Gwenwhyfar
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Zitat von Gwenwhyfar:Wie so oft, du hast es nicht verstanden. Die Aussage ist, dass auch Verschweigen eine Lüge ist. Punkt.
BernhardQXY
BernhardQXY
Zitat von Gwenwhyfar:Es ging um Aussagen im Sinne der Paragrafen 153 StGB ff. Eine Juristin müsst ihr nun wirklich nicht belehren.
Ex-Mitglied
Zitat von KuddeI7591:es geht doch um die juristische Relevanz in Sachen Fremdgehen/Affären....und die gibt es oder gibt es sie nicht?
Ex-Mitglied
Zitat von Gwenwhyfar:dass auch die Juristerei das Verschweigen wesentlicher Tatsachen als Lüge ahndet. Da kann ich nicht aus meiner Haut.
Zitat von ElGatoRojo:Klar - die ansonsten durchaus geschätzten Experten gepflegten Schreibstils in ihrer Privatblase. Ansonsten würde ich die TE ebenfalls in ihrer privaten Schuld und Sühne Blase lassen, die sich offenbar Gründen der Nachsicht, des Verzeihens usw. verschließt, weil sie ja Opfer ist und Recht hat. ...
Zitat:...privaten Schuld- und Sühne-Blase
Zitat:.... Gründen der Nachsicht, des Verzeihens usw.....
Zitat:Mir kann eh keiner mehr helfen!
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