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Kindesunterhalt und bereingtes Netto

T
Zitat von Broken93:
Aber genau das ist doch der Punkt. Wir wissen nichts über die Verhältnisse seiner Ex. Da kann er doch einfach die Fragen beantworten und somit ...


Deine Frage ist schon pure Suggestion. Darum geht es mir.

15.10.2021 09:13 • #16


T
Zitat von Ladi:
Der Staat möchte ungern für irgendwelche Kinder aufkommen,

Ich kann's verstehen. Warum soll die Allgemeinheit für die Kinder anderer aufkommen? Wer Kinder haben möchte, soll sie auch finanzieren. Dass der Staat da etwas unterstützt, ist in Ordnung. Aber den Großteil sollten doch bitte die Eltern tragen.

Und bitte komm nun keiner damit die zahlen mal deine Rente. Ganz ehrlich? Ich zahle auch deren Ausbildung

15.10.2021 09:16 • x 3 #17


A


Kindesunterhalt und bereingtes Netto

x 3


alleswirdbesser
Zitat von UnsichererMann:
Meines Wissens nach ist Unterhalt nicht rückwirkend einklagbar. Auch nicht die Differenz, die oben drauf zu legen wäre, wenn man mehr verdient. Man ...

War bei mir anders. Allerdings habe ich auf die Nachzahlung komplett verzichtet und teilte dem Jugendamt mit, dass wir uns einig geworden sind.

15.10.2021 09:19 • #18


alleswirdbesser
Zitat von Tin_:
Ganz ehrlich? Ich zahle auch deren Ausbildung

Damit sie später deine Rente zahlen können und dich pflegen, wenn es soweit ist.

15.10.2021 09:21 • #19


K
Oha, das hier wird ausarten.. Lasst es nicht zum OT kommen.

Hier könnte jetzt soviel noch kommen. Dass sich Kinder die Pflege eh nicht leisten können, von der Rente sowieso nichts mehr überbleibt.. bringt doch nix

15.10.2021 09:25 • x 2 #20


T
Zitat von alleswirdbesser:
Damit sie später deine Rente zahlen können und dich pflegen, wenn es soweit ist.


Also: da sind wir dann ja quit warum sollte ich dann noch über meine Sozialabgaben/Steuern anderer Leute Kinder zusätzlich finanzieren? Und glaub mir, ich zahle einiges an Abgaben und das seit über 20 Jahren. Ich bin Steuerklasse 1 und kein Geringverdiener. Zudem konsumiere ich ganz artig und viel.

Wie gesagt, ich finde es ok, wenn der Staat (mit dem Gemeinschaftsgeld) Kindererziehung und Betreuung unterstützt. Aber doch bitte in Maßen und nicht wie von auch mir bekannten Menschen gefordert, stark subventioniert. Hier sehe ich die Eltern in der (finanziellen) Pflicht.

15.10.2021 09:26 • #21


alleswirdbesser
Zitat von UnsichererMann:
Oha, das hier wird ausarten.. Lasst es nicht zum OT kommen. Hier könnte jetzt soviel noch kommen. Dass sich Kinder die Pflege eh nicht leisten ...

Also, ich habe es jetzt nicht wirklich ernst gemeint, das Thema will ich auch nicht ausdiskutieren. Leben und leben lassen ist immer der beste Leitsatz.

An die alten Beiträge von TE erinnere ich mich jetzt allerdings auch. Seine Einstellung den Kindern gegenüber ist mir auch etwas suspekt, danke @Broken93

15.10.2021 09:27 • x 1 #22


L
Sag ich doch! Leben und leben lassen

15.10.2021 09:28 • x 1 #23


B
kindesunterhalt-und-bereingtes-netto-t65689.html#p2687862
Das war der Eröffnungsbeitrag mit den konkreten Fragen.
Zitat von UnsichererMann:
Oha, das hier wird ausarten.. Lasst es nicht zum OT kommen.

15.10.2021 09:30 • #24


P
Zitat von Gandalff:
Vor einem halben Jahr wurde mein Gehalt überprüft und der Unterhalt festgelegt. Darf das jetzt schon wieder überprüft werden? Ich dachte das geht nur alle 2 Jahre?


Hier mein Senf, weil ich es weiß.

Ja, du solltest zusehen das du selbst deiner Ex mitteilst das du nun neu berechnen lässt.

Weil, der Unterhalt wurde fest gelegt, auf welchem Prozentsatz? Danach richtest du dich in der DD Tabelle. Oder wurde der Unterwelt auf eine Summe fest gelegt? Was ja eher selten vorkommt.

Also, glaub mir, Gib es freiwillig an, sonst kannst du in ein paar Monaten gepfändet werden. Willst du das?
Unabhängig davon was einen Kind zusteht. Hat deine Ex einen titulierten Unterhaltsanspruch für euer Kind bekommen, richtig?

Nur mal so am Rande, alles kommt raus.

15.10.2021 09:31 • #25


N
Wow... Wieder jemand, der erstmal überall verspricht das er sich um seine Kinder weiter kümmert auch wenn er weg zieht und dann wegen Unterhalt so rum macht.

Lieber TE, warum wäre es denn ein Problem den Unterhalt neu berechnen zu lassen?! Das Geld ist ja für deine Kinder. Und deswegen bist du ja auch die zwei Jahre weg gezogen oder war das nur eine Ausrede die rechtfertigen sollte das du so weit von deinen Kindern weg ziehst?

15.10.2021 09:36 • x 2 #26


P
Ach so... Jetzt hab ich ich noch einmal seine anderen Themen überflogen.

Du bist ja abgehauen zu deiner neuen Flamme stimmt's?

15.10.2021 09:43 • x 2 #27


Broken93
Zitat von Tin_:
Deine Frage ist schon pure Suggestion. Darum geht es mir

Ich glaube du hast die alten Themen nicht gelesen vom TE. Was seine Ex angeht weiß ich nicht um ihre Situation. Aber meine Fragen bezüglich seiner Kinder sind berechtigt wenn man sich seine alten Posts anschaut.

15.10.2021 10:22 • #28


K
Zitat von PuMa:
Also, glaub mir, Gib es freiwillig an, sonst kannst du in ein paar Monaten gepfändet werden.

Und hier mein Senf, weil es belegbar ist:

Unterhalt kann nicht einfach mal nachträglich gepfändet werden, weil einem zu Ohren kommt, dass der Schuldner seit einem Jahr mehr verdient. Das gibt es nicht..... Zahlt man seinen (von mir aus vor 2 Jahren festgestellten) Unterhalt pünktlich und verdient man auf einmal mehr, dann passiert erstmal gar nichts.
Entweder, man gibt es auf freiwilliger Basis sofort an und berechnet neu, oder dem Unterhaltsberechtigten kommt es irgendwie zu Ohren. Und damit hat er dann ein berechtigtes Interesse, den Unterhalt neu berechnen zu lassen bzw. überprüfen zu lassen.

Ab diesem (!) Zeitpunkt (nicht rückwirkend), kommt der Unterhaltsschuldner in Verzug und muss den erhöhten Unterhalt leisten. Was davor war, interessiert nicht. Ich sags nochmal: Was moralisch zu tun ist, ist das Eine. Was rechtlich durchsetzbar ist, das Andere.

https://www.unterhalt.com/kindesunterha...rdern.html

15.10.2021 10:27 • x 1 #29


alleswirdbesser
Ich habe nichts erfunden, allerdings war die erste Festlegung unter Vorbehalt und noch kein Titel. Vielleicht ist das der Grund für rückwirkende Nachzahlung.

15.10.2021 11:05 • #30


A


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