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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

D
Die Vorstellung, mein Kind in einigen Jahren, wenn es volljährig ist, a) vor Gericht zu zerren, b) nur mit 100 Euro im Monat zu unterstützen, c) von ihm zu verlangen, dass es etwas unterschreibt, das mich gegenüber meinem Ex besser stellt als ich ohne die Unterschrift stünde, es damit d) in einen Riesenkonflikt reinzuziehen, für das es keinerlei Verantwortung trägt und auch niemals tragen sollte, und dann e) mein Kind mit einer Rechnung über 3000 Euro, also mehr als die Gesamtsumme dessen, was ich in 2,5 Jahren bereit bin, ihm als Taschengeld (bei 100 Euro möchte ich nicht von Unterhalt reden) zu zahlen bereit bin, sitzen zu lassen, ist für mich dermaßen absurd, dass ich mich frage, ob @Albatros auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht hat, was er da anrichtet.

Und selbstverfreilich ist jetzt das Verhältnis zu Deinem Kind massiv beschädigt.

Worum ging es Dir denn? Geld? Recht haben? Gegenüber der Ex gewinnen?

Am Ende leiden immer nur die Kinder.

Ihr gebt euch da in Kurzsichtigkeit und Beharren auf dem, was euch zusteht nichts.

Stell Dir doch mal vor, Deine Eltern hätten Dich, als Du gerade mal volljährig warst, vor Gericht gezogen und mit 100 Euro im Monat abgespeist und Dich mit ner Riesenrechnung ins Erwachsenenleben geschickt. Du hättest doch von Deinen Ellies nie mehr etwas wissen wollen.

Also manchmal frage ich mich, was Menschen glauben, erreichen zu können, wenn sie auf ihr gutes Recht bestehen.

Geld kann niemals so wichtig sein, dass ich darüber das Vertrauen meiner Kinder in mich verlieren möchte.

But that's just me.

11.12.2019 20:48 • #3166


S
Steht mir in einem Jahr auch bevor.

11.12.2019 20:53 • #3167


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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S
Albatros,
Der Richter hat jetzt 100 Euro festgelegt, du wolltest die Hälfte von dem zahlen, was du früher gezahlt hast und die Mutter wollte das Doppelte, beziehungsweise das was im Titel steht?

Da stehen wahrscheinlich 450/ 500 Euro oder?

11.12.2019 21:08 • #3168


M
@delphin: was ist das für ein Quatsch?

wenn das Kind 18 ist, geht der Unterhalt nun mal ans Kind. Die Mutter will sich über das Gesetz hinwegsetzen. Und das wird dann als Erziehung gesehen. Ich nehme mir, was ich kriegen kann und noch mehr, was kümmern mich Paragraphen. Ich mache einfach weiter, wenn sich mir keiner in den Weg stellt. In den USA haben wir gerade ein Staatsoberhaupt, das so agiert.

Wenn er jetzt fair ist, dann war sein Erziehungsauftrag: schau, dass du redlich durch's Leben kommst und nicht versuchst, andere Leute zu besch.n. Und was die Anwaltsrechnung angeht, da helfe ich dir, die übernehme ich

11.12.2019 21:13 • x 2 #3169


M
Zitat von Sohnemann:
MAcci, hat deine Ex schon einen neuen Hilfssheriff an der Leine?


Sie hatte ja schon was im Auge bevor sie mich (!) des Betruges überführt hat. Der ist aber verheiratet, glaube nicht mal, dass seine Frau davon was weiß. Ich glaube nicht, dass die zusammen sind, ihr Hormonstau ist auf jeden Fall wohl abgeebt.

Ob sie jemand anderes hat weiß ich nicht, das ist mir sogar tatsächlich sch.gal.

11.12.2019 21:17 • #3170


M
Auszug aus meinem Titel:

Die oben aufgeführte Unterhaltsverpflichtung soll nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit des vorgenannten Kindes gelten.

Bin ich vor dem Gesetz also raus, aber es ist weiterhin mein Kind.

11.12.2019 21:19 • #3171


M
Ab 18 zahlt du dann repartierlich für dein Kind, denke mal, es hat noch keine Ausbildung beendet.

Ich freue mich auf jeden Fall schon darauf. Denn an meine Tochter zahle ich gerne.

11.12.2019 21:23 • #3172


M
Zitat von Maccie:
Ab 18 zahlt du dann repartierlich für dein Kind, denke mal, es hat noch keine Ausbildung beendet.

Ich freue mich auf jeden Fall schon darauf. Denn an meine Tochter zahle ich gerne.

Das ist der Plan. Solange wie es ihr zusteht. Aber iwann wird sie auf eigenen Beinen stehen, so wie wir alle mal.

11.12.2019 21:26 • #3173


S
Zitat von Maccie:
Ab 18 zahlt du dann repartierlich für dein Kind, denke mal, es hat noch keine Ausbildung beendet.

Ich freue mich auf jeden Fall schon darauf. Denn an meine Tochter zahle ich gerne.


Wenn im Titel 500 Euro stehen und das Kind mit 17 selbst verdient.
Wird das dann entgegen gerechnet?
Oder erst wenn der Titel mit 18 verfällt?

11.12.2019 21:28 • #3174


S
@delphin123
Na ja etwas differenzierter wäre es schon schön.

