu finden.
Zitat von Golem:Ihr könnt euch vorstellen, dass die Situation ziemlich bedrückend ist.
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Zitat von Golem:@Markus1977 Das fand ich super schwer. Manchmal meldet sie sich noch. Und das ist ok. Ich glaube das eine liebevolle Hinwendung zum Gefühl gut tut. ...
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