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Keine Reaktion mehr von ihm Affäre

alleswirdbesser
Zitat von carlos7:
Wenn du das wolltest, würdest du Unterhalt beantragen! Dir ist aber offensichtlich der Schutz seiner Ehe wichtiger als das Wohl deines Kindes. Der ...

Mein Danke war ein Tippfehler

Es kommt immer auf die Situation an und nicht immer ist es verantwortungslos keinen Unterhalt zu beantragen. Im Falle der TE würde ich das auch tun, allerdings muss sie stark genug sein, denn es wird sicher eine mächtige Aufregung seinerseits geben. Und wenn die EF ihn rauswirft, muss sie auch stark genug sein diesen Lover nicht aufzusammeln. So stark ist Frau nun nicht immer, sie muss sich sammeln und gegen alles wappnen.

19.07.2024 12:23 • x 2 #46


A
Zitat von Mucki-:
Ich möchte auch nichts von ihm haben weil ich mich ja dafür entschieden habe sie zu behalten und er es nicht wollte. So ist mein Denken …. Ich komm klar auch ohne seine finanzielle Unterstützung.

Ich bin jetzt mal der Ar.... hier: Das ist ziemlich egoistisch von dir.

Die finanzielle Unterstützung bzw. der Unterhalt ist nicht für dich gedacht, sondern für dein Kind.
Du forderst das nicht für dich ein....
Das du grundsätzlich klar kommst ist schön, ändert aber nichts daran, dass es deinem Kind sicherlich besser gehen würde wenn du etwas finanzielle entlastung bekommst.

Das er das Kind nicht wollte und deswegen nichts zahlen muss ist zwar nett gemeint (aus seiner Perspektive), aber meiner Meinung nach falsch und unmoralisch.
Jeder Mann weiß was Verhütung bedeutet und jeder Mann kann sich um Verhütung kümmern. Gerne auch in mehrfacher Hinsicht.
Wenn das Kond. kaputt geht ist das zwar Pech, aber keine Entschuldigung sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Wer S. hat muss auch die Konsequenzen tragen.

19.07.2024 12:28 • x 4 #47


A


Keine Reaktion mehr von ihm Affäre

x 3


alleswirdbesser
Zitat von Mucki-:
Weil er mir vorher so Sachen sagte wie … Ich liebe dich …. Ich will mein Leben mit dir verbringen…. Ohne dich kann ich nicht mehr…

Hätte er dich anders für eine Affäre gewinnen können? So viele Frauen fallen darauf ein… Klar sorgen die Hormone auch für Hochgefühle, aber was diese wert sind, hast du erlebt, als du schwanger wurdest.
Zitat von Mucki-:
Wir hatten auch vor uns noch weiter zu treffen

Hat es dich denn gar nicht abgeschreckt wie er mit dir und der Schwangerschaft umgegangen ist? Er war sicher für alles bereit, um dich im Griff zu haben, fern von der Familie zu halten und keinen Unterhalt zu bezahlen. Also hat er wohl weiterhin Liebe geschworen?

Kauf ihm das nicht ab, beantrage Unterhalt für dein Kind und bleib bitte ganz stark, sollte er nach dem Rauswurf bei dir unterkommen wollen. Die Liebesschwure, die dann kommen werden, würden genauso so einem Zweck dienen, er ist da nun mal sehr gewieft.

19.07.2024 12:30 • x 3 #48


Heloise
Zitat von Mucki-:
Ich habe es im Anfangstext vergessen zu schreiben das die kleine mittlerweile schon 1 1/2 Jahre alt ist. Tut mir leid. Er hat keinerlei Kontakt zu ...

Nur mal so: Der Unterhalt steht DEM KIND zu! Egal, ob Du den „brauchst“ oder nicht. Wenn nicht, dann spare es! Du kannst nicht im Namen des Kindes verzichten. Du machst dich an deinem Kind schuldig! Irgendwann kannst es nicht mehr alleine stemmen, wenn Ausbildung etckommt!
Und warum möchtest du diesen „Saubermann“ eigentlich schonen?

