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Kurschatten meiner Frau

Scheol
Zitat von Seelenmensch:
...

Wie gehts dir heute ?

01.07.2022 16:22 • #436


G
Zitat von BernhardQXY:
Seufz Trennungsunterhalt ist in 1361 geregelt und gibt es einen Querverweis auf 1579 in der Absatz 1 der kurzen Ehedauer explizit ausgenommen ist. Himmel jesdad ist es denn die Möglichkeit Noch einmal zum mitmeißeln. 1579 bezieht sich im Grundsatz auf nachehelichen Unterhalt 1361 auf Trennungsunterhalt Das kann doch ...

Meine Formulierung in der Regel war ganz bewusst, weil es in diesem Bereich viele Fallstricke gibt. Selbst
Juristen sind sich da nicht immer einig. Ich möchte dir dennoch teilweise widersprechen, da meine Quellen
ein differenzierteres und abweichendes Bild ergeben. Eine Auswahl:

Quelle: Scheidungs.de (Beantwortung einer Fragestellung):
War Ihre Ehe nur von kurzer Dauer, kann dieser Umstand Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch bei Tren-
nungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
haben. Bei einer kurzen Ehe besteht jedenfalls die Möglichkeit, dass Sie
keinen Unterhaltsanspruch haben, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind oder der Unterhaltsanspruch herab-
zusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist (§ 1579 Nr. 1 BGB). Voraussetzung ist, dass eine Unterhaltspflicht in der
gegenseitigen Interessenabwägung dazu führt, dass es nicht gerechtfertigt wäre, eine Unterhaltspflicht oder einen
Unterhaltsanspruch anzunehmen. Zitat Ende.

Zitat Rechtsanwälte Pasch Kollegen. Fachanwälte für Familienrecht:
Bei sehr kurzen Ehen besteht die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ausscheidet.
Dies stellt allerdings die Ausnahmesituation dar. Zitat Ende

Sein RA wird wissen, wie in gleichgearteten Fällen durch das zuständigen Gericht geurteilt wird. Bei kurzen,
kinderlosen Ehen bis zu zwei Jahren wird ohne Bedürftigkeit vom Gericht ein beantragter Trennungsunterhalt in
der Regel wohl abgewiesen.

Es macht wenig Sinn, das Thema Trennungsunterhalt hier weiterhin zu diskutieren. Ich hoffe, der TE hat sich die
richtigen Fragen an den Fachanwalt für Familienangelegenheit herausgefiltert. Richtig ist, sollten von seiner NF
Unterhaltsansprüche gestellt werden, braucht es einen erfahrenen, guten Fachanwalt. Meiner Einschätzung nach
hat der TE zumindest finanziell recht gute Chancen, bis auf die Scheidungskosten, da herauszukommen.

01.07.2022 16:38 • x 4 #437


A


Kurschatten meiner Frau

x 3


T
Zitat von Gast2000:
Bei kurzen,
kinderlosen Ehen bis zu zwei Jahren wird ohne Bedürftigkeit vom Gericht ein beantragter Trennungsunterhalt in
der Regel wohl abgewiesen.

Eine Freundin von mir, deren Scheidung gerade läuft (weil der werte Herr sie betrogen und mit zwei kleinen Kindern hat sitzen lassen) sagte, dass der Richter meinte, über den Trennungsunterhalt ließe er grundsätzlich verhandeln (der Richter!), nur über den Kindesunterhalt nicht - nur an diesem gäbe es nichts zu rütteln.

Richter sehen den Trennungsunterhalt keineswegs als gegeben oder unabänderlich - sogar in Ehen mit Kindern und wenn der Partner, der den Unterhalt zahlen sollte, der Betrüger ist.
(Ansonsten war der Richter wohl sehr pro alleinerziehende Mütter und ärgerte sich sehr über die dummen Sprüche des Nochehemannes.)

01.07.2022 16:53 • x 3 #438


B
Zitat von Gast2000:

Gelöscht
Aber mich würden tatsächlich Urteile interessieren, die einen Trennungsunterhalt aufgrund der kurzen Ehedauer verwehren.

