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Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

B
Zitat von Live-Laugh-Love:
Er möchte mir anbieten, beim Notar einen Kindesunterhalt i.H.v. 700Euro festlegen zu lassen.
Die Kinder sind 8 + 11.

Mindestunterhalt für zwei Kinder in der Altersstufe beträgt insgesamt Euro 852. Rechne das gegen sein Entgegenkommen bei der Hausübernahme, dann weißt du, wo du landest.
Zitat von Live-Laugh-Love:
Allerdings vertraue ich ihm auch nicht aktuell und habe Angst, er will mich verarschen.

Erkundigst du dich nicht gerade, ob du ihn verarschen kannst? Erst die notarielle Vereinbarung treffen, dass er dir bei der Hausübernahme finanziell entgegen kommt, um dann den Kindesunterhalt wieder höher als vereinbart zu setzen?
Zitat von Live-Laugh-Love:
Kann ich trotz Notarvertrag später auf mehr Unterhalt pochen, wenn es nicht reicht? Oder habe ich dann Pech?

Kannst du nicht mal für dich rechnen, ob dir das reicht oder nicht? Entweder ihr regelt das fair und trefft Vereinbarungen unter euch oder aber ihr lasst die Anwälte und Gutachter rechnen. So eine Mischform zu deinen Gunsten ist, naja, unappetitlich.

13.08.2024 12:27 • x 3 #16


L
@Brightness2 nein, ich habe von ihm das Angebot erhalten und überlege ob es Sinn macht.
Wir wohnen im „Osten“ und die Preise sind hier nicht vergleichbar mit Großstädten etc

Ich würde mit 700Euro zurechtkommen, das habe ich natürlich auch durchgerechnet. Er bekommt schließlich auch weniger ausgezahlt, würde er mir den Gutachter schicken müsste ich ihm locker mehr auszahlen.

Er hat einiges an Kreditraten, Altersvorsorge und Fahrtkosten die er ansetzen kann

13.08.2024 13:01 • #17


A


Kindesunterhalt und gütliche Einigung - Erfahrungen

x 3


B
Zitat von Live-Laugh-Love:
Er bekommt schließlich auch weniger ausgezahlt, würde er mir den Gutachter schicken müsste ich ihm locker mehr auszahlen.

Ja, so hatte ich das verstanden. Das wäre dann euer Deal.
Zitat von Live-Laugh-Love:
Ich würde mit 700Euro zurechtkommen, das habe ich natürlich auch durchgerechnet.

Zitat von Live-Laugh-Love:
Kann ich trotz Notarvertrag später auf mehr Unterhalt pochen, wenn es nicht reicht? Oder habe ich dann Pech?

Wenn du damit zurecht kommst, woher die Angst, es könne nicht reichen? Dann muss halt so gehaushaltet werden, dass es reicht. Das liegt doch an dir. Nicht an ihm.

13.08.2024 13:06 • #18


tlell
Ich würde das Geld ausgeben und mich einmal beim Rechtsanwalt beraten lassen wegen allem. Das muss dein Ex ja gar nicht wissen. Soweit ich weiss kostet eine Erstberatung um die 220 bis 250 Euro. Du kannst dafür einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bekommen, wenn dein EInkommen gering genug ist. Wie hoch dein EInkommen sein darf, kannst du googlen.

13.08.2024 13:12 • x 1 #19


alleswirdbesser
Habt ihr auch über die außerplanmäßige Kosten gesprochen, die bei älteren Kindern immer höher werden? Wird er sich daran beteiligen? Zahnspange, Führerschein, Tanzkurse, Jugendreisen, IPad?

Ich führe es als ein Beispiel auf. Die Schule meines Kindes hat beschlossen, dass die Klasse eine IPad Klasse werden soll. Ich musste innerhalb kurzer Zeit das Ding bezahlen, weil die Bestellung von der Schule ausging, die Geräte mit entsprechender Software ausgestattet wurden und alles recht prompt abgewickelt wurde. Kannst du solche Kosten allein und ad hoc tragen?

13.08.2024 13:15 • x 1 #20


Birkai
@Live-Laugh-Love

Lass es dir beim JA berechnen., dann weißt du was dir zustehen würde und kannst dann entscheiden, ob der angebotene Unterhalt das Entgegenkommen beim Haus aufwiegt.

Wir werden eine Unterhaltsregelung in die Scheidungsfolgevereinbarung aufnehmen aber mit regelmäßiger Überprüfung. Ist für mich auch eine beidseitige Absicherung für den schlimmsten Fall.