19.07.2024 12:30 • x 1 #49


A
Zitat von Mucki-:
Weil er mir einfach viel bedeutet ABER ich weiß auch das ich da nie gegen ankommen würde so ist es einfach. Schwer das zu akzeptieren!

Aber überlege doch mal, wie er sich verhält, wie er sich auch gegenüber seiner Frau verhält. Welche Bedeutung soll er denn da in dir auslösen? Das dir die schönen Momente gerade noch rumschwirren, kann ich nachvollziehen. Aber das hier und jetzt ist doch Beweis genug, dass er deine Zuneigung nicht verdient hat. Ihm ist sogar euer Kind egal.
Zitat von VictoriaSiempre:
Momentan will er seine Ehe retten und Du fällst dabei hinten runter. Geh mal davon aus, dass er seiner Frau sonstwas erzählen und Dich dabei nicht im besten Licht darstellen wird.

Richtig. Die EF muss wieder so beruhigt werden, dass er danach wieder ruhig weiter machen kann. Die AF wird derweil geparkt.

Das kann er nur so lange, wie beide darauf warten, dass er agiert und nicht sie selbst. Vielleicht ist die Ehe ja schon länger nicht mehr schön, gut, dann muss man dies angehen. Allerdings finde ich, hat er dir, liebe Mucki, gezeigt, wie er tickt und das ist alles andere als schön.

19.07.2024 13:04 • #50


A
Zitat von Heffalump:
Angenommen, dein Kind fordert das ihm zustehende Kindergeld an seinem 18ten Geburtstag ein, müsste er einen Kredit aufnehmen um dies zu begleichen

Das geht nicht. Unterhalt unterliegt auch der Verjährung. Man müsste regelmäßig einen Titel erwirken.

19.07.2024 13:07 • x 1 #51


Felinchen
Ich muss ehrlich gestehen, ich bin bei der Stelle abtreiben-besaufen-Pille nehmen mal kurz auf dein Profil um zu schauen wie alt du bist und wie alt dementsprechend der KV sein könnte. Ehrlich ich bin fassungslos. Wie kann ein Mann so etwas so ausdrücken? Ganz ehrlich ich bin auch fassungslos dass du dich weiterhin mit ihm abgegeben hast und ihn sogar etwas …naja schützt ?

Okay, Kind zur Welt bringen, Unterhalt einklagen, bzw Unterhaltsvorschuss, wenn du nicht über die Runden kommst Bürgergeld. Prozesskostenbeihilfe beantragen. Anwalt suchen.

Und zu dir mal selbst einen Gefallen und denk über dauerhafte Verhütung nach. Zu 50 Prozent hast du dir die Suppe selber eingebrockt, was natürlich nicht sein Verhalten rechtfertigt. Aber 2 Jahre als Affäre hingehalten zu werden und dann zu glauben er freut sich über das Bsby….nun ja das war vielleicht etwas leichtgläubig. Weißt du Worte sind nichts, erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist. Taten sprechen die Wahrheit und demnach ist das wohl das Allerletzte was er sich da geleistet hat.

19.07.2024 13:07 • x 1 #52


A
Zitat von Sitamun:
Ich finde nicht gut, dass du deinem Kind auch noch den Unterhalt, der ihm zusteht, vorenthalten hast.

Das ist wirklich interessant, wie man auf eine solche Meinung kommt. Sie ist nicht nachvollziehbar. Da klingt so, als wenn sie ihn einfach mal anschreiben muss und schwubs, zahlt er. Unterhaltseinforderungen sind anstrengend und meisten nur mithilfe des Jugendamtes lösbar. Unterhaltszahlungen müssen rückwirkend (!) eingeklagt werden. Die dann laufenden Unterhaltszahlungen, die wieder nicht bezahlt werden, müssen erneut geltend gemacht werden, usw. usf. Also wäre ich mal hier nicht so harsch unterwegs.
Zitat von RoscSchiller23:
Das wichtigste in der Sache sollte primär sein: was ist das Beste für Dein Kind? Nur darum geht es und daran muss alles gemessen werden.

