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Kinder hassen neuen Partner

Hola15
Ich lese es so, dass ihr alle in Not seid.

Aber jeder sich alleine in seiner Not fühlt, bzw. alleine gelassen fühlt.

Auf mich macht es den Anschein, dass deine Mädels den Eindruck gewonnen haben, dir ginge es gut bzw. besser nach ihrem Vater und du würdest das Leben jetzt so richtig genießen wollen. Evtl auch mit dem Gedanken auf Kosten des Lebens ihres Vaters - mit einem Mann der schon vorher bekannt war und nach recht kurzer Zeit,
Während sie trauern und sich in ihrer Trauer allein gelassen fühlen - ihr nicht in einer gemeinsamen Trauer und Schmerz verbunden seid.

So interpretiere ich auch die Aussage du wärst als Mutter mitgestorben. Überspitzt ausgedrückt, du lässt deine Vergangenheit, eure Familie und auch sie hinter dir, während sie mit ihrer Trauer und ihrem Schmerz zurückbleiben. Auch wenn du den äußeren Rahmen hältst- aber innerlich nicht mehr.

Du liest dich auch anfangs so. Die Versagungen der Vergangenheit nun etwas überkompensierend und mit - überzeichnet ausgedrückt - „Luxusproblemen“.

Das es für dich anscheinend eine Flucht ist, wie es dir wirklich geht, das du in ihm deinen Halt suchst- wissen das deine Mädels?

Was weißt du von den Gefühlen deiner Töchter? Kannst/könntest du sie verstehen und halten auch wenn sie irrational erscheinen?

Gerade das Thema Schuld ist bei Todesfällen und insbesondere bei dieser Art fast immer präsent und fast immer irrational. Aber da und es braucht seinen Platz.

Das Thema Loyalität wurde hier im threat mit „nur loyal“ abgetan. Loyalität zu Eltern ist nicht „nur“, Loyalität ist wahnsinnig wirkmächtig. Soviel kann ich aus 20 Jahre Arbeit in der stationären Jugendhilfe eindeutig sagen. Egal ob rational/ irrational, gesund oder ungesund - es ist da und kann nicht einfach mit einem „nur“ abgetan werden. Auch das braucht seinen Raum. Die Geister die in die Flasche gesperrt werden gären dort drin und werden nur immer größer und mächtiger. Und anscheinend spalten sie euch schon enorm.

An dieser Stelle mit Trotz und Widerstand zu reagieren treibt euch nur immer weiter voneinander fort und macht jeden immer einsamer.

Ich finde auch nicht, dass man mit 15 und auch nicht unbedingt mit 21 Jahren so „erwachsen“ ist, mit den ganzen Themen gut umgehen zu können. Nicht mal mit „normalen“ Todesfällen von Eltern.

Und was es heißt Verantwortung für Kinder zu haben und deshalb evtl in einer unglücklichen Ehe zu lange zu bleiben - was es für den Elternteil wirklich bedeutet und er sich (zu recht) auch ein glückliches Leben wünscht- auch das können sie mE nach, noch nicht wirklich erfassen. Das muss man erfahren und erleben.

Ich wünsche euch, dass ihr euch wieder aneinander annähert. Das ihr euch zeigt. Dass ihr euch seht, zumindest du deine Kinder, falls sie es andersrum derzeit noch nicht können. Dass es einen Weg gibt dies auch mit externer Unterstützung ZUSAMMEN aufzuarbeiten, insbesondere für dich als Hilfe die Gefühle deiner Kinder halten zu können.

Ihr habt einen großen Schicksalschlag erlebt. Dafür kann keiner von euch etwas. Am allerwenigsten die Mädels die sich ihren Vater nicht aussuchen konnten. Sie haben/hatten nur diesen.
Es tut mir für euch alle leid, durch diese schwere Zeit gehen zu müssen. Man kann sich seine Herausforderungen leider nicht immer aussuchen. Aber man sollte sich diesen stellen.

Alles Gute für euch!