01.07.2022 17:05 • #439


B
Und interessant ist das Zitat scheidung.de dass sie beide Unterhaltsarten gemeinsam nennt, obwohl es in unterschiedlichen Kapiteln niedergeschrieben ist.
Ich bin mit ziemlich sicher, dass nachehelich nichts passiert - obwohl, wenn sie mit Au kommt könnte das auch böse sein, aber eher nicht.
Im Trennungsjahr. Werden wir sehen.

01.07.2022 17:11 • #440


T
Zitat von BernhardQXY:
Aber mich würden tatsächlich Urteile interessieren, die einen Trennungsunterhalt aufgrund der kurzen Ehedauer verwehren.

Ich glaube es geht nicht einmal um die Ehedauer.
Im Fall meiner Freundin hatte sie wirklich extrem unter den Launen, Kapriolen und dem Terror ihres Nochmannes zu leiden - er gab sogar eine Kostprobe vor dem Richter (was dieser gar nicht positiv aufnahm).
Die beiden waren auch nicht kurz verheiratet sondern über zehn Jahre.
Dennoch sagte der Richter Trennungsunterhalt ist immer verhandelbar, Kindesunterhalt nicht.
Es wird heute wohl allgemein so gehandhabt, im Gegensatz zu früher, als Unterhalt ggü. dem Ehegatten allgemein nicht verhandelbar war.

01.07.2022 17:18 • x 2 #441


Scheol
Zitat von Seelenmensch:
Hallo ...

wie gehts dir ?

03.07.2022 13:15 • x 1 #442


B
Zitat von thegirlnextdoor:
Ich glaube es geht nicht einmal um die Ehedauer.

Doch. Viele hier im Thread sind ja der Meinung aufgrund der kurzen Ehe gäbe es keinen Unterhalt während der Trennung und dem ist eben nicht so

03.07.2022 13:38 • #443


T
@BernhardQXY kann aber passieren! Der Trennungsunterhalt ist laut Richter verhandelbar. In Stein gemeißelt ist nur der Kindesunterhalt.

03.07.2022 13:46 • x 2 #444


B
Nein. Nicht auf die kurze Ehe alleine bezogen. Sollte ein Richter das so bescheiden wäre das ein Fehlurteil.
Verhandelbar ist das auch nur bedingt, auch hier haben sich bestimmte Werte herauskristallisiert.
1579 auf den in 1361 referenziert wird, bietet auch eine Gummilosung an: Nr 8 sonstige schwerwiegende Gründe

03.07.2022 14:32 • x 1 #445


alleswirdbesser
Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema im Moment bei Seelenmensch nicht an vorderster Front steht. Einen Beratungstermin hat er, glaube ich, schon. Das wird sicher schnell zu klären sein. Im Vergleich zu dem Rest, was auf ihn nach ihrer Rückkehr zukommt. Denn dann wird sie da sein und mit ihm unter einem Dach wohnen.

03.07.2022 14:46 • x 6 #446


G
Zitat von BernhardQXY:
Nein. Nicht auf die kurze Ehe alleine bezogen. Sollte ein Richter das so bescheiden wäre das ein Fehlurteil. Verhandelbar ist das auch nur bedingt, auch hier haben sich bestimmte Werte herauskristallisiert. 1579 auf den in 1361 referenziert wird, bietet auch eine Gummilosung an: Nr 8 sonstige schwerwiegende Gründe ...

Hallo BernhardQXY, das ist richtig. Deshalb ja auch die Formulierungen kann oder besteht die Möglichkeit
und es bedarf einen guten, erfahrenen Fachanwalt.

Zur Eräuterung (Zitat Dr. Andrae Kollegen):
Eine kurze Ehedauer kann gem. § 1579 Nr. 1 BGB zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des Ehegatten
führen. Maßgeblich für die Beurteilung der Ehedauer ist die Zeit von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit
des Scheidungsantrags. Die Kürze des Zusammenlebens kann allerdings einen Verwirkungsgrund gem.
§ 1579 Nr. 7 BGB sein. :Zitat Ende.

Über diesen, man könnte das auch einen voraussetzenden Umweg beim Trennungsunterhalt nennen, sind die
Vorschriften des § 1579 Nr. 2 bis 8 entsprechend anzuwenden.

Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Im Bereich Unterhalt hat sich in den letzten Jahren - bedingt durch
Urteile - manches verändert mit einigen Stolperfallen. Aber ich denke, nun ist einiges klarer geworden.

Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Der TE sollte das mit seinem hoffentlich erfahrenen Fach-
anwalt besprechen. Der wird wissen was zu tun ist.

Bitte beachten, das ist lediglich mein sicher unvollständiger und unzureichender Kenntnisstand und erhebt keinen
Anspruch auf Richtigkeit.

03.07.2022 16:00 • x 4 #447


S
Hallo ihr Lieben,

ich wollte mich mal wieder melden bei euch.
Meine Frau ist seit einer Woche zurück aus der Kur. Wir konnten sprechen aber auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen.

Sie hat mittlerweile angefangen ihre Sachen zu packen und ist zur Zeit bei ihrer Schwester. Zu dem Kurschatten überlegen die beiden jetzt eine Beziehung zu beginnen.

Den Trennungsbrief mit Beginn des Trennungsjahres hat sie auch unterschrieben.

Ich war beim Anwalt und habe mich beraten lassen.
Wie geht es mir?
Ich bin unendlich traurig und kann es garnicht in Worte fassen. Ich kann kaum schlafen, essen klappt einigermaßen aber Gewicht verliere ich trotzdem.
Manchmal überkommt es mich und ich bin pausenlos am weinen und nahe der Verzweiflung. Ich verstehe die Welt nicht mehr, wir waren so glücklich…

13.07.2022 12:43 • x 13 #448


G
Zitat von Seelenmensch:
Hallo ihr Lieben, ich wollte mich mal wieder melden bei euch. Meine Frau ist seit einer Woche zurück aus der Kur. Wir konnten sprechen aber auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen. Sie hat mittlerweile angefangen ihre Sachen zu packen und ist zur Zeit bei ihrer Schwester. Zu dem Kurschatten überlegen die ...

Hallo @Seelenmensch, man spürt aus deinen Zeilen wie traurig du bist und wie dich das alles mitnimmt. Das tut
bereits beim Lesen weh. Fühl dich gedrückt.

Leider war das jetzige Ergebnis erwartbar. Dennoch hätten dir hier wohl alle ein anderes Ergebnis nach ihrer
Rückkehr aus der Kur gewünscht.

In einer Kur lebt man wie in einer Blase, fernab des normalen Lebens und Alltag. Es ist daher logisch, dass
dort begonnene Affären bzw. was in Anbahnung ist, meist keine Alltagstauglichkeit haben. So jedenfalls wird
das oft berichtet.

Was du nun machen kannst? Ich rate dir das so zu akzeptieren, die vollständig eingeleitete Trennung nun auch
im Alltag wirken zu lassen und darauf zu dringen, dass sie schnellstmöglich auszieht - egal wohin. Die Rechts-
beratung durch einen FA war richtig und wird sich noch als wertvoll und gut angelegtes Geld herausstellen.

In ganz vielen Fällen, wenn es ein Feedback gibt, wird nach ca. einem Jahr berichtet, es war gut so wie es
gekommen ist. Jetzt gilt es im hier und jetzt die Weichen zu stellen, kein Rückblick im Zorn, sondern Dank-
barkeit für die zu Ende gegangene gemeinsame Zeit und den Blick nach vorne zu richten und mit deinem Kind
die Zukunft zu planen und Schritt für Schritt, in deinem Tempo, umzusetzen.

Ich wünsche dir alles Gute und schicke dir die Gewissheit es wird alles gut, es braucht nur seine Zeit. Sei
deinem Kind ein liebevoller, guter und aufmerksamer Vater und gebe ihm Halt. Das ist jetzt sehr wichtig.
Ich hoffe, du lässt auch wieder von dir hören wie es bei dir weiter gegangen ist.

14.07.2022 10:44 • x 6 #449


unbel-Leberwurst
Zitat von Seelenmensch:
Hallo ihr Lieben, ich wollte mich mal wieder melden bei euch. Meine Frau ist seit einer Woche zurück aus der Kur. Wir konnten sprechen aber auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen. Sie hat mittlerweile angefangen ihre Sachen zu packen und ist zur Zeit bei ihrer Schwester. Zu dem Kurschatten überlegen die ...


Geht sie denn wieder arbeiten, hat sie den Stellplatz bezahlt?

Warst Du schon beim Anwalt?

14.07.2022 13:10 • x 1 #450


A


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