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Kann mein Kind nicht mehr erreichen

I
Zitat von PuMa:
Anwalt. Jugendamt ist nur ein Berater und Vermittler. Eingreifen tut der auch nur, auf Anordnung wenn etwas vorgefallen ist. Nicht mehr ...


Also wenn ich das angehende Drama hier so lese, insbesondere das feine Brüderchen, würde ich den Gang zum JA nicht außer Acht lassen. Mein Bauchgefühl sagt mir, da kannste drauf warten, bis das erste Mal behauptet wird, du wärst nicht gut für dein Kind... Und dann weiß der Sachbearbeiter, hm, komisch der Herr XY war ja vor einem Jahr schon Mal da, weil sie schon Mal auf Blöd gemacht hat...
Nur so ein Gedanke

02.02.2022 14:08 • x 4 #31


T
Ich würde auch auf jeden Fall das Jugendamt kontaktieren.
Du hast als Vater auch Rechte. Ich würde deine guten Absichten für das Kind schildern, wie der Umgang bisher stattfand. Dass du dir Sorgen machst, weil du nichts mehr von deinem Kind hörst. Sie können vermitteln und eine Umgangsvereinbarung schriftlich fixieren. Hole sie auf jeden Fall mit ins Boot. Und vom Rechtsanwalt lässt du dich bitte auch beraten.

02.02.2022 14:24 • x 3 #32


A


Kann mein Kind nicht mehr erreichen

x 3


Charla
Sofern du zu wenig Einkommen hast könntest du dir auch kostenfrei Rat bei pro familia holen.
Kannst du dir beim Amtsgericht deiner Stadt einen Beratungsschein holen, damit kann ein Anwalt dich beraten, der kann dann für dich tätig werden um z.B. Besuchsrecht, Unterhaltszahlungen und evtl. den Aufenthalt des Kindes zu klären.

02.02.2022 14:32 • x 2 #33


H
Ja es ist nun mal schwierig einen freien Kopf zu haben, wenn solche Dinge passieren. Eine Bürotätigkeit wäre daher zur Zeit ehe nicht das richtige. Daher bin ich sehr glücklich mit dem jetzigen Minijob, die Kollegen sind super, gestern meinte der Leiter ich solle doch Mittwoch (also heute), Donnerstag und Freitag nochmals kommen, (er hatte mich gelobt, er stand neben mir und meinte, genau so muss das sein, und ich dann, und hier verkleben wir noch die Kanten als zusätzlichen Schutz, er: finde ich gut, kannst Mittwoch, Do, und Freitag auch kommen und genau das so machen). Die Tätigkeit ist 80% mit dem Körper, das tut so gut. Relaxen.



Lieben Dank für eure Antworten!

Wahrscheinlich holt man den Beratungsschein im Amtsgericht seines Erstwohnsitzes ?
Und wie lange dauert das ? Etwas Erspartes hätte ich ja. Kann ich den Beratungsschein auch später noch holen und verweden, also zB ab dem zweiten Termin beim Anwalt ? Wenn es denn zum Erstgespräch mit dem Anwalt etwas schneller gehen soll. Ich brauche auf jeden Fall einen Anwalt, der auch digitalen Kontakt akzeptiert, ist halt einfacher. Sei es zB der Zoom Call.

Ich denke meinem Kind geht es soweit gut, ich habe eben auf Instagram ihre Story gesehen. Zwar hat sie nur irgendwas gepostet, also nichts privates mit Kind, aber das deutet auf Normalität.
Auch der sehr gesprächige älteste Bruder hat mir nicht geantwortet, ich denke die planen schon was. Vielleicht warten sie darauf, dass ich unangekündigt komme, um etwas gegen mich zu beweisen.

02.02.2022 14:58 • x 1 #34


B
Zitat von hepon:
Kann ich die Rückführung noch einklagen ?