A) Der Titel war scheinbar nicht begrenzt. Da steht dann eine Stufe der Düdo Tabelle. Der kann jederzeit per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Also sollte dieser zurückgegeben werden und der Unterhalt mit dem 18 Lebensjahr neu berechnet werden. Anhand der geltenden Parameter.
Albatros hat da ja ein Angebot gemacht. Davon ungeachtet, muss ein Titel halt herausgeklagt werden, wenn er nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und er nicht freiwillig herausgegeben wird.

Was wir nicht wissen wie sich die EUR 100 ergeben. Kann sein das die Tochter eine Ausbildung macht. Dann ist die Ausbildungsvergütung zum Großteil anzurechnen auf den Unterhalt. Unterhaltspflichtig sind im übrigen dann Mutter und Vater, quotal gemäß ihrem Einkommen bzw. allen ihren Einkünften. Zahlt Albatros noch Unterhalt für andere Kinder mindert das sein Einkommen. D.H. die Mutter muss evtl. ggü der volljährigen Tochter einen höheren Anteil tragen.

Die Tochter hat Anspruch auf das Kindergeld von EUR 204. Mit den EUR 100 hat sie dann EUR 304. Von der Mutter hat sich auch Anspruch auf Barunterhalt. Sollte sie studieren gehen hat sie Anrecht auf Bafög in derselben Höhe wie alle anderen auch. Wenn der Unterhalt der Eltern nicht ausreicht hat sich einen Baföganspruch in Höhe der Differenz zum Höchstbafögsatz. Sollten in der Summe so um die EUR 840 rauskommen. Ist doch eigentlich alles soweit OK?

Er wollte den Titel zurück. Ist rechtens. Wurde nicht gemacht. Warum nicht? Ist erstmal egal. Jeder normale Mensch würde so einen Titel nicht in der Welt rumstehen lassen. Das ist ja ne Zeitbombe. Jederzeit vollstreckbar! Ohne Prüfung der Grundlage. Kontopfändung. Gehaltspfändung. Das wars.
Also hat er geklagt. War klar das der Titel nicht stehen bleibt. Das Geld war von der Mutter / Tochter rausgeschmissen.
Der Richter wird gesagt haben: Wir berechnen jetzt mal nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn EUR 100 rauskommen, dann hat er halt nicht mehr auf der Kante. Er hatte wohl mehr angeboten. Sorry aber wenn man mit so etwas vor Gericht geht und dann auf die Schnauze fällt dann habe ich wenig Verständnis. Die Tochter ist halt 18 und kann tun und lassen was sie möchte als Erwachsene.

Mir steht so etwas ähnliches ins Haus. Mein Titel endet mit dem 18. Geburtstag. Dann müssen die Einkommensverhältnisse der Mutter und des Vaters auf den Tisch. Dann wird gerechnet. Berechnunsgrundlage ist im übrigen die Einkommensstufe der Düdo Tabelle die sich aus den Einkünften beider Elternteile ergibt. Also auf jeden Fall etwas höheres als die Stufe des bisherigen Unterhalts des Vaters. Zu bestreiten ist der Unterhalt halt von beiden Elternteilen.

In meinem Fall werde ich das zahlen was ich muss. Das habe ich bisher auch gemacht und das war nicht wenig. Mehr zahlen werde ich aber auch nicht.

11.12.2019 21:32 • x 5 #3175


S
Zitat von Sohnemann:

Wenn im Titel 500 Euro stehen und das Kind mit 17 selbst verdient.
Wird das dann entgegen gerechnet?
Oder erst wenn der Titel mit 18 verfällt?


ich denke der sollte abgeändert werden. Die Ausbildungsvergütung ist gegenzurechnen, bis auf EUR 100 oder so.

11.12.2019 21:35 • #3176


M
Wenn das Kind Geld verdient, dann gibt es eigentlich weniger. Faustformel Kindesgehalt minus 100 (oder 90) je nach OLG geteilt durch 2 ist weniger zu zahlen.

Aber Vorsicht: aus dem Titel kann vollstreckt werden, d.h. den Titel würde ich abändern lassen bzw. mir den Verzicht bzw. Vollstreckungsverzicht unterschreiben lassen, genau das wollte Albatros wohl auch.

11.12.2019 21:37 • x 2 #3177


S
Es scheint, als würden unsere Gastschreiberin Fakten nicht interessieren.
Ihr geht es nur um die Knete.

Ich finde es aber wichtig, dass diese Art Menschen auch hier schreiben.
So dass man die Argumentationsketten Kennen lernt.
Immerhin ist es das, was sie ihren Kindern erzählen wird.
Auch wenn es nichts als Lügen sind

Und dass die Mutter die Tochter erpresst hat findet keinerlei Erwähnung

11.12.2019 21:41 • x 1 #3178


M
Bei meinem Großen waren es damals 90 Euro Selbstbehalt, alles andere wurde auf den Unterhalt angerechnet.
Im 2. Ausbildungsjahr war ich schon bei 0.

11.12.2019 21:42 • x 1 #3179


A
@delfin123
Wenn du die Geschichte dahinter kennen würdest hättest du nicht so einen Blödsinn geschrieben.
Wenn man alles versucht hat es friedlich zu lösen bleibt nichts anderes als der Gerichtsweg.
Kannst ja solche Personen wie meine Ex gerne verteidigen, zeigt aber deutlich deine Gesinnung...

11.12.2019 22:14 • #3180


A


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