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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

S
Hallo liebes Forum,

ich möchte ein wenig von mir schreiben, ich bin schon länger hier im Forum und lese aktiv mit. Meine Situation:
Ich bin noch verheiratet, meine Ex hatte mich war wechselnd verlassen - so weit so schlecht, sie hat mich belogen, getäuscht und betrogen und ich glaubte ihren Lügen (und handelte zur rechten Zeit nicht richtig, machte mir Hoffnungen - immerhin hatten wir geheiratet, Treue und liebe geschworen). Das Ende vom Lied, sie beantragte das ABR und ich wurde zum Zwei-Wochenend-Vater - die Gerichtsverhandlung war eine Farce, hätte man sich sparen können, meine Stellungnahme wurde ignoriert und meine Stellung als liebender Vater in den Dreck gezogen ( der normale Weg wie mir scheint).

Nun zum Thema: ich habe Klage auf das Wechselmodell eingereicht und sie wurde zugelassen - hat jemand. Erfahrungen?

07.05.2017 16:12 • x 5 #1


L
Also Erfahrung habe ich dazu keine. Meine aber gehört zu haben, dass für ein funktionierendes Wechselmodell der Umgang zwischen den geschiedenen Parteien gut sein muss. Was rät Dir Dein Anwalt?

07.05.2017 17:02 • #2


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

x 3


S
Der Anwalt macht das war ich sage - er hat keinem Rat, nur das wir es versuchen. Das Problem ist wenn die Mutter mit dem Modell einverstanden wäre, müsste ich nicht klagen.
Ich hoffe, dass mein Kind angehört wird
Ich hoffe das der Richter die Lügen (der gegnerischen Anwältin - ist eine Freundin meines Anwalts erkennt). Mein Anwalt kennt sie ja und meinte, dass sie hinterlistig ist und alles versucht um zu gewinnen (ist ihr Job) aber ich hoffe nicht das mir wieder unterstellt wird ich schade meiner Tochter - das tut weh-.

07.05.2017 17:07 • x 3 #3


fe16
@Schwedus
Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

gibt es hier als Thread
vielleicht hilft es dir weiter

und nein es gilt nach meiner Erfahrung immer noch im Sinne des Kindes.

viele Richter sind aber schlichtweg überfordert. Leider

ich wünsche dir von Herzen viel Erfolg mit deinem Vorhaben .

07.05.2017 17:10 • x 2 #4


S
Wie geht man damit um? Ich werde zum Gespräch beim JA eingeladen und ich spreche wieder mit einer Frau, die mir bereits sagte, dass das Kind immer zur Mutter gehört..... Auf meine Gedanken ging sie das letzte Mal gar nicht ein.....
Wie deprimierend dort zu sitzen...

14.05.2017 09:27 • x 3 #5


G
Mach dich mal hier schlau: allein-erziehend.net

Es gab letztens ein Grundsatzurteil, dass WM auch gegen den Willen der Mutter entschieden wurde.

14.05.2017 09:29 • #6


S
Danke,
ich bin gespannt ob die Dame mir wieder sagt ich soll doch an mein Kind denken.....und dann wäre es das beste sie nur alle 2We zu sehen.... . ich kenne diese Urteile und ich finde es immer schön, wenn die Geschichte dahinter ausführlich beleuchtet wird...
Es gibt nicht nur Väter welche das Kind in det Ehe nur schnell ins Bett bringen.
Ich war von Anfang an da und habe mich genauso gekümmert wie die Mutter.....doch das JA interessiert dies nicht und wenn man sagt das Kind könne doch angehört werden ---- das wollen sie dem Kind antun? Oder, nein dafür ist sie noch zu klein.

14.05.2017 09:49 • x 3 #7


S
Morgen ist es so weit, Gerichtstermin, der Richter hat noch nie dafür entschieden.Ich
Im Endeffekt wird sich die Mutter dadurch noch gestärkter hervorgehen und unser Kind, als ihr Kind bezeichnen können.
Danach werde ich aufgrund meiner finanziellen Lage nichts mehr tun können.

26.06.2017 18:28 • x 1 #8


S
Wie alt ist deine Tochter? Wenn sie älter ist, sie kann dann persönlich angehört werden.

Ich wünsche Dir alles Gute!

28.07.2017 20:40 • x 1 #9


V
Wie ist das Verfahren denn ausgegangen @schwedus?