Wohin soll euer Kind denn rückgeführt werden? Da du die Wohnung aufgegeben hast, ist das in jedem Fall hinfällig, da die Kontinuität, die das Hauptargument für eine Rückführung ist, keinesfalls gewahrt werden kann. Auch sind neun Wochen schon eine lange Zeit, bis dir auffällt, dass das Kind mit der Mutter weg ist. Vorher scheint es dich ja nicht gestört zu haben.
Zitat von hepon:
Heute kam der Zettel vom JobCenter, da meine Ex ALG 2 beantragt hat, die möchten wissen, was ich für Einnahmen usw. habe.

Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, um den Unterhalt für euer Kind zu erwirtschaften. Es reicht nicht, dass du mit deinem Minijob ganz happy bist, euer Kind benötigt auch finanzielle Unterstützung zum Leben. Das ist deine Verantwortung. Wovon habt Ihr denn während der Partnerschaft gelebt, hattest du einen festen Job, was ist mit dem passiert? Schau, dass du zumindest den Mindestunterhalt erwirtschaften kannst. Für den Betreuungsunterhalt für deine Ex wirst du vermutlich absehbar nicht leistungsfähig sein.
Zitat von hepon:
Geld für das Kind habe ich meiner Ex gegeben, mal mehr mal weniger, sodass es genug ist für das was halt für das Kind nötig ist. Ich weiß auch dafür gibt es eine gesetzliche Regelung, nun eins nach dem anderen.

Das Jobcenter hat dich ab diesem Monat in Verzug gesetzt. Das Geld, das du deiner Ex zusteckst, ohne dass es als Kindesunterhalt deklariert ist, gilt als verbraucht. Rechne aus, was deiner Ex an Unterhalt zusteht -zumindest den Mindestunterhalt für das Kind- und überweise das Geld offiziell mit dem Vermerk Unterhalt für Schnuckimausi für Monat yx. Ansonsten läufst du Gefahr, nochmal zahlen zu müssen. Diesmal an das Jobcenter.
Bezüglich der Betreuung eures Kindes, wende dich an eine Beratungsstelle, die zwischen euch Eltern vermitteln kann. Überlege dir genau, welche Betreuung du leisten kannst. Wo wohnst du denn nun, hast du eine eigene Wohnung oder lebst du bei deinen Eltern? Wie hast du euer Kind denn bisher betreut, abgesehen von Spielplatzbesuchen?
Zitat von hepon:
Wenn sie die Zeiten auch akzeptieren muss, ist es wirklich schwierig. Wenn sie sich querstellt wird es dann alle 14 Tage?! Und wenn wir uns bei der Regelung alle 14 Tage, über WhatsApp einigen, das ich das Kind am Abend in der Woche mal so abhole, würde ich eigentlich (obwohl von ihr über WhatsApp bestätigt) nicht gesetzeskonform handeln ?!

Das Kind kann nicht immer beim Papa bleiben, da es zu jung ist?! (es muss ja nicht gestillt werden oder so..es gibt nichts was ich dem Kind nicht auch geben kann)
Also lebt es bei der Mama und Papa holt ab und zu ab ?! Anders rum geht es nicht ?!

Es ist alles möglich, vorausgesetzt, Ihr Eltern findet eine Einigung. Sollte das nicht der Fall sein, wird in letzter Instanz ein Gericht entscheiden, wie die Umgangsregelung ausschauen wird.

02.02.2022 15:29 • x 2 #35


Charla
Zitat von hepon:
Wahrscheinlich holt man den Beratungsschein im Amtsgericht seines Erstwohnsitzes ?

Und wie lange dauert das ? Etwas Erspartes hätte ich ja.

Kann ich den Beratungsschein auch später noch holen und verweden, also zB. ab dem zweiten Termin beim Anwalt ? Wenn es denn zum Erstgespräch mit dem Anwalt etwas schneller gehen soll.

Ich brauche auf jeden Fall einen Anwalt, der auch digitalen Kontakt akzeptiert, ist halt einfacher.

