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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

B
Beim Kindesunterhalt kann ich als neue Frau meines Partners aber auch dazu verdonnert werden, indirekt für diesen mit aufzukommen.

Weil wenn sich dadurch, für den Mann die Haushaltskosten teilen, dann sinkt der Selbstbehalt des Mannes. Dies gilt aber nur, wenn er weniger als den Mindesthunterhalt laut DD-Tabelle zahlen würde.

Oder wenn die neue Partnerin mehr verdient, als der Mann, denn das kann bedeuten, dass die neue Partnerin Unterahlt an den Mann zahlen kann, wodurch sein Einkommen steigt. Sprich, der Selbsterhalt sinkt und es ist mehr für Kindesunterhalt übrig. Das es aber indirekt das Geld der neuen Partnerin ist, dass als Einkommen (Unterhalt für den Mann) gilt, dass ist egal.

Auf der einen Seite sagen Dem neuen Partner der Mutter kann man doch nicht für ein Kind zahlen lassen, mit dem er nichts zu tun hat, aber die neue Frau, die mit dem Kind auch nichts zu tun hat, an der Seite des Mannes, die soll indirekt mitzahlen.. Sehr faire Gesetze!

Nur mal so in die Runde geworfen.

21.05.2019 14:15 • x 3 #2806


C
Fair ist hier gar nichts, weil der Staat hier eigene Interessen verfolgt und somit nicht neutral agieren kann.
Denn, wenn es fair ablaufen würde, müsste er über die Sozialgesetze viel mehr aushelfen - und das will man ja verhindern, darum werden die Ex-Partner geschröpft bis es nicht mehr geht.

Von Unterhaltspflichtigen wird dann auch verlangt, dass sie ihre priv. Altersvorsorge kündigen um den Mindestunterhalt stemmen zu können - Altersarmut? Wenn interessierts was in 30 Jahren ist, eventuell wird er/sie dann gleich das zweite mal dafür bestraft, wenn es keine Grundsicherung mehr gibt!

Die Politiker haben ein Interessenskonflikt, weil 45 Mio Bürger = Wähler in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind und wenig davon halten Steuern für Sozialfälle zu bezahlen. Dazu kommen Millionen von unterhaltsberechtigten Wählerinnen, die nicht zur ersten Gruppe gehören...

Ich sage nur 51.5 % der Wähler sind Frauen.
Geht mal ein paar Jahrnzehnte zurück. Wo waren die Nichtraucherschutzgesetze bzw. Schutz des Angestellten vor Rauchern als die Raucher noch 70 % der Wählerschaft stellten?
Und seit dem nur noch 1/3 raucht und ein Großteil unter 18 ist, sieht das schon anders aus.

Die Gesundheit von millionen Menschen geht denen am Hut vorbei, nur nicht die Wählerstimmen.

Und in dieser Konstellation der Interessenskonflikten kann das nicht funktionieren.

Ja man kann den jungen Männern, die verliebt sind, viel erzählen und sie glauben es nicht. Aber das nachlesen gehört zum Erwachsenwerden dazu. Mit 18 hat man Verantwortung für sein leben, auch wenn man es in die Hände der Familiengesetze legt und heiratet.

Bei mir war die Ehe mit mitte 20 eine rationale Entscheidung und keine emotionale. Es ging um die Steuerklasse und Krankenkasse nicht als Liebesbeweis.
Ich habe unterm Strich 8 Jahre jeden Monat 450 Euro bekommen und musste letztlich knapp 7.000 Euro Unterhalt an sie abdrücken. Also unterm Strich hat es sich noch gelohnt.

Aber ich bin auch nicht gegen Unterhaltszahlungen, sofern diese begründet sind...sondern dagegen, dass dem Pflichtigen einfach keine Luft zum Atmen gelassen wird. Das ein Menschenleben als höher bewertet wird als das andere.
Der Selbstbehalt müsste halt einfach mal den Realitäten angepasst werden auch wenn das bedeutet, dass der Staat viel mehr eingreifen muss.
Dann kann er eben einen Flughafen weniger nicht fertigstellen als bisher.

