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Ehemann hat mich vor langer Zeit betrogen

Gwenwhyfar
Wie so oft, du hast es nicht verstanden.
Die Aussage ist, dass auch Verschweigen eine Lüge ist. Punkt.

15.07.2024 10:43 • #331


KuddeI7591
Zitat von Gwenwhyfar:
Wie so oft, du hast es nicht verstanden. Die Aussage ist, dass auch Verschweigen eine Lüge ist. Punkt.

übrigens - du darfst deine Meinung dazu haben, wie ich meine dazu haben darf.

selbst juristisch kann und darf geschwiegen werden.... um sich ggf. nicht selbst (noch
mehr) zu belasten....

...nur auf Anfrage der jeweiligen Instanz muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
Und was nicht erfragt wird, muss nicht beantwortet werden.

Und da der EM jahrelang nichts gesagt hat...hat er etwas verschwiegen.... nicht gelogen! Punkt - meine Meinung!

Übrigens - Juristerei hat in diesem Thread welche Bedeutung? Was haben die Beteiligten,
haben die Leser an dieser Stelle mit Juristerei zu tun?

Und ob ich etwas verstanden habe - ich frage nach, wenn ich etwas nicht verstehe...

15.07.2024 10:48 • #332


A


Ehemann hat mich vor langer Zeit betrogen

x 3


B
@Gwenwhyfar
Naja es ist wahrscheinlich für manche nicht so offensichtlich.
Als betroffener vor Gericht darf ich Lügen dass die Balken sich biegen. Ich werde nicht dafür bestraft.
Als Zeuge muss ich vollständig aussagen, sonst wird es als Lüge bewertet.
Als ein mögliches Beispiel fällt mir ein; zusagen Herr Maier saß am Steuer und verschweigt dass man gesehen hat und es sicher weiß, dass Herr Maier betrunken sich hinter das Steuer gesetzt hat wird genauso geahndet als wenn ich sage, Herr Maier saß hinterm Steuer und selbstverständlich war er nüchtern.

15.07.2024 10:56 • #333


Gwenwhyfar
Es ging um Aussagen im Sinne der Paragrafen 153 StGB ff.
Eine Juristin müsst ihr nun wirklich nicht belehren.

15.07.2024 11:06 • x 1 #334


B
@Gwenwhyfar
Ich wollte bestätigt haben dass es so ist, es lag mir wirklich fern dich zu belehren.
Meiner Erfahrung nach muss man nur ab und zu übersetzen, da wie du an whynot60 siehst Dinge missverstanden werden

15.07.2024 11:08 • #335


KuddeI7591
Zitat von Gwenwhyfar:
Es ging um Aussagen im Sinne der Paragrafen 153 StGB ff. Eine Juristin müsst ihr nun wirklich nicht belehren.

es geht doch um die juristische Relevanz in Sachen Fremdgehen/Affären....und die gibt es oder gibt es sie nicht?

Dass unter denen von dir angeführten Paragraphen wahrheitsgemäß geantwortet werden muss - das weiß wohl jeder.

Bezogen auf den EM der TE - der kann sagen, bzw. verschweigen, was er möchte. Das muss allein ER verantworten - sich und seiner EF gegenüber. Nur darum geht es.

Niemand spricht dir von deinem juristischen Wissen etwas ab. Niemand hält die Gegenrede von dem, was du uns mitgeteilt hast!

Juristisch mag Verschweigen als Lüge gesehen/gewertet werden, sofern die jeweiligen juristischen Maßnahmen zur Anwendung kommen (müssen).

So viel zu meinem laienhaften Verständnis.

15.07.2024 11:47 • #336


Admaro
Zitat von KuddeI7591:
es geht doch um die juristische Relevanz in Sachen Fremdgehen/Affären....und die gibt es oder gibt es sie nicht?

Nein!

15.07.2024 11:54 • x 2 #337


Admaro
Zitat von Gwenwhyfar:
dass auch die Juristerei das Verschweigen wesentlicher Tatsachen als Lüge ahndet. Da kann ich nicht aus meiner Haut.

Staatsanwälte und Richter, ja.

Verschweigen als Aufklärung zum Tathergang, ja. Doch selbst dann, muss dir das bewusste Verschweigen (Lüge) nachgewiesen werden.

Schweigen als Beschuldigter, nein. Eine Straftat muss ja nachgewiesen werden, da muss ich die Ermittler nicht unterstützen. Als Zeuge schon. Doch selbst da muss ich nicht, so ich Familienmitglied bin.

Also, es ist ein weites Feld und immer der Situation geschuldet.

Den Bogen jedoch zu Affären kann ich nicht ziehen. Es gibt hier keine Schuldfrage. Die klären die Protoganisten unter sich.

15.07.2024 12:03 • x 1 #338


ElGatoRojo
Klar - die ansonsten durchaus geschätzten Experten gepflegten Schreibstils in ihrer Privatblase.

Ansonsten würde ich die TE ebenfalls in ihrer privaten Schuld und Sühne Blase lassen, die sich offenbar Gründen der Nachsicht, des Verzeihens usw. verschließt, weil sie ja Opfer ist und Recht hat.

Wie die Ersterwähnten ebenso das Recht und gute Argument auf ihrer Seite suchen - wenn auch im milderen Stil.

15.07.2024 12:44 • x 2 #339


KuddeI7591
Zitat von ElGatoRojo:
Klar - die ansonsten durchaus geschätzten Experten gepflegten Schreibstils in ihrer Privatblase. Ansonsten würde ich die TE ebenfalls in ihrer privaten Schuld und Sühne Blase lassen, die sich offenbar Gründen der Nachsicht, des Verzeihens usw. verschließt, weil sie ja Opfer ist und Recht hat. ...

es nutzt ein noch so intensives Intervenieren gegen die Vorgehensweise der TE nichts - die TE geht IHREN Weg. Das besagt auch, dass Außenstehende sie - wie du schreibst - in ihrer
Zitat:
...privaten Schuld- und Sühne-Blase

...belassen (sollten).

Dass die TE sich aus persönlichen ....

Zitat:
.... Gründen der Nachsicht, des Verzeihens usw.....

....verschließt - wissen wir, ob sich sich bewusst verschließt? Vllt. KANN sie in der Tat nicht nachsehen, nicht verzeihen. Das wäre ihr zuzugestehen.

Oder liegt es an der Akzeptanz Außenstehender, dass die TE nicht verzeihen, vergeben, nachsehen will/kann?

Ich komme aus einem ehrenamtlichen Bereich, in dem ich zu hören bekam:

Zitat:
Mir kann eh keiner mehr helfen!

Was soll ein Außenstehender, der zuvor um Unterstützung gebeten wurde, dann machen!?

Sich anbiedern? Sich selbst aufreiben - im Sinne von ICH kann dir doch wirklich helfen?

Nein... es KANN nicht jedem Mensch geholfen werden, der partout keine Hilfe möchte.

Als Außenstehender ist das ein Hammer....und ich habe auch DAS erleben müssen: da hatte sich jemand jahrelang jemand verweigert. Und als diese Blockade gelöst wurde, eine Hilfe angenommen wurde, SOFORT Maßnahmen ergriffen wurden....da war es dann zu spät. Die Maßnahmen griffen nicht mehr. Die Frau verstarb.

Also - wer sich Maßnahmen von außen verweigert...das scheint die TE zu tun...sie darf das!
Gott und Dämonen oder auch what ever hin oder her.

Frau/Mann muss Menschen DANN auch gehen lassen, ohne sie fallen zu lassen!

15.07.2024 13:17 • #340


A


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