Den Beratungsschein kannst du da holen wo du angemeldet bist, du kannst den gleich mitnehmen sofern du alle deine Unterlagen mit hast, die dazu benötigt werden, z.B. alle Einkünfte und Auslagen wie Miete, Kindesunterhalt, Versicherungen, etc.

Ohne Beratungsschein musst du selbst zahlen, später z.B. um das Scheidungsverfahren einzuleiten könntest du Prozesskostenhilfe beantragen. Bei finanziellen Rücklagen kriegste beides nicht bis die aufgebraucht sind.
Wegen Corona beraten die meisten Anwälte überwiegend auch online.

Solltest du so zum Anwalt kostet dich eine Erstberatung incl. MWST. ca. 230,00 Euro, er kann dir ermöglichen deine Unterlagen online zuzusenden um erste Infos zu erhalten und so auf deine Fragen antworten.
Sofern du weitere Beratung wegen Scheidung, etc, benötigst kann der Betrag verrechnet werden sofern du keine Prozesskostenhilfe beantragst oder bekommst.

02.02.2022 16:02 • #36


H
Zitat von Brightness2:
Wohin soll euer Kind denn rückgeführt werden? Da du die Wohnung aufgegeben hast, ist das in jedem Fall hinfällig, da die Kontinuität, die das Hauptargument für eine Rückführung ist, keinesfalls gewahrt werden kann. Auch sind neun Wochen schon eine lange Zeit, bis dir auffällt, dass das Kind mit der Mutter weg ...


Mein jetziger Erstwohnsitz ist nur 15 Minuten von unserer alten Wohnung entfernt, mein Kind hatte regelmäßig Kontakt zu ihren Großeltern und ihrer Tante usw, die auch in der Erstwohnsitzstadt wohnen.

Mein Kind hat sogar einige Male nach ihren Großeltern usw gefragt, ob wir da nicht hinfahren können, sie meinte als ich sie von ihrer Mutter abgeholt habe, okay, wir fahren jetzt zu Oma, ich konnte nur antworten das ist leider viel zu weit weg. Insofern war meine Tochter an die alte Region gewöhnt.

Außerdem habe ich meiner Ex am Tag ihres Umzuges per Mail geschrieben, dass ich NICHT einverstanden bin, dass sie einfach meine Tochter mitnimmt. Ich zahle doch die Miete, Strom, Internet usw. der Wohnung, warum sollte ich unnötig Kosten laufen lassen ? Ich habe immer alles bezahlt, meine Ex hat nie gearbeitet.
Das man jetzt sagt, es war mir egal ist nicht korrekt, ich wusste es halt nicht mit der Möglichkeit der Klage auf Rückführung.
Die alte Wohnung hat meine Ex einfach dreckig hinterlassen und wer musste sich wieder um alles kümmern ? Ich habe sie vollständig renoviert, den Müll entsorgt, usw. das sind so Sachen, die gehen nicht nebenbei.

02.02.2022 17:00 • x 2 #37


B
Zitat von hepon:
Mein jetziger Erstwohnsitz ist nur 15 Minuten von unserer alten Wohnung entfernt, mein Kind hatte regelmäßig Kontakt zu ihren Großeltern und ihrer Tante usw, die auch in der Erstwohnsitzstadt wohnen. Mein Kind hat sogar einige Male nach ihren Großeltern usw gefragt, ob wir da nicht hinfahren können, sie meinte ...

Deine Ex muss auch nicht arbeiten, bis euer Kind drei Jahre alt ist. Der Unterhalt für euer Kind und für sie bemisst sich aus deinem Einkommen der letzten 12 Monaten. Wenn du deinen Job aufgegeben hast, wird dir das als mutwillig ausgelegt. Eine Wohnungsrenovierung ist sicher kein Grund, keinen Fulltimejob auszuüben. Erwirtschaftest du mit deinem aktuellen Minijob den Mindestunterhalt, was ist mit deinem alten Job passiert, oder habt Ihr bereits während eurer Partnerschaft von Unterstützungsleistungen gelebt?

