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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

C
Zitat von Michael1266:
Ja, sorry für den OT:

Anwälte tragen Roben, weil Friedrich Wilhelm I. (Preußen) das 1726 in einer Kabinettsorder befahl:

Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.



Ja super Spruch. Man stecke alle Anwälte in einen Sack und haue kräftig drauf - es trifft immer den Richtigen!
Da 80 % der Bundestagsabgeordneten Juristen sind, kann man den Sack gut füllen!

30.08.2018 10:16 • x 2 #781


C
Zitat von Solskinn2015:
Ich meine ich durfte meine Kleine nicht öfter haben, musste mich noch wehren um nicht auf alle 14 Tage Samstag auf Sonntag reduziert zu werden und zahle meinen Unterhalt. Die Dame hat, da die Kinder bei Ihr wohnen halt die Erziehung darzustellen.


Der Barunterhaltsberechtigte und somit Naturalunterhaltspflichtige hat die ALLEINIGE Verantwortung für alle täglichen Belange der Kinder (Kleidung, Gang in die Schule, Hausaufgaben, Essen und Trinken, Freunde besuchen/empfangen, Arzttermine, andere Termine etc....)!

Der Barunterhaltspflichtige und somit Umgangsberechtigte hat die ALLEINIGE Verantwortung den Barunterhalt zu zahlen!

Das gemeinsame Sorgerecht greift dann bei allen übergeordneten Dingen wie Schulwahl, wo die Kinder wohnen, heißen etc. Dort haben sich Barunterhaltsberechtigte und Pflichtige abzustimmen.

Das hat also sehr viel mit Rechten und Pflichten zun tun.
Manche Barunterhaltsberechtigte haben das Prinzip, dass es zu den Rechten auch Pflichten gibt nicht verinnerlicht.

Genauso gibt es eben auch Barunterhaltspflichtige, die Ihren Pflichten nicht nachkommen. Zu dem Umgangsrecht gibt es ja auch die Umgangspflicht. Muss man leider einigen Artgenossen auch noch beibringen.

Der Unterschied ist, dass Unterhaltsverweigerung bei Männern durchaus zu Gefängnisstrafen führen können (Barunterhaltspflicht) - bei Frauen ist dies aber noch nie vorgekommen, obwohl es sie auch gibt. Art. 3 GG lässt grüßen.

Auf der anderen Seite wird die Verweigerung der Naturalunterhaltspflicht nicht geahndet oder verfolgt. Genauso wenig wie die Verweigerung auf Umgangspflichten.

Die Rechtslage ist eigentlich fast eindeutig. Aber es ist wie zu DDR Zeiten, es gab die Menschenrechte, diese konnten aber nicht eingeklagt werden, es war ein Feigenblatt.

Man kann einen Vater nicht zwingen Umgang mit den Kindern zu haben, den Unterhalt zu zahlen aber schon. Ist er selbst bedürftig kann man die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflichten Karte ausspielen und bei Totalverweigerung landet er im Knast. Für Männer hat man hier das GG (Zangsarbeit ist verboten) ausgehebelt, man muss es eben nur konsequent verfolgen.

Ich finde es gut, dass das JA nun bis zum 18. LJ den Unterhaltsvorschuss zahlt, somit müssen die Kinder und auch die Mama sich nicht diesen Stress aussetzen das zu verfolgen. Sie können das bequem den Behörden überlassen - dazu sind sie ja da. Denn praktisch ist das alles nicht was hier abgeht.

Was das Lernen am Ende angeht, so muss man unterscheiden ob man den juristischen Weg bestreitet oder eben nicht. Das BGB gibt dir zu 100 % Recht, deine Wochenenden sind nicht zum Lernen da, dafür ist die Mama zuständig. Kann sie das nicht gewährleisten (auch mit Fremdhilfe), sollte sie so ehrlich sein und das zugeben und dem Kind so die Zukunft nicht verbauen.

