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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

S
Zitat von Amyontour:
Ich habe eine Wut auf diese Frau, es ist kaum zu beschreiben.
Wahrscheinlich gehöre ich zu denen die es sich besser nicht angetan hätten.
Wie kann man so sein?


Ich schau es nicht, habe mich zu sehr damit beschäftigen müssen.

12.02.2020 23:47 • #3466


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Zitat von Schwedus:

Ich schau es nicht, habe mich zu sehr damit beschäftigen müssen.


Hast du denn den Eindruck, dass deine Ex dich auch schlecht gemacht hat bei deiner Tochter? Dass sie ihre negativen Gefühle für dich auf eure Tochter übertragen hat?

13.02.2020 10:47 • #3467


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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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Zitat von Zugaste:

Hast du denn den Eindruck, dass deine Ex dich auch schlecht gemacht hat bei deiner Tochter? Dass sie ihre negativen Gefühle für dich auf eure Tochter übertragen hat?



Nein - das hat sie wohl nicht, meine Ex ist ein ziemlich typischer vom Gesetzgeber getragener Fall, wie er millionenfach vorkommt.
14 Tage, plus Unterhalt, sie ist die Entscheiderin, sie hat das Kind geboren etc und ich als Papa könne gern mit der Tochter mal ins Kino oder zum Eis gehen.

Das nennt die Frau dann - mein Ex kann sein Kind jederzeit sehen.

Also eigentlich ein typischer Fall, nix besonderes, der Unterhaltszahler lebt am Existenzminimum, muss damit klarkommen, dass er sein Kind nicht mehr im Alltag begleiteten kann und das ein anderer Mann seine Rolle spielt und soll dabei immer schön ruhig bleiben -:).

Egal , für mich nutzen neue Gesetze nichts mehr.... Ich habe das Aufwachsen meiner Kleinen ab dem 5. Lebensjahr so gut wie verpasst ( das war eine schwere Zeit, an die ich nich immer erinnern werde) Mittlerweile habe ich loslassen.... betrachte nichts mehr als besonders wichtig - ausser mich selbst- ich möchte Spass haben, gute und schöne Tage erleben und mehr Zeit für das Leben haben ( ob mit oder ohne Tochter, nicht primär wichtig).

13.02.2020 11:23 • x 3 #3468


Z
Vielleicht ist das wirklich auch ein gesellschaftliches Problem und es geht nicht nur deiner Ex so, dass man denkt, die Mutter hätte mehr Rechte und Ansprüche, weil sie das Kind in sich getragen und geboren hat und das automatisch bedeutet, dass die Mutter- Kind- Bindung größer ist?
Was im Übrigen nicht meiner Meinung entspricht.

Ich glaube lediglich, dass Frauen durch Schwangerschaft und Geburt einfach nur eher und massiver lernen, dass es jetzt nicht mehr primär um die eigenen Bedürfnisse geht. Das dürfen die Väter erst lernen, wenn das Kind da ist.

Allerdings sehe ich nicht, dass das dann ein Vater nicht mindestens genauso gut kann, wie eine Mutter.

13.02.2020 12:01 • x 2 #3469


S
Der Gesetzgeber und der ganze Rest, macht es sich lediglich einfach.
Das ist der leichteste Weg so und die Wahrscheinlichkeit, dass keine knete Aus dem StaatsSäckel raus kommt, ist am größten.

Letztlich sind die Männer diesbezüglich einfach auch ganz ganz schlecht vernetzt.

Fälle wie der gestern im Fernsehen sind meines Erachtens sehr selten.
Vielleicht 2-3 %?

Aber der tägliche Wahnsinn, wie der Fall von Schwedus, ist weit verbreitet.
Und auch das hinterlässt Spuren bei den Kindern.

Die Männer sollten, sobald Ihnen gegen ihren willen alle 14 Tage plus Unterhalt droht, unmissverständlich klarmachen, dass aufgrund psychischer Probleme die Erwerbstätigkeit bis auf weiteres ausfallen wird.

13.02.2020 12:07 • x 4 #3470


Z
Ich glaube ein großes Problem ist, dass sowohl zuständige Stellen als auch zuständige Entscheider viel zu überlastet sind.
Im Grunde muss man jede getrennte Famile prüfen, weil jede Familie sehr individuelle Voraussetzungen hat.

Nicht immer ist Wechselmodell gut zum Beispiel. Auch wenn der Vater gerne mehr Zeit hätte, als alle 14 Tage das Wochenende.

13.02.2020 12:50 • #3471


S
Naja, viele umgangsberechtigte gewähren einen höheren Umgang als alle 14 Tage.
Allerdings entweder ohne Vereinbarung oder, mit Vereinbarung, höchstens zu 49,5 %.

D.h., die bekommen den kompletten Unterhalt, die eingesparten Kosten werden nicht entgegengerechnet.

