Hansl
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Zitat von Hola15:Denkst du dir dann aus, dass es so ist oder bist du sicher, dass es diese Motivation ist? Und woher?
Zitat von HerrZ:Ich käme mir doof vor, wenn meine Partnerin mich verletzt und dann - bei der gerade nicht vorherrschenden emotional passenden Stimmung - hemmungslos romantisch wilden Säggs haben wollte.
Sorgild
Zitat von Hola15:Ich denke bei diesen Diskussionen oft an Meike Stoverock und ihrem Buch „female choice“. Es hört sich in meinen Ohren oft so an, als hätten Männer vor allem Interesse an „freien Zugang zu S.“, wenn sie eine Beziehung eingehen. „Oh, sie will/kann nicht, dann ist der Vertrag ja nichts mehr wert.“
Zitat von Felica:aber nochmal: ich kenne seine Situation.
Zitat von Felica:Nein, ich verstehe ihn und seine Aktion
Zitat von Sorgild:Kann ich so unterschreiben. Und btw: die Pflicht zum ehelichten Beischlaf wurde hierzulande schon vor Jahrzehnten aus den Eheverträgen gestrichen. ...
Zitat von Sorgild:S. Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe ist übrigens schon seit den frühen 90ern nicht mehr legal. Einigen Herren scheint das immer noch nicht bewusst zu sein.
Zitat von Sorgild:Ich bin als Partnerin nicht die kostenlose Privatnudel irgendeines Kerles, der meint, mich besteigen zu können, sobald ihm danach ist.
Sorgild
Zitat von Fliesentisch:Witzigerweise kannst du den Beischlaf immer noch einklagen - Mit der Durchsetzung wird's schwierig (Das Gesicht des Gerichtsvollziehers würde ich gerne sehen! ), aber grundsätzlich setzt man immer noch voraus, dass in einer Ehe der Beischlaf zu den zu leistenden Dingen dazugehört.
Zugaste
Zitat von Sorgild:Wie eine verheiratete Person ihre S. auslebt und vollzieht, gehört zu den höchstpersönlichen Rechten und unterliegt vollumfänglich der Selbstbestimmung
Zugaste
Zitat von ElGatoRojo:Die meisten Leute sehen dabei S. als normal an. Erstmal so global und grundsätzlich. Wer das nicht will, sollte nicht heiraten.
Zitat von Zugaste:die Rolle liebende, verantwortungsvolle Mutter verlassen konnte um dann verruchten, abenteuerlustigen S. zu haben.
Zitat von Sorgild:Wäre für mich ganz sicher auch keine Beziehungsoption. Ich bin als Partnerin nicht die kostenlose Privatnudel irgendeines Kerles, der meint, mich besteigen zu können, sobald ihm danach ist. Kriege ich dieses Gefühl vermittelt, bin ich raus.
Und wer meint, sich nach einer kurzen Abstinenzphase anderweitig umschauen zu dürfen, bekommt von mir ebenfalls die rote Karte.
Selbst Schuld, wenn dein Mann dich mit anderen Frauen betrügt? Never!
Selbst Schuld, wenn du dir so einen Lappen ins Haus holst!
Zitat von Sorgild:Kann ich so unterschreiben.
Und btw: die Pflicht zum ehelichten Beischlaf wurde hierzulande schon vor Jahrzehnten aus den Eheverträgen gestrichen. S. Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe ist übrigens schon seit den frühen 90ern nicht mehr legal. Einigen Herren scheint das immer noch nicht bewusst zu sein.
Wäre für mich ganz sicher auch keine Beziehungsoption. Ich bin als Partnerin nicht die kostenlose Privatnudel irgendeines Kerles, der meint, mich besteigen zu können, sobald ihm danach ist. Kriege ich dieses Gefühl vermittelt, bin ich raus.
Und wer meint, sich nach einer kurzen Abstinenzphase anderweitig umschauen zu dürfen, bekommt von mir ebenfalls die rote Karte.
Selbst Schuld, wenn dein Mann dich mit anderen Frauen betrügt? Never!
Selbst Schuld, wenn du dir so einen Lappen ins Haus holst!
Zitat von Sorgild:Wäre für mich ganz sicher auch keine Beziehungsoption. Ich bin als Partnerin nicht die kostenlose Privatnudel irgendeines Kerles, der meint, mich besteigen zu können, sobald ihm danach ist. Kriege ich dieses Gefühl vermittelt, bin ich raus.
Und wer meint, sich nach einer kurzen Abstinenzphase anderweitig umschauen zu dürfen, bekommt von mir ebenfalls die rote Karte.
Selbst Schuld, wenn dein Mann dich mit anderen Frauen betrügt? Never!
Selbst Schuld, wenn du dir so einen Lappen ins Haus holst!
Zitat von Sorgild:
Zitat von Sorgild:Quelle?
Zitat:Klage auf Erfüllung
In einer bestehenden Ehe kann man dem Grunde nach auf Erfüllung der ehelichen Pflichten klagen. Und erhält, weil die Ehe aus Sicht des Juristen „nur“ ein Vertrag ist, sogar ein obsiegendes Urteil.
Praktisch kommt dies zum einen jedoch deshalb nicht vor, weil Urteile über höchstpersönliche Handlungen nach § 888 ZPO nicht der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher unterliegen.
Sorgild
Zitat von Fliesentisch:Erfüllung der ehelichen Pflichten klagen.
Zitat von Sorgild:Und wo bitte ist juristisch gesehen Beischlaf als ehelich Pflicht definiert?
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