Mir geht das da ähnlich und ich überlege wie ich das umsetzen kann. Nach einem Gespräch mit den Klassenlehrern, gaben die mir Hinweise, was ich explizit tun kann um mein Kind an den Wochenenden zu unterstützen. Die Lehrer wollen nicht, dass die Kinder zu Hause zu viel lernen. Zudem sind Eltern in der Elternrolle nicht in der Lehrerrolle. Sie dringen da nicht unbedingt durch.

Ich soll meinen Sohn die Einkaufszettel schreiben lassen, ansonsten soll er mir was vorlesen. Also nicht Bücher wälzen und Aufsätze schreiben sondern spielerisch.
Bei meinen Eltern muss er in den Ferien, wenn er zu Besuch ist, seine Technik Zeit verdienen. Die haben Mathehefte etc. gekauft und lassen ihn darin arbeiten (immer jeden Tag ein bisschen).
Ich weiß noch, dass ich das 1mal1 beim Abwaschen gelernt habe. meine Mama hat abgewaschen, ich abgetrocknet und dabei musste ich Aufgaben im Kopf lösen. Ich fand das damals als nicht schlimm.
Darum versuche ich das auch, nur eben bei anderen Dingen (wegen Spühlmaschine).
Im Auto, muss er Verkehrsschilder lesen, sagen was sie bedeuten und die Schrift darauf vorlesen. ich lasse ihn Rezepte abschreiben und halt den Einkaufszettel schreiben.
Alltägliche Dinge, die perse mal nix mit Schule zu tun haben.

Kein Plan ob das alles so richtig ist, die Alternative, zu versuchen die Kinder aus ihren Händen zu befreien, ist schlimmer. Das Verfahren möchte ich niemanden zumuten.
Eventuell lässt sie sich darauf ein, dass mich der Große täglich anruft und mir was vorliest, mal sehen. Wir wollen die Telefonzeiten jetzt im neuen Schuljahr neu regeln - ihr gefällt die bisherige Vereinbarung nicht mehr.

Vielleicht sind ja einige Beispiele auch interessant für dich.

30.08.2018 11:00 • x 1 #782


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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C
Zitat von Schwedus:
Mal ganz ehrlich, natürlich sollte man das Lernverhalten ernst nehmen und fördern- aber als Umgangspapa kannste das niemals 50-50 teilen, der Anteil ist eher gering, so wie bei der ganzen Erziehung- Werte vermitteln, da sein, mehr geht nicht.


Und das weitere, was gern nicht gesehen wird. Der Mann soll den Unterhalt stemmen, dazu muss er arbeiten gehen und das nicht zu knapp.
Meine Exe kam auf die Idee, dass ich einen Tag in der Woche den Großen zu mir nehme um mit ihm zu lernen.

Von der Idee her großartig, nur nicht zu ende gedacht. Denn welches Kind in der 3. Klasse ist um 18 Uhr noch Lernbereit?
Hausaufgaben und Lernen sollte in der Schule im Hort oder nach der Schule mit etwas Pause, aber zeitnah erfolgen.

Nur kann der Mann eben nicht 12 Uhr Pause machen 90 Minuten nach Hause fahren, 1h lernen, 90 Minuten ins Büro fahren und dann noch bis 20 Uhr arbeiten um auf seine Stunden zu kommen und dann wieder 90 Minuten nach Hause fahren.

Also heißt das Abends ab 18 Uhr, wo Kind nicht mehr Aufnahmebereit ist - welcher Erwachsene ist es da noch?

Ich denke die perfekte Lösung gibt es nicht und wenn sich die Eltern auch noch streiten ist es noch schlimmer.

30.08.2018 11:09 • x 1 #783


G
Zitat von Coloneltw:

Und das weitere, was gern nicht gesehen wird. Der Mann soll den Unterhalt stemmen, dazu muss er arbeiten gehen und das nicht zu knapp.
Meine Exe kam auf die Idee, dass ich einen Tag in der Woche den Großen zu mir nehme um mit ihm zu lernen.

Von der Idee her großartig, nur nicht zu ende gedacht. Denn welches Kind in der 3. Klasse ist um 18 Uhr noch Lernbereit?
Hausaufgaben und Lernen sollte in der Schule im Hort oder nach der Schule mit etwas Pause, aber zeitnah erfolgen.

