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Kostenteilung bei gemeinsamen Hausstand mit Eigentum

L
So ist das, manche bauen ohne Eigenkapital, können keinen Nagel einschlagen, klagen über Handwerkerrechnungen, bzw. verschleppen die Zahlungen.
Was die sich vorgestellt haben?
Es muss doch klar sein, dass Handwerker in Vorleistung gehen, bevor sie Geld sehen. Probleme treten oft schon bei Abschlagszahlung auf.

01.03.2021 00:54 • #316


T
Zitat von Lancelot8:
Mindestens 40% Eigenkapital sollte für die Immobilie vorhanden sein. Eigentumswohnungen sind gegenüber Häusern meist überteuert. Sanierung geht ebenfalls ins Geld. Wenn man kaum Eigenleistung vorhalten kann, noch dazu hohe Verbindlichkeiten eingehen muss, tun sich hohe Risiken auf. Dennoch ist hier nicht der Partner verantwortlich. Der Eigentü...


Ich habe deine Meinung "Eigentum muss man sich leisten können" und dass "du es kannst und deine Partnerin nichts zahlen muss aber es schön wäre wenn sie kocht" nun verstanden, dank mehrfacher Ausführung. Ich akzeptiere es auch als DEINE Meinung. Aber sei bitte so gut und drifte nicht zu weit vom Thema ab.

Der Ausgangspunkt ist: einer der beiden hat eine bezahlte Immobilie. Oder alternativ: einer von beiden hat eine finanzierte Immobilie, die er laut Darlehensvertrag allein abzahlt und er steht auch allein im Grundbuch.
Niemand, wirklich niemand hat geschrieben, dass der neue Partner für die Finanzierung (mit)aufkommen soll oder muss.
Eine einvernehmliche und faire Kostenbeteiligung finden aber viele in Ordnung. Was auch immer "fair" im Einzelfall bedeutet.

01.03.2021 07:27 • x 2 #317


A


Kostenteilung bei gemeinsamen Hausstand mit Eigentum

x 3


T
Zitat von Karili:
Das sehe ich auch so. Wenn einer sich ein neues Auto kauft und es allein besitzen möchte, dann wird er kaum die Partnerin bitten können regelmäßig bei der Abzahlung zu helfen. Zumal wenn sie nur von seinen Gnaden mal das Auto fahren darf. Da macht ...


Wobei dieses Beispiel damit vergleichbar wäre, dass jeder seine eigene Wohnung hat
Aber ich verstehe deine Kernaussage und teile deine Meinung.
Ich hätte auch nicht das Haus der Mutter meiner Ex mit meinem Geld umgebaut und dort wohnen wollen. Ok, ich hätte dort nichtmal für lau wohnen wollen...

01.03.2021 07:35 • #318


L
@Toretto , es geht darum, dass die Partnerin die Immobilie durch Mietzahlung mitfinanziert.
Dazu ist meine Meinung, auf keinen Fall.
Lass stecken, wenn dir das nicht schmeckt.
Nochmal, der Eigentümer trägt die Verantwortung, ich sehe nicht was hier verhandelbar wäre.
Es gibt natürlich Leute, die gezielt Verbindlichkeiten eingehen, die sie nicht erfüllen können. Hier wird getäuscht, das geht dann mit juristischer Konsequenz weiter.

01.03.2021 08:07 • x 3 #319


Mia2
Zitat von Toretto:
Zunächst danke für eure Antworten. Ich konnte leider nicht mehr editieren, daher zur Klarstellung: ALLE laufenden Kosten inkl. Grundsteuer, Hausgeld und Reparaturen werden fair geteilt. Es geht also darum, ob der Eigentümer vom Partner tatsächlich eine Art Kaltmiete verlangen sollte, weil er die Immobilie ...
Nein, keinen eigenen Mietanteil in diesem Fall, es scheint auch nicht nötig zu sein. Frueher gab es sowas echt nicht, es wird aber immer mehr Mode. Oftmals sind ja die Frauen betroffen. Ich muss ganz ehrlich sagen, einer jungen Frau kann man keinesfalls raten, da unter diesen Bedingungen mit einzuziehen. Was ist, wenn ein Kind kommt? Oder zwei? Es erinnert mich eher an ein Geschaeftsmodell, als an Liebe. Das Haus ist vorhanden, auch ohne den Partner. Wird auch aufgerechnet, wer mehr Hausarbeit oder Gartenarbeiten macht. Ich finde es gruslig.

