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Kurschatten meiner Frau

unbel-Leberwurst
Wieso wird hier eigentlich so viel über das Thema Unterhalt geschrieben?
Hat der TE nicht andere Probleme?

30.06.2022 16:50 • x 5 #346


B
Zitat von TomGT:
Somit kann es passieren, dass man selbst für fünf Jahre Scheidungsdauer (so etwas gibt es wirklich, wenn es kompliziert ist) Trennungsunterhalt zahlen muss und das kann eine gigantische Summe werden.

Auch das ist falsch. Trennungsunterhalt gibt maximal 3 Jahre

30.06.2022 16:54 • #347


A


Kurschatten meiner Frau

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B
Zitat von BernhardQXY:
Nein es geht im Unterhaltsrecht nicht um Schadenersatz, von daher hat das nix mit emotionalen Schmerzen zu tun

Danke dafür.

Ich hatte ja mal erwähnt, keine Ahnung ob hier oder in einem anderen Thread, dass ich einen Ehevertrag habe. Das liegt unter anderem auch daran, dass ich (durch meine Eltern sehr gut abgesichert bin) und auf der anderen Seite dann, wenn es schief geht (und bei mir ist die Realität auch durch Krankheit) meinen Mann eben nicht finanziell benachteiligen will, er hat sich in unserer Beziehung durch Selbstständigkeit auch schon ein beträchtliches Vermögen aufgebaut. Dank und mit meiner Hilfe? Ja auch, aber ich gönne ihm alles. Letztlich gehört es ihm! Alles was wir uns in unserer Ehe anschaffen, wird auch geteilt. Denn es kommt da eben auch auf Interessen an etc. Wenn ich aber im emotionalen Ausnahmezustand aufgrund von Trennung wäre, weiß ich, ich würde ihm am liebsten nichts gönnen. Emotional-rational, klar, alles! Sein Geld ist sein Geld, mein Geld ist mein Geld...

Meiner Meinung nach sollte kein Mann für seine untreue Partnerin oder Frau für untreuen Partner aufkommen müssen über die gesetzliche Lage hinaus.
Wenn Kinder im Spiel sind, ist das unabhängig zu bewerten.. Denn Kinder können nie was für eine Trennung.

30.06.2022 16:55 • x 1 #348


B
@unbel Leberwurst
Ich weiß nicht. Ich habe nur auf tomgts Ausführung reagiert. Und er schreibt von a bis z falsche Sachen und gibt rechtswidrige Tipps

30.06.2022 16:55 • x 1 #349


B
Das Thema ging halt jetzt unabhängig vom TE weiter... Denn was da passiert kann man nur abwarten aber allgemein, kann man ja darüber schreiben

30.06.2022 17:00 • #350


tina1955
@BernhardQXY und normalerweise nur, wenn Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreut werden müssen.
Danach kann jeder Elternteil volltags arbeiten gehen.

30.06.2022 17:05 • #351


unbel-Leberwurst
Zitat von Bahia84:
Das Thema ging halt jetzt unabhängig vom TE weiter... Denn was da passiert kann man nur abwarten aber allgemein, kann man ja darüber schreiben ...


Kann man ja gerne in einer separaten Strang tun. Hat hier aber meiner Meinung nach überhaupt nichts zu suchen

30.06.2022 17:07 • x 2 #352


B
Zitat von unbel Leberwurst:
Kann man ja gerne in einer separaten Strang tun. Hat hier aber meiner Meinung nach überhaupt nichts zu suchen

Ok ich nevilliere mich noch. Werd dahin gehend nichts mehr schreiben! Danke für den Einwand!

30.06.2022 17:12 • #353


B
@Bahia84
Kinderunterhalt wird immer getrennt betrachtet und sa gibt es keine Diskussion. Das andere nachehelich wäre für mich auch kein Grund Unterhalt dem untreuen Partner zu zahlen. Der Trennungsunterhalt ist eine Fall Backlösung dass Scheidung immer finanziell möglich sein soll

30.06.2022 17:14 • #354


B
@tina1955
Nahein. Himmel. Leute Lest im BGB und dann muss auch einmal gut sein noch einmal:
Trennungsunterhalt hat nichts mit nachehelichern Unterhalt zu tun .
Für Trennungsunterhalt gilt
1361 BGB
Zitat:
1361
Unterhalt bei Getrenntleben

(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. 2Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden

30.06.2022 17:17 • x 1 #355


B
@BernhardQXY danke, ich werde nicht mehr weiter in diesem Strang schreiben, da das was ich als Input bieten könnte nichts mehr mit dem TE zu tun hat. Das wird dauern, wenn er sich wieder meldet. Ok, dann bin ich evt. wieder an Board

Bin noch nicht so vertraut mit allem.

LG @all

30.06.2022 17:18 • x 1 #356


tina1955
@BernhardQXY , es geht nicht um Kindesunterhalt.
Es geht um Unterhalt für die Frau nach Trennung.
Und genau die darf laut Gesetz arbeiten gehen und ihren Unterhalt selbst verdienen, wenn keine kleinen Kinder unter 3 mehr zu betreuen sind.
Deswegen würde ich in jedem Fall die gerichtliche Anordnung abwarten.

30.06.2022 17:19 • x 1 #357


B
@tina1955
Letztes Statement vo mir.
Alles was du schreibst gilt für nachehelichern Unterhalt. Trennungsunterhalt andere Baustelle.
EoD

30.06.2022 17:21 • x 1 #358


tina1955
@BernhardQXY okay... ist schon klar, gilt bis zur Scheidung.....

30.06.2022 17:22 • #359


paulaner
Ein Gedanke, der mir gerade gekommen ist (weil ja eh nur OT hier):
@Genussmensch
Kann es theoretisch sein, dass deine Frau sich deshalb von dir abgewendet hat, weil du zu so etwas Ähnlichem wie innige Gefühle zu einem anderen Menschen gar nicht fähig bist?
Nur Machen und Funktionieren genügt den meisten Menschen einfach nicht.
Das ist zwar löblich, aber im Zwischenmenschlichen muss einfach mehr kommen.
Ich denke deine Frau war emotional ausgehungert.

30.06.2022 17:33 • x 2 #360


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