Nur kann der Mann eben nicht 12 Uhr Pause machen 90 Minuten nach Hause fahren, 1h lernen, 90 Minuten ins Büro fahren und dann noch bis 20 Uhr arbeiten um auf seine Stunden zu kommen und dann wieder 90 Minuten nach Hause fahren.

Also heißt das Abends ab 18 Uhr, wo Kind nicht mehr Aufnahmebereit ist - welcher Erwachsene ist es da noch?

Ich denke die perfekte Lösung gibt es nicht und wenn sich die Eltern auch noch streiten ist es noch schlimmer.


Mal als berufstätige (Vollzeit) 2-fache Mutter (allein erziehend) gefragt:

Wie soll ich das machen? HexHex und mein Job ist um 12 Uhr vorbei? Äh nö, bin auch nicht vor 16.30 / 17.00 Uhr zuhause; dann gilt noch einkaufen, Abendessen vorbereiten etc. - wie sollen das dann Frauen schaffen? Du schreibst hier nur von den Männern, existieren berufstätige Frauen in deiner Welt nicht?

30.08.2018 11:13 • x 1 #784


S
Zitat von Coloneltw:

Und das weitere, was gern nicht gesehen wird. Der Mann soll den Unterhalt stemmen, dazu muss er arbeiten gehen und das nicht zu knapp.
Meine Exe kam auf die Idee, dass ich einen Tag in der Woche den Großen zu mir nehme um mit ihm zu lernen.

Von der Idee her großartig, nur nicht zu ende gedacht. Denn welches Kind in der 3. Klasse ist um 18 Uhr noch Lernbereit?
Hausaufgaben und Lernen sollte in der Schule im Hort oder nach der Schule mit etwas Pause, aber zeitnah erfolgen.

Nur kann der Mann eben nicht 12 Uhr Pause machen 90 Minuten nach Hause fahren, 1h lernen, 90 Minuten ins Büro fahren und dann noch bis 20 Uhr arbeiten um auf seine Stunden zu kommen und dann wieder 90 Minuten nach Hause fahren.

Also heißt das Abends ab 18 Uhr, wo Kind nicht mehr Aufnahmebereit ist - welcher Erwachsene ist es da noch?

Ich denke die perfekte Lösung gibt es nicht und wenn sich die Eltern auch noch streiten ist es noch schlimmer.


Tja und selbst das Gericht sieht es wie meine Echse.

Gibt mir alle 14 Tage ein Wochenende und zusätzlich jeden Freitag ab 14-18 Uhr Umgangszeit.
Laut Gericht soll ich 48 h arbeiten gehen, dass ich nicht jeden Freitag um 14 Uhr Feierabend habe ist völlig egal - das sei mein Problem ( sagt dort keiner, es wird aber mit den Schultern gezuckt)

Meine Echse ist das auch egal- zwar soll ich Unterhalt zahlen, aber beim JA beschwerte sie sich das ich keine Zeit habe / es mich nicht interessiert Arzttermine etc. wahrzunehmen.


Aber weil meine Echse nicht dumm ist, kann es nur Bösartigkeit sein.

Ich bin ehrlich, jeden Freitag Umgang kann ich nicht ausüben ( manchmal auch weil ich private Interessen habe, Geburtstage, Heimspiel des Fussballklubs etc). Ich fühle mich deswegen nicht mehr schlecht, meine Ex Madame nimmt sich auch jede Menge Freizeit und das Kind ist bei Oma und Opa.

30.08.2018 11:21 • #785


S
Bestimmt existieren sie auch in seiner Sicht, Grace.

Er hat das halt jetzt mal so exemplarisch runtergebrochen auf Exen die eben nicht alleine einen Haushalt wuppen, deren Kinder bis 18 Uhr betreut sind und 50% arbeiten.

Das soll Deine Leistung nicht mindern.

Schwedus, dass kann ich alles leider nur bestätigen.

30.08.2018 11:24 • x 2 #786


G
Zitat von Solskinn2015:
Bestimmt existieren sie auch in seiner Sicht, Grace.