Nur gwinnt man damit eben keine Wahlen.

21.05.2019 14:45 • #2807


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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S
Nun, wenn die Ex Partner geschöpft werden bis es nicht mehr geht, ist es doch sinnvoll, wenn es gleich von Anfang an nicht mehr geht.

Ab mit dem sch. gegen die Wand.
Dann werden auch die Behörden pragmatischer und froh, wenn der überhaupt einen Finger krumm macht.

21.05.2019 14:48 • #2808


S
Es geht um Trennungsunterhalt .

Der ist normalerweise verwirkt für eine Ehefrau wenn sie in einer neuen Partnerschaft lebt. Für eine Nicht-Ehefrau wohl nicht.

21.05.2019 15:01 • #2809


B
Zitat von Solskinn2015:
Es geht um Trennungsunterhalt .


Nee, da geht es um diesen Unterhalt, den Frauen die ersten 3 Jahre bekommen. Betreuungsunterhalt oder so. Da die Mütter ja die ersten 3 Jahre nicht arbeiten können und das Kind betreuen und daher einen Verdienstausfall haben.

Die meisten die ich kenne, gingen nach einem Jahr wieder arbeiten. Da fällt dieser Unterhalt dann automatisch weg. Mein Freund hat das damals auch gezahlt, aber nur 1 / 2 Monate, da Uschi dann wieder arbeiten gegangen ist. Sie war dann zwar erstmal mehr als verwundert, da Sie dachte, er zahlt das munter weiter, aber Nope, so nicht.

21.05.2019 15:20 • #2810


B
PS: Die beiden sind und waren nicht verheiratet.

21.05.2019 15:30 • #2811


S
Ok . Die Uschi die!

21.05.2019 15:35 • #2812


S
https://vater.franzjoerg.de/dein-vater-...-mistkerl/

22.05.2019 12:16 • #2813


S
Habe ich von dem o.g. Internetlink zitiert:

Es wird davon ausgegangen, dass der verweigernde Elternteil verletzt worden sein muss. Wir stellen aber fest, dass dieser Weigerung meist gekränkter Narzissmus, Allmachtsanspruch, Dominanzverhalten, Beherrschungssucht und Besitzgier zugrunde liegen. Unser gesamtes System versagt aber darin, dies überhaupt erkennen zu wollen, wenn das Elternteil mit diesen negativen und kindeswohlwidrigen Verhaltensweisen eine Mutter ist.

Dominanzverhalten wird politisch korrekt dem patriarchalen Vater zugewiesen. Punkt. Wenn eine Mutter sich kontraproduktiv verhält, kann dies nie in ihrem eigenen Charakter begründet liegen, denn eine Mutter in Deutschland ist immer gut. Wenn sie Enttäuschung, Bitterkeit, Verzweiflung, Hass zeigt, kann dies nie eine selbst zu verantwortende Aktion, sondern immer nur eine Re-Aktion auf eine patriarchal zu verantwortende Verletzung sein.

Dass dies aber keine Enttäuschung, Bitterkeit, Verzweiflung, Hass ist und auch keine Re-Aktion, sondern Narzissmus, Allmachtsanspruch, Dominanzverhalten, Beherrschungssucht und Besitzgier und dies als zu verantwortende Aktion das ist politisch ideologisch blockiert. Und damit wird auch klar, warum §1684 BGB der am meisten missachtete Paragraph unserer gesamten Rechtslandschaft ist und warum Umgangsboykott in Deutschland nicht ins Strafrecht übernommen wird wie in Frankreich.

22.05.2019 12:24 • x 5 #2814


B
Das ist ja mega traurig.

Manchmal habe ich Angst, dass es bei dem Kleinen von meinem Freund auch so seint könnte (vielleicht nicht ganz so krass wie in dem Bericht), weil sich da auch gerne mal der Vater von der Uschi einmischt und der Kleine beim Tschüss sagen immer sehr distanziert und kühl ist (laut meinem Freund, was Ihm immer sehr schmerzt) und dann förmlich an Mama klebt.

