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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

MichaCux
Zitat von Michael1266:
........ und mich belasten ihre willkürlichen Forderungen immer noch........



Und da solltest du eben von weg kommen. Ich halte das auch wie Kaaaa72. So gut wie keine Kommunikation mehr. Bei mir ging es um Sportvereine und Sachen für die Schule. Ich reagiere einfach gar nicht. Überhaupt nicht! Ich geh dann ne Runde laufen. Das hilft.

Nun will aber ja meine Tochter bei mir wohnen. Ich neige dazu das dann mal genauso zu handhaben und schwachsinnige Forderungen zu stellen. Obwohl ich mich andererseits nicht auf die selbe Stufe mit dem ex-emplar stellen möchte.

Micha

26.02.2018 09:38 • x 1 #346


M
Zitat von MichaCux:
Und da solltest du eben von weg kommen. Ich halte das auch wie Kaaaa72. So gut wie keine Kommunikation mehr. .... Ich reagiere einfach gar nicht. Überhaupt nicht! .........

Ja, ich weiß. Meine Reaktion ist auch rational, nicht unfreundlich, eher geschäftsmäßig, das bringt sie wohl noch mehr zur Weißglut.
Ich habe ihr auch nur einen Kommunikationsweg offen gehalten, wir haben halbes Sorgerecht und ich will schon wissen, ob sie wieder umzieht und wegen ihr die Kleine wieder die Schule wechseln muss, 3 mal in 3 Jahren ist ja für manch einen nicht genug.
Und dann wird die Kleine dahingehend eingenordet, Papa ist der Böse, der zahlt deine Klassenfahrt nicht.
Vielleicht muss ich tatsächlich noch mehr abschließen.

26.02.2018 09:45 • x 1 #347


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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kaaaaa72
Ja Michael das musst Du , für Dich.
Kinder sind nicht dumm und später wird sie es verstehen.

Auch Du hast nur ein Leben und mit dem gemeinsamen Sorgerechtstitel kannst Du nichts anfangen.
Sie können trotzdem machen was sie wollen und Du könntest maximal Klagen.
Das einzige wofür der gut ist, ist das falls der KM mal etwas passiert du ohne Problem euer Kind zu Dir darf.

26.02.2018 09:53 • #348


S
Ich zahle 50% der Klassenfahrten im Rahmen eines von der Richterin angeregten gerichtlichen Vergleichs bei Stufe 7.

Kann der Richter so sehen muss er nicht. Ermessensfrage. Bei Stufe 8 kann es dann wieder anders aussehen.

26.02.2018 09:54 • x 1 #349


M
Zitat von Solskinn2015:
Ich zahle 50% der Klassenfahrten im Rahmen eines von der Richterin angeregten gerichtlichen Vergleichs bei Stufe 7.

Kann der Richter so sehen muss er nicht. Ermessensfrage. Bei Stufe 8 kann es dann wieder anders aussehen.

Wie Richter entscheiden können hat uns der Schwedus ja schon vor Augen geführt, entsetzlich.
Stufe 7 ist aber auch ne Hausnummer, ich zahle Stufe 4.

26.02.2018 10:00 • #350


kaaaaa72
@Solskinn2015

Stufe 7? Wahnsinn, wobei man sagen muss das je höher die Stufe ist desto höher ist ja auch der Selbstbehalt.
Mann muss quasi nicht verhungern.
In den kleinen Stufen sieht es da schon schlechter aus.

Im Osten bist Du mit einem Nettolohn jenseits der 1600 Euro schon ein Gutverdiener und da ist dein Selbstbehalt normalerweiße 1080 Euro.
Natürlich sind auch die Mieten günstiger aber der Rest (Versicherung, Lebensmittel etc) ist auch nicht billiger.

Entschuldigung für das OT Schwedus.

26.02.2018 10:50 • x 1 #351


S
1600 Eur? Das stimmt nicht, ungelernt 1734 Eur sind normal - weiss der Richter:-) . Ich habe sogar etwas gelernt, daher 2120 Eur.

26.02.2018 13:24 • x 2 #352


kaaaaa72
@Schwedus


der soll mal ein paar potentielle Arbeitgeber jenseits von Porsche, VW ets. benennen wo es das gibt.
Dürfte im Osten viele interessieren.
Ich muss drigend mit meinem Chef sprechen.
Ich müsste mindesten 2120 Euro verdienen Das sagt sogar der Richter

26.02.2018 13:37 • x 1 #353


S
Ich habe das Arbeitsamt gebeten mir Stellen anzubieten, mit mindestens 1600 Netto, die haben gelacht:-) . Ich bleibe aber dran, zweitjob wird gesucht - Problem man soll flexibel sein. Hier mal ne Stunde , dort mal 3 ( die suchen auch eher Hartz 4 Aufstocker) . Versuche da eher mal andere Wege zu gehen:-) cash in die Täsch - durch Mundpropaganda