Genau das. Wenn sie die Einforderung der Unterhaltszahlungen seelisch so mitnimmt, hat das Kind eine völlig fertige Mutter. Wem ist da genützt. Vom Jugendamt kann sie auch eine Pauschalzahlung bekommen und die klagen diese wiederum vom Vater ein. Es ist aber nicht das, was ihr womöglich aufgrund seines Einkommens zusteht. Hinzu kommt, dass er weiteren 3 Personen unterhaltspflichtig ist. Da ist dann eventuell vorerst gar nichts da, das Jugendamt sowieso also in Vorleistungen gehen muss.
Zitat von carlos7:
Statt dessen hältst du ihm das vor. Das finde ich sehr verwerflich von dir! Eine verantwortungsvolle Mutter würde sich nicht so verhalten wie du.

Jetzt mal Butter bei die Fische. Nicht sie hält es ihrem Kind vor, sonder der Vater des Kindes. Er weiß von dem Kind und zahlt trotzdem nichts. Hier machst du genau das, was man eine Schuldumkehr nennt: du machst der Frau Vorwürfe, dass sie ihm etwas entzieht, was der Vater nicht freiwillig tut.

19.07.2024 13:17 • x 5 #53


Sitamun
Zitat von Admaro:
Da klingt so, als wenn sie ihn einfach mal anschreiben muss und schwubs, zahlt er.

Wieder mal nur in deinem Schädel. Das hat niemand gesagt.

Und der Rest ist mir keine Antwort wert, Krawallschwester.

19.07.2024 13:26 • #54


A
Zitat von Aline_8:
Verantwortungslos wäre es jedoch, das Kind aus Egoismus ausgetragen zu haben, um den vergebenen Mann an dich binden zu wollen und dies als potentiellen Druckpunkt nutzen zu wollen.

Wenn die TE so ticken würde, wüsste die EF bereits über das außereheliche Kind Bescheid.

19.07.2024 13:28 • #55


A
Zitat von Sitamun:
Wieder mal nur in deinem Schädel. Das hat niemand gesagt

Dann formuliere besser!

19.07.2024 13:29 • #56


Aline_8
Zitat von Admaro:
Wenn die TE so ticken würde, wüsste die EF bereits über das außereheliche Kind Bescheid.


Habe ihr diese Verantwortungslosigkeit ja auch nicht angehangen

19.07.2024 13:40 • #57


C
Zitat von Admaro:
Nicht sie hält es ihrem Kind vor, sonder der Vater des Kindes. Er weiß von dem Kind und zahlt trotzdem nichts. Hier machst du genau das, was man eine Schuldumkehr nennt: du machst der Frau Vorwürfe, dass sie ihm etwas entzieht, was der Vater nicht freiwillig tut.

Nein, ich habe ihr vorgehalten, dass sie bewusst auf das Geld verzichtete, dass ihrem Kind zusteht. Aber sie unternimmt ja jetzt die notwendigen Schritte, womit dieser Punkt rasch geklärt sein wird.

19.07.2024 13:43 • x 1 #58


K
Zitat von Alduin:
Ich bin jetzt mal der Ar.... hier: Das ist ziemlich egoistisch von dir. Die finanzielle Unterstützung bzw. der Unterhalt ist nicht für dich ...

Noch mal: es gibt auch Frauen, die den Unterhalt nicht brauchen und trotzdem mehr als genug haben. Inklusive Ansparen etc. Es gibt sehr viele Vorteile darauf zu verzichten wenn man das Geld nicht nötig hat. Vor allem wenn man wenig bis gar nichts mit dem Vater zu tun haben will.

19.07.2024 14:12 • x 1 #59


B
Unterhalt kann nicht nachträglich eingefordert werden, vielleicht noch als Tipp. Im besagten Fall würde ich ihn schon deswegen einfordern, weil erstens davon die EF erfährt, und zweitens, wichtiger, er jeden Monat daran erinnert wird, das er als Vater auch Pflichten hat, dem Kind gegenüber. Irgendwann wird es sowieso nach seinem Vater fragen.

19.07.2024 14:20 • x 1 #60


A


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