11.06.2024 08:32 • x 14 #166


FrauDrachin
Zitat von Chrome:
Wenn die Kinder im Grundbuch stehen, dann verlange eine Auszahlung, sie sind so gut wie erwachsen, aber ich Frage mich, wieso stehen die Kinder im Grundbuch? Die haben da absolut gar kein Recht drauf, wer denkt sich so etwas aus? Ist doch klar dass es so zu ärger kommt.

Da kann ich helfen. Vielleicht etwas weniger Überheblichkeit, wenn man keine Ahnung hat.

Wenn jemand ohne Testament stirbt, tritt die Gesetzliche Erbfolge in Kraft. D.h. von dem Vermögen des Verstorbenen gehen 50% an die Ehefrau, und 50% (jeweils 25% pro Kind) an die KInder.
Jetzt ist die Frage, wer vorher wie im Grundbuch stand... Also wird vermutlich den Kindern zusammen 50% (wenn der Mann Alleineigentümer war) oder 25% (wenn Mellely zur Hälfte mit im Grundbuch stand) gehören.
Da in den seltensten Fällen so viel Geld da sein wird dass entweder die Kinder oder die Ehefrau aus dem anderen Vermögen ausbezahlt werden können, wird es so kommen, dass die Kinder im Grundbuch stehen. Ich kenne einen Fall, wo eine minderjährige Tochter Miteigentümerin einer Firma ist. Das kann im Fall der Fälle doof werden!
Im Übrigen bekommen minderjährige Kinder in solchen Fällen eine Beistandschaft vom Jugendamt, so dass die Mutter auch nur in sehr engen Grenzen über das Vermögen des Kindes bestimmen kann, bzw. schon in der Gestaltung der Erbauseinandersetzung eingeschränkt ist. Einfach verkaufen z.B., oder eine Auszahlung verlangen (wie soll das bitte gehen?) wird das Amt nicht zulassen.

11.06.2024 08:32 • x 9 #167


A


Kinder hassen neuen Partner

x 3


VictoriaSiempre
Zitat von Florentine:
Wenn du schreibst, dass ihr alle Einzeltherapien hattet, verstehe ich das richtig, dass ihr nie damit mit einem Profi mal an einem Tisch gesessen habt (z.B. Trauerbegleitung)?

Es ist sehr schade, dass damals die Chance verpasst wurde, gemeinsam in Gespräche zu gehen. So wichtig die Einzeltherapien sicher waren - es wäre wohl genauso wichtig gewesen, zu Dritt unter moderierter Leitung einer Fachfrau/eines Fachmannes über diesen Verlust zu sprechen; und das nicht nur einmal. Wurde Euch das niemals vorgeschlagen?

Jeder Mensch trauert anders. Deshalb verbindet ein gemeinsamer Verlust nicht automatisch, oft spaltet er auch. Das erlebt man häufig bei Eltern, die ein Kind verlieren.

11.06.2024 08:58 • x 2 #168


Sliderman
Zitat von FrauDrachin:
Da kann ich helfen. Vielleicht etwas weniger Überheblichkeit, wenn man keine Ahnung hat. Wenn jemand ohne Testament stirbt, tritt die Gesetzliche Erbfolge in Kraft. D.h. von dem Vermögen des Verstorbenen gehen 50% an die Ehefrau, und 50% (jeweils 25% pro Kind) an die KInder. Jetzt ist die Frage, wer vorher wie im ...

Vollkommen richtig!
Umgehen kann man das nur mit einem Berliner Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst ihren Anspruch geltend machen können, wenn beide Elternteile verstorben sind.

11.06.2024 09:03 • x 2 #169


B
Grundbuch Eintrag vor Todesfall, gute Vorsorge.
Kann,muss nicht, aber kann auch ein Anzeichen für Planung sein.

Es gibt viele Anzeichen die man deuten kann. Vom verschenken der Sachen im Vorfeld, bis hin zu Äußerungen. Aber am besten ist REDEN und sich Hilfe holen.
Wissen tut es nur der jenige, der nicht mehr da ist.

Wir stellen alle viele Fragen, möchte verstehen, helfen und aufdröseln.

Aber hilft das der TE, möchte Sie das?
Hier wurden wichtige Fragen NICHT beantwortet von der TE. Sie wird Ihre Gründe haben.

Nicht Wir werden das Lösen, was zwischen den Töchtern, der Mutter und dem anderen Mann an Problemen da ist.
Einzig die TE als Mutter der Kinder, wird wissen wie es wirklich gewesen ist und wie Sie damit klar kommen kann, alle unter einen Hut zu bekommen.

Hier sind viele Ideen gekommen, Anregungen, eigene Berichte von Selbst Betroffenen. Einige haben vom Todesfall eines Elternteils berichtet, wie Kinder sich damit fühlen und was ein neuer Partner anrichtet, wenn viel zu schnell dazu kommt.

Fakt ist, die beiden Mädels haben Wut, drohen mit Kontaktabbruch.
Bruch, das Wort beschreibt es ganz deutlich. Es gibt ein Bruch zwischen Ihnen und Ihrer Mutter. Der Vater ist nicht zugegen, aber die Mutter. Die sitzt jetzt quasi auf der Anklagebank.

Wie schnell der neue Partner wirklich da war und wie das ganze den Mädels eröffnert wurde, das wissen nur die beiden Mädels und Ihre Mutter.

Trennung vom Kindsvater, Suizid des Kindsvaters, neuer Partner, wen wundert das es Probleme gibt? Das ist ein Tempo, viel zu schnell, um es verarbeiten zu können.

Ein neuer Partner hat gleichzeitig die Funktion die trauer nicht im Vollen spühren zu müssen. In etwa, wie Depressive, neue verliebtheit nutzen, um sich lebendig zu fühlen, oder der Süchtige sich Dro. als Betäubung zufügt.

Früher oder später kommen die Themen hoch.
Der Bruch ist da.
Für die beiden Mädels wünsche ich, dass Sie nicht auf die schiefe Bahn geraten und Ihren Papa in guter Erinnerung behalten können und wenn Fragen da sind, so viele Fragen wie möglich EHRLICH beantwortet bekommen.
@Mellely
(Liebe TE, du kannst für deine Töchter Akteneinsicht beantragen und beim Anwalt hinterlegen lassen, falls deine Töchter irgendwann wissen wollen, wie genau es passiert ist und was genauere Umstände waren. Sie werden Fragen haben)

Der TE und Ihren Kindern wünsche ich alles erdenklich gute, Kraft und Geduld.

11.06.2024 09:56 • x 6 #170


MissLilly
Zitat von Mellely:
ich glaube fast ja, weil sie eh der Meinung sind, das mir sein Tod nichts ausmacht

Das der Tod deines Mannes dir sehr wohl was ausmacht, kann man hier ziemlich deutlich nachlesen we ich finde. Die Frage ist halt nur WAS genau es dir ausmacht?! Ich meine ganz abgesehen von den daraus resultierenden Beeinträchtigungen in Bezug auf dein neues Liebesleben. Vielleicht ist es mal an der Zeit genau darüber mit deinen Töchtern zu sprechen?

11.06.2024 10:32 • #171


Y
Zitat von Kleeblatt99:
Grundbuch Eintrag vor Todesfall, gute Vorsorge. Kann,muss nicht, aber kann auch ein Anzeichen für Planung sein. Es gibt viele Anzeichen die man ...

11.06.2024 11:06 • x 2 #172


E
Zitat von AMS2:
Sie hat aber versucht die Eigentumswohnung zu verkaufen, trotz dessen.
War dumm, wenn man nicht weiß wer im Grundbuch alles steht.

So langsam überschreitest du eine Grenze meiner Meinung nach. Deine Aussagen widersprechen die Fakten und bei mir entsteht der Eindruck, du schlägst wild um dich und das ziemlich wahllos.

