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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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Zitat von Michael1266:
Wenn du ab 1.7.19 schon 24 Euro mehr zahlen musstest waren es ab 1.1.19 noch mehr, denn zum 1.7.19 wurde das Kindergeld um 10 Euro auf 204 Euro erhöht und der Zahlbetrag ging um 5 Euro runter.
Das heisst, aber auch, das du zum 1.1.20 nochmal mehr zahlen musst.
Ich musste ab 1.1.19 451 zahlen, ab 1.7.19 dann nur noch 446, ab 1.1.20 dann 470.
Letztendlich sind es aber unsere Kinder und wenn es ihnen bei Exe gut geht ist ja fast alles ok.


Genauso ist es. Haben wir wohl beide versäumt. Ich passe es zum 1.1.20 an und das war's.

18.12.2019 07:49 • x 1 #3256


S
Zitat von Solskinn2015:
Ohne Kindergeld dann 640 EUR.

Hola die Waldfee.

Ohne jetzt zu neugierig sein zu wollen aber ist das der Betrag den DU an Unterhalt zahlst? Denn das würde mir persönlich doch ziemlich viel vorkommen rein an dem gemessen was mein Dad damals für mich Unterhalt gezahlt hatte.

18.12.2019 07:53 • #3257


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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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M
Zitat von Shibb:
Hola die Waldfee.

Ohne jetzt zu neugierig sein zu wollen aber ist das der Betrag den DU an Unterhalt zahlst? Denn das würde mir persönlich doch ziemlich viel vorkommen rein an dem gemessen was mein Dad damals für mich Unterhalt gezahlt hatte.

Damals und heute lässt sich nicht vergleichen.
Ich hatte Ende der Nuller Jahre für ein Kind 12-17 288 Euro gezahlt, aktuell für ein Kind 12-17 446 Euro, ab 1.1.20 dann 470 Euro. Einerseits sind die Gehälter gestiegen, andererseits ist die DT immer wieder angepasst worden.

18.12.2019 08:08 • x 1 #3258


S
@Michael1266

Guter Punkt.
Ich find halt die Relation immer etwas komisch.
Der Exmann meiner Freundin zahlt an die Euro 370,- für den Sohn (11) bei einem Einkommen von Euro 1.800,-
Mein Vater hatte damals an die Euro 500,- (ich - 18) gezahlt bei einem Einkommen von ca. Euro 3.000,- + Zulagen.

Deswegen fand ich jetzt Euro 640,- echt ein bisschen heftig. In Relation gesehen find ich auch Euro 370,- sehr viel.

18.12.2019 08:24 • #3259


S
Zitat von cybergnom:
Ich kapier dieses fiktive Einkommen irgendwie nicht. Wie ist das gemeint? Sagt da der Richter: Lieber Vater, du könntest theoretisch xx Euro pro Monat verdienen, deshalb zahlst du yy Euro Unterhalt! Was du tatsächlich verdienst ist mir Latte?

Wenn dem so ist: wie wird dieses fiktive Einkommen festgelegt? Das muss ja irgendwie verargumentiert werde. Der Richter kann ja nicht einfach sagen heute regnet es, deshalb solltest du, lieber Vater, eigentlich 5.000Euro netto monatlich einstreichen können...?!

Und spielt das dann auch beim Unterhalt für die Mutter (falls noch zu bezahlen) eine Rolle?



Das Hauptproblem ist, viele Väter (Menschen) verdienen in Sachsen-Anhalt zu wenig . In Vollzeit haben viele um die 1300 Netto oder mit Mindestlohn um die 1200 Netto.
Damit fällst du unter deinen Selbstbehalt von 1080EUR Und könntest den Mindestunterhalt nicht zahlen.

Um dies auszuhebeln nimmt man einen Statischen Wert.
Man rechnet alle Gehälter des Landes zusammen.
Ich kann es nicht nachprüfen, aber laut OLG ergibt dies einen Monatslohn von 2400 Netto mit gelernter Tätigkeit und 1770 EUR ungelernt.

Sprich ich habe ein fiktives Einkommen von 1770 EUR und habe sogar noch etwas gelernt:-).
Dieses Einkommen dient dann als Grundlage und egal ob du nun 1200 EUR verdienst oder weniger ( sogar im Krankheitsfall mit Krankengeld) du musst den Mindestunterhalt zahlen.
Kannst du dies nicht, wird gepfändet- die Pfändungsgrenze liegt bei 860 EUR.

Also praktisch kann der Selbstbehalt auf 860 EUR runtergerechnet werden ( und ich sehe es jeden Tag).

18.12.2019 09:37 • x 2 #3260


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Zitat von Schwedus:
Also praktisch kann der Selbstbehalt auf 860 EUR runtergerechnet werden ( und ich sehe es jeden Tag).


Aber du weißt, so manch einer/eine ist dann selbst schuld.

Ich kenne leider niemanden der so weit einher gepfändet wird, der nicht selbst dafür verantwortlich ist.

18.12.2019 13:19 • #3261


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Zitat von PuMa:

Aber du weißt, so manch einer/eine ist dann selbst schuld.

Ich kenne leider niemanden der so weit einher gepfändet wird, der nicht selbst dafür verantwortlich ist.


Naja es gibt sicherlich faule.
Aber mein aktuelles Krankengeld würde bei 920 EUR Netto liegen, davon würden 60 EUR gepfändet.
Klage auf Abänderung in akuten Notsituationen ist nach 6 Monaten möglich.

Also bloss nicht erkranken, mein Vorhaben für 2020.

