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Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

A
Zitat von DaisyL:
Glaube Kreditraten werden nicht mit eingerechnet. Sonst könnte ja auch jeder hingehen und einen Kredit nehmen...

Aus dem Kontext schließe ich auf Kreditraten fürs Haus.
Das dürfte dann eine Rolle spielen, genauso wie der Wohnunterhalt des Zahlungspflichtigen eine Rolle spielt.

13.08.2024 16:47 • x 1 #31


Y
Wie ihr eure Finanzen aufteilt und der Kindesunterhalt sind doch zwei verschiedene Dinge.

Das eine betrifft euch.

Das andere steht den Kindern zu.

Deshalb kann man das nicht gegeneinander aufrechnen oder feilschen.

Du solltest auf keinen Fall unter dem bleiben, was den Kindern zusteht. Schon gar nicht über eine Regelung, die die nächsten 10 Jahre festlegt. Du hast doch überhaupt keine Ahnung, wie sich die rechtliche Unterhaltsregelung, seine finanzielle Situation und deine finanzielle Situation die nächsten Jahre verändert.

13.08.2024 17:00 • x 1 #32


A


Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

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E-Claire
Ich verstehe wirklich nicht, wie man auf die Idee kommt in einem Laienforum nach solcherlei Dingen zu fragen?

Es geht um den Unterhalt für die Kinder, also nicht um Deine Vermögenspositionen sondern darum, was Euren Kindern zusteht. Wenn die in ein paar Jahren ein Studium machen wollen, dann müsst ihr im Zweifel beide Eure Einkommensverhältnisse offenlegen sonst gibt es nämlich auch kein Bafög.

Dass Dein Mann kein Interesse an der Offenlegung seines Vermögens hat, hört sich für mich schwer nach steuerrechtlichen Überlegungen an. Ich persönlich stehe Steuer-schonenden Modellen extrem kritisch gegenüber, aber die sind meistens legal. Steuerhinterziehung (vulgo Schwarzarbeit) ist demgegenüber nicht legal.

Sich den fehlenden Kindesunterhalt „vom Amt“ holen zu wollen, klappt nicht (das JA zahlt einen Vorschuss und erwirbt dadurch Ausgleichsansprüche gegen den kindsvater), zeigt mir aber, wessen Geistes Kind ihr beide da seid.

Ich kann wirklich nicht verstehen, warum du dich nicht anwaltlich beraten lässt.

13.08.2024 17:20 • x 4 #33


C
Ich würde mich auch auf jeden Fall beraten lassen.

Wir haben uns hier komplett ohne Anwälte etc. geeinigt - ABER: Wir waren nicht verheiratet und es gab keine Immobilie oder sonstiges Vermögen - also viel einfacher als bei Euch - es ging tatsächlich nur um den Kindesunterhalt.

Zudem weiß ich +/-, was mein Ex verdient (wäre das unklar gewesen - wie bei Euch - hätte ich mir eine solche Einigung nicht vorstellen können) und was er da potenziell abziehen könnte.

Er hat die DD-Tabelle genommen und geschaut, was er bezahlen müsste - der Betrag, den er jetzt überweist, entspricht in etwa dem, den ich auch kalkuliert hatte. Passt also.

In Bezug auf den Unterhalt für die Großen (studieren auswärts) haben wir uns auf 50:50 geeinigt (obwohl er theoretisch mehr zahlen müsste, weil er mehr verdient), in Bezug auf den Familienzuschlag bin ich ihm auch entgegengekommen, obwohl ich da theoretisch mehr für mich hätte rauspauken können. Das sind mir ein stressfreies Leben und kein Gestreite mit ihm wert - und ich komme mit der Summe, die ich jetzt habe, gut aus.

Nichts davon haben wir notariell festschreiben lassen - sollte sich also was ändern, er auf einmal weniger zahlen o.ä., könnte man immer noch sehen.

13.08.2024 17:49 • #34


L
Ich habe einen Termin beim Anwalt vereinbart.

Ich weiß, dass wir unter dem Mindestsatz lt Tabelle liegen. Natürlich kann man auch den Unterhalt notariell regeln, um dann entsprechend gleich einen Titel zu haben.

Grundsätzlich finde ich 700Euro + 500Euro Kindergeld nicht wenig. Auch wenn sie älter werden.

