Scheol
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Gast2000
Zitat von BernhardQXY:Seufz Trennungsunterhalt ist in 1361 geregelt und gibt es einen Querverweis auf 1579 in der Absatz 1 der kurzen Ehedauer explizit ausgenommen ist. Himmel jesdad ist es denn die Möglichkeit Noch einmal zum mitmeißeln. 1579 bezieht sich im Grundsatz auf nachehelichen Unterhalt 1361 auf Trennungsunterhalt Das kann doch ...
thegirlnextdoor
Zitat von Gast2000:Bei kurzen,
kinderlosen Ehen bis zu zwei Jahren wird ohne Bedürftigkeit vom Gericht ein beantragter Trennungsunterhalt in
der Regel wohl abgewiesen.
BernhardQXY
Zitat von Gast2000:
BernhardQXY
thegirlnextdoor
Zitat von BernhardQXY:Aber mich würden tatsächlich Urteile interessieren, die einen Trennungsunterhalt aufgrund der kurzen Ehedauer verwehren.
BernhardQXY
Zitat von thegirlnextdoor:Ich glaube es geht nicht einmal um die Ehedauer.
thegirlnextdoor
BernhardQXY
Gast2000
Zitat von BernhardQXY:Nein. Nicht auf die kurze Ehe alleine bezogen. Sollte ein Richter das so bescheiden wäre das ein Fehlurteil. Verhandelbar ist das auch nur bedingt, auch hier haben sich bestimmte Werte herauskristallisiert. 1579 auf den in 1361 referenziert wird, bietet auch eine Gummilosung an: Nr 8 sonstige schwerwiegende Gründe ...
Seelenmensch
Gast2000
Zitat von Seelenmensch:Hallo ihr Lieben, ich wollte mich mal wieder melden bei euch. Meine Frau ist seit einer Woche zurück aus der Kur. Wir konnten sprechen aber auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen. Sie hat mittlerweile angefangen ihre Sachen zu packen und ist zur Zeit bei ihrer Schwester. Zu dem Kurschatten überlegen die ...
Zitat von Seelenmensch:Hallo ihr Lieben, ich wollte mich mal wieder melden bei euch. Meine Frau ist seit einer Woche zurück aus der Kur. Wir konnten sprechen aber auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen. Sie hat mittlerweile angefangen ihre Sachen zu packen und ist zur Zeit bei ihrer Schwester. Zu dem Kurschatten überlegen die ...
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