Pflichtmöglkt
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Pflichtmöglkt
B747
Zitat von Anaria:onnte sich deine Frau auch davon stehlen? Du schreibst hier von oft um dann im Folgesatz gleich wieder zurückzurudern. Was davon stimmt denn nun? Du musst das nicht hier beantworten, aber vielleicht für dich selber.
Wenn mein Partner, der ohnehin schon berufsbedingt viel weg ist, sich dann auch noch oft ausklinkt wenn es ihm zu Hause zu stressig wird - und mich defacto damit noch mehr hängen lässt und alleine lässt. Ein Partner der zudem oft und gerne feiern geht, und dann immer so flirty unterwegs ist, dass es sogar den eigenen Freunden und Bekannten Gesprächsstoff liefert....
Mag sein dass du dir ja nun wirklich nicht viel dabei gedacht hast, aber so unschuldig bist du dann auch nicht, wenn deine Partnerin durch dein Verhalten Bauchgrummeln bekommt.
thegirlnextdoor
Zitat von B747:Jetzt gibt es zwar keinen Weg zurück mehr wegen dem neuen Typ
B747
Zitat von Pflichtmöglkt:Fakt bleibt: Wenn B747 auf seinem derzeitigen Job besteht, ist er auf die Kooperation der Mutter angewiesen, wenn er die Kinder regelmäßig unregelmäßig sehen will. Das hat technische Gründe. Ein Urteil zum Umgang mit den Wortlauten jedes zweite Wochenende beginnen mit Datum X, sowie jeden Mittwoch bis 18 Uhr ist vollstreckbar. Ein Urteil mit dem Ausspruch 10 Tage im Monat nach den Dienstplänen und beruflichen Möglichkeiten des Antragstellers ist nicht vollstreckbar und kann daher rein technisch gar nicht zugesprochen werden. Also wird der TE vor Gericht jedes zweite WE, die erste oder letzte Hälfte aller Ferien sowie einen festen Wochentag bekommen und damit ein riesiges Problem im Job. Selbstverständlich kann er während seiner Umgangszeiten die Kinder genauso zur Oma geben. Aber auch die Ex kann dokumentieren und wird mit einer Folgeklage auf Änderung der Umgangszeiten, weil die Kinder an durchschnittlich 5 der 10 Umgangstage ihren Vater nie zu Gesicht bekommen, vermutlich Gehör finden.
Alternative A: Sich hinsichtlich der Umgänge autark und flexibel machen und dann eben jeden Mittwoch etc. die Kinder auch wirklich sehen.
Alternative B: Gar nicht erst gegenüber der Ex aufrüsten, sondern schauen, wo man ihr entgegen kommen kann, damit sie einen an den Stellen entgegen kommt, wo sie es rechtlich gar nicht müsste. B747, Du könntest z.B. überlegen, ihr die Flexibilität abzukaufen. Wenn Geld bei Dir kein Problem darstellt, kannst Du ihr mehr Kindesunterhalt als nötig oder längeren Betreuungsunterhalt fürs jüngere Kind anbieten, wenn sie im Gegenzug die Umgangstage nach Deinen Dienstplänen mitgeht.
B747
Zitat von thegirlnextdoor:Gibt es den wirklich?
Können eure gemeinsamen Freunde das bestätigen?
thegirlnextdoor
B747
thegirlnextdoor
Zitat von B747:@thegirlnextdoor kurz vor Weihnachten knapp ne Woche vorher bin ich umgezogen... nicht wirklich lange 5 Wochen dürften das sein
B747
Zitat von thegirlnextdoor:Das ist ja wirklich noch keine Zeit... für gar nichts... Für mich las es sich in den letzten Beiträgen so als wärt ihr schon monatelang getrennt. Sagte deine Frau als du gegangen bist eigentlich irgendetwas in der Richtung, dass sie wolle dass du bleibst? Dass sie die Trennung nicht wolle - oder akzeptierte sie ...
Name
Zitat:Ist natürlich auch hart Geld als Druckmittel zu nehmen aber ich joa es gibt nun mal wenige Alternativen.
Zitat von Pflichtmöglkt:@Timeconsumption, Du scheinst die Ex des TE ja wirklich gefressen zu haben.
Warum aber gerade häufig andere Mütter die schärfsten Kritiker von Müttern sind und ihnen (in Abwesenheit und völlig unbekannt) nicht zutrauen, die eigenen Kinder einschätzen zu können, wundert mich nicht nur hier.
B747
Zitat von B747:Da hab ich wieder eher die Flucht ergriffen und mich letztlich dazu entschieden mich zu trennen.
Zitat von B747:Jetzt versuche ich endgültig mal die Eifersuchtsphasen zu sortieren! 1. Phase: Beziehungsstart bis zur Geburt unseres Großen (4 Jahre) Unsere ...
B747
Zitat von alleswirdbesser:Und je älter sie werden, desto mehr werden sie verstehen, da ist es besser sie sind jetzt außen vor und bekommen ihre Ausbrüche nicht mit. Wäre da nicht der Next...