Was man seinen Kindern manchmal antut und das unter dem Deckmantel Ich will ja nur das beste für mein Kind.

23.05.2019 06:58 • x 3 #2815


C
Zitat von Banelei:
Das ist ja mega traurig.

Manchmal habe ich Angst, dass es bei dem Kleinen von meinem Freund auch so seint könnte (vielleicht nicht ganz so krass wie in dem Bericht), weil sich da auch gerne mal der Vater von der Uschi einmischt und der Kleine beim Tschüss sagen immer sehr distanziert und kühl ist (laut meinem Freund, was Ihm immer sehr schmerzt) und dann förmlich an Mama klebt.

Was man seinen Kindern manchmal antut und das unter dem Deckmantel Ich will ja nur das beste für mein Kind.

Ja das ist es und ich glaube der Bericht spricht hier vielen Vätern aus der Seele.
Darum finde ich das ges. vorgeschriebene Wechselmodell wie in Frankreich als einzig akzeptable Option. Dann haben beide Elternteile die Kinder zu gleichen Teilen und eine Manipulation hat weniger Raum um zu greifen.

Aber interessant fand ich auch die Erkenntnis: es rächt sich.

Von meiner SIS der damalige Lebensgefährte hatte auch ein Kind. Und von der Ex kam auch jede Menge Hass Triaden. Sie hatte schwarz gearbeitet, ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals gesetzt, weil er wegen dem Verdienst den Unterhalt (für sie) einkürzte, nannte gegenüber dem Kind meine SIS als sie käme aus Dunkeldeutschland...behauptete der Vater würde kein Unterhalt zahlen und die Familie im Stich lassen....

Seine Reaktion war: Sohn, du bist 4, in 2 Jahren kommst du in die Schule und lernst Lesen, Schreiben und Rechnen, dann zeige ich dir Kontoauszüge.

Und es gibt keine Möglichkeit solches Verhalten zu sanktionieren. Das kann halt echt Psychosen auslösen.

Ich habe derzeit wenig bis keinen Stress mit der Kindsmutter, überlege aber auch bei jeder Erziehungsmethode ob das eventuell zurückkommt. gerade weil Kinder auch gut den einen gegen den anderen ausspielen können. Gerade im Alter von 4-9 sind sie meiner Ansicht nach besonders gefährdet.

Aufgeben ist keine Option und man sollte sich immer überlegen welche Kollateralschäden man hinterlässt. Verbrannte Erde hat noch nie geholfen.

23.05.2019 07:52 • x 2 #2816


S
Ja die Ünergaben sind für Kinder häufig mit Stress besetzt. Deshalb will ich so wenige wie möglich haben. Übergabe in der Regel durch Verbringung oder Abholung in er Schule. Das versuche ich auch vorzuschlagen, wenn die Umgangsregelung mal die Abholung vorsieht. Abholung durch den Vater am 1. Ferientag z.B.
Vorschläge meinerseits die Übergabe zu vermeiden, indem ich das Kind am letzten Schultag abhole und einen anderen Umgangstag dafür sausen lassen werden meist abgelehnt. Du kommst am Folgetag um 10.00 Uhr das Kind holen. Das sind Machtgelüste. Fürs Kind nicht wirklich schön.

23.05.2019 08:31 • x 4 #2817


C
Diese Probleme habe ich glücklicherweise nicht.
Wir nutzen die Tage der Übergabe auch um über zu machende Hausaufgaben oder so zu sprechen.
Die Kinder werden zwar meiner Ansicht etwas verhört am Sonntag oder ich möchte es einfach mal Neugier nennen, aber mir werden da keine großen Steine in den Weg gelegt und stressig ist es auch nicht für die Kids.
Wenn sie ein Problem mit mir hat, ruft sie mich meistens an, wenn die Kids in der Schule sind. ich bin dann im Büro, was auch unpassend ist, aber i.d.R. finden wir eine Lösung.
Aber ichg laube das ist auch stark abhängig vom Umgang.
Sie ht einen Freund, ist von ihm schwanger aber er zahlt Unterhalt für eine Tochter und scheint hier augenscheinlich entsprechend auch aus seiner Rolle als Vater zu schauen und einzuwirken.
Sprich er ruft sie auch mal zur Ordnung.