01.03.2021 08:21 • x 5 #320


T
Zitat von Lancelot8:
@Toretto , es geht darum, dass die Partnerin die Immobilie durch Mietzahlung mitfinanziert. Dazu ist meine Meinung, auf keinen Fall. Lass stecken, wenn dir das nicht schmeckt. Nochmal, der Eigentümer trägt die Verantwortung, ich sehe nicht was hier verhandelbar wäre. Es gibt natürlich Leute, die ...


Du haust "Miete" und "Beteiligung an laufenden Kosten" durcheinander...

Ich entscheide mich in deinem Fall aber für "lass stecken"

01.03.2021 09:25 • x 2 #321


B
Jeder halt wie er kann. Muss man sich daran gewöhnen.
Ich stelle nur fest, dass hier im Wesentlichen zwei Fraktionen vertreten sind:
a) Teilung der laufendenden Kosten AKA Nebenkosten nach einem Schlüssel

b) Zahlung einer (symbolischen ) Miete, wobei die Begründungen in der einen Richtung sind: der Nichtbesitzer hat ja einen Vorteil und in der anderen Richtung zum Schutz vor Rausschmiss

01.03.2021 09:30 • x 3 #322


T
Zitat von Mia2:
Nein, keinen eigenen Mietanteil in diesem Fall, es scheint auch nicht nötig zu sein. Frueher gab es sowas echt nicht, es wird aber immer mehr Mode. Oftmals sind ja die Frauen betroffen. Ich muss ganz ehrlich sagen, einer jungen Frau kann man keinesfalls raten, da unter diesen ...


Fairerweise könnte man entgegnen, dass es immer mehr Mode wird, dass der wohlhabendere Partner nach einer Trennung mit Immobilie oder nach einer Scheidung häufig schlechter dasteht als vorher.
Was ist nun Henne und was Ei?

Tatsächlich finde ich den Übergang zu einer Geschäftsbeziehung fließend.
Wird doch teilweise davon abgeraten in solch ein "Konstrukt" zu ziehen, da der nicht-Eigentümer keinerlei Rechte hat und von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden kann.

Ich bin übrigens nicht für einen Anteil an einer Kaltmiete aber für eine "faire". Kostenaufteilung. Fair muss nicht zwangsweise 50/50 heißen. Sich an regelmäßig wiederkehrenden Renovierungsarbeiten wie zb streichen finanziell zu beteiligen finde ich ok. Neues Dach o.ä. bleibt natürlich Sache des (Allein-) Eigentümers.

01.03.2021 09:36 • x 4 #323


Mia2
Das ist nicht wahr, dass du schlechter da stehst. Alles was dir vor der Ehe war, ist auch nach der Ehe dir. Wird rausgerechnet. Wenn einer eine Immobilie vorher hat, hat der andere Partner sowieso die schlechten Karten in allen. Ist einfach so. Egal ob es noch Zugewinn gab, oder nicht. Das ist wirklich so. Der andere darf ausziehen, alles was drin steckt, gehoert dem Eigentümer, selbst Umbauten. Ausgleich oft eher nur selten, und meist mit kostspieligen Prozessen verbunden. Eine Beziehung und der Übergang zu einer Geschäftsbeziehung, oh weh. Dann suche dir bitte eine Frau, die es auch so sieht. Wenn du eine gutmuetige, liebe Frau hast, beende es ihr zuliebe. Sie wird im Laufe des Lebens an deiner Einstellung zerbrechen.

01.03.2021 09:55 • #324


T
Zitat von Mia2:
Das ist nicht wahr, dass du schlechter da stehst. Alles was dir vor der Ehe war, ist auch nach der Ehe dir. Wird rausgerechnet. Wenn einer eine Immobilie vorher hat, hat der andere Partner sowieso die schlechten Karten in allen. Ist einfach so. Egal ob es noch Zugewinn ...


Du hast Recht, ich habe hier Äpfel mit Birnen verglichen. Die finanziellen Unterschiede oder Ungleichheiten entstehen natürlich erst durch Unterhaltszahlungen etc. oder durch wirklich unvorteilhaft formulierte Eigentumsanteile. Das habe ich aber nicht vernünftig formuliert und es hat auch mit dem Thema hier nichts zu tun.

01.03.2021 10:05 • x 1 #325


Nachtlicht
Zitat von Toretto:
Neues Dach o.ä. bleibt natürlich Sache des (Allein-) Eigentümers.


Du schreibst natürlich, dem möchte ich widersprechen.

Bei jedem (!) anderen normalen Wohnverhältnis dient eine Mietzahlung anteilsmäßig zur Rücklagenbildung für größere Reparaturen oder Modernisierungen, die ja nunmal auch demjenigen zugute kommen, der unter besagtem Dach wohnt.

Warum denkst du, dass aber in dem Falle, dass es sich um eine Partnerschaft handelt, dies ausgehebelt gehört? Würdest du das in einer WG im selben Haus genauso sehen? Aus welchem Grund? Weil es ja sonst keine Liebe ist, wenn der Eigentümer nicht finanziell benachteiligt wird? Wo ist denn dann die Liebe des Zugezogenen, der sich sogar bei der fairen Lösung noch unwohl zu fühlen scheint und an der Beziehung zweifelt, wenn ihm das freie Wohnen nicht geschenkt wird? Immer mit der Argumentation, der andere hätte die Kosten sonst doch auch. Umgekehrt gilt das Argument, der Zugezogene hätte sonst massiv höhere Kosten weil er sich eine Wohnung mieten müsste, anscheinend nicht?

Natürlich wäre es für mich, dass sich derjenige der dort einzieht nicht nur an den laufenden Nebenkosten, sondern eben auch an Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltung beteiligt. Alles andere ist und bleibt ein Geschenk des Eigentümers an die Person, die er aus Liebe bei sich wohnen lässt.

01.03.2021 10:55 • x 2 #326


T
Zitat von Mia2:
Eine Beziehung und der Übergang zu einer Geschäftsbeziehung, oh weh. Dann suche dir bitte eine Frau, die es auch so sieht. Wenn du eine gutmuetige, liebe Frau hast, beende es ihr zuliebe. Sie wird im Laufe des Lebens an deiner Einstellung zerbrechen.


Dabei habe ich mich doch klar auf das Thema "Rechte" begrenzt; wenn ich von jemandem Rechte erwarte oder einfordern möchte, ist es auch zum eine Teil unromantische Rechtbeziehung. Ich hatte den Begriff Geschäftsbeziehung übernommen. Tausch ihn im Wortlaut gerne aus. Aber sobald ein Teil der Partnerschaft Rechte für sich erwartet oder verlangt, betritt man für diesen Teil eine neue Ebene und verlässt für diesen Teil die rosarote Romantikwelt. Ich hoffe jetzt ist es klarer geworden

01.03.2021 10:56 • #327


L
Zitat von BernhardQXY:
Jeder halt wie er kann. Muss man sich daran gewöhnen. Ich stelle nur fest, dass hier im Wesentlichen zwei Fraktionen vertreten sind: a) Teilung der laufendenden Kosten AKA Nebenkosten nach einem Schlüssel b) Zahlung einer (symbolischen ) Miete, wobei die Begründungen in der einen Richtung sind: ...


Du hast die 3. Fraktion vergessen, die Frau zahlt für das Haus und die NK nix, kocht dafür und ist lieb zum Hausherrn.

01.03.2021 10:56 • x 2 #328


T
Zitat von Nachtlicht:
Du schreibst natürlich, dem möchte ich widersprechen. Bei jedem (!) anderen normalen Wohnverhältnis dient eine Mietzahlung anteilsmäßig zur Rücklagenbildung für größere Reparaturen oder Modernisierungen, die ja nunmal auch demjenigen zugute kommen, der unter besagtem Dach wohnt. Warum denkst du, dass ...