Ist ja wohl klar, dass das nicht geht.

Schwedus zum Beispiel, könnte sich das in der Praxis gar nicht leisten.
Und welches Kind möchte schon zu einem Elternteil, der im Sommer nicht mal mehr das Geld für ein Eis hat?

13.02.2020 12:55 • x 2 #3472


Z
Hmmm...
Ich bin rechtlich komplett unwissend.
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn man bei Mehrbetreuung den Unterhalt selbständig, aber begründet kürzt?

13.02.2020 13:09 • #3473


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Zitat von Zugaste:
Hmmm...
Ich bin rechtlich komplett unwissend.
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn man bei Mehrbetreuung den Unterhalt selbständig, aber begründet kürzt?


Wenn du einen Titel hast, könnte der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen oder das Gehalt wird gepfändet.
Oder du wirst verklagt und musst dann Gerichts und Anwaltskosten zahlen.

@Zugaste wie wärs mal mit einem Date?

13.02.2020 13:21 • x 2 #3474


S
Zitat von Zugaste:
Hmmm...
Ich bin rechtlich komplett unwissend.
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn man bei Mehrbetreuung den Unterhalt selbständig, aber begründet kürzt?


Ich sehe es jeden Tag wie vom Krankengeld gepfändet wird oder Jugendämter mich anrufen um über den kurzen Dienstweg an Daten von Männern gelangen möchten.
Sobald ein Vater arbeiten geht und keine Schulden beim Staat hat ( die sind natürlich voranging) werden Pfändungen auf eine Grenze von 860 EUR schnell durchgeführt.

13.02.2020 13:25 • x 1 #3475


M
Natürlich könnte man als Unterhaltsberechtigte von sich aus die Hälfte zurückzahlen, wenn das Kind in den Sommerferien 2 Wochen beim Vater ist, aber vor dem Gesetz ist der 100%ige Unterhaltsanspruch berechtigt und deswegen zahlen die Mütter, über die wir hier reden, nichts zurück. Denen geht es nicht ums Kind, da geht es nur ums Geld.
Und wenn du selbstständig den Unterhalt kürzt hast du aber mal richtig Stress. Deswegen machen wir das nicht.

13.02.2020 13:39 • x 2 #3476


S
Auch interessant ist, wenn die Männer sich von ihren exen noch zu Ehezeiten in eine lukrative Karriere labern lassen.

Wenn die mindestens ein Jahr Lang ein hohes Gehalt verdienen, wird das für die nächsten 10 Jahre zuGrunde gelegt.

Wenn du also meinst, oh jetzt hab ich keine Familie mehr, ich mach jetzt mal etwas langsamer.?

Am Ar..
Die Erwerbsobliegenheit orientiert sich am letzten Gehalt

13.02.2020 13:42 • #3477


M
Aber das ändert sich schon alleine aufgrund der neuen Steuerklasse. Ich hab von III nach I pro Monat 500 Euro netto verloren, komme deswegen in der DT eine Stufe runter.

Wenn ich aber sehe was ich vor 11 Jahren für meinen damals fast 18-jährigen Sohn bezahlt habe und heute für die 15-jährige Tochter, da ist ein Unterschied von knapp 200 Euro, die DT hat ganz schön zugelegt.

13.02.2020 13:44 • #3478


S
Zitat von Michael1266:
Natürlich könnte man als Unterhaltsberechtigte von sich aus die Hälfte zurückzahlen, wenn das Kind in den Sommerferien 2 Wochen beim Vater ist, aber vor dem Gesetz ist der 100%ige Unterhaltsanspruch berechtigt und deswegen zahlen die Mütter, über die wir hier reden, nichts zurück. Denen geht es nicht ums Kind, da geht es nur ums Geld.
Und wenn du selbstständig den Unterhalt kürzt hast du aber mal richtig Stress. Deswegen machen wir das nicht.



Ich kenne tatsächlich 2 Frauen, welche in den Ferien auf die Hälfte verzichten.
Die eine Frau - möchte auch nur 150 Eur im Monat plus Kindergeld, weil der Vater auch noch leben soll.

Allerdings sind die beiden Damen trotzdem der Meinung, ein Besuchspapa zu sein genüge dem Vater und die Erziehung obliegt der Frau.
Alle Frauen mit Jungs werden wohlmöglich mal eine tolle Schwiegertochter haben -:)

13.02.2020 13:48 • #3479


M
Zitat von Schwedus:
Ich kenne tatsächlich 2 Frauen, welche in den Ferien auf die Hälfte verzichten.

Die gibt es, garantiert, liest man ja auch hier im Forum und ab und an auch hier in dem Thread, aber hier bei dir ist das ja eher nicht der Fall. Bei mir auch nicht, aber mein Licht am Ende des Tunnels ist näher.

13.02.2020 13:51 • x 1 #3480


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