Er hat das halt jetzt mal so exemplarisch runtergebrochen auf Exen die eben nicht alleine einen Haushalt wuppen, deren Kinder bis 18 Uhr betreut sind und 50% arbeiten.

Das soll Deine Leistung nicht mindern.

Schwedus, dass kann ich alles leider nur bestätigen.


Mir geht es gar nicht um meine Leistung, sondern generell. Es ist zum heulen, dass jeder von uns so schlechte Erfahrungen gemacht hat, kennst ja meine Meinung dazu.

Aber sind ja nicht alle so. Weder Frauen, noch Männer.

Mein Ex z. B. arbeitet im 4-Schicht-System (Früh, Spät, Nacht, Wochenende, Feiertage) und hat seine Zwillinge ab dem Alter von 10 Jahren bei sich gehabt und hat es gewuppt gekriegt, ich wünschte, ich hätte solch einen Vater für meine Kinder.

Genauso gibt es aber auch Frauen, die alles allein wuppen müssen und ich finde, man sollte beide Seiten (also die guten, Männer wie Frauen) anerkennen.

30.08.2018 11:27 • x 2 #787


C
Zitat von Grace_99:
Mal als berufstätige (Vollzeit) 2-fache Mutter (allein erziehend) gefragt:

Wie soll ich das machen? HexHex und mein Job ist um 12 Uhr vorbei? Äh nö, bin auch nicht vor 16.30 / 17.00 Uhr zuhause; dann gilt noch einkaufen, Abendessen vorbereiten etc. - wie sollen das dann Frauen schaffen? Du schreibst hier nur von den Männern, existieren berufstätige Frauen in deiner Welt nicht?


Ich habe meine Situation beschrieben. Deine Geschlechtsgenossin oder auch meine Exe genannt, hat ihren Job kurz nach der Trennung geschmissen, die Kinder in die Fremdbetreuung abgeschoben und versucht nun die Restpflichten auch loszuwerden.
Wobei ich da nach und nach nicht mehr angesprochen werde, da sie einen Dummen gefunden hat, der das vor Ort übernimmt.
Sie hat in den 18 Monaten, wo sie täglich ca. 8h die Kinder nicht betreut, sage und schreibe NULL ich wiederhole NULL Bewerbungen geschrieben.
Sie zieht jetzt mit ihrem Freund zusammen, fällt damit aus dem ALGII heraus, denn er kommt dann für alles auf.

Das ist MEINE Situation. Hut ab, das du als Alleinerziehende Mutter (und auf dich trifft das sogar zu das Wort) das schaffst.
Im Wechselmodell hätte ich auch andere Karten, da ich dann mit meinem AG über Homeoffice sprechen kann.
Der sieht aber nicht ein, unter der, ich nenne es mal so, Pflichtversäumnis meiner Ex zu leiden.

Was du mit deinem Ex beschrieben hat - das tut mir sehr leid. Es gibt praktische Fälle, wo solche Typen statt ALGII zu bekommen einen Gefängnisaufenthalt erhalten haben.
Prinzipiell bin ich dagegen, dass hier das GG derart ausgehebelt wird aber ich hätte auch nichts dagegen ein kleines DDR Gesetz ins GG mit aufzunehmen - die Pflicht zur Arbeit.

Aber dann bitte für alle. Du zeigst ja ja quasi meiner Ex, dass man sogar ohne Unterstützung des Vaters vollzeit arbeiten geht und trotzdem erfolgreich seine Kinder groß zieht.

Aber wärest du mit ihr befreundet, dann jetzt nicht mehr. Sie hat alle Freundschaften gelöst, wo die Frauen ihr sagten, sie soll sich einen Job suchen.

In diesem Sinn Hut ab vor dir und deinen Leistungen und wenn ich über meine Exe rede, brauchst du dich in keinster Weise angesprochen zu fühlen, die einzige Gemeinsamkeit zw. euch ist das Geschlecht. Wenn du über deinen Ex redest, fühle ich mich auch nicht angesprochen, da ich immer für meine Zwerge da bin und alles für sie tun würde - inklusive Unterhalt zahlen.