13.08.2024 13:19 • x 1 #21


L
@Birkai das ist auch hier der Plan.
Dass das in der Scheidungsfolgevereinbarung steht.

13.08.2024 13:26 • #22


K
Nur zur Info nebenbei: Wenn ihr den Unterhalt festschreibt, dann behalte Dir im Hinterkopf: Dein Mann muss hälftig auch für Kosten aufkommen, die nicht vom Unterhalt gedeckt sind. Zahnspange, Klassenfahrten etc. Rechtlich gesehen würde ich mich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dafür interessieren, ob in dieser die Kosten mit der festgelegten Zahlung dann aber nicht doch egalisiert werden. Wenn er nämlich nur noch den Festbetrag zahlt, könnten da schon mal hin und wieder höhere Beträge auf Dich zukommen.

Wenn er Dir beim Haus entgegenkommt, finde ich es auch nur fair, wenn Du das dann bei den Unterhaltszahlungen tust. Natürlich musst Du mit den Zahlungen auch auskommen können. Der Selbstbehalt liegt bei knapp 1.400,00 EUR. Das heisst, Dein Mann muss brutto schon knappe 2.300, 2.400 EUR netto verdienen. Wenn er dann noch zwei, drei Posten ansetzen kann (und muss), ist er schon nicht mehr in der Lage, den Mindestunterhalt zu stemmen.
Andererseits muss man auch sagen: Wenn ich von 1.400,00 EUR leben müsste - ich wohne auch eher ländlich - dann wüsste ich nicht, wie. Selbst wenn die Mieten günstig wären, was sie hier nicht sind, dann hat man immernoch den Drang, essen kaufen zu wollen, muss Auto fahren und braucht hin und wieder Klamotten.

Im Trennungsjahr, als ich noch für Ex-Frau und Kind den Unterhalt bezahlt habe, hatte ich keine gute Zeit. Damit will ich nur sagen - man muss auch nicht immer bei den Forderungen in die Vollen gehen. Man hat den Partner mal geliebt und schaut, das beide Seiten zufrieden nach Hause gehen können......

13.08.2024 13:41 • x 2 #23


L
@KlausHeinrich richtig. Ich möchte ihn auch nicht ausnehmen.

Fakt ist, er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt. Und die Kinder werden älter.
Ich habe vorgeschlagen, den Unterhalt nicht notariell zu vereinbaren. Sollte es dann nicht reichen, kann ich mir die Differenz immer noch vom Jugendamt holen.

Dagegen weigert er sich, weil er sich nicht offenlegen möchte. Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Es geht um seine Kinder. Das Geld ist ja nicht für mich.

Und angeblich hat er ja soviele Ausgaben dass er noch unter 700Euro fällt. Dann könnte ihm ja eigentlich recht sein, wenn den Rest das Amt zahlt

13.08.2024 13:56 • #24


A
Zitat von Live-Laugh-Love:
Fakt ist, er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt. Und die Kinder werden älter.
Ich habe vorgeschlagen, den Unterhalt nicht notariell zu vereinbaren. Sollte es dann nicht reichen, kann ich mir die Differenz immer noch vom Jugendamt holen.

Das würde ich an seiner Stelle auch nicht machen.
Aus seiner Sicht:

Wenn er dir beim Haus entgegenkommt (und das mit der Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen ist) kannst du bei nicht Berücksichtigung des Kindesunterhaltes nach der Scheidung wieder neue Forderungen an ihn stellen.
Im schlimmsten Fall muss er doppelt zahlen: Denn normalen (höheren) Kindesunterhalt UND er hat dir das Haus günstig überlassen.

Ganz ehrlich: Wenn du schon kein Vertrauen hast lasst das Ganze einen Anwalt klären. Der Anwalt rechnet dann die Werte gegen und jeder geht mit einer fairen Vereinbarung nach Hause....

Kleiner Hinweis: Ich bin kein Anwalt, aber soweit ich weiss kannst du (als Mutter) gar nicht rechtlich bindend auf den Kindesunterhalt (bzw. auf Teile davon) verzichten. Der Kindesunterhalt gehört nämlich nicht dir (auch wenn du ihn verwaltest), sondern deinen Kindern (du selbst zahlst auch Kindesunterhalt. nur in Naturalien).

Ob und wie viel man den Hauswert dagegen rechnen kann kann dir (Überraschung) ein Anwalt sagen.

