Schwedus
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Schwedus
Zitat von Zugaste:
Hmmm... Und nun?
Schwedus
Zitat von Sohnemann:Der Frau würde ich klarmachen:
Änderung der Umgangsvereinbarung Bei gleichzeitiger Reduzierung des Unterhalts.
Sonst nur wie es im Urteil steht.
Schau das du so wenig wie möglich Kontakt zu dieser Frau hast.
Weil, die tritt dir locker noch mal ins Herz
Sohnemann
Zugaste
Zitat von Schwedus:Meine Fortschritte merke ich deutlich, ich bin innerlich schon recht weit von meiner Tochter entfernt - mir macht es nichts mehr aus , sie nicht zu sehen ( ach was war das vor 3-4 Jahren schlimm, ich hatte sie so vermisst ).
Schwedus
Zitat von Zugaste:
Siehst du das denn wirklich als Fortschritt oder als Folge, dass du deine Tochter deutlich weniger siehst?
Denn ich finde das sehr schade und auch traurig, für euch beide. Du hattest das
schon mal so ähnlich geschrieben.
Ich finde, wenn deine Tochter mehr Zeit mit dir verbringen will und das genau so auch ihrer Mutter gesagt hat, dann ist sie ein ganz schön mutiges, für sich selbst einstehendes Mädchen und ich finde das sehr bewundernswert.
Zugaste
Zitat von Schwedus:
Naja für mich sehe ich das schon als Fortschritt, ich muss weiterleben.
Dinge die ich nicht ändern kann, sollten mich nicht zu sehr beschäftigen. ( ich bin recht nachdenklich)
Natürlich wünschte ich mir etwas anderes.
Sie ist goldig, die Kleine.
Schwedus
Zitat von Zugaste:
Dann ist das Schutz?
Ich verstehe das natürlich. Aber in dem Fall ist Schutz ja eigentlich Angst vor Verletzung, oder?
Das glaube ich dir, dass sie eine Goldige ist.
Zugaste
Zitat von Schwedus:Dinge die ich nicht ändern kann, sollten mich nicht zu sehr beschäftigen.
Sohnemann
Schwedus
Zugaste
Zitat von Sohnemann:Er hat sich aus Schutz vor den Schmerzen von der engen Bindung verabschieden müssen.
Sohnemann
Zitat von Zugaste:
Den Satz verstehe ich inhaltlich nicht. Welche Schmerzen? Wodurch entstanden? Durch den Verlust? Durch das viel weniger sehen?
Schwedus
Sohnemann
Zugaste
Zitat von Sohnemann:
O. k., das verstehe ich jetzt nicht.
Stell dir doch einfach mal bitte kurz vor, ein Richter würde Auf Antrag des Vaters entscheiden, dass du deine Töchter nur noch vier Tage im Monat sehen darfst, 800 Euro Unterhalt zahlen darfst und an Weihnachten, zweiter Weihnachtsfeiertag für 5 Stunden.
Und dann fühl mal nach, welche Art Gefühle und Schmerzen das verursachen würde.
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