30.08.2018 11:44 • x 5 #788


G
@Coloneltw

Okay, dann haben wir ja beide verstanden, wer gemeint ist und wer nicht.

Ja, ist nicht immer einfach mit den Exen (Frauen wie Männer).

30.08.2018 11:55 • x 3 #789


M
Zitat von Grace_99:
...Ja, ist nicht immer einfach mit den Exen (Frauen wie Männer).

Ein schöner Schlußsatz.

30.08.2018 12:39 • #790


Konrad
Zitat von Coloneltw:
Sie zieht jetzt mit ihrem Freund zusammen, fällt damit aus dem ALGII heraus, denn er kommt dann für alles auf.

Na, da ist ja schon das nächste Fiasko angekündigt, selbst wenn Next Steindoof oder total verliebt ist kann sie sich gar nicht soviel Bücken um die Leistung von Next Auszugleichen.
Bei der Kosten- Nutzrechnung käme in der Einarbeitungszeit mit Deutschlehrgängen schon die Asiatin ( Ab 390,- mit Impfpass ) deutlich preiswerter, Flug kommt selbsverständlich noch hinzu ( Siehe Mai Ling von Gerhard Pold).
Also ist das Konstrukt eigendlich schon zum sterben verurteilt bevor es begonnen hat.
Wenn die Ex aus ALG2 herausfällt und Next alles übernimmt,kann er dann die erheblichen Kosten für die Privatkrankenversicherung voll von der Steuer Absetzen ? So als Schugardeddy?

30.08.2018 13:25 • #791


G
Man muss keine Privatkrankenversicherung zahlen, man kann eine Familienversicherung nehmen, die kostet (bei der Barmer z. B.) roundabout 130,00 / Monat.

30.08.2018 13:35 • x 1 #792


C
Zitat von Konrad:
Na, da ist ja schon das nächste Fiasko angekündigt, selbst wenn Next Steindoof oder total verliebt ist kann sie sich gar nicht soviel Bücken um die Leistung von Next Auszugleichen.
Bei der Kosten- Nutzrechnung käme in der Einarbeitungszeit mit Deutschlehrgängen schon die Asiatin ( Ab 390,- mit Impfpass ) deutlich preiswerter, Flug kommt selbsverständlich noch hinzu ( Siehe Mai Ling von Gerhard Pold).
Also ist das Konstrukt eigendlich schon zum sterben verurteilt bevor es begonnen hat.
Wenn die Ex aus ALG2 herausfällt und Next alles übernimmt,kann er dann die erheblichen Kosten für die Privatkrankenversicherung voll von der Steuer Absetzen ? So als Schugardeddy?


Ich habe in einen anderen Beitrag schonmal geschrieben, dass sie die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen hat.

Sie hat schlicht weg nicht an die KV gedacht. Ich dachte schon sie wäre schwanger und er gewzungen mit ihr zusammenzuziehen. Aber dem ist wohl nicht so.

Nicht mein Problem. Ich bin Krankenversichert und im Zweifel bleiben die Zwerge in meiner Familienversicherung. Wer ihre Arztrechnungen bezahlt ist mit dem Scheidungsdatum für mich irrelevant.

30.08.2018 14:11 • #793


Konrad
Wenn se noch kann, dann wird se ja jetzt vielleicht schnell Schwanger. Drei Monate nach Niederkunft und Hochzeit zieht die ex dann ins Kinderzimmer weil er Schnarcht und S gibts auch nicht mehr.
Was den Haushalt und futter anbelangt darf er vielleicht einige Jahre an Ihren Kinderhormonen mitschmarotzen, das läuft dann aber auch aus.

30.08.2018 14:20 • #794


S
Zitat von Grace_99:
Man muss keine Privatkrankenversicherung zahlen, man kann eine Familienversicherung nehmen, die kostet (bei der Barmer z. B.) roundabout 130,00 / Monat.


Da muss ich klugsch.n, Familieversicherung ist kostenlos ( da besteht allerdings Heiratszwang - ihr glaubt nicht wieviele deswegen heiraten), du meinst eine freiwillige Vers.

30.08.2018 14:48 • #795


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