Zitat von Löwe80:Da ich mit meinen noch so tollen Mann nicht sprechen kann und möchte habe ich dankend auf dieses Gespräch verzichtet.
Die weiteren Gründe, warum Dein Ex die Unterschrift verweigert, hast Du leider nicht ausgeführt. Also entweder will er Dich über die Verweigerung schlicht ärgern oder es sind noch weitere Dinge, die ihn davon abhalten. Daher eben meine Frage, ob er dadurch Nachteile in Kauf nehmen muss.
Ganz grundsätzlich ist es sein gutes Recht, in Dingen rund um das Kind eine eigene Meinung zu haben - ob die gut oder schlecht ist, ist ja eine andere Sache. Da Du ihm diese eigene Meinung nicht verbieren kannst, muss ein Kompromiss her und um eben zu einem Kompromiss zu kommen, muss man miteinander reden.
Wenn Du also aus persönlichen Gründen grundsätzlich so ein vermitteltes Gespräch beim Jugendamt ablehnst und Dich auf den Standpunkt stellst, dass Du alleine über das Kind entscheiden darfst, es hier aber um vermutlich einen nicht unwichtigen Arztbesuch handelt,
dann ist Deine ablehnende Handlung in diesem Moment für oder gegen das Kindeswohl?
Ich hoffe Du verstehst, dass es dabei nicht um Schuld geht, sondern, wie Du es ja selber ausführst, um das Kindeswohl. Und dazu solltest Du, ist meine Meinung, auch Deinen eigenen Anteil leisten und nicht blockieren. Das wäre der erste Schritt.
Sollte er blocken, kann man immer noch weitersehen.
07.02.2019 10:42 •
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