Charla
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Zitat von carlos7:Ich denke die Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshof ist vertrauenswürdiger als deine Rechtsauffassung.
Zitat:Ein Kind wissen wollte, wer sein leiblicher Vater ist.
Dies zu erfahren ist sein Recht, so das Urteil (BGH, Beschluss vom 19.01.2022 – XII ZB 183/21).
Sonnenblume53
Zitat von Abendrot:Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde , die unser kleingeistiger Verstand nicht begreifen kann
Wer stolz auf seinen Verstand ist und sich darauf beruft , hat nicht erkannt wie armselig er ist .
Ich weiß dass ich nichts weiß ,ich glaube Sokrates sagte es .
So , jetzt werde ich vielleicht auch in diesem Thread gesperrt.
Schusselbacke
Zitat von paul258:Du bist eine erwachsene Frau, die ein Kind geboren hat und Verantwortung trägt Himmel Herrgott nochmal. (Tut mir leid, sowas macht mich immer fuchsig. Es wäre etwas anderes wenn kein Kind dabei wäre. Aber so...)
Zitat von Schusselbacke:Wo liest du hier, dass es sich um eine erwachsene Frau handelt
carlos7
Zitat von Charla:Das ist nicht nur meine Rechtsauffassung, sondern, wie ich dazu auch zitiert habe, die vom BGH - Urteil vom 19.01.2022 - hast du im Eifer des Gefechts wohl überlesen
carlos7
Zitat von Brightness2:Was ist, wenn es in ein paar Jahren zur Trennung kommt und der nicht-biologische Papa entscheidet, er hat keinen Bock mehr auf die Farce.
Zitat von Brightness2:Ausgeklammert gesundheitliche Themen. Erbschaften. Familiengeschichte. Genetik.
Zitat von carlos7:für das Wohl des Kindes zählt nicht der genetische Vater, sondern der soziale bzw rechtliche Vater.
Zitat von carlos7:Wenn sich die gesetzlichen Eltern einig sind, ist der gesetzliche Vater der einzige Vater.
Zitat von carlos7:Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft. Sie können die Vaterschaft nicht einklagen, wenn die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der als rechtlicher Vater gilt.
Zitat von Evche17:Ich hatte mir Rat erhofft von jemanden wo der Kindsvater den Kontakt abbricht wie man damit zurecht kommt.
Einfach vergessen ist leicht gesagt
Brightness2
Zitat von carlos7:Das macht keinen Sinn.
Zitat von carlos7:Und falls doch, wäre das wohl der richtige Zeitpunkt, das Kinder zu informieren.
Zitat von carlos7:Mögliche behandlungsfähige genetische Defekte wären der einzige relevante Punkt in deiner Aufzählung.
Zitat von E-Claire:Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist elementar, allerdings ist Anspruchsführer (Träger des Rechts) das Kind, daher geht es da zunächst um ein Auskunftsbegehren eines dann schon volljährigen Kindes gegen Behörden bzw Mutter, etc.
carlos7
Zitat von Brightness2:Die Welt des Kindes liegt bereits durch die Trennung der nächsten Bezugspersonen in Trümmern, Veränderungen müssen verkraftet werden, die für die gesamte Familie schmerzhaft sind, da magst du dem Kind auch noch die größte Lüge seines Lebens drauf packen, mit allen darauffolgenden Fragen und Unsicherheiten? So als goldener Absch(l)uss.
carlos7
Zitat von Brightness2:Bluttransfusionen seltener Blutgruppen, Organspenden, Dispositionen für Krankheiten
carlos7
Zitat von Brightness2:Abseits von Paragrafen würde ich die hier schreibende Mama gerne dazu bewegen, dem Kind zuliebe ehrlich zu sein, für klare Verhältnisse zu sorgen.
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