Hallo Zusammen,
ich habe mit meinem ExMann wirklich arge Probleme. Der Scheidungskrieg läuft, obwohl die Scheidung 2 Jahre her ist, für ihn noch immer.
Er betreibt Psychoterror mit mir, den ich mittlerweile mit schlaflosen Nächten verarbeite - und damit muß Schluss sein.
Unser gemeinsames Kind (17) lebt bei mir. Der Vater pflegt keinen Umgang, zahlt aber den Mindestsatz. Kind selbst sucht aber auch keinen Umgang. Es gibt zwischen beiden ab und an mal Telefonate/Whatsapp.
Nun meine erste Frage: Ich habe bei Whatsapp den Kindsvater geblockt. Muß ich telefonisch für ihn erreichbar sein? Könnte es irgendeine Situation geben, in der er mich erreichen müsste? Bin ich verpflichtet für ihn erreichbar zu sein? (Kind - mittlerweile 17)
Ja! Ich möchte ihn blockieren, ich kann seine Psychospiele nicht mehr ertragen.
Habt lieben Dank
26.09.2022 11:15 •
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