Hola15
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Zitat von Chrome:Wenn die Kinder im Grundbuch stehen, dann verlange eine Auszahlung, sie sind so gut wie erwachsen, aber ich Frage mich, wieso stehen die Kinder im Grundbuch? Die haben da absolut gar kein Recht drauf, wer denkt sich so etwas aus? Ist doch klar dass es so zu ärger kommt.
Zitat von Florentine:Wenn du schreibst, dass ihr alle Einzeltherapien hattet, verstehe ich das richtig, dass ihr nie damit mit einem Profi mal an einem Tisch gesessen habt (z.B. Trauerbegleitung)?
Zitat von FrauDrachin:Da kann ich helfen. Vielleicht etwas weniger Überheblichkeit, wenn man keine Ahnung hat. Wenn jemand ohne Testament stirbt, tritt die Gesetzliche Erbfolge in Kraft. D.h. von dem Vermögen des Verstorbenen gehen 50% an die Ehefrau, und 50% (jeweils 25% pro Kind) an die KInder. Jetzt ist die Frage, wer vorher wie im ...
Blattfee
Zitat von Mellely:ich glaube fast ja, weil sie eh der Meinung sind, das mir sein Tod nichts ausmacht
Yoffi
Zitat von Kleeblatt99:Grundbuch Eintrag vor Todesfall, gute Vorsorge. Kann,muss nicht, aber kann auch ein Anzeichen für Planung sein. Es gibt viele Anzeichen die man ...
Ella
Zitat von AMS2:Sie hat aber versucht die Eigentumswohnung zu verkaufen, trotz dessen.
War dumm, wenn man nicht weiß wer im Grundbuch alles steht.
Multiversum
Zitat von AMS2:Dann schreib doch keinen Mist - oder verschwende mit deinen Kommentaren nicht die Zeit anderer!
Sie hat aber versucht die Eigentumswohnung zu verkaufen, trotz dessen.
War dumm, wenn man nicht weiß wer im Grundbuch alles steht.
Brightness2
Zitat von Kleeblatt99:Liebe TE, du kannst für deine Töchter Akteneinsicht beantragen und beim Anwalt hinterlegen lassen, falls deine Töchter irgendwann wissen wollen, wie genau es passiert ist und was genauere Umstände waren. Sie werden Fragen haben
Zitat von Woelkeline:Es ist sicher schwierig, eine Balance zu finde zwischen Rücksichtnahme und Klarstellung, dass du dich nicht erpressen lässt.
Zitat von VictoriaSiempre:Jeder Mensch trauert anders. Deshalb verbindet ein gemeinsamer Verlust nicht automatisch, oft spaltet er auch.
Zitat von Multiversum:mich mit den Töchtern zu vertragen !
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg !
Blattfee
Zitat von Brightness2:Die älteste Tochter ist 23, da kann nur sie für sich Anträge stellen, die 17-Jährige kann dies in spätestens einem Jahr mit Volljährigkeit auch.
Alduin
Zitat von FrauDrachin:Einfach verkaufen z.B., oder eine Auszahlung verlangen (wie soll das bitte gehen?) wird das Amt nicht zulassen.
Alduin
Zitat von Sliderman:Vollkommen richtig!
Umgehen kann man das nur mit einem Berliner Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst ihren Anspruch geltend machen können, wenn beide Elternteile verstorben sind.
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