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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

M
Zitat von Konrad:
Das Kind ist aber doch Unterhaltbererechtigt .

Das weiß ich Konrad, aber gefühlt zahle ich lieber direkt an die Kleine als an eine Betrügerin, die nebenher ihre Mutter ist.

Hab das doch alles schon durch, mit Kind #1.
Zitat von Konrad:
Eine Ehe unter drei Jahren ist eine Kurzehe aus der keine Rentenpunkte bezogen werden können, wenn sich das nicht geändert hat.

Meine erste Ehe war so ein Fall, auf dem Papier zwar 6 Jahre verheiratet, aber davon 3 getrennt, wir konnten uns auf 0 Versorgungsausgleich einigen.

09.08.2018 09:39 • x 1 #616


C
Zitat von Schwedus:
Geschieden er ist, ein Abschluss - es stellte sich heraus , in ihrer Welt, habe ich mich getrennt. Vielleicht glaubt sie das wirklich, vielleicht möchte sie sich das einreden, vielleicht ist es ihre Wahrheit für ein heranwachsendes gemeinsames Kind.




Pipi Langstrumpf - ich mach die Welt, wie sie mir gefällt!

Zitat von Schwedus:
Darüber das sie Rentenpunkte verliert war sie nicht glücklich ( sie denkt wirklich das ihr alles zusteht).

Meine Ex lernt nicht zwischen den Zeilen zu lesen.
Ich musste in Höhe von 40.000 Euro Rentenpunkte abgeben (entspricht 174 Euro pro Monat). Aber da 5 der 6 Kindererziehungsjahre in der Ehe lagen, bekomme ich 18.000 Euro (entspricht ca. 80 Euro pro Monat) zurück.

Das ist das offensichtliche.

Sie hätte aber mal den Rest lesen sollen - und wenn man das tut, dann weiß man, was man zu tun hat.
Meine Rentenanwartschaften werden wohl zu einer Rente von ca. 2.500 Euro führen, abzüglich ca. 100 Euro wegen des Versorgungsausgleichs. Zuzüglich der ganzen Lohnerhöhungen in den kommenden 30 Jahren. Also wohl eher 3.000 Euro.
Bei 2 % Inflation pro Jahr entspricht das einer Kaufkraft von ca. 1.200 Euro. Dazu kommen priv. Renten, die hoffentlich mal 1.200 Euro einbringen also knapp 500 Euro nach Inflation. Also stehen mir in 30 Jahren ca. 1.700 Euro nach heutiger Kaufkraft zu. Parallel meine Eigentumswohnung, die bis dahin hoffentlich bezahlt ist, diese entspricht heute 700 Euro Kaltmiete also in 30 Jahren ca 1150 Euro eingesp. Kaltmiete oder Mieteinnahmen, sollte ich umziehen. Also habe ich nach Abzug der Inflation zw. 2.700 Euro und 2.800 Euro pro Monat.
Das sollte reichen um auch mal in den Urlaub fliegen zu können statt in die Altersarmut zu kommen.
Nicht eingerechnet, dass ich eventuell eine andere Frau kennenlerne, die selbst arbeitet und deren Rente ja dazu kommt, sofern das hält.

Ihre Anwartschaften klettern von ca. 200 Euro auf 300 Euro pro Monat.

Ich an ihrer Stelle würde die kommenden 33 Jahre bis sie 67 ist mal arbeiten und was einzahlen. Ach nee, sie hat ihren Job ja kurz nach der Trennung geschmissen....auf Anraten ihrer Anwältin
Ob man die Anwältin später dafür in Regress nehmen kann?

Das passiert wenn man die Einschäge nicht merkt. So ein Scheidungsprozess und vor allem diese Anwälte denken so kurzfristig. Wer da als Mandant nicht über den Tellerrand blickt.....

Vielleicht werde ich später, wenn ich 67 bin und sie 65 mit dem Auto an ihr vorbeifahren und fragen ob sie einen 500 Euro Schein wechseln kann

Oder vermutlich eher - gar nicht mehr an sie denken.

09.08.2018 09:40 • x 1 #617


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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C
Es stellt sich ja auch die Frage ob die Kids am Ende überhaupt so lange Unterhalt einfordern.