Das ändert sich vermutlich schlagartig, wenn die sich mal trennen und sie dann drei Kinder von 2 Männern allein betreut.
Bis dahin bin ich froh, dass unser Rosenkrieg erstmal vorbei ist und ich mich auf andere Themen konzentrieren kann.

23.05.2019 09:10 • x 1 #2818


S
Aus N-TV:

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Gatte am Leben und erleichtert : Zehn Jahre Haft für Gift im Kartoffelsalat


Die Hochzeit liegt erst ein Jahr zurück und schon schmiedet die Braut Mordpläne. Im Internet begibt sich die Gattin auf Recherche und schreitet zur Tat. Der betagte Ehemann überlebt die Substanz im Kartoffelsalat. Vor Gericht offenbart sich, die Frau ist eine Wiederholungstäterin.

Aus Heimtücke und Habgier hat eine 74-Jährige ihrem Ehemann vergifteten Kartoffelsalat serviert, um ihn zu töten. Das Landgericht München I hat die Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage wollte sie an das Erbe ihres Mannes und hat ihm deshalb Frostschutzmittel in den Salat gerührt. Doch der Plan der Giftmischerin ging nicht auf: Der heute 82-Jährige überlebte. Bei der Urteilsverkündung war das Gericht davon überzeugt, dass die 74-Jährige ihren Mann von langer Hand geplant vergiften und töten wollte.


Schon 2014 - und nur rund 24 Stunden nach dem ersten Hochzeitstag - habe die Frau im Internet mögliche Tötungsarten recherchiert. Darunter Suchanfragen wie Menschen aus dem Leben scheiden lassen ohne Spuren. Schließlich habe sie eine Flasche mit Ethylenglykol bestellt - und Plüschhausschuhe. Im Mai vergangenen Jahres servierte sie ihrem Mann dann das beinahe tödliche Abendessen.

Dass sie ihren Ehemann loswerden wollte, daraus soll die 74-Jährige nie ein großes Geheimnis gemacht haben. Bei einer Familienfeier habe sie nach einem Mörder gefragt, dem sie 400 Euro bieten wollte, sagte der Richter. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sogar die Ehe geplant war, um einen schönen Lebensabend genießen zu können. Außerdem habe die Frau gewusst, dass sie aus dem Testament des 82-Jährigen gestrichen und somit enterbt wurde.
Frau wollte an Erbe des Ehemanns

Einen Tag vor der Tat habe sie eine Generalvollmacht mutmaßlich gefälscht, um nach dem Tod des Mannes über dessen Eigentum zu verfügen. Sie wusste, dass sie als Witwe besser gefahren wäre. Sie wollte ihn umbringen. Auch ist die Frau Wiederholungstäterin: Einen der früheren drei Ehemänner und dessen Freund hatte sie laut Richter mit K.-o.-Tropfen betäubt - und dann im Lokal des Bekannten nach Geld gesucht. Ohne jegliche Regung nahm die angeklagte Deutsche das Urteil entgegen, das noch nicht rechtskräftig ist.

Ihr Anwalt will Revision einlegen. Zehneinhalb Jahre Gefängnis bedeuten für eine 74-Jährige lebenslänglich, sagte er. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Argumentation: Der Mann habe sich das Essen selbst zubereitet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft verlangt. Mit der Situation abgeschlossen hat hingegen das Opfer: Ich bin sie losgeworden - mir geht es gut, sagte der 82-Jährige nach der Urteilsverkündung. Seine Frau sei höchst kriminell. Doch erst nach drei Jahren habe er gemerkt, dass etwas nicht passe.

23.05.2019 14:56 • #2819


S
Gil- Sänger? Sohn eines Sängers?
Soll gerade in den Medien zerissen werden, weil ee der Mutter der Kinder nur das 14 Tagemodell einräumt.

Ich finde das auch nicht gut - aber vielen Millionen Männern ging und ergeht es auch so.

24.05.2019 14:33 • #2820


A


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