02.02.2022 17:15 • #38


VictoriaSiempre
Ist Deine Ex denn von heute auf morgen ausgezogen? Also: Klamotten gepackt, Kind geschnappt und weg? Gut, gibt es häufiger als man denkt...

An Deiner Stelle würde ich als erstes einen Fach(!)anwalt für Familienrecht aufsuchen. Das Geld für die Erstberatung ist gut angelegt. Der kann Dir auch helfen, was den Beratungsschein betrifft bzw. ihn mit Dir ausfüllen. Wenn Du Aussicht auf Erfolg hast, dann rechnet er normalerweise auch gleich das Erstgespräch dort mit ab.

Man muss sich ganz schön nackig machen, um Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu bekommen. Aber Du kannst dort auch bestimmte Dinge mit angeben, die Dein Einkommen mindern (z. B. Kredite). Bevor ich dem Amtsgericht alles mitteile, würde ich mich wohl bei meinem Anwalt schlau machen und nach Tipps fragen.

02.02.2022 17:17 • x 1 #39


H
Zitat von VictoriaSiempre:
Ist Deine Ex denn von heute auf morgen ausgezogen? Also: Klamotten gepackt, Kind geschnappt und weg? Gut, gibt es häufiger als man denkt... An Deiner Stelle würde ich als erstes einen Fach(!)anwalt für Familienrecht aufsuchen. Das Geld für die Erstberatung ist gut angelegt. Der kann Dir auch helfen, was den ...


Danke für deine lieben Tipps. Von heut auf morgen, hmm, also den Termin hat sie mir nicht gesagt und urplötzlich waren sie (also ihre Brüder+Schwester) mit Kastenwagen bei meiner Wohnung. Ich war bei meinen Eltern. Die haben alles mitgenommen, was in den Transporter gepasst hat. Was die mit den zwei Matratzen oder dem Bett wollen, keine Ahnung. Ich musste dann selbstverständlich erst mal die Wohnung sauber machen und renovieren. Danach habe ich mir eine Arbeit gesucht und den Zweitwohnsitz, alles Schritt für Schritt. Ich sortiere mich halt. Mein Ziel ist auf jeden Fall, dass es meinem Kind gut geht, das sie geschützt und glücklich ist, (leider) ist die Wohnung meiner Ex, eine Sozialwohnung, da gibt es sehr viel Dro. usw. Auf dem Park gegenüber liegen IMMER Dro..
Ich wünsche mir übrigens nichts böses für meine Ex. Überhaupt nicht.

02.02.2022 18:50 • #40


B
Was ist denn eurer Trennung voran gegangen? Ich lese, dass die Trennung vereinbart war, allerdings nicht der Zeitpunkt, ist das richtig? Vielleicht kannst du kurz mal schildern, wie euer Familienleben war, wie es zur Trennung vor drei oder vier Monaten kam und was Ihr über deren Ablauf und die Zukunft eures Kindes vereinbart hattet? Ansonsten ist das irgendwie ein Stochern im Nebel.

Wie alt seid Ihr beide denn, stimmt die Altersangabe deines Profils mit 34 Jahren?

02.02.2022 18:58 • #41


Heffalump
Zitat von hepon:
was hast du denn für eine Denkweise ?

Frag lieber nicht, wie Elfe denkt.

@käptn Nemo
könnte dir evtl. auch helfen, seine Tochter lebt bei ihm. Besser Tipps von Männern, die das schon durch haben, als von Elfen, die nicht mal Kinder haben.

03.02.2022 08:33 • x 4 #42


Heffalump
@KäptnNemo

magst du mal mit hepon schreiben?

03.02.2022 09:41 • x 3 #43


KäptnNemo
@hepon
Ahoi!

Bin nur durch die Markierung auf Deinen Thread aufmerksam geworden, weiß also noch nicht genau worum es geht. Ich lese Deinen Thread nachher in Ruhe durch und melde mich dann.

LG

03.02.2022 10:10 • x 3 #44


A


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