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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

La-Fleur
Ich merke gerade das ich von Tuten und Blásen keine Ahnung hab, das ich mich mit 212 Euro ausgerechnet am Mindestsatz der Vorschusskasse zufrieden gegeben habe und dies der KV nur leisten muss...


Trotzdem @gast/delphi, ist deine Argumentation selbst psychologisch betrachtet sehr rissig.

12.12.2019 21:09 • #3196


S
Einen Titel macht Man mindestens in Höhe des Mindestunterhalt.
Der liegt bei ca 354,-.
Die Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt kann man in 20 Jahren noch einklagen beim Unterhaltsschuldner.

12.12.2019 21:29 • x 2 #3197


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

x 3


La-Fleur
Zitat von Sohnemann:
Einen Titel macht Man mindestens in Höhe des Mindestunterhalt.
Der liegt bei ca 354,-.
Die Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt kann man in 20 Jahren noch einklagen beim Unterhaltsschuldner.


Bedeutet meine Lütte kann nachklagen?

12.12.2019 21:45 • #3198


S
Zitat von La-Fleur:

Bedeutet meine Lütte kann nachklagen?


Wie alt ist denn das Kind und von wem bekommt es wie viel?
Wie gesagt, ein Titel macht Sinn in Höhe des Mindestunterhaltes und der ist abhängig vom Alter des Kindes.
Wenn der unterhaltspflichtige derzeit nicht zahlen kann, muss er es ableisten, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.
Falls das Jugendamt hier Vorschuss leistet, wird es von sich aus verstärkt versuchen, die Kosten einzutreiben.

Meine Ex leistet keinerlei Unterhalt, weil sie nur halbtags arbeitet und das ganz bewusst.

12.12.2019 22:02 • x 2 #3199


La-Fleur
Zitat von Sohnemann:

Wie alt ist denn das Kind und von wem bekommt es wie viel?
Wie gesagt, ein Titel macht Sinn in Höhe des Mindestunterhaltes und der ist abhängig vom Alter des Kindes.
Wenn der unterhaltspflichtige derzeit nicht zahlen kann, muss er es ableisten, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.


Ganz ehrlich, ich hab von Titeln keine Ahnung. Die Lütte ist 7 und mir per Gericht zugesprochen und der KV hat alle 2 Wochen begleiteten Umgang für 4std..

Geld technisch hab ich nie verhandelt, um Ärger zu meiden, da wir genug Ärger haben... der KV ist voll Berufstätig

12.12.2019 22:07 • x 2 #3200


S
Falls der Vater dir so viel gibt, wie er kann so dass er selbst noch einigermaßen leben kann?
Dann ist es auch o. k. so oder?
Es gibt genügend, die schaffen sich redlich den Rücken krumm verdienen dennoch sehr sehr wenig.
Den dann bei voller Berufstätigkeit auf Hartz IV Niveau runter zu rechnen ist keine Lösung

12.12.2019 22:11 • x 1 #3201


La-Fleur
Zitat von Sohnemann:
Falls der Vater dir so viel gibt, wie er kann so dass er selbst noch einigermaßen leben kann?
Dann ist es auch o. k. so oder?
Es gibt genügend, die schaffen sich redlich den Rücken krumm verdienen dennoch sehr sehr wenig.
Den dann bei voller Berufstätigkeit auf Hartz IV Niveau runter zu rechnen ist keine Lösung



Ich weiß nicht ob das so viel ist wie er kann das habe ich bisweilen nicht hinterfragt aber ich denke es ist zu wenig, da er teure Geschenke macht, teure Ausflüge etc. Aber mir geht es auch nicht darum viel Geld zu haben. Ich möchte nur das es der Lütten gut geht, ich würde mir eher Unterstützung wünschen, Urlaub, Schule usw.das man da zusammen hält, das wäre toll. Leider nicht möglich.

12.12.2019 22:18 • x 1 #3202


La-Fleur
Ich möchte noch einen Tenor abgeben, der hilft den Männern nicht aber es ist möglich mit unter 1000 Euro ein Kind und sich selber gut durch zubringen und ich zahle davon auch meine Miete.

12.12.2019 22:32 • x 3 #3203


S
Hut ab Madam
Dafür muss man einiges Auf dem Kasten haben

12.12.2019 22:38 • x 2 #3204


La-Fleur
230 Euro ist am Ende das was wir zur Verfügung haben, ich spare davon nochmal 30 um Geburtstag, Weihnachten etc zu leisten, dieses Weihnachen gibts die Switch, viel Theater, viel Geld aber sie ist bezahlt und eingepackt und ich freu mir jetzt schon ein 2tes Ar.... alles möglich wenn man will und einem Kind geht's trotzdem gut.. und zum Schluss, ich könnte mehr arbeiten und es würde uns finanziell besser gehen aber ich will nicht, später ja aber jetzt so ist es gut auch wenn manchmal hart aber ich genieße jede Minute.

12.12.2019 22:51 • x 4 #3205


M
Darf man fragen? Ich lese hier immer von begleitetem Umgang.
Wie läuft das ab und vor allem warum ist dieser Umgang begleitet? Für mich klingt das immer wie Schwerverbrecher, bei dem ein Bodyguard dabei sein muss, damit das Kind keinen Schaden nimmt.

12.12.2019 23:52 • #3206


La-Fleur
Zitat von Maccie:
Darf man fragen? Ich lese hier immer von begleitetem Umgang.
Wie läuft das ab und vor allem warum ist dieser Umgang begleitet? Für mich klingt das immer wie Schwerverbrecher, bei dem ein Bodyguard dabei sein muss, damit das Kind keinen Schaden nimmt.



Gemäß der .... ist ein Teil der Eltern nicht in der Lage die Kindeswohlgefährdung aufgrund der eigenen Psyche zu unterbinden.. Psychisch kranke 'Menschen sind in der Lage Erziehungsfähig zu sein...sofern ..


Anderweitig, beruht der Nachweis auf Misshandlung: Bindungsintoleranz, Physische Gewalt jeglicher Form und Psychische Gewalt, sofern nachgewiesen, jeglicher Form



Am Ende beantragt ein Elternteil und oder das JA, etc. den Begleiteten Umgang bei Gericht zum Schutz des Kindeswohl als Vorstufe zur vollständigen Unterbindung des Kontaktes.

13.12.2019 00:07 • #3207


cybergnom
Wer ist denn in so einem Fall der Begleiter.
Ist das der andere Elternteil (in dem Fall du) oder wird dafür ein Externer (z. B. vom JA) gestellt?

13.12.2019 00:10 • #3208


M
Wieso schaffen es die hier vorhandenen Väter nicht, diesen Nachweis zu erbringen?
Muss da grundsätzlich physische Gewalt vorliegen?

13.12.2019 00:12 • #3209


La-Fleur
Zitat von cybergnom:
Wer ist denn in so einem Fall der Begleiter.
Ist das der andere Elternteil (in dem Fall du) oder wird dafür ein Externer (z. B. vom JA) gestellt?


Nein, es gibt Träger die vom Kreis JA wo man wohnt...finanziert werden, diese stellen geschultes Personal zur Verfügung.

13.12.2019 00:14 • #3210


A


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