Neulich einen Vater mit 3 Kindern am Telefon gehabt, Netto 1800 EUR, psychische Erkrankung,Krankengeld bei 70 % vom Netto, länger als 6 Wochen krank.... Unterhalt für 3 Kinder.

Sicher natürlich selbst schuld, wer heute 3 Kinder macht ( oder in meinem Fall eins) kann nicht ganz dicht sein.

18.12.2019 13:30 • x 1 #3262


S
Übrigens der Selbstbehalt bezieht sich immer auf eine 48h Woche.

18.12.2019 13:46 • #3263


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Zitat von Schwedus:
Sicher natürlich selbst schuld, wer heute 3 Kinder macht ( oder in meinem Fall eins) kann nicht ganz dicht sein.


So meinte ich dass nicht.

Ich dachte dass wäre klar. So etwas wäre mir im Leben nicht in den Kopf gekommen.

Aber wann pfändet ein Elternteil denn? Dann wenn der andere nicht zahlt und nicht mal Bescheid gibt dass er nicht zahlt, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn Krankheiten auftreten, hofft man natürlich dass man so etwas besprechen kann. Ich kann immer nur von mir ausgehen und nehme nur mich oder meine Situation als Vergleich.

Würde mein Ex krank werden, so könnte er natürlich mit mir reden, in Bezug auf den Unterhalt. Macht er das nicht, ignoriert mich, ignoriert mein Nachfragen... Was bleibt mir da anders übrig als zu pfänden?

Und so niedrig wird man nur gepfändet, wenn man auch länger als nur 1 Monat nichts von sich gibt. Oder?
Dass meine ich mit, selbst schuld.

18.12.2019 14:03 • x 1 #3264


S
Dort wo das Jugendamt den Beistand übernommen hat, kann sofort gepfändet werden ( keine Kosten für die Mutter). Abänderung ist nach 6 Monaten möglich- bis zu 6 Monate auch im Fall von Alg 1, muss man angespart haben ).

Also ich rede von den Fällen in meinem Gebiet ( habe mit 2 Anwälten gesprochen, mit einem sogar privat beim B.).
Hintergrund: die Kassen sind leer, es wird versucht verfügbares Geld so schnell wie möglich einzutreiben.

Natürlich hast du in den Punkten recht: man sollte versuchen zu reden, versuchen Vereinbarungen zu treffen.

Vor 3 Jahren: meinte sie nicht mein Problem, leih dir das Geld irgendwo.

Ich denke diese Ansicht hat sich nicht geändert .( vielleicht bei einer schweren Erkrankung, wer weiss).

18.12.2019 14:37 • x 1 #3265


M
Denke eher nicht, denn deine Exe will nicht das beste für euer Kind, sondern nur für dich das schlechteste.
Und in D ist man nicht in der Lage, solchen Frauen Einhalt zu gebieten.

18.12.2019 14:43 • x 1 #3266


S
Meine Tochter wird aufgrund der beiden Einkommen der Eltern einen Anspruch auf Stufe 10 der Düdo Tabelle haben. Also EUR 848 - EUR 204 Kindergeld= 644

Heute zahle ich für sie EUR 614 alleine. Es dürfe mit 18 etwas billiger werden, da Mama mit an Bord kommt.

18.12.2019 14:49 • x 2 #3267


S
Zitat von Michael1266:
Denke eher nicht, denn deine Exe will nicht das beste für euer Kind, sondern nur dir das schlechteste.
Und in D ist man nicht in der Lage, solchen Frauen Einhalt zu gebieten.


Das große Problem ist immer : es steht ihr zu.
Ich erinnere mich noch, wie sie damals im Liebesrausch zum anderen , mir 150 EUR im Monat anbot, wenn das Kind bei mir bleibt, ( war leider nur eine Kurzschlussreaktuon, ihre Familie hat ihr ganz schnell vermittelt, dass das Kind ihr gehört).

18.12.2019 14:50 • #3268


B
Zitat von Schwedus:
Das große Problem ist immer : es steht ihr zu.


Es steht, laut Gesetz, in erster Linie dem Kind zu, nicht der Ex. Ob es da aber auch ankommt, ist am Ende in D zweitrangig.


Zitat von Schwedus:
Ich erinnere mich noch, wie sie damals im Liebesrausch zum anderen , mir 150 EUR im Monat anbot, wenn das Kind bei mir bleibt


Dann müsste Sie aber ebenfalls mindestens den Mindestunterhalt zahlen und kann dich im Grunde ebenfalls nicht mit 150 Euro im Monat abspeisen. Hat die Gute wohl vergessen in Ihrem Liebesrausch?

Zitat von Schwedus:
ihre Familie hat ihr ganz schnell vermittelt, dass das Kind ihr gehört


Das Kind gehört gar keinem, schließlich ist es ja kein Eigentum wie ein Haus oder Auto. Die haben doch den Schuss nicht gehört.

18.12.2019 15:07 • x 3 #3269


S
Zitat von Schwedus:
ihre Familie hat ihr ganz schnell vermittelt, dass das Kind ihr gehört


Das Kind gehört gar keinem, schließlich ist es ja kein Eigentum wie ein Haus oder Auto. Die haben doch den Schuss nicht gehört. [/quote]

Naja man kann um alles drum herum reden, es positiv formulieren, es nicht wahrhaben wollen.
Doch: im Endeffekt gehört das Kind dem jenigen, der sich alleinerziehend nennen darf /möchte.
Sie bestimmt über den Alltag, über die Personen die den Alltag mit dem Kind verbringen... über Hobbies, naja über alles eben.

Also stimmt das schon;-)

18.12.2019 15:19 • x 1 #3270


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