Brightness2
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Brightness2
Zitat von Live-Laugh-Love:Er möchte mir anbieten, beim Notar einen Kindesunterhalt i.H.v. 700Euro festlegen zu lassen.
Die Kinder sind 8 + 11.
Zitat von Live-Laugh-Love:Allerdings vertraue ich ihm auch nicht aktuell und habe Angst, er will mich verarschen.
Zitat von Live-Laugh-Love:Kann ich trotz Notarvertrag später auf mehr Unterhalt pochen, wenn es nicht reicht? Oder habe ich dann Pech?
Live-Laugh-Love
Brightness2
Zitat von Live-Laugh-Love:Er bekommt schließlich auch weniger ausgezahlt, würde er mir den Gutachter schicken müsste ich ihm locker mehr auszahlen.
Zitat von Live-Laugh-Love:Ich würde mit 700Euro zurechtkommen, das habe ich natürlich auch durchgerechnet.
Zitat von Live-Laugh-Love:Kann ich trotz Notarvertrag später auf mehr Unterhalt pochen, wenn es nicht reicht? Oder habe ich dann Pech?
Live-Laugh-Love
KlausHeinrich
Live-Laugh-Love
Alduin
Zitat von Live-Laugh-Love:Fakt ist, er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt. Und die Kinder werden älter.
Ich habe vorgeschlagen, den Unterhalt nicht notariell zu vereinbaren. Sollte es dann nicht reichen, kann ich mir die Differenz immer noch vom Jugendamt holen.
Brightness2
Zitat von Alduin:Ob und wie viel man den Hauswert dagegen rechnen kann kann dir (Überraschung) ein Anwalt sagen.
Zitat von Live-Laugh-Love:Fakt ist, er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt.
Zitat von Live-Laugh-Love:Sollte es dann nicht reichen, kann ich mir die Differenz immer noch vom Jugendamt holen.
Zitat von Live-Laugh-Love:Dann könnte ihm ja eigentlich recht sein, wenn den Rest das Amt zahlt
Alduin
Zitat von Brightness2:Das kann nicht rechtlich bindend gegeneinander aufgerechnet werden. Der Hauswert betrifft die Eigentümer -@Live-Laugh-Love und ihren Ex- der Kindesunterhalt steht den Kindern zu.
maenneken
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