28.07.2017 20:48 • x 1 #10


S
Das Verfahren wurde aufgesplitet, weil keine Eile besteht - in viele Sitzungen.
Die Dame vom JA hat in ihrer Rede mitgeteilt, dass sie das Gefühl hat ich manipuliere meine Tochter und sowieso findet sie das das Kind zur Mutter gehört und alle 2WE reichen damit keine Entfremdung stattfindet.
Der Richter sagte mir, dass er wohl vor hat meine Tochter anzuhören, dies aber nur gemacht wird weil er muss. Er wird definitiv das Wechselmodell nicht anordnen, ich könne dann zum Oberlandesgericht gehen, so seine Empfehlung.
Ich habe zwar nur Mindestlohn, aber das ist mein Problem, ich muss trotzdem je Verhandlung eine Rate zahlen - ich liege derzeit bei 80 im Monat und bei der Scheidung kommt noch was dazu, Plus natürlich Unterhalt. . sodass ich aufgeben werde.
Keine Chance, kein Geld und laut Richter und JA solle ich an das Wohl des Kindes denken.

Meine Tochter ist 6.

28.07.2017 23:15 • x 3 #11


S
Es tut mir Leid zu hören dass der Richter will es nicht anordnen. der Richter MUSS überzeugt sein dass es für deine Tochter die bessere Variante ist.


Wir haben uns für das Wechselmodel entschieden (2 Kinder 8 und 11) aber es kostet sehr viel Geld (2 getrennte Wohnungen optimal einrichten usw. ) und Organisatorisch ist das eine echte Herausforderung. Deswegen ist es paramount dass die Eltern miteinander gut kommunizieren können.

29.07.2017 07:22 • x 3 #12


S
@seashell und das ist eben das Paradoxe, wenn die Mutter es nicht möchte - kann er es nicht anordnen. Ich müsste aber auch nicht vor Gericht gehen, wenn wir uns darauf einigen könnten.
Da beisst sich die Maus und so weiter......weil der BGH ja feststellte, dass der Richter es anordnen kann wenn sich einer quer stellt.
Allerdings macht es dieser Richter in dieser kleinen Stadt nicht und verweist auf das Oberlandesgericht.
Ich finde es schön wenn man sich wie bei euch einigen kann, weil letztendlich ist es gut für die Kinder.
Aber ich möchte nicht nur jammern, bin selber schuld - ich kannte den Charakter der Frau bevor ich ein Kind mit ihr zeugte, allerdings war sie immer nur zu anderen so und nie zu mir........jetzt gehöre ich zu den anderen.

29.07.2017 09:51 • x 1 #13


V
@Schwedus Puh, in deiner Haut möchte ich nicht stecken.
Was mir in den Sinn kommt: Ich kann verstehen, warum du klagst. Aber ist es angesichts der von dir geschilderten Rahmenbedingungen überhaupt strategisch sinnvoll? Richter und JA signalisieren dir, dass gegen dich entschieden wird, du verschaffst deiner Ex förmlich Recht gegen dein Interesse, du setzt deine Tochter psychischen Stress aus, du gehst erhebliche finanzielle Belastungen ein.
Wäre es vielleicht in deinem Interesse besser, die Klage zurückzuzuziehen, darauf zu warten, dass deine Tochter größer wird -ihr Wort somit mehr Gewicht hat- und zu versuchen deine Vaterrolle in den gegebenen Möglichkeiten auszufüllen? Vielleicht entspannt sich in der Zwischenzeit das Verhältnis zur Ex etwas.
Ich kann mir gut vorstellen, wie sehr du unter der Situation leidest. Aber so wie du es schilderst, könnte ich mir vorstellen, dass du ohne Klage weniger verlierst. So frei nach dem Motto: Gott gebe mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann. Ich weiß, unerträglicher Gedanke.

29.07.2017 10:22 • x 3 #14


S
@vollhorst, ich werde die Klage nun zurückziehen weil ich keine Möglichkeiten habe, allerdings habe ich es nun schriftlich das ich in den Augen der Mutter ein schlechter Vater bin, der das kindeswohl gefährdet etc.
Ich kann meiner Tochter später - bei Interesse - Antworten geben, warum wir uns wenig sahen , warum Oma sie in die Schule brachte und sie dort oft schlief ( ich wohne 300 Meter weg) obwohl ich da bin\war.
Aber ich verstehe deine Sichtweise, das eigene Seelenwohl in den Vordergrund stellen.und auf Besserung warten, weil man selbst nichts ändern kann.
Das Verhältnis zur Mutter wird sich nicht entspannen, sie ist gegangen und möchte mit dem Neuem die Familie bilden......
Erschreckend finde ich jedoch, dass der Richter es auch als normal ansieht, wenn mein Umgangswochenende mal ausfällt ohne das es nachgeholt wird - ich bin doch nur der der besucht wird, fertig.

29.07.2017 18:18 • x 1 #15


A


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