5349

Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

S
Oder wurdest du verurteilt?

Lass das mal mit dem krankmelden und dem Job verlieren.

18.01.2018 12:37 • #241


MichaCux
Zitat von Solskinn2015:
Jahresanfang scheint Zeit der Anwälte zu sein.



Tja, scheint so. Auf meine Bitte nach witterungsangemessener Kleidung für die Kinder jetzt zum Wochenende, kam als Antwort die Aufforderung meine letzten 12 Abrechnungen zum JA zu schicken . .

Da ich das erst vor einem Jahr gemacht habe bräuchte ich es ja eigentlich nicht. Aber da ja auch die Einkommensgrenzen in der DüDo-Tabelle jetzt angehoben wurden mach ich das mal. Ich komme dann nämlich eine Stufe runter .

Oder gibt es da womöglich Bestandsschutz?



Micha

18.01.2018 12:44 • #242


A


Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

x 3


S
Gut so. Ich würde dann aber den Unterhalt auch anpassen.

18.01.2018 12:45 • #243


kaaaaa72
@MichaCux

es ist schon der Hammer das man einer Mutter mitteilen muss das für das Kind entsprechende Sachen mitzugeben.
Also vom Titel Mutter des Jahres kann Sie sich schon mal verabschieden.

Wenn ich dieses Theater immer lese dreht sich mir der Magen um.
Ich bin gespannt wann solcher Zirkus bei mir auch los geht.

18.01.2018 12:50 • #244


S
Neneh, die Kinder werden ordnungsgemäß mit allem ausgerüstet sein und man hat sich mal wieder umsonst aufgeregt.

Ohne Anlass der Mutter aufzutragen, sie möchte die Kinder ordnungsgemäß kleiden finde ich grenzwertig

18.01.2018 12:53 • #245


M
Zitat von MichaCux:
Aber da ja auch die Einkommensgrenzen in der DüDo-Tabelle jetzt angehoben wurden mach ich das mal. Ich komme dann nämlich eine Stufe runter

Sicher? Ich muss 8 Euro mehr bezahlen und augenscheinlich sind die Stufen unverändert. Tatsächlich hat sich der Bedarfskontrollbetrag um jeweils 120 Euro erhöht.

DT 2017: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos . abelle.pdf

DT 2018: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

uppps, das war gerade mein 1500. Beitrag. . . .

18.01.2018 12:58 • #246


S
Ich habe die 1080 frei Grenze auch angebracht, der Richter berief sich auf eine Entscheidung des OLG, dass jeder Mann in Deutschland mindestens 1768 EURO Netto verdienen kann, wenn er denn möchte.
Wenn ich nur 1150 EURO habe soll ich
1. einen anderen Job suchen
2. Zeitungen austragen

Naja in Sachsen-Anhalt wird es schwer, mehr als Mindestlohn als Büromensch zu bekommen ( habe auch kein Auto).

Zahle ich nicht, wird gepfändet ( ich kann aber einfach nicht zahlen, es sei denn ich sammle woanders Schulden (Miete, Strom).

Wenn ich weit weg ziehe, sehe ich meine Tochter noch weniger ( aber das kommt der Mutter sehr gelegen) und in Bayern oder sonst wo, habe ich auch mehr Nebenkosten.

Letztendlich bin ich nun in der Spirale drin.
Ich will nicht jammern, tu es aber doch - sehe keinen Ausweg mehr, der Anwalt kann auch nichts tun - allein die mittlerweile anlaufenden monatlichen Gerichtskosten liegen nun bei 100 EURO plus die 320 Unterhalt ( darin enthalten 18 EURO Raten für die anlaufenden Schuldem) plus die kommende Scheidung, wo sie auch noch Geld haben möchte)

18.01.2018 13:10 • #247


M
Lass dich mal von einem (guten) Anwalt beraten, das war bisher wohl nicht so dolle.

Ich könnte dir ne Nummer geben, aber die sitzen hier in NRW. Bringt dir natürlich nix.

18.01.2018 13:14 • #248


S
Zitat von Michael1266:
Lass dich mal von einem (guten) Anwalt beraten, das war bisher wohl nicht so dolle.

Ich könnte dir ne Nummer geben, aber die sitzen hier in NRW. Bringt dir natürlich nix.


Das OLG Sachsen-Anhalt hat die 1080 EURO gekippt ( das Gerichtsurteil durfte ich einsehen), ich müsste noch eine Stufe höher gehen und die Kosten selbst aufbringen.

Vor mir war ein anderer Mann zur Verhandlung, ich habe mitgehört, das gleiche.

18.01.2018 13:17 • #249


V
@Schwedus
Krass verworren. Eine Pfändungsfreigrenze dient doch genau dem Zweck eine Grenze festzulegen, die nicht unterschritten werden darf. Wie geht das dann noch mit dem Pfänden? Und was ist das für ein Richter, der für einen Sachsen-Anhaltiner mal eben das Lohnnivau im Bundeschnitt ansetzt? Was sagt dein Anwalt dazu? Auch das Land der Frühaufsteher kann doch kein rechtsfreier Raum sein.

18.01.2018 13:17 • x 1 #250


M
Vor Gericht und auf hoher See. . . . . kannze nur mim Kopp schütteln.

18.01.2018 13:20 • #251


S
Zitat von vollhorst:
@Schwedus
Krass verworren. Eine Pfändungsfreigrenze dient doch genau dem Zweck eine Grenze festzulegen, die nicht unterschritten werden darf. Wie geht das dann noch mit dem Pfänden? Und was ist das für ein Richter, der für einen Sachsen-Anhaltiner mal eben das Lohnnivau im Bundeschnitt ansetzt? Was sagt dein Anwalt dazu? Auch das Land der Frühaufsteher kann doch kein rechtsfreier Raum sein.


Die Pfändungsgrenze liegt bei 950EURO, das OLG Naumburg hat enschieden, also alles rechtens. Sollte ich dagegen klagen,muss ich es selbst zahlen. Die 1768 Euro Netto sind sogar für einen ungelernten zu sehen ( er war grosszügig und hat bei mir als gelernten nicht die 2063 EURO genommen;-))
Das wird er in 5 Jahren tun, wenn sie 12 ist, bis dahin soll ich mehr Geld verdienen.

18.01.2018 13:22 • #252


M
Zitat von Schwedus:
Die 1768 Euro Netto sind sogar für einen ungelernten zu sehen.

Ja ne is klar. . . . . in welchem Parallel Universum lebt der Richter? Total weltfremd.

18.01.2018 13:24 • #253


S
Letztendlich läuft's auf ne Pfändung hinaus- das war wohl auch der ganze Sinn und Zweck der Echse.
Also 1700 EURO werde ich nie im Leben verdienen, das interessiert den Richter nicht.

Ich weiss absolut nicht mehr weiter, kommt's zur Pfändung werde ich gekuedigt,mein Vertrag läuft im März aus, dann gibt's ALG 1, aber der Pfändungstitel bleibt.
Ich werde mich bewerben und 2800 Brutto als Verdienst angeben, bin auf die Rückmeldung gespannt.

18.01.2018 13:31 • #254


M
Such dir Hilfe, Beratung, Anwalt, diesmal nen guten, Familienberatungsstellen, JA, was auch immer, aber triff alleine keine Entscheidung die du hinterher vielleicht bereust.

18.01.2018 13:41 • x 1 #255


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag