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Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

CanisaWuff
Total blöde, meine Mutter ist gestoben. Mein Vater lebt in dem Haus.
Es stand nur meine Mutter im Grundbuch.

Ich möchte kein Geld haben und es interessiert mich auch nicht, wie viel Geld auf dem Konto war oder ist.
Genauso wenig möchte ich an das Haus solange mein Vater lebt kann er damit machen was er möchte.

Aber durch den Tod meiner Mutter sind er, mein Bruder und ich ja nun doch sowas wie eine Erbengemeinschaft und jetzt weiß ich nicht, ob ich handeln muss weil der Staat es möchte. Ich dachte ja, dass ich es einfach so laufen lasse, habe ja keinen Gewinn und Nutzen davon. Nun lese ich über Facebook allerdings was anderes.

Hat nichts mit Liebeskummer zu tun, sondern einfach nur mit einer Information, ob und wie ich weitermachen muss.
Mein Bruder hat in der Sache auch noch nichts weiter unternommen und mein Vater auch nicht.

09.08.2022 08:44 • #1


Heffalump
Ohne Testament erbt der Gatte den Großteil, die Kinder je nur 20% von.
Und es fällt Erbschaftssteuer an.
Für jeden von Euch.

Lasst Euch Erbscheine machen vom zuständigen Amtsgericht.

09.08.2022 08:51 • #2


A


Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

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Blanca
Zitat von CanisaWuff:
Total blöde, meine Mutter ist gestoben. Mein Vater lebt in dem Haus. Es stand nur meine Mutter im Grundbuch. Ich möchte kein Geld haben und es ...

Google mal nach Erbe ausschlagen.

Das ist an enge gesetzliche Fristen gebunden, deshalb ggfs. lieber zügig drum kümmern.

09.08.2022 08:52 • #3


Heffalump
Bedenke - man kann auch Schulden erben.

09.08.2022 08:54 • x 1 #4


unbel-Leberwurst
Normalerweise wird ein Erbschein erstellt und die Erben angeschrieben.
Dein Erbteil hängt davon ab, ob es ein Testament gab und in welchem Güterstand Deine Eltern gelebt haben.

Ihr könnt natürlich auch aufs Erbe verzichten, aber das ist zeitlich recht eng begrenzt.

09.08.2022 08:54 • x 4 #5


Heffalump
Zitat:
Ein Erbschein ist dann nötig, wenn das Erbrecht nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen. Häufig fordern Banken und Behörden wie das Grundbuchamt einen Erbschein als Nachweis darüber, dass der Antragsteller über das Erbe verfügen darf.

09.08.2022 08:55 • #6


unbel-Leberwurst
Zitat von Heffalump:
Ohne Testament erbt der Gatte den Großteil, die Kinder je nur 20% von. Und es fällt Erbschaftssteuer an. Für jeden von Euch. Lasst Euch Erbscheine machen vom zuständigen Amtsgericht.


Mit Verlaub, aber die pauschale Aussage, das Erbschaftsteuer anfällt, ist schlicht falsch.

09.08.2022 08:59 • x 3 #7


Heffalump
Zitat von unbel Leberwurst:
Mit Verlaub, aber die pauschale Aussage, das Erbschaftsteuer anfällt, ist schlicht falsch.

Begründung?

09.08.2022 09:02 • #8


T
Das stimmt alles nicht.
Ich hatte einen ähnlichen Fall und war bei einem sehr guten Anwalt für Erbrecht. (Der meinem Fall auch bestens lösen konnte.)

Grundsätzlich erbt der Gatte 50% und die anderen 50% erben die Kinder.

Erbschaftssteuer spielt hier keine Rolle, falls es sich nicht um ein Millionenanwesen handelt.

Kompliziert mit der Berechnung wird es, wenn deiner Mutter etwas von dem Haus gehörte. (In der Regel ist das die Wertsteigerung, auch wenn sie nicht im Grundbuch stand - die muss auf der Grundlage offizieller Schätzungen berechnet werden.)
Der Teil muss dann natürlich abgezogen werden.
Ihr erbt genau 50% von dem, was deinem Vater gehörte, @CanisaWuff.

Aber falls deinem Vater das Haus zu 100% gehört hätte, würden dir jetzt 25% davon und deinem Bruder ebenfalls 25% davon gehören.

09.08.2022 09:03 • x 1 #9


L
Mein Beileid...
Ich würde dir raten eine Rechtsberatung einzuholen.
Wir hatten so einen Fall vor einem Jahr und waren sehr froh das unser Anwalt alle notwendigen Schriftstücke veranlasst hat.

09.08.2022 09:15 • x 1 #10


B
Liebe @CanisaWuff, zunächst einmal mein Mitgefühl, ich wünsche euch allen viel Kraft, Zeit zu trauen und liebe Menschen um euch herum.

Die Frage ist einfach nicht pauschal zu beantworten. Es hängt alles davon ab, ob ein Testament existiert, das sollte dein Vater wissen. Haben deine Eltern eine Regelung getroffen, sich im Todesfall gegenseitig zu beerben (bspw. Berliner Testament), dann seid ihr Kinder zunächst mal außen vor, es sei denn ihr klagt euren Pflichtteil ein. Wartet doch erst einmal das Schreiben des Amtsgerichts ab, dann setzt euch zusammen und schaltet notfalls einen spezialisierten Anwalt oder Notar ein. Ihr habt nach Kenntnis des Erbes (Testamentseröffnung) sechs Wochen Zeit, gegebenenfalls zu verzichten. Wann ist die Mama denn gestorben? Alles Liebe dir und deiner Familie!

09.08.2022 09:15 • x 1 #11


T
@CanisaWuff sorry, ich bin heute wohl sehr matschig in der Birne...

Zum Einen, bitte entschuldige vielmals, dass ich in meinem Beitrag Mutter und Vater verwechselt habe.

Und zum Anderen... selbstverständlich mein aufrichtiges Beileid. Da du selbst so nüchtern geschrieben hattest, hatte ich mich nur auf die Beantwortung deiner Frage konzentriert, dabei das Wesentliche außen vor gelassen. Ich weiß wie hart es ist, einen Elternteil zu verlieren. Das Leben ist auf einen Schlag vollkommen anders... nichts fühlt sich an wie vorher. Viel Kraft in dieser schweren Zeit! ️

09.08.2022 09:21 • x 1 #12


unbel-Leberwurst
Zitat von thegirlnextdoor:
Grundsätzlich erbt der Gatte 50% und die anderen 50% erben die Kinder.


Wie gesagt kommt das auf den Güterstand an.
Deine Aussage stimmt, wenn es eine Zugewinngemeinschaft war.

§§ 1931, 1371 BGB

09.08.2022 09:23 • x 1 #13


unbel-Leberwurst
Zitat von Heffalump:
Begründung?


Freibeträge von Euro 400.000,- pro Kind.
Wenn ich von einem Erbteil von 25% pro Kind ausgehe, müsste der vererbte Vermögen mindestens Euro 1,6 Mio betragen haben.

09.08.2022 09:26 • x 2 #14


T
@unbel Leberwurst ja, das ist richtig. Eine Rechtsberatung ist natürlich durch nichts zu ersetzen. (Das würde ich auch nicht empfehlen - keine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen)

Da CanisaWuff nicht 20 ist und ihre Eltern wahrscheinlich auch ältere Semester sind/waren, ging ich jetzt von Zugewinngemeinschaft aus, da Eheverträge damals nicht so weit verbreitet waren. Aber natürlich weiß man das nicht. Gehört alles zum Anwalt.

09.08.2022 09:28 • x 1 #15


A


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