11.06.2024 11:32 • x 2 #173


M
Egal was bis jetzt an absichtlichen gegenseitigen Verletzungen passiert ist
und falsch gemacht wurde! -Ich würde alles daran setzen und versuchen,
mich mit den Töchtern zu vertragen !
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg !
Nicht selten folgen einem schweren Schicksalsschlag
weitere schwere Schicksalsschläge, und alles geht den Bach runter und zerbricht.
Lass' es nicht so weit kommen @Mellely !
Rette alles, was zu retten ist!
#Schadensbegrenzung

11.06.2024 11:38 • x 2 #174


FrauDrachin
Zitat von AMS2:
Dann schreib doch keinen Mist - oder verschwende mit deinen Kommentaren nicht die Zeit anderer!
Sie hat aber versucht die Eigentumswohnung zu verkaufen, trotz dessen.
War dumm, wenn man nicht weiß wer im Grundbuch alles steht.

Die hier ins Kraut schießenden Spekulationen nerven gewaltig.
Meines wissens hat mellely nie geschrieben, dass sie versucht hätte, die Wohnung zu verkaufen.
Noch hat sie sich, was sie auch absolut nicht muss, dazu geäußert, wie es dazu kam, dass die Töchter im Grundbuch stehen. Eine absolut plausible und dem üblichen Vorgehen entsprechende Möglichkeit habe ich genannt.
Dass sie nicht wusste, wer im Grundbuch stand, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Woher kommt diese wilde Vermutung?
Trotzdem werden hier aufgrund dieser Spekulationen irgendwelche Schlüsse gezogen.
Das ist beim Ernst des Themas schon beinahe Fahrlässig.

11.06.2024 12:15 • x 8 #175


B
Ich sehe die Grundbucheinträge der Töchter als völlig normal an und wundere mich über die Verwunderung darüber. Es ist durchaus üblich, dass Eltern im gemeinschaftlichen Testament verfügen, dass im Todesfall insbesondere Immobilien an die Kinder gehen und der überlebende Elternteil ein Nießbrauch für den vererbten Anteil eingeräumt wird. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft, die Früchte aus dem Erbe fallen dem überlebenden Partner zu, er darf alles damit tun, nur nicht verkaufen. Auch ohne Testament entsteht eine solche Erbengemeinschaft aus überlebendem Partner und Kindern mit dazu gehörenden Grundbucheinträgen.
Zitat von Kleeblatt99:
Liebe TE, du kannst für deine Töchter Akteneinsicht beantragen und beim Anwalt hinterlegen lassen, falls deine Töchter irgendwann wissen wollen, wie genau es passiert ist und was genauere Umstände waren. Sie werden Fragen haben

Die älteste Tochter ist 23, da kann nur sie für sich Anträge stellen, die 17-Jährige kann dies in spätestens einem Jahr mit Volljährigkeit auch.
Zitat von Woelkeline:
Es ist sicher schwierig, eine Balance zu finde zwischen Rücksichtnahme und Klarstellung, dass du dich nicht erpressen lässt.

Genau darin scheint auch sehr viel Zündstoff zu liegen. Ich lese die TE auf der verzweifelten Suche nach gangbaren Wegen, ohne sich selbst und ihr Leben aufgeben zu müssen.
Zitat von VictoriaSiempre:
Jeder Mensch trauert anders. Deshalb verbindet ein gemeinsamer Verlust nicht automatisch, oft spaltet er auch.

Wenn sich hier im Forum schon Menschen zu Richtern aufschwingen und ganz klare Schuldzuweisungen zum Besten geben, möchte ich nicht wissen, welche Verletzungen die TE davon getragen hat, weil sie es gewagt hat, sich von ihrem Mann zu trennen. Der sich dann umgebracht und seine Familie in tiefer Verzweiflung und Schmerz zurück gelassen hat. Wenn dann die TE als Schuldige klar ausgemacht wird, kann das eigentlich nur in Richtung Spaltung führen.
Zitat von Multiversum:
mich mit den Töchtern zu vertragen !
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg !

Das setzt den Willen und die Kompromissbereitschaft der Töchter voraus. Vielleicht ist es jetzt gerade noch nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Auch die TE hat ein Recht auf ihr Leben. Auf Glücklichsein. Auf ihr Zuhause. Auch ihr Leben ist endlich. Und wenn die erwachsene Tochter Hilfe verweigert, um das familiäre Drama zu verarbeiten und stattdessen der Mutter Verhaltensregeln auferlegt, soll @Mellely verzichten? Nö, oder?

11.06.2024 12:22 • x 9 #176


Libellenfrau
Ich finde es sehr schade, dass die Grundbuchsituation so viel Beachtung findet, und sogar vor Schuldzuweisungen nicht haltgemacht wird. Anstatt @Mellely Mut zuzusprechen und Vorschläge zu machen, was sie vielleicht tun könnte, um allen möglichst gerecht zu werden.

11.06.2024 12:36 • x 8 #177


B
Zitat von Brightness2:
Die älteste Tochter ist 23, da kann nur sie für sich Anträge stellen, die 17-Jährige kann dies in spätestens einem Jahr mit Volljährigkeit auch.

Was ist das für ein Einwand?
Die Akte bleibt die gleiche, egal wer diese beantragt. Für alles gibt es fristen. Es war ein Hinweis, was Sie als Mutter tun kann.

Nach Zehn Jahre ist es gelöscht liebe Brightness.
Hinzu kommt, nicht automatisch, weil man Familie ist ,bekommt man Akteneinsicht.

Ich habe auch keine lust mich über meinen Tipp hinaus zu erklären.

FÜR Ihre Töchter, nicht IM Namen Ihrer Töchter.

11.06.2024 12:55 • #178


A
Zitat von FrauDrachin:
Einfach verkaufen z.B., oder eine Auszahlung verlangen (wie soll das bitte gehen?) wird das Amt nicht zulassen.

Geht schon:
Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.
Stehen dem keine gewichtigen Gründe entgegen, wird die Wohnung/das Haus zwangsversteigert.

Gewichtige Gründe können z.B. das Wohl eines Kindes sein. Wäre hier sicherlich zu berücksichtigen und würde einem Verkauf entgegenstehen.

Sobald die Kinder aber volljährig und selbstständig lebensfähig sind (Ausbildung abgeschlossen bzw. Mutter nicht mehr unterhaltspflichtig) wäre das sicherlich eine Option.

Die Nachteile sind aber genauso gewichtig: Zum einen wird bei einer Teilungsversteigerung bzw. allgemein bei Zwangsversteigerungen häufig ein wesentlich schlechterer Preis erzielt als auf dem freien Markt. Man verliert also Geld.

Zum Anderen wäre die TE bei ihren Kindern dann wohl endgültig Persona Non Grata. Aus meiner Sicht auch zurecht, wenn man den Streit so eskalieren lässt.

Generell rate ich jeden der Friss oder stirb-Anhänger (in Bezug auf die Kinder) hier zu mehr Empathie und strategischer Voraussicht.
Wenn die TE jetzt, wie hier vorgeschlagen, die Konfrontation sucht wird sie von ihren Kindern nicht mehr sehr viel haben.
Wenn sie das in Kauf nehmen will: ok. Wundern muss sie sich aber nicht.
Genauso wenig wie die TE sich vorschreiben lassen muss wer ihr Lebenspartner wird müssen sich die Töchter vorschreiben lassen ob SIE in IHREM Leben den Lebenspartner der TE akzeptieren. Gelebter Egoismus gilt für beide Seiten....

11.06.2024 13:01 • x 3 #179


A
Zitat von Sliderman:
Vollkommen richtig!
Umgehen kann man das nur mit einem Berliner Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst ihren Anspruch geltend machen können, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Das funktioniert aber nur, solange die Kinder nicht ihren Pflichtanteil verlangen.....

11.06.2024 13:07 • #180


A


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