13.08.2024 14:03 • x 2 #25


B
Zitat von Alduin:
Ob und wie viel man den Hauswert dagegen rechnen kann kann dir (Überraschung) ein Anwalt sagen.

Das kann nicht rechtlich bindend gegeneinander aufgerechnet werden. Der Hauswert betrifft die Eigentümer -@Live-Laugh-Love und ihren Ex- der Kindesunterhalt steht den Kindern zu.
Zitat von Live-Laugh-Love:
Fakt ist, er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt.

Fakt ist, wenn euer Vereinbarung zustande kommt, zahlst du nicht, was ihm nach einem Gutachten zustünde.
Zitat von Live-Laugh-Love:
Sollte es dann nicht reichen, kann ich mir die Differenz immer noch vom Jugendamt holen.

Wie stellst du dir das vor? Wenn du mit eurer Vereinbarung nicht rum kommst und zum Jugendamt gehst, wird dein Ex gezwungen, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ihr könnt keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen zulasten der Steuerzahler treffen. Vielleicht wäre es wirklich besser, ihr lasst euch beide unabhängig voneinander juristisch beraten.

13.08.2024 14:13 • x 3 #26


alleswirdbesser
Zitat von Live-Laugh-Love:
Dann könnte ihm ja eigentlich recht sein, wenn den Rest das Amt zahlt

Das Amt zahlt gar nichts, außer wenn er nicht mehr zahlt.

13.08.2024 14:25 • x 5 #27


A
Zitat von Brightness2:
Das kann nicht rechtlich bindend gegeneinander aufgerechnet werden. Der Hauswert betrifft die Eigentümer -@Live-Laugh-Love und ihren Ex- der Kindesunterhalt steht den Kindern zu.

Nach dem was ich gerade unter https://www.scheidung.de/was-kann-ich-i...baren.html gelesen habe, kann man die Verteilung des Kindesunterhalt im Innenverhältnis individuell regeln.
Im Grundsatz bleibt die Aussage aber gleich: Das soll/muss ein Anwalt machen.

@Live-Laugh-Love : Ich vermute mal, dass dich die Kosten eines Anwalts abschrecken.
So hoch die Kosten auch sind, so sind diese Kosten gering im Vergleich zu den Kosten einer schmutzigen getrennten Elternschaft.
Entweder ihr (du und dein Ex) habt ein so gutes Vertrauensverhältnis, dass ihr Sachen grundsätzlich ohne Anwälte geregelt bekommt und (elterliche) Entscheidungen im beiderseitigen Einverständnis und Zustimmung getroffen werden, oder ihr solltet rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hättet ihr solch eine gute Basis würdest du keine Fragen zum Kindesunterhalt im Trennungsforum stellen.

13.08.2024 14:27 • #28


DaisyL
Glaube Kreditraten werden nicht mit eingerechnet. Sonst könnte ja auch jeder hingehen und einen Kredit nehmen...
Mein Ex (nicht verheiratet) hatte auch Kreditraten. Er musste Mindestunterhalt zahlen. Habs über einen Anwalt geklärt.
Sicher ist sicher.
Auf seinen Selbstbehalt kann man ein Auge haben
Die Zukunft bezüglich Düsseldorfer Tabelle (Alter der Kinder, evtl. Erhöhungen), aber auch bezüglich seines guten Willens bedenken.
Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber das vielleicht bedenken
Wobei ich ja damals noch selbst den Dauerauftrag für mich (KV war nicht so bewandert ) angelegt hab, mit dem Namen unseres Kindes versehen. Damit er es dann nicht ändern muss wenn er mal noch ein Kind bekommt.... er wurde nochmal Vater.

Naja würde es auf jeden Fall lieber fest machen, auch, wenn du Gefahr läufst evtl. Etwas weniger zu kriegen. Aber sicherer.

13.08.2024 14:39 • #29


M
Hallo,
Auch wenn hier der Notartermin noch aussteht-wir werden den Unterhalt nicht über den Notar regeln lassen,ebenso wie das Betreuungsmodell.
Dort wird nur stehen,daß,wie bisher auch,weiterhin das paritätische Wechselmodell praktiziert wird.
Das hat natürlich auf den Unterhalt bezogen gravierende Auswirkungen
Wir haben uns intern darauf geeinigt das anfallende Kosten geteilt werden.
Klappt bisher erstaunlich gut und nimmt viel Brisanz aus dem Thema.

13.08.2024 15:07 • x 1 #30


A


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