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Kinder mit neuer Liebe bekanntmachen?

tina1955
Zitat von Knockedout:
Gegen 50:50? Seine Arbeitszeiten! Er kann die Kinder früh zB nie betreuen demzufolge auch nie ganze Tage! Außerdem brauche ich den vollen ...

AHA, Du brauchst den kompletten Unterhalt, weil Du damit rechnen und leben musst.

Dein Mann könnte sich aber auch eine Familienhilfe über das Jugendamt besorgen, die die Versorgung der Kinder in der Früh übernimmt oder eine Nanny für die Morgenstunden organisieren.

24.08.2023 10:05 • x 1 #121


N
Mir tut das gerade wirklich leid deine Träume so zerstören zu müssen aber so wie du dir das vorstellst wird das definitiv nicht funktionieren.

Ich hab vor drei Jahren mit dem Ex auch ein Haus gekauft, wir hatten es ein halbes Jahr abbezahlt mit gemeinsamem Kredit und 50/50 im Grundbuch.

Wir haben uns dann darauf geeinigt das er im Kreditvertrag bleibt bis die Frist zum Wechsel um ist, ich aber sämtliche Kosten des Hauses und den Kredit alleine abbezahle. Ausserdem bekam er von mir das wieder, was er in dem halben Jahr eingezahlt hat. Das haben wir im Grundbuch so festgeschrieben damit er seine Meinung nicht ändern oder das Haus als Druckmittel benutzen kann. Und damit er auch keine Ansprüche mehr geltend machen kann von einem Objekt was ich alleine zahle.

Das war auch das beste was ich machen konnte wie sich jetzt nach zwei Jahren heraus stellt.

24.08.2023 10:14 • x 2 #122


A


Kinder mit neuer Liebe bekanntmachen?

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K
ja klar kann er das. ich habe doch schon mit einer Anwältin gesprochen über das Haus. Das was abgezahlt ist plus Wertzuwachs ist der Zugewinn und der wird geteilt. Ob die Bank mich als alleinige KN akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten will habe ich natürlich noch nicht geprüft. Das mache ich auch nicht bevor er nicht einverstanden ist dass ich das Haus übernehme. Wozu auch? Ich habe es aber durchgerechnet. Und dass es ohne weiteren Kredit nicht geht ist mir auch klar. Ich habe zufällig auch mal als Bankkauffrau gearbeitet früher in der Kreditabteilung, ich bin also durchaus informiert und ich kann auch rechnen. Dass ich bis heute nicht im Grundbuch stehe, war aber natürlich hochgradig fahrlässig, das weiß ich selbst, das haben wir beide versäumt und somit habe ich natürlich eine schlechtere Ausgangslage als wenn ich mit drin stünde, weil ich einfach so oder so keinen rechtlichen Anspruch als Miteigentümerin habe. Nur eben auf die eheliche Wohnung während des Rests unserer Ehe und vielleicht noch einen begrenzten Zeitraum nach der Scheidung.

24.08.2023 10:19 • #123


K
Zitat von Nostraventjo:
Mir tut das gerade wirklich leid deine Träume so zerstören zu müssen aber so wie du dir das vorstellst wird das definitiv nicht funktionieren. Ich hab vor drei Jahren mit dem Ex auch ein Haus gekauft, wir hatten es ein halbes Jahr abbezahlt mit gemeinsamem Kredit und 50/50 im Grundbuch. Wir haben uns dann darauf ...

Also habt ihr schon damit gerechnet, dass es zur Trennung kommt? Gut wäre es wohl auch für mich gewesen.

24.08.2023 10:22 • x 1 #124


N
Zitat von Knockedout:
Also habt ihr schon damit gerechnet, dass es zur Trennung kommt? Gut wäre es wohl auch für mich gewesen.

Nein wir haben nicht damit gerechnet.

Das macht man generell so, das man ins Grundbuch eingetragen wird wenn man gemeinsam einen Kredit aufnimmt für ein Haus oder Grundstück. Ich möchte ja nicht gemein sein, aber da kommt einem schon fast der Gedanke das dein Ex bereits eine Trennung im Kopf hatte wenn er sich nicht darum gekümmert hat das du mit ins Grundbuch kommst und es in Ordnung fand dich trotzdem haftbar zu machen.