Also meine Schwester und ich sind nie auf die Idee gekommen Unterhalt von usneren Eltern zu fordern. Ich habe in der Ausbildung mein Kindergeld bekommen und die Ausbildungsvergütung. Das wars.

Sowas ist ja immer ein zweischneidiges Schwert. Wenn man immer auf das Gesetz pocht, braucht man sich nicht zu wundern, wenn mein gegenüber dies auch tut. Und manchmal verlangt das Schicksal auch nach dem 27. LJ noch Unterstützung durch die Eltern.

Meine Schwester und ich haben ein tolles Verhältnis zu unseren Eltern. Und ich habe seit meinem 19. LJ keine Unterstützung gebraucht, gefordert oder sonst was. Habe meine Hochzeit selbst bezahlt etc. pp.

Jetzt aber kann es mit 36 passieren, dass meine Eltern mir in der Scheidung mal aushelfen müssen, dazu sind sie nicht mehr verpflichtet - tun es aber trotzdem. Ich bin mir recht sicher, wenn ich mit 19 auf Unterhalt gedrängt oder geklagt hätte, würden sie heute Nein sagen.

Alles Kurzsichtig gedacht.
Die Kinder unterstützt man ja gern und es ist gut zu wissen, dass sie ab dem 18. das Geld dann auch bekommen und nicht zusehen müssen, wie es verprasst wird.

Was würde ich darum geben, wenn die Richter sich das urteil des OLG Düsseldorf genauer durchlesen und darauf bestehen, dass ALLE bestandteile umgesetzt werden. inklusive, dass der Unterhaltsberechtigte mit dem hohen Unterhalt, Rücklagen zu bilden hat um Mehrkosten, die später auftreten zu kompensieren!
Denn der Unterhalt ist so bemessen, dass er höher ist als regulär gebraucht wird um auch Winterkleidung, Klassenfahrten etc. davon bezahlen zu können.
Das ist vielen Mamis gar nicht bewusst oder sie wollen es nicht sehen.

09.08.2018 09:50 • #618


S
Rentenpunkte werden hälftig geteilt und zwar die, welche in der Ehe aufgelaufen sind. Das Alter spielt da eigentlich keine Rolle.
Meine hat 10 Punkte bekommen. Ein Punkt entspricht etwa EUR 8. Sie hätte sich wohl weit mehr gewünscht.

09.08.2018 09:57 • #619


Konrad
Zitat von Schwedus:
Danke Horst, ich werde berichten- bin gespannt ob ihr Neuer wieder da ist ( bei den Umgangsverfahren war er dabei) und eigentlich, ja eigentlich habe ich die grösste Sorge davor das ich wieder viel bezahlen muss. Mein zurückgezogenes Leben ist ok, aber noch mehr einsparen wird schwer - obwohl ich gerade den Tv Anschluss gekündigt habe.
,
Aber Du hast doch einen Selbstbehalt. Das TV gehöhrt dazu. Kannste nicht aufstockende Hilfe beantragen?
In diesem Fall lohnen auch Überstunden nicht denn die Kohle geht sowieso dann wieder ins Kindergeld.
Ich denke das es hier von Vorteil ist auch für wenig Geld im Aufstockenden Hilfebezug zu sein.
Denn was machste denn wenn Du wegen Krankheit verminderte Bezüge erhälst und dann noch Krank dem Geld hinterher laufen mußt, da ist es doch besser wenn schon mal ne Akte da liegt.

09.08.2018 10:00 • x 1 #620


S
@Coloneltw

Du rechnest zuviel. Eine kleine bösartige Zelle in deinem Körper die sich dann teilt und teilt kann das alles zunichte machen. Oder oder oder.
Ich schau auch mal auf meinen Rentenzettel etc. Aber grob kannste Dich drauf einstellen, dass Du a) bis 67 oder länger arbeiten musst und b) vielleicht doch noch mal EUR 450 dazuverdienen wirst bis es nicht mehr geht.

Ist auch gar nicht so schlecht. Die Leute bauen ohne Beschäftigung so schnell ab und werden schrullig.

