La-Fleur
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Zitat von Maccie:Wieso schaffen es die hier vorhandenen Väter nicht, diesen Nachweis zu erbringen?
Muss da grundsätzlich physische Gewalt vorliegen?
Zitat von La-Fleur:Nein, es gibt Träger die vom Kreis JA wo man wohnt...finanziert werden, diese stellen geschultes Personal zur Verfügung.
Zitat von cybergnom:Verstehe. Wie sieht es da mit der Orga aus? Sind das fixe Zeiten? Wer muss sich drum kümmern, wenn mal was dazwischen kommt (Krankheit, Urlaub, etc)
Das stelle ich mir unheimlich kompliziert vor, da es ja wohl leider mehr solcher Fälle gibt...
Ex-Mitglied
Zitat von La-Fleur:Gemäß der .... ist ein Teil der Eltern nicht in der Lage die Kindeswohlgefährdung aufgrund der eigenen Psyche zu unterbinden.. Psychisch kranke 'Menschen sind in der Lage Erziehungsfähig zu sein...sofern ..
Anderweitig, beruht der Nachweis auf Misshandlung: Bindungsintoleranz, Physische Gewalt jeglicher Form und Psychische Gewalt, sofern nachgewiesen, jeglicher Form
Am Ende beantragt ein Elternteil und oder das JA, etc. den Begleiteten Umgang bei Gericht zum Schutz des Kindeswohl als Vorstufe zur vollständigen Unterbindung des Kontaktes.
Zitat von SimplyRed:Verzeihung, kurz ein OT von mir:
Ist Deine Tastatur immer noch kaputt Fleur? Es wirkt so, als würden irgendwie manchmal Wörter fehlen... oder ich spinn mal wieder, dat is auch möglich
Maccie
Zitat von La-Fleur:
Welchen Nachweis?
Schwedus
Sohnemann
Zitat von Schwedus:In meinem Bundesland muss der Umgangsvater die Begleitperson selber bezahlen.
Solskinn2015
Michael1266
Zitat von Sohnemann:Einen Titel zu erwirken wäre nicht möglich, weil die Gerichte das alles abschmettern.
Rheinland-Pfalz
Solskinn2015
Michael1266
Zitat von Solskinn2015:Stimmt nicht. Sie hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also Klagen.
Sohnemann
Zitat von Solskinn2015:Stimmt nicht. Sie hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also Klagen.
JA erzählen viel wenn der Tag lang ist.
delphin123
Albatros
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