24.08.2023 10:26 • x 1 #125


tina1955
@Knockedout, damit rechnet wohl kein Mensch im Voraus , wenn man sich ein Haus kauft.
Aber es ist logisch, dass man beim Kauf einer Immobilie auch gemeinsam im Grundbuch steht, spätestens bei einer Haftung.
Allein der Gedanke, was passiert, wenn ein Ernstfall eintreten sollte, würde niemanden ruhig schlafen lassen. Deswegen verstehe ich nicht, wie gerade Du als Bankkauffrau diese Wichtigkeit vergessen hast.

24.08.2023 10:27 • x 1 #126


N
Zitat von Knockedout:
ja klar kann er das. ich habe doch schon mit einer Anwältin gesprochen über das Haus. Das was abgezahlt ist plus Wertzuwachs ist der Zugewinn und der wird geteilt. Ob die Bank mich als alleinige KN akzeptiert oder zusätzliche Sicherheiten will habe ich natürlich noch nicht geprüft. Das mache ich auch nicht bevor ...

Dafür das du in einer Kreditabteilung gearbeitet haben sollst wundere ich mich sehr über deine Unwissenheit.... und deine Fahrlässigkeit.

24.08.2023 10:27 • x 1 #127


DieSeherin
Zitat von Knockedout:
Also habt ihr schon damit gerechnet, dass es zur Trennung kommt?

ich bitte dich, sowas macht man doch aus purer vernunft und nicht in weiser voraussicht, dass das eh nix wird. genau wie eheverträge bei bestimmten konstellationen.

24.08.2023 10:28 • x 1 #128


tina1955
@Nostraventjo, naja, er war vielleicht froh, dass sie es vergessen hat.
Wie kann man nur mit so wichtigen Dingen, die eine Existenz gefährden können, so larifari umgehen?

24.08.2023 10:29 • x 1 #129


Vilya
Zitat von Knockedout:
Ich will es ja gerne klären aber er will sich auf keine Diskussion einlassen! Bezüglich des Hauses. Er beharrt darauf dass ich verschwinden ...

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

24.08.2023 10:31 • x 1 #130


DieSeherin
nun gut, dieses kind ist in den brunnen gefallen.

jetzt würde ich eher versuchen, mich auf wirklich machbare modelle zu fokussieren und nicht darauf, dass das modell, was ich unbedingt durchsetzen will auch gut für alle beteiligten ist.

24.08.2023 10:32 • x 1 #131


N
Zitat von tina1955:
@Nostraventjo, naja, er war vielleicht froh, dass sie es vergessen hat. Wie kann man nur mit so wichtigen Dingen, die eine Existenz gefährden ...

Ich weiß es nicht. Wenn dem aber schon so ist dann sollte man wenigstens einsehen das man kein Anrecht hat und ausziehen um des Seelenfriedens der Kinder Willen die ja nunmehr wieder die Nachlässigkeit der Eltern ausbaden müssen.

24.08.2023 10:34 • x 1 #132


B
Zitat von Knockedout:
Außerdem brauche ich den vollen Unterhalt.

Wie soll das in den nächsten 1-2 Jahren funktionieren, wenn die beiden großen Burschen 18 sind und sie ihren Unterhalt direkt auf ihr Bankkonto erhalten? Dann wirst auch du barunterhaltspflichtig.

24.08.2023 10:44 • x 1 #133


DieSeherin
Zitat von Brightness2:
Dann wirst auch du barunterhaltspflichtig.

nur wenn die kinder nicht mehr im haushalt leben.

24.08.2023 10:48 • #134


Finkenart
Die Frage Ist, war die Immobilie im Besitz des Ehemannes und wurden Kredite nur zur Renovierung oder Anbauten gemeinsam aufgenommen, oder wurde das Anwesen insgesamt gemeinsam gekauft?
Du solltest bedenken, dass du mit 4 Kindern nicht nur Kleingeld zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs in der Schatulle haben musst.
Dazu gehört neben Nahrung und Kleidung, eben auch Reisen, Festnetz- und Mobilausgaben, Versicherungen, Strom- Abwassergebühren, usw., usw,.
Da du für Minderjährige mit verantwortlich bist, solltest du ein sehr genaues Finanzierungskonzept ausarbeiten, das dich nicht würgt und einen leeren Tisch bereitet, um den 4 Menschen sitzen, die, wir haben Hunger, rufen.
Wenn man allein ist, kann man vieles, auch zeitlich begrenzte unmenschliche Einschränkungen aushalten, aber 4 Kindern ist das nicht zuzumuten.

24.08.2023 10:50 • x 2 #135


A


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