09.08.2018 10:02 • #621


M
Zitat von Coloneltw:
Was würde ich darum geben, wenn die Richter sich das urteil des OLG Düsseldorf genauer durchlesen und darauf bestehen, dass ALLE bestandteile umgesetzt werden. inklusive, dass der Unterhaltsberechtigte mit dem hohen Unterhalt, Rücklagen zu bilden hat um Mehrkosten, die später auftreten zu kompensieren!
Denn der Unterhalt ist so bemessen, dass er höher ist als regulär gebraucht wird um auch Winterkleidung, Klassenfahrten etc. davon bezahlen zu können.
Das ist vielen Mamis gar nicht bewusst oder sie wollen es nicht sehen.

Sehr wichtiger Punkt, Klassenfahrt. Planbar, meist 6 bis 8 Monate im voraus, also im normalen Unterhalt enthalten, da heisst es Rücklagen bilden.
Aber nein, stattdessen wird dann auf 50/50 gepocht.
Ich bin weiterhin der Meinung, diese speziellen Mamis wollen das gar nicht sehen, denn es steht ihnen ja zu.
Und um des lieben Frieden willens gibt der Klügere nach.

09.08.2018 10:10 • #622


S
Zitat von Konrad:
,
Aber Du hast doch einen Selbstbehalt. Das TV gehöhrt dazu. Kannste nicht aufstockende Hilfe beantragen?
In diesem Fall lohnen auch Überstunden nicht denn die Kohle geht sowieso dann wieder ins Kindergeld.
Ich denke das es hier von Vorteil ist auch für wenig Geld im Aufstockenden Hilfebezug zu sein.
Denn was machste denn wenn Du wegen Krankheit verminderte Bezüge erhälst und dann noch Krank dem Geld hinterher laufen mußt, da ist es doch besser wenn schon mal ne Akte da liegt.


Ganz einfach: Mein eigentliches Einkommen ist für den Unterhalt nicht von Bedeutung. In Sachsen-Anhalt Anhalt verdient man ( laut Statistik) 1.740 Euro netto ohne Ausbildung.
Das ist nun mein fiktives Einkommen, ob ich das erhalte oder nicht ist unwichtig.
Die Pfändungsgrenze liegt bei 950 Eur, sollte ich also ins Krankengeld fallen, wird bis dahin gepfändet ( ich arbeite für eine Krankenkasse, ich sehe die Pfändungen jeden Tag).
Für Unterstützung von Amt verdiene ich mit 1300 Netto zu viel ( mein Kind zählt dabei nicht mit, weder ihr Kinderzimmer noch der Unterhalt den ich zahle).

09.08.2018 10:11 • x 1 #623


S
Klassenfahrten zahle ich zu 50% bei Stufe 7 Düdo. War der Vergleich vor Gericht auf drängen der Richterin.

09.08.2018 10:13 • #624


M
Zitat von Solskinn2015:
Rentenpunkte werden hälftig geteilt und zwar die, welche in der Ehe aufgelaufen sind. Das Alter spielt da eigentlich keine Rolle.

Hab eben extra in das Scheidungsurteil geguckt, deine Aussage ist in meinem Fall nicht richtig.
Begründet wurde es auf meine Nachfrage mit dem Altersunterschied.
Kann aber insgesamt damit zu tun haben, das wir beide bei der selben Behörde sind, ich als Tarifbeschäftigter, sie als Angestellte, dadurch 2 verschiedene Rententräger.
Aber die von mir o.g. Renten-Punkte stimmen.

09.08.2018 10:14 • #625


Konrad
Kinderzimmer is klar , Luxus aber der Unterhalt muss doch einbezogen sein. Von 1740,- Netto träumt die Erzieherin in NRW.
Der Ungelernte kommt auf 1200 Netto.
Ein Elektriker 3,5 Jahre Lehre hat Tarif 13,60 E, kommt mit Normalstunden auf ca. 1400,- Fahrten zur Baustelle bis 20 Km selbst zahlen.

09.08.2018 10:18 • x 1 #626


S
Zitat von Konrad:
Kinderzimmer is klar , Luxus aber der Unterhalt muss doch einbezogen sein. Von 1740,- Netto träumt die Erzieherin in NRW.
Der Ungelernte kommt auf 1200 Netto.


