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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

VictoriaSiempre
Deine Ex hat ne Macke! Eine Woche hat 7 Tage, so steht es schon in der Bibel
Davon gibt es 6 Werktage und für die meisten von uns 5 Arbeitstage.

Auf was manche Leute kommen, ich fass es nicht!

04.10.2017 20:44 • x 1 #76


L
Zitat von Schwedus:
Eine kleine Frage, gerichtlich wurden mir 2 Wochen im Sommer zugesprochen ( leider steht dort wirklich 2 Wochen! und nicht 14 Tage.
Meine Echse , meint promt das eine Woche 5 Tage hätte.

Habt ihr da Erfahrung? Oder muss ich wieder den Richter einschalten und nachfragen?


In my humble opinion geht es bei den Sommerferien darum, dem betroffenen Elternteil die Möglichkeit zu schaffen, gemeinsam mit seinem Kind einen Urlaub zu machen.

Wie soll das mit 5 Tagen und Unterbrechung am Wochenende und weiteren 5 Tagen denn funktionieren?

Also ich habe es juristisch nicht abgesichert, aber mein gesunder Menschenverstand und meine semijuristische Tätigkeit sagen mir, dass das nur Schwachsinns-Bliblablub Deiner Exfrau sein kann.

Meine Fresse.

04.10.2017 21:19 • x 1 #77


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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S
Ich denke mir das wirklich nicht aus - auch wenn es mir selbst so vorkommt.
Sie ist der Meinung ich hätte mein Umgangswochenende und dann 10 Tage und sollte ich noch das folgende Wochenende wünschen, muss ich auf das nächste Umgangswochenende verzichten.

Naja ich bin erst einmal nicht darauf eingegangen, werd wohl das Jugendamt anschreiben und mich da erkundigen ( bin gespannt).

04.10.2017 21:23 • x 1 #78


M
Zitat von LonelyXmas:
...aber mein gesunder Menschenverstand...

Der ist vor Gericht vollkommen fehl am Platz, leider.
Und die Echse scheint besonders schwer einen an der Waffel zu haben. Du hast es echt hart erwischt mit ihr @schwedus.
Frag bei deinem RA oder beim JA nach.

04.10.2017 21:26 • #79


V
Also du hast wirklich ein ganz besonderes Echsenexemplar... Unglaublich, was für Diskussionen man ernsthaft führen muss. Mein Beileid!

04.10.2017 21:27 • #80


L
Das sehe ich nicht so.

Die Ferien werden normalerweise 50:50 aufgeteilt oder bei anderen Abreden eben anders. Also bei 6 Wochen Ferien, wenn Dir zwei Wochen zugesagt wurden, heißt das für mich sprichwörtlich zwei Wochen, also von Montag bis Sonntag in zwei Wochen.

Lass Dich nicht verunsichern.

04.10.2017 21:30 • x 1 #81


L
Hmm, würde es so sehen das Zwischenwochende gehört zu den Ferien, das letzte nicht. Das wäre am logischten. Das wäre auch die Version der Ex. Wenn das letzte nicht dein Umgangswochende ist, dann hättest du die Kids sonst am folgenden WE wieder und somit 3 WE hintereinander, das wäre tatsächlich nicht logisch. IMHO

05.10.2017 15:14 • x 1 #82


S
Urlaub vorbei 10 Tage mit Kindchen waren sehr schön. Der nächste Urlaub mit gemeinsamer Zeit in 8 Monaten.

15.10.2017 11:40 • x 3 #83


S
Letzter Akt? Heute schrieb mein Anwalt, dass die Scheidung eingereicht wurde und ich soll Stellung nehmen.
Da bin ich gespannt: was sie alles fordert, ob sie den Namen der Tochter ändern möchte.
Emotional: naja ich bin nicht aus allen Wolken gefallen, aber komisch fühlt es sich an.
Hat jemand.Erfahrung mit dem Nachnamen des Kindes? Ich weiss das ich ein Veto habe, aber ich habe gehört das dies leicht ausgehebelt werden kann.

17.10.2017 16:34 • #84


S
Hey.

Soweit ich das weiß geht das nur mit Einverständnis beider Eltern.

Ist eine Elternteil dagegen dann wird das nix.

Müsste Geburtsurkunde usw. geändert werden.

Verstehe sowieso nicht was einen Namensänderung bringen oder ändern soll.

MFG

17.10.2017 16:56 • x 1 #85


M
Sie kann ihren Namen ändern wie sie lustig ist.
Beim Kind hast du ein Veto, welches meiner Erfahrung nicht so einfach ausgehebelt werden kann. Meine Ex hatte es versucht, aber sie Kinder heissen immer noch so wie ich.

17.10.2017 17:06 • x 2 #86


S
Das kann nicht leicht ausgehebelt werden. Das Namensrecht in D ist sehr streng. Der Gesetzgeber will nicht das Leute ihre Namen ändern. Da müssen schon trifftige Gründe genannt werden. Bei Kindern so wieso. Die Eltern-Kind Beziehung wird ja auch durch den Namen dokumentiert. Ich dene das wird sehr schwer für sie.

Was die Umgangszeiten anbegeht sehe ich das so, dass Dir 14 Tage am Stück gewährt wurden. Die normalen Umgangszeiten werden da nicht mit verrechnet.

Mal sehen wie es bei mir in drei Wochen ausgeht. Ich werde da auf jeden Fall mir alles genau definieren lassen. Selbst ob ich das Kind am Ende der letzten Schulstunde abholen darf oder nicht weil da für mich Ferienbeginn ist. Meine EXE ist ja ähnlich durch.

17.10.2017 17:06 • x 1 #87


V
Ist doch gut, schafft den nächsten Schritt. Hab mich schon gewundert, dass deine Ex es solange laufen lässt, da sie doch mehr verdient (oder?). So hast du wenigstens noch was von den Rentenpunkten gehabt.

17.10.2017 17:08 • #88


S
Danke;

@selmaslauhing ich denke die wird schwanger sein, meine Tochter spricht oft davon und das Mama sich über Kindernamen Gedanken macht.
@Michael Wie hatte sie es begruendet? Und was sprach der Richter?
@ Solskinn2015, Auf Wunsch werden die Umgangszeiten bis ins Detail festgelegt.
Allerdings, lies ich es mir nicht nehmen den Richter zu fragen:
Was waere wenn sich die Mutter darin nicht hält? Antwort: wenn es begründet ist und nicht regelmaessig vorkommt, ist es hinzunehmen. Kommt es oefter vor kann ich klagen.
@Horst Recht hast du, ich muss mir zwar keine Gedanken machen, aber ich denke sie möchte eine neue Familie aufbauen ( der Neue, sieht meine Tochter, als seine Tochter an)

17.10.2017 17:29 • x 1 #89


S
Anwälte stellen recht regelmäßig maximal Forderung.
Und stellen dann das als besonderes Entgegenkommen hin, wenn Dinge, die eigentlich tatsächlich nie zur Debatte standen, zurückgenommen werden.

Ganz normale Verhandlungstaktik.

Sich darauf immer direkt einzulassen kann ich nicht empfehlen.
Eher mal das ein oder andere unkommentiert stehen lassen.

Ganz konkret würde ich auf den Wunsch einer Namensänderung gar nicht eingehen.

Wenn der eigene Anwalt immer gleich auf alles mit riesigen briefen eingeht, würde ich ihn mal fragen wer den Mist bezahlen soll.

17.10.2017 17:39 • x 2 #90


A


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