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Kindsvater loslassen

Charla
@carlos7
Zitat von carlos7:
Ich denke die Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshof ist vertrauenswürdiger als deine Rechtsauffassung.

Das ist nicht nur meine Rechtsauffassung, sondern, wie ich dazu auch zitiert habe, die vom BGH - Urteil vom 19.01.2022 - hast du im Eifer des Gefechts wohl überlesen
Zitat:
Ein Kind wissen wollte, wer sein leiblicher Vater ist.

Dies zu erfahren ist sein Recht, so das Urteil (BGH, Beschluss vom 19.01.2022 – XII ZB 183/21).

04.10.2024 23:31 • x 2 #76


S
Evche,

Du wolltest wissen, wie Du es schaffst, den Kindsvater loszulassen. Leider beantwortest Du keine Fragen zu den Umständen, die dazu geführt haben, dass Du verheiratet bist, bleiben willst, aber gleichzeitig auch ein Leben mit dem Kindsvater wolltest!

Da ist es zumindest für mich schwer, mir ein Bild zu machen.

Führt Ihr eine offene Ehe? Wie stand der Kindsvater dazu? Warum musstest Du ihn anlügen?

Fragen über Fragen...

04.10.2024 23:40 • x 3 #77


A


Kindsvater loslassen

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paul258
Zitat von Abendrot:
Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde , die unser kleingeistiger Verstand nicht begreifen kann
Wer stolz auf seinen Verstand ist und sich darauf beruft , hat nicht erkannt wie armselig er ist .
Ich weiß dass ich nichts weiß ,ich glaube Sokrates sagte es .
So , jetzt werde ich vielleicht auch in diesem Thread gesperrt.


Sokrates als Urvater der Philosophie und des Rationalen Denken zu missbrauchen als Strohpuppe für Spiritualismus ist schon wirklich mit weiten Abstand das Verrückteste was ich seit langer Zeit im Internet gelesen habe.

Ich empfehle mehr von Sokrates zu lesen als nur ein paar Zitate die ins Bild passen. Vielleicht hilft das.

(Sorry, jetzt völlig fern von der Thematik. Aber hier geht es, typisch für dieses Forum schon lange nicht mehr um das wahre Anliegen. Aber diese Aussage ist echt absurd. Als würde man sagen Mozart war bekannt für sein Techno!...)

05.10.2024 00:36 • x 1 #78


S
Zitat von paul258:
Du bist eine erwachsene Frau, die ein Kind geboren hat und Verantwortung trägt Himmel Herrgott nochmal. (Tut mir leid, sowas macht mich immer fuchsig. Es wäre etwas anderes wenn kein Kind dabei wäre. Aber so...)

Wo liest du hier, dass es sich um eine erwachsene Frau handelt

05.10.2024 01:53 • x 1 #79


paul258
Zitat von Schusselbacke:
Wo liest du hier, dass es sich um eine erwachsene Frau handelt


Ich bin jetzt mal frecher Weise davon ausgegangen, weil im Profil steht sie sei 32 und Mutter.

05.10.2024 08:07 • #80


C
Zitat von Charla:
Das ist nicht nur meine Rechtsauffassung, sondern, wie ich dazu auch zitiert habe, die vom BGH - Urteil vom 19.01.2022 - hast du im Eifer des Gefechts wohl überlesen

Im von dir zitierten Urteil geht es um etwas ganz anderes. Definitiv nicht um eine vermeintliche Informationspflicht rechtlicher Eltern. Es gibt allerdings eine Auskunftspflicht, falls ein Kind diese Information einfordert, das ist aber eine komplett andere Baustelle.

05.10.2024 09:03 • #81


C
Zitat von Brightness2:
Was ist, wenn es in ein paar Jahren zur Trennung kommt und der nicht-biologische Papa entscheidet, er hat keinen Bock mehr auf die Farce.

Warum sind ein rechtlicher Vater seiner Verantwortung bei der Trennung nicht gewahr bleiben? Was hatte er davon, das Kind möglichem Leid auszusetzen, wenn er es rechtlich unwiderruflich als seins angenommen hat? Das macht keinen Sinn. Und falls doch, wäre das wohl der richtige Zeitpunkt, das Kinder zu informieren.

Zitat von Brightness2:
Ausgeklammert gesundheitliche Themen. Erbschaften. Familiengeschichte. Genetik.