Genau dieser Gedanke war ja in unserem Freundeskreis Anlass für diesen Beitrag.
Ich verstehe deinen Ansatz gut.

Allerdings fände ich auf der einen Seite einen Rücklagentopf in den beiden den gleichen Anteil einzahlen (und der auch wirklich zurückgelegt wird) fairer als eine Miete (in Ermangelung von Rechten, insbesondere nach einer Trennung). Reparaturen werden dann daraus bezahlt. Trennen sich die Partner, wird die Hälfte der noch vorhandenen Rücklagen zurückgezahlt.
Nur was macht man auf der anderen Seite , wenn man im Vorjahr umfangreich aus diesem Topf modernisiert hat und sich der Eigentümer danach vom nicht-Eigentümer trennt? Bleibt da nicht ein Geschmäckle zurück?

Ich glaube es gibt tatsächlich immer ein Szenario, in dem sich einer von beiden finanziell übervorteilt fühlen kann. Will man dem Partner alle paar Jahre eine Mieterhöhung präsentieren?

01.03.2021 11:10 • x 1 #329


K
Ich denke es bleiben nur zwei Lösungen:

1.Die Partnerin zieht mit einem festen Mietvertrag ein, der ihre Verpflichtungen und Rechte genau oder ähnlich wie ein normaler Mietvertrag regelt.

Vorteil für ihn: Er hat regelmäßige Mieteinnahmen, die z.B. große Reparaturen an seinem Eigentum decken könnten und er müsste dafür nicht selbst Rücklagen bilden. Gleichzeitig stellt sich bei ihm eventuell das Gefühl ein, niemanden auf lau zu beherbergen.
Vorteil für sie: Mit dem Mietvertrag erwirbt sie Rechte und Sicherheiten, die ihr auch mehr Mitsprache in der Gestaltung ihres Zuhauses garantieren. Bei ihr stellt sich eventuell das Gefühl ein, weiter auf Augenhöhe mit dem Partner zu sein und im Streitfall den Konfliktpunkt des auf lau Wohnens zu vermeiden.

Nachteil für ihn: Er kann nicht mehr so schalten und walten wie er möchte. Hat mehr Verwaltungsaufwand durch Kostenaufstellungen, steuerliche Angaben etc.
Nachteil für sie: Sie bezahlt ihrem Partner monatlich einen Festbetrag.

Herausforderung für beide: Klären wo die Trennung aller Zahlungen stoppt. Wird z.B. jeder Cappuccino aufgerechnet? Wie werden normal anfallende Hausarbeiten von der Pflege und Instandhaltung der Immobilie getrennt? Hat die Partnerin im Trennungsfall Anspruch auf eine Ablösesumme für von ihr bezahlte Renovierungen/Einbauten? - Als Mieterin hätte sie das ja.

2.Kein Mietvertrag dafür mündliche oder vertragliche Regelung des Finanzellen Ausgleichs

Vorteil für ihn: Er erhält trotz der entfallende Miete einen finanziellen Ausgleich für den zur Verfügung gestellten Wohnraum; z.B. durch festgelegte Zahlungen für Urlaube, Events, Einkäufe durch sie.

Vorteil für sie: Sie hat keine monatlichen Mietzahlungen zu leisten, die ihr eventuell das Gefühl von temporärer Mitbewohnerin gibt.

Nachteil für ihn: Er hat keine feste Summe, mit der er pro Jahr rechnen kann. Es sei denn, die Summe für Urlaube etc. wird zu Beginn des Jahres festgelegt und auf sein Konto oder ein gemeinsames Konto gezahlt.

Nachteil für sie: Sie bezahlt z.B. durch exklusive Urlaubswünsche des Partners eventuell mehr als sie durch Mietzahlung würde.

Herausforderungen wären die gleichen wie bei Lösung 1.


Natürlich gibt es noch den ungeregelten Weg, Ar. nichts festgelegt wird, aber der führt bekanntermaßen zu Streits und in Streits zu schlimmen Anschuldigungen. - Das würde ich mir ersparen.

01.03.2021 11:27 • x 5 #330


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