26.02.2018 14:14 • x 2 #354


V
@Schwedus
Iwe hast du gegenüber dem Richter denn argumentiert? Das Arebitsamt führt doch z.B. regionale Einkommensstatistiken, die man ja eigentlich nicht so einfach übergehen kann.
Das ist alles so schräg.
Mal abseits: Neben all den Horrormeldungen, die ich immer in diesem Thread lese. ein Schulkamerad von mir hat das Wechselmodell trotz Sorgerechtsklage der Kindsmutter durchgesetzt, das Gericht hat auf einen Vergleich hingewirkt. Er hat freiwillig im Vorweld ne Erzeihungsberatung in Anspruch genommen, als Alleinerziehender Vater, um seine Argumentation zu stärken. Es geht also auch anders - Gott sei Dank.

26.02.2018 14:19 • #355


kaaaaa72
Zweitjob ist ne gute Idee wenn man Zeit hat.
Ich arbeite aber auch jeden Tag bis ca 18:00 Uhr da bleibt einfach keine Zeit.
Am Wochenende geht es auch nicht da ich fast jeden Samstag meine Kinder habe.

Ergo durchhalten bis die Kinder erwachsen sind.

26.02.2018 14:20 • #356


S
@Horst Freunde meiner Eltern wohnen in Nordhausen, deren Sohn hat das Wechselmodell erfolgreich eingeklagt

26.02.2018 15:09 • #357


S
@ horst, dem Richter gegenüber habe ich signalisiert das es für mich nicht möglich ist mehr zu verdienen,
Er gab mir in einem Satz , 3 Antworten,
1. Er kann nichts tun, das OLG hat so entschieden
2. Ich solle mir anständige Arbeit suchen und ich habe nun mal ein Kind
3. Ich kann auch umziehen, um mehr zu verdienen

Einen weiteren Einwand ließ er nicht mehr zu
Zum Richter, um die 60, geschieden, keine Kinder, isst mit meiner Exschwigermutter zu Mittag.

@tom, du hast Recht, ich arbeite 40 h, leider aber nicht von 8 to 5, sondern rolliernd in 6 unterschiedlichen Schichten von 6-24 Uhr, von Mo-So.
Bisher habe ich bei verschiedenen Läden für Einräum- und Kassentätigkeit angefragt, dafür bin ich zu unflexibel und mein Arbeitgeber lässt auch nur 8 h in der Woche zu ( muss ich fragen und anmelden).

Ich suche gerade Annoncen für einmalige Sachen am Wochenende, ma schauen.

26.02.2018 21:02 • #358


scallisia
Zitat von Michael1266:
Sie bekommt das 7 Jahre nach ihrem ersten Betrug, 6,5 Jahre nach der Trennung und 5 Jahre nach der Scheidung immer noch nicht hin, musste mich heute schon wieder als blöd betiteln lassen.
Klassenfahrt ist kein Sonderbedarf, man erwartet, das die Unterhaltsberechtigte Mutter diese Kosten von dem Unterhalt anspart, den der Unterhaltspflichtige zahlt, denn so eine Klassenfahrt ist lange im voraus geplant, aber nein, ich bin ja blöd und soll mich informieren.
Ich hatte ja gehofft, das hier der ein oder andere Tipps hat, aber leider kam da nix.
PS: wir reden von insgesamt 260 Euro für die Klassenfahrt und einem monatlichen Unterhalt von 450 Euro.
Das stresst mich schon wieder, umso höher mein Respekt für den Schwedus, wie er das alles aushält.


Ich muss dir leider widersprechen. Klassenfahrten sowie Extrakosten für Sportverein etc. sind Mehrbedarf. Dabei ist es unerheblich wie lange im Voraus angespart werden kann. Berechnet werden diese nach einem Schlüsselsystem. Also Nettoeinkommen (vor Abzug des Unterhalts) beider Elternteile gegenübergestellt und dann nach Quote festgelegt. Wenn du also netto 1.500 Euro hast und deine ex 1.000Euro, zahlst du für sog. Mehraufwendungen 60% und deine Ex 40%.

27.02.2018 00:53 • #359


M
Das ist aber das Problem, das eine Gericht sagt ja, das ist Mehr/Sonderbedarf, das nächste Gericht widerspricht dem, sagt, die KM bekommt genug Unterhalt und hat ausreichendes Nettoeinkommen, sie kann und muss das vom Unterhalt des Vaters ansparen. Eine Klassenfahrt ist kein plötzlich auftretendes Ereignis.
Was also stimmt jetzt, muss das ein Gericht klären? Sind Väter immer gearscht?

27.02.2018 06:55 • x 1 #360


A


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