Wenn er auf Versorgungsausgleich besteht ziehe ich definitiv den Kürzeren weil ich gespart habe und er einen Kredit nach dem anderen aufgenommen hat

13.08.2024 17:50 • #35


CanisaWuff
Zitat von Brightness2:
Das kann nicht rechtlich bindend gegeneinander aufgerechnet werden. Der Hauswert betrifft die Eigentümer -@Live-Laugh-Love und ihren Ex- der Kindesunterhalt steht den Kindern zu.

Danke ..genau das habe ich ganze Zeit gedacht.

13.08.2024 17:50 • #36


L
@Caecilia ich kenne schon grob sein Gehalt.
Laut Tabelle und Rechner passt der Betrag schon ungefähr.

13.08.2024 17:52 • #37


C
Zitat von Live-Laugh-Love:
@Caecilia ich kenne schon grob sein Gehalt. Laut Tabelle und Rechner passt der Betrag schon ungefähr.

Ah O.K.. Dann würde ich mich an deiner Stelle beraten lassen und dann weitersehen.

13.08.2024 18:12 • #38


E-Claire
Zitat von Live-Laugh-Love:
Wenn er auf Versorgungsausgleich besteht ziehe ich definitiv den Kürzeren weil ich gespart habe und er einen Kredit nach dem anderen aufgenommen hat

Der Versorgungsausgleich behandelt die Rentenanwartschaft, also nicht wer wann was ausgegeben oder gespart hat, sondern die (gerechte) Aufteilung von umgangssprachlich Rentenpunkten.

Deine Fehlvorstellung zeigt aber wie richtig und wichtig Deine Entscheidung Dich beraten zu lassen ist.

13.08.2024 19:30 • x 2 #39


alleswirdbesser
Zitat von E-Claire:
Der Versorgungsausgleich behandelt die Rentenanwartschaft, also nicht wer wann was ausgegeben oder gespart hat, sondern die (gerechte) Aufteilung von ...

Es geht aber auch um die private Vorsorge, Riester, Betriebsrente, Zusatzversicherung…… Da will ich auch auf den Ausgleich verzichten.

13.08.2024 19:31 • x 1 #40


E-Claire
Zitat von alleswirdbesser:
Es geht aber auch um die private Vorsorge, Riester, Betriebsrente, Zusatzversicherung…… Da will ich auch auf den Ausgleich verzichten.

Ja eh. Und es ist ein freies Land, wer vollumfänglich informiert eine Entscheidung trifft, der soll das tun, so lange nicht dann irgendwann wieder die Solidargemeinschaft einspringen muss, weil es einem Partner Zuviel war eine informierte wenn auch häufig konfliktreiche Entscheidung zu treffen.

Bei der Vorsorge fürs Alter hast du im Osten seltener ein Problem, weil die Versorgerehe sehrviel seltener ist. Goldene Regel: verdienen beide Partner über den Zeitraum der Ehe etwa gleichviel, ist ein Verzicht kein Problem. Aber und das sollte sich jede Frau bewusst machen, bleibt man nach der Geburt des Kindes zuhause oder geht man hinterher nur noch Teilzeit arbeiten, ist der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ohne Zahlung eines geldwerten Vorteils wirtschaftlich nachteilig.

13.08.2024 19:40 • #41


alleswirdbesser
@E-Claire schon klar, aber wenn ich meine private Vorsorge teilen muss, sieht der Betrag, den ich bei der Teilzeit Arbeit „verloren“ habe eventuell verkraftbar aus.

13.08.2024 19:55 • #42


L
In der Beschreibung zur Düsseldorfer Tabelle steht übrigens auch, dass der Betrag in der Tabelle sich bereits auf 2 Kinder bezieht.

13.08.2024 20:05 • #43


E-Claire
Zitat von alleswirdbesser:
schon klar, aber wenn ich meine private Vorsorge teilen muss, sieht der Betrag, den ich bei der Teilzeit Arbeit „verloren“ habe eventuell verkraftbar aus.

Nochmal: es geht um eine informierte (!) Entscheidung. Die eben für jeden anders ausschauen kann.

13.08.2024 20:05 • x 1 #44


Y
@Live-Laugh-Love
Übersturz einfach nichts. Eure Trennung ist doch grade mal ein paar Tage her. Sortier dich erstmal und dann entscheide nach sorgfältiger Beratung.

13.08.2024 20:08 • x 3 #45


A


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