Schau dir die Zahlen für die Bundesländer an, Mindestlohn gibts in Deutschland nicht

09.08.2018 10:21 • x 1 #627


C
Zitat von Solskinn2015:
@Coloneltw

Du rechnest zuviel. Eine kleine bösartige Zelle in deinem Körper die sich dann teilt und teilt kann das alles zunichte machen. Oder oder oder.
Ich schau auch mal auf meinen Rentenzettel etc. Aber grob kannste Dich drauf einstellen, dass Du a) bis 67 oder länger arbeiten musst und b) vielleicht doch noch mal EUR 450 dazuverdienen wirst bis es nicht mehr geht.

Ist auch gar nicht so schlecht. Die Leute bauen ohne Beschäftigung so schnell ab und werden schrullig.


Für diese bösen zellen werde ich eine Kleinigkeit aufschreiben. Meine Kinder sind ab Tag der Scheidung eh die einzig Erbberechtigten. Ich werde bis zum Abschluss ihrer Ausbildung meine Eltern als Treuhänder einsetzen lassen.

Und wenn ich sterbe (Unfall, Krankheit oder dergleichen) interessiert es mich auch nicht mehr.
Und wenn ich im Rollstuhl sitzen sollte oder so hoffe ich jemanden zu finden der es beendet.

Ich kann ja nicht mein Leben darauf aufbauen, dass mal später nichts davon erleben werde. Viel wahrscheinlicher ist ja, dass ich es erlebe.

Zudem ich gehe gern arbeiten, meine Kollegen sind super, mein Job war früher mal mein Hobby, mein AG ist toll.
Und ich werde meine Scheidung über die Wohnung refinanzieren, so dass genug übrig bleibt, dass ich den schwierigen Jahren trotzdem Leben kann und nicht ständig jeden Euro umdrehen muss und kann durch den Verkauf der Wohnung alle Schulden locker abtragen inkl. aller Kosten wie Vorfälligkeit etc.

Meine Pläne gehen in drei Richtungen.
1. kurzfristig, mehr Geld auf Kredit zu niedrigen Zinsen um meine guten jungen Jahre noch auskosten zu können, eine neue Partnerin zu finden und mir ihr auch das Paarleben genießen zu können
2. mittelfristig arbeite ich derzeit viel und bringe viele projekt zu einem guten Ende um eine Lohnerhöhung rausholen zu können, damit die monatlichen Unkosten der Scheidung abgefangen werden können und die Reserven, die ich durch die kreidte habe, nicht restlos verbrauchen muss
3. langfristig die Wohnung halten und abtragen und weiter arbeiten gehen um auch im Ruhestand leben zu können (Leben != Existieren)

Ja ich rechne viel. Aber das hat mir in den letzten 16 Jahren den Ar... gerettet. Jetzt rechne ich um Leben zu können und zwar jetzt UND später

09.08.2018 10:39 • x 1 #628


S
Endlich jemand der die Situation versteht.

Herr Draghi von der EZB hat letztens gesagt: Ich verstehe die Deutschen nicht. Er versteht nicht warum sich die Leute nicht verschulden bei den niedrigen Zinsen und Sachwerte kaufen.

Gut von auskosten und neuer Partnerin hat er nix gesagt

09.08.2018 10:44 • x 1 #629


C
Zitat von Schwedus:

Schau dir die Zahlen für die Bundesländer an, Mindestlohn gibts in Deutschland nicht


Gibt es dazu offizielle Quellen? Am Scheidungstag werden ja die Modalitäten gekklärt und meiner Ex ein Einkommen unterstellt, da die Kinder ja über drei sind.
Mich würde mal interessieren ob es Vergleichstabellen gibt, die man heranziehen kann.

Meine Anwältin meinte 1100 bis 1200 Euro Netto. bei 1.200 Euro würde fast gar nicht mehr bekommen an Unterhalt, da ich abzüglich der abzugsfähigen Abgaben und Unterhalts Kids bei etwas über 1.200 Euro liege und auch nur wegen Wohnvorteil.

Wenn in meinem Bundesland aber Ungelernte vielleicht 1.400 Netto bekommen und die Richterin der Quelle vertraut (weil sie z.B. von einem Bundesamt kommt), müsste ich gar nichts mehr zahlen.

Sollte sie sich auf die Abfindung einlassen ist es egal ober so....
Vor Gericht kann der geg. Anwalt eben keine Unterlagen mehr hervorzaubern. Je besser ich vorbereitet bin....

09.08.2018 10:50 • #630


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