Mögliche behandlungsfähige genetische Defekte wären der einzige relevante Punkt in deiner Aufzählung. Erbschaften und vor allem Familiengeschichte zählen nicht, es sei denn man ist darauf aus, etwas per Rechtsstreit abzusahnen.

05.10.2024 09:10 • #82


ElGatoRojo
Zitat von carlos7:
für das Wohl des Kindes zählt nicht der genetische Vater, sondern der soziale bzw rechtliche Vater.

Bei der Frage des Arztes nach geerbten Krankheiten in der Familie steht das rechtliche Kind dumm da.
Zitat von carlos7:
Wenn sich die gesetzlichen Eltern einig sind, ist der gesetzliche Vater der einzige Vater.

Erstmal ja - nach dem Motto Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat von carlos7:
Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft. Sie können die Vaterschaft nicht einklagen, wenn die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der als rechtlicher Vater gilt.

Es geht nicht um die Rechte des Vaters. Aber das Kind selbst hat unabhängig davon ein eigenes Recht auf Offenlegung seiner genetischen Herkunft. Nach 18 Jahren könnten natürlich die rechtlichen Eltern schon so viel verschleiert haben, dass da nichts mehr erkennbar ist. Höchstens bei Verdachtsmomenten könnte dann das Kind auf einen DNA-Test kommen

05.10.2024 09:25 • x 4 #83


Sitamun
Zitat von Evche17:
Ich hatte mir Rat erhofft von jemanden wo der Kindsvater den Kontakt abbricht wie man damit zurecht kommt.

Einfach vergessen ist leicht gesagt

Vergessen geht doch auch nicht. Sowas kannst du nicht vergessen, wie auch.

Was bindet dich denn an ihn? Seine liebevolle Art mit dir und dem Kind umzugehen? Oder rennst du ihm eher nach, weil er dich sitzengelassen hat und dein Ego gekränkt ist. Frag dich das mal selbst.

Außerdem denke ich: Du hast ganz andere Probleme, die es zuerst anzugehen gilt, als der Ex-Freund. Und ich hoffe du erblödest dich nicht (nochmal) Kontakt zu ihm zu suchen.

05.10.2024 09:27 • #84


E-Claire
Rechtliche Eltern versus das Recht auf Kenntnis zur Abstammung.

Zwei Paar Schuhe und ihr redet ein wenig aneinander vorbei:

Wird ein Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren, gilt der Ehemann als Vater des Kindes. So, lange die Auffassung des dt Familienrechts.

Das hatte ein paar ganz gute Gründe, wird sich aber wohl über die nächsten 20 Jahre so einfach nicht mehr halten lassen, weil die ursprünglich durchaus beachtlichen Vorteile (kein B*stard mit den Konsequenzen auch im Erbrecht, Schutz der Ehe und Familie etc) mit inzwischen erlangter Kenntnis über die Nachteile des Verschweigen der Abstammung plus deutlich aufgeweichter Vorteile, weil es inzwischen echt nimma wichtig ist, ob das Kind einer Ehe entstammt, nicht mehr so vereinbaren lassen.

(Gab es da nicht gerade so einen Fall in Dessau der durch den Medienwald getrieben wurde?).

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung war Ende der 90er/Anfang 2000 großes Thema in der juristischen Forschung, ich meine einer meiner damaligen Studienkollegen hätte dazu promoviert. Es kam aus Frankreich, ich müsste jetzt ewig nachdenken in welchen Zusammenhang und betraf zunächst erst einmal nur Adoptionen.

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist elementar, allerdings ist Anspruchsführer (Träger des Rechts) das Kind, daher geht es da zunächst um ein Auskunftsbegehren eines dann schon volljährigen Kindes gegen Behörden bzw Mutter, etc.

Demgegenüber steht die Möglichkeit eines rechtlichen Vaters, Ansprüche des biologischen Vaters zB auf Umgang abzuwehren. Kommt das Kind in einer bestehenden Ehe zur Welt und sind Mutter und Ehemann der Meinung, das ist für sie so ok, hat ein biologischer Vater bisher kaum Möglichkeiten seine Vaterschaft zu gestalten.
Wie gesagt, aller Wahrscheinlichkeit nach werden wir da gewissen Änderungen sehen, aber diese müssen sich am im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe und Familie messen lassen.

05.10.2024 09:27 • x 5 #85


Amaible
Ich finde es krass, wie leichtfertig die TE mit der ganzen Situation umgeht.
Da wird ein Kind gezeugt mit einer Affäre, die, wie ich wahrnehme, über einen Zeitraum von drei Jahren ging. Die TE ist allerdings verheiratet, der Ehemann weiß von der ganzen Geschichte und akzeptiert das Kind mit allen Rechten und Pflichten als sein Kind.
Nun leidet die TE darunter, dass sich der Affärenmann wirklich aus der Affäre zieht und den Kontakt abgebrochen hat.
Was sagt denn der Ehemann dazu, mit dem Wissen, dass er eigentlich nur die zweite Wahl in der ganzen Konstellation ist?
Mensch, liebe TE, ich will dich nicht angreifen, allerdings werde dir bewusst darüber, dass du erwachsen bist, handel doch bitte auch so!
Habt ihr eine offene Ehe geführt oder wie muss man sich eure Situation vorstellen?

05.10.2024 09:38 • #86


B
Zitat von carlos7:
Das macht keinen Sinn.

Davon ausgehend, dass es täglich menschliche Handlungen gibt, die nicht sinnstiftend sind, ist das nicht nicht abwegig. Im Laufe von Trennungen sind Menschen nun einmal nicht rational geprägt sonder häufig emotional gesteuert.
Zitat von carlos7:
Und falls doch, wäre das wohl der richtige Zeitpunkt, das Kinder zu informieren.

Ui. Scharfer move. Die Welt des Kindes liegt bereits durch die Trennung der nächsten Bezugspersonen in Trümmern, Veränderungen müssen verkraftet werden, die für die gesamte Familie schmerzhaft sind, da magst du dem Kind auch noch die größte Lüge seines Lebens drauf packen, mit allen darauffolgenden Fragen und Unsicherheiten? So als goldener Absch(l)uss. Nö. Das glaube ich nicht. Das ist einfach nicht zu Ende gedacht. Hoffentlich.
Zitat von carlos7:
Mögliche behandlungsfähige genetische Defekte wären der einzige relevante Punkt in deiner Aufzählung.

Bluttransfusionen seltener Blutgruppen, Organspenden, Dispositionen für Krankheiten.
Zitat von E-Claire:
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist elementar, allerdings ist Anspruchsführer (Träger des Rechts) das Kind, daher geht es da zunächst um ein Auskunftsbegehren eines dann schon volljährigen Kindes gegen Behörden bzw Mutter, etc.

Mir geht es um das Recht des Kindes seine eigene Herkunftsgeschichte zu kennen. Abseits von Paragrafen würde ich die hier schreibende Mama gerne dazu bewegen, dem Kind zuliebe ehrlich zu sein, für klare Verhältnisse zu sorgen.

05.10.2024 09:42 • x 2 #87


C
Zitat von Brightness2:
Die Welt des Kindes liegt bereits durch die Trennung der nächsten Bezugspersonen in Trümmern, Veränderungen müssen verkraftet werden, die für die gesamte Familie schmerzhaft sind, da magst du dem Kind auch noch die größte Lüge seines Lebens drauf packen, mit allen darauffolgenden Fragen und Unsicherheiten? So als goldener Absch(l)uss.

Nein, aber deine Prämisse war, dass der rechtliche Vater genau das (aus Rachsucht) macht. Schon vergessen? Sollte das so sein, ist eine proaktive Information im Falle der Trennung die bessere Wahl. Ich halte deine Prämisse allerdings für so unwahrscheinlich, dass der Fall vernachlässigbar ist.

05.10.2024 10:14 • #88


C
Zitat von Brightness2:
Bluttransfusionen seltener Blutgruppen, Organspenden, Dispositionen für Krankheiten

Come on. Solche extrem seltenen Notwendigkeiten sind an den Haaren herbei gezogen und lassen sich im Bedarfsfall regeln.

05.10.2024 10:16 • #89


C
Zitat von Brightness2:
Abseits von Paragrafen würde ich die hier schreibende Mama gerne dazu bewegen, dem Kind zuliebe ehrlich zu sein, für klare Verhältnisse zu sorgen.

Und ich würde ihr das Gegenteil raten